Herr van Wüllen erklärt, dass sich die Technischen Betriebe und die Kirchengemeinde bezüglich der Kostentragung der Entwässerung einigen konnten und die Erschließung nunmehr dem Grunde nach gesichert sei. Im Zusammenhang mit der Offenlegung haben sich jedoch Aspekte ergeben (Denkmalschutz, konkretes Bauvorhaben), die kleinere Anpassungen des Bebauungsplanes (Baufenster) erfordern. Daher sollte der Plan zu diesen Punkten nochmals offengelegt werden. Herr van Wüllen erklärt weiter, dass für den südlichen Bereich bereits Bauanträge gestellt wurden.

 

Herr Doerenkamp sagt die Zustimmung zu, beantragt aber bei den textlichen Festsetzungen eine Änderung. Die Dachbegrünung bei den Hauptgebäuden unter 3.1 soll gestrichen werden. Herr Doerenkamp erklärt dazu, dass in der StUK Sitzung vom 11.3.2020 festgestellt wurde, dass bereits Bäume gefällt wurden, die möglicherweise erhaltenswert gewesen wären. Die CDU Fraktion machte seinerzeit den Vorschlag, den Bereich zu teilen um eine Klärung herbei zu führen, die SPD Fraktion lehnte dies ab. Die Verwaltung schlug eine Vertagung vor, denn eine Teilung der Bereiche sei ein erheblicher Mehraufwand.

In der Zwischenzeit sollte mit der Kirche verhandelt werden, welche Ausgleichsmaßnahmen sie bereit wären vorzunehmen. In der HDF Sitzung vom 26.5.2020 gab es dann eine Ergänzungsvorlage mit einer festgesetzten Dachbegrünung, ohne dass es eine Einigung mit der Kirche gegeben habe.

Schon da habe die CDU Fraktion die Streichung der Dachbegrünung gefordert, UWG, SPD und Grüne sprachen sich aber für die Dachbegrünung aus. Mit der erneuten Offenlage ergibt sich die Möglichkeit diese Festsetzung erneut zu streichen. Daher beantragt die CDU Fraktion die Streichung der Festsetzung der Dachbegrünung.

 

Frau Schauer erklärt, dass der Auftrag zur Festsetzung von entsprechenden Grünstrukturen aus dem Ausschuss eindeutig gewesen sei. Auf Grund der vorschnellen Vermarktung, war von Seiten der Kirche keinerlei Bereitschaft über Dachbegrünung zu sprechen und somit konnte auch keine Einigung erzielt werden. Da die Verwaltung aus der Politik den Willen, hier einen Ausgleich zu schaffen, mitgenommen habe, wurde die Dachbegrünung in den Entwurf der textlichen Festsetzungen aufgenommen. Die Verwaltung hat auch offen kommuniziert, dass die Dachbegrünung nicht dem Willen der Eigentümerin entspricht.

 

Herr Bems kann dem Antrag der CDU nicht zustimmen. Die Entwicklung mit der Dachbegrünung findet er sehr positiv.

 

Frau Friedrich zeigt sich erstaunt über das Signal, welches hier die CDU Fraktion sendet.

 

Herr Doerenkamp erklärt, dass hier zwar Bäume gefällt wurden, ohne dass eine Genehmigung vorlag, aus dem ihm vorliegenden Mailverkehr zwischen der Kirche und der TBR könnte man als Nichtfachmann allerdings herausinterpretieren, dass eine Fällung zulässig sei. Daher bleibt seine Fraktion bei dem Antrag auf Streichung der Dachbegrünung.

 

Herr Hachmann ergänzt, dass der ursprüngliche Plan auch keine Dachbegrünung vorgesehen habe.

 

Herr Bems meint, dass dieses Missverständnis hier nicht geklärt werden könne, dennoch sei die Dachbegrünung eine sinnvolle Ergänzung.

 

Herr Ortel erklärt, dass er den Interpretationen von Herrn Doerenkamp ohne Einsicht in die angeführten Dokumente nicht folgen könne.

 

Herr Hachmann lässt über den Antrag der CDU Fraktion zur Streichung der Dachbegrünung abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:         14 Ja Stimmen

                                                 6 Nein Stimmen

                                                 1 Enthaltung

 

 


Geändert Beschluss:

 

I.     Abwägungsbeschluss

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt die Abwägung aus den Beteiligungen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange entsprechend den beigefügten Abwägungsvorschlägen (siehe Anlage 1).

 

II.    Erneuter Offenlegungsbeschluss

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 3 sowie mit § 13 a Abs. 2 Nr. 1 und § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 82 , Kennwort: "St. Mariä Heimsuchung Hauenhorst", der Stadt Rheine nebst beigefügter Begründung aufgrund erfolgter Änderungen im Entwurf erneut öffentlich auszulegen ist. Die erneute Offenlage wird rechtzeitig und ortsüblich bekannt gemacht. Die Änderungen im Bebauungsplanentwurf betreffen im Wesentlichen zwei Baufeldanpassungen und die Anpassung der an der Hauptstraße nahe der Bushaltestelle gelegenen Zufahrt zum südlichsten Baufeld im ausgewiesenen allgemeinen Wohngebiet „WA 2“. Die Änderungen sind in der Begründung zum Bebauungsplan weitergehend benannt und erläutert.

 

Es wird Folgendes bestimmt: Die Öffentlichkeit kann sich im Rahmen dieser erneuten Auslegung über die allgemeinen Ziele und Zwecke, zu den erfolgten Anpassungen sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichten. Während der Auslegungsfrist können jedoch nur noch Stellungnahmen zu den vorgenommenen Änderungen abgegeben werden, wobei nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Die erneute Offenlegung wird aufgrund der überschaubar wenigen Änderungen angemessen auf die Dauer von 3 Wochen verkürzt.

 

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird unverändert durch die Flurstücke 445 und einer Teilfläche des Flurstücks 106 im Bereich zwischen der „Hauptstraße“, der Straße „Auf der Hüchte“ und der „Kirchstraße“ gebildet. Sämtliche Flurstücke befinden sich in der Flur 21, Gemarkung Rheine l. d. Ems. Der räumliche Geltungsbereich ist im Übersichtsplan des Bebauungsplanes geometrisch eindeutig festgelegt.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:                  mehrheitlich

                                                         11 Ja Stimmen

                                                         10 Nein Stimmen