Beratungsergebnis: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 5

Herr van Wüllen führt ein, dass es sich hier um das Gelände ehemaliges „Ölmühlengrundstück“ handele. Aufgrund der dort geplanten Biogasanlage müsste der Bereich des Regenrückhaltebeckens und der Straßenführung angepasst werden. Zudem sei an anderer Stelle im Plangebiet eine Anpassung der überbaubaren Flächen geplant, um für die dort ansässigen Betrieben eine Ausnutzbarkeit ihrer Grundstücke zu optimieren.

 

Frau Friedrich hält die Ansiedlung einer Biogasanlage hier für eine Fehlentscheidung. Damit werden industrielle Strukturen in der Landwirtschaft verfestigt und das Grundwasser gefährdet. Daher werde sie dem Beschluss nicht zustimmen.

 

Herr Wisselmann erklärt, dass auch er nicht zustimmen werde.

 

Herr Jansen steht dieser Entwicklung ebenfalls kritisch gegenüber.

 

Herr Doernkamp erklärt, dass die CDU-Fraktion das Vorhaben inhaltlich begrüße und es u. a. auch zur Schaffung von Arbeitsplätzen geeignet sei. Daher werde seine Fraktion dem Beschluss zustimmen.

 

Frau Friedrich stellt nochmals klar, dass diese Entwicklung sich nach ihrer Auffassung nicht positiv auf das Klima auswirke.

 


Beschluss:

 

I.     Änderungsbeschluss

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt gemäß § 1 Abs. 8 BauGB i. V. m. § 2 Abs. 1 BauGB) den Bebauungsplan Nr. R 58, Kennwort: "Kanalhafen - Ost", der Stadt Rheine im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB zu ändern.

Mit der Erfüllung der Voraussetzungen gemäß § 13 a Abs. 1 Sätze 4 und 5 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB sowie von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen.

 

Der räumliche Geltungsbereich wird gebildet durch die Flurstücke 40, 41, 58, 79, 80 und 81 tlw. in der Flur 143, Gemarkung r. d. Ems sowie durch die Flurstücke 137 tlw., 185 tlw., 231 tlw., 246 tlw. und 248 tlw. in der Flur 44, Gemarkung r. d. Ems.

Der Änderungsbereich bezieht sich also auf Grundstücke, die sich im Umfeld der Kanalstraße und des Ostenwalder Weges befinden. Der räumliche Geltungsbereich ist im Übersichtsplan bzw. Änderungsplan geometrisch eindeutig festgelegt.

 

 

 

II.    Offenlegungsbeschluss

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 und § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB der Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. R 58, Kennwort:"Kanalhafen - Ost", der Stadt Rheine nebst beigefügter Begründung öffentlich auszulegen ist.

 

Im Rahmen dieser Auslegung kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich zur Planung äußern. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden, wobei nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:                  mehrheitlich

                                                         16 Ja Stimmen

                                                           5 Nein Stimmen