Beratungsergebnis: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 3

Frau Schauer erklärt einleitend, dass diese Fläche schon seit vielen Jahren als Wohnbauland entwickelt werden soll. Auf Grund der Vielzahl an Eigentümern und ihrer Interessen sei dies bisher nicht möglich gewesen. Die Verwaltung konnte nun mit allen Eigentümern Vorgespräche führen, im Ergebnis seien nun alle an einer Entwicklung und ggf. auch an einem Verkauf der Flächen interessiert. Um hier zu einem gerechten und tragbaren Ergebnis zu kommen, empfehle die Verwaltung ein Verfahren zur vereinbarten Bodenordnung.

 

Herr Himmler erklärt, dass er das Verfahren ablehnen werde. Es gebe genug unbebaute Flächen in Mesum. Er sehe auch die Ortsrandlage kritisch. Auf Grund der Lage an der Bahnstrecke habe er zudem gesundheitliche Bedenken für zukünftige Anwohner.

 

Herr Doerenkamp hält die Entwicklung langfristig für wichtig, daher werde er zustimmen. Gut wäre es nach seiner Auffassung, wenn die Eigentümer an die Stadt Rheine verkaufen würden, damit die weiteren Verfahrensschritte in einer Hand liegen.

 

 


Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt gemäß § 46 Abs. 1 BauGB die Anordnung eines Umlegungsverfahrens gemäß § 45 ff. BauGB für den Bereich „Schoppenkamp“.

 

Die Abgrenzung des Bereichs, für den die Umlegung angeordnet wird, ist aus dem beigefügten Übersichtsplan zu ersehen.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:                  mehrheitlich

                                                         18 Ja Stimmen

                                                           3 Nein Stimmen