Sitzung: 12.05.2021 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz
Beratungsergebnis: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 5
Vorlage: 164/21
Beschluss:
I. Änderungsbeschluss
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt gemäß § 1 Abs. 8 BauGB i. V. m. § 2 Abs. 1 BauGB den Flächennutzungsplan der Stadt Rheine), Kennwort: "Emsauenquartier Kümpers", der Stadt Rheine zu ändern.
Der in der Gemarkung Rheine – Stadt gelegene räumliche Geltungsbereich umfasst ein etwa 12 ha großes Areal und lässt sich in seinen Grenzen wie folgt beschreiben:
· Im Norden markiert die nördliche Grenze des Flurstücks 135 (ehem. Kümpersgelände) der Flur 159 in der Gemarkung Rheine den nördlichen Abschluss.
· Im Osten bildet die Wegeverbindung „Walshagenstraße“ den Abschluss des Plangebiets (konkret verlaufen entlang der östlichen Begrenzung der Flurstücke 44 (Flur 159), 12 tlw., 10 tlw., 16, 178, 179 (alle Flur 160).
· Im Süden verläuft die Grenze entlang des Straßenzuges Bayernstraße (Nordgrenze Flurstück 506, Flur 161) – Helschenweg (Westgrenze Flurstück 153, Ostgrenze Flurstück 104, beide Flur 160) inklusive der Einmündung in die Walshagenstraße).
· Im Westen endet das Plangebiet an der Ems (jeweils Ostgrenze der Flurstücke 13 Flur 136 und Flurstück 124, Flur 80).
Der räumliche Geltungsbereich ist im Übersichtsplan (Anlage 1) dargestellt und geometrisch eindeutig festgelegt.
II. Beschluss zur Beteiligung der
Öffentlichkeit
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die geplante 41. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rheine eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen ist.
Die öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und
Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung soll durch eine
ortsübliche Bekanntmachung in der Presse mit anschließender 4-wöchiger
Anhörungsgelegenheit im Fachbereich Planen und Bauen/Stadtplanung der Stadt
Rheine erfolgen. Während dieser Anhörung ist allgemein Gelegenheit zur Äußerung
und Erörterung gegeben.
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich
bei 5 Nein Stimmen