Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

Herr van Wüllen verweist auf die Vorlage.

 

Herr Doerenkamp erklärt, dass er dem Beschluss grundsätzlich zustimmen könne, allerdings möchte er wissen:

-          In Bezug auf die Auswirkungen auf den Klimaschutz, welche und wie viele Bewertungskriterien bei einer Flächenentwicklung  zugrunde gelegt werden.

-          ob das vorhandene Wirtschaftsgebäude auf dem erworbenen Grundstück zurückgebaut werden könne und

-          Was mit den unzulässigen Vorgärten im Süden der Friedhofsstraße passiere.

 

Frau Schauer erklärt, dass nur städtische Flächen in Anspruch genommen werden. Eine Enteigung der Eigentümer finde nicht statt. Das Wirtschaftsgebäude könne zurückgebaut werden. Bezüglich der Bewertungskriterien werde sich die Verwaltung an den üblichen Vorgehensweisen orientieren. Hierfür gebe es keine vorgeschriebenen Bewertungsstufen. Der Passus dient dazu sich des Themas bewusst zu werden. 

 

Herr Himmler erklärt, dass auch er zustimmen könne, merkt aber an, dass er die Tiefe des Flurstücks 518 von 65m nicht nachvollziehen kann und bittet darum, dies auf 35m zu reduzieren.

 

Herr Hachmann möchte wissen, ob es sinnvoll sei, den geplanten Radweg von Rodde bis zum Stadtpark jetzt schon im Bebauungsplan festzusetzen.

 

Frau Schauer erklärt, dass dies mit ein Grund gewesen sei, die Fläche an der  Friedhofstraße zu erwerben. Diese Fläche sei für den Masterplan Grün wichtig. Diese Fläche am Hemelter Bach wird als Sekundäraue hergestellt um die Folgen von Hochwasser und Starkregen abzumildern. Parallel dazu arbeite die Verwaltung an dem Förderantrag für die Wasserrahmenleitlinie. Eine Absicherung über den vorliegenden Bebauungsplan sei jedoch nicht vorgesehen, da der Bereich außerhalb des geplanten Geltungsbereichs liege.

 

Zur Bautiefe erklärt Herr van Wüllen, dass es sich noch nicht um eine konkrete Bautiefe handele. Bei der Aufstellung habe sich die Verwaltung an den bisherigen Grundstückstiefen orientiert. Zum jetzigen Zeitpunkt empfiehlt er den Korridor noch nicht zu verringern, sondern die Anregungen aus dem Verfahren abzuwarten.

 

Frau Friedrich regt nochmal zur Straßenplanung an, dass der Weg hauptsächlich als Erschließung für die Grundstücke gedacht sei, aber mit Blick auf die Radfahrer sollte dieser nicht zu eng bemessen werden.

 

Frau Schauer antwortet, dass die Straßenplanung noch nicht betrachtet wurde. Über die Themen Stellplätze, Bäume und Grün müsse noch gesprochen werden.

 

 


Beschluss:

 

I.     Änderungsbeschluss

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt gemäß § 1 Abs. 8 BauGB i. V. m. § 2 Abs. 1 BauGB den Flächennutzungsplan der Stadt Rheine, Kennwort: "Friedhofstraße / Aloysiusstraße", der Stadt Rheine zu ändern.

 

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:

Im Norden:     durch eine imaginäre Linie auf dem Flurstück 518, die in etwa 65 m Tiefe parallel zur Friedhofstraße in Ost-West-Richtung verläuft,

Im Osten:        durch die Westseite der Aloysiusstraße auf einer Länge von ca. 65 m bis zur Kreuzung mit der Friedhofstraße,

Im Süden:       durch die Nordseite der Friedhofstraße,

im Westen:     durch die Westseite des Flurstücks 518 bis eine Tiefe von ca. 65 m Tiefe orthogonal gemessen  von der nördlichen Grenze der Friedhofstraße.

Die zur Bebauung zur Verfügung stehende Fläche befindet sich vollends auf dem Flurstück 518. Die Flurstücke befinden sich in der Flur 173 der Gemarkung Rheine-Stadt.

Der räumliche Geltungsbereich ist im Übersichtsplan bzw. Änderungsplan geometrisch eindeutig festgelegt.

 

 

II.    Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 1 BauGB die 40. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rheine, Kennwort: „Friedhofstraße / Aloysiusstraße“ der Stadt Rheine eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen ist.

 

Die öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung soll durch eine ortsübliche Bekanntmachung in der Presse mit anschließender 3-wöchiger Anhörungsgelegenheit im Fachbereich Planen und Bauen/Stadtplanung der Stadt Rheine erfolgen. Während dieser Anhörung ist allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig