Sitzung: 19.05.2021 Betriebsausschuss "Technische Betriebe Rheine"
Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: 232/21
Herr Dr. Vennekötter verweist auf die
Vorlage. Er erklärt, dass Maßnahmenplanungen bereits erfolgen müssen, auch wenn
noch keine Details bekannt sind, und zwar auf Basis von Erfahrungswerten
vorhergehender Maßnahmen. Diese Werte werden in den Wirtschaftsplan
eingestellt. In diesem Fall haben sich bei der konkreten Beplanung Abweichungen
i. H. von > 100 T€ ergeben, weil anders gearbeitet werden muss, als
ursprünglich geplant. Somit muss der Wirtschaftsplan entsprechend geändert
werden. Eine Kostendeckung ist gegeben, denn der Wirtschaftsplan enthält mehr
Maßnahmen als tatsächlich aufgrund verschiedener Verhinderungsgründe umgesetzt
werden. Für die Anlieger hat dies keine Relevanz, weil es sich um eine reine
Kanalbaumaßnahme handelt, die über Gebühren refinanziert wird und nicht über
Anliegerbeiträge.
Herr Willers bittet um Erläuterung der
Begründung, dass die Hydraulik des Abwasserkanals auf die aktuellen Regenmengen
angepasst worden sei. Das habe allerdings gem. Vorlage/Seite 3 zu keinen
Mehrkosten geführt. Und, dass man nicht die Regenmengen aus dem 100jährigen
Kalender nimmt, sondern die letzten 10 Jahre. Dies müsste bereits bei der
Erstplanung bekannt gewesen sein.
Herr Dr. Vennekötter erläutert, dass die
Regenwerte sich geändert haben. Die damalige Dimensionierung hat noch gepasst,
sodass nur aufgrund eines defekten Kanals ein Austausch in der gleichen Trasse
möglich gewesen wäre. Die neuen Regenwerttabellen haben allerdings dazu
geführt, dass der Kanal und somit die gesamte Baumaßnahme größer dimensioniert
werden muss. Das schlägt insbesondere auf die Breite des Grabens und somit in
den Baukosten nieder. Die Restbreiten der Straße werden gering, so dass aus
städtischer Sicht die Kosten dem Kanal zugeordnet werden, weil der Kanal
Veranlasser ist. Dies führte erneut zu Mehrkosten, da von der Straße mehr
weggenommen werden muss. Der restliche Bereich ist so gering, dass man sich
entschieden hat, alles auszubauen. Der Bereich Straße beteiligt sich an der
Deckensanierung.
Herr Dr. Vennekötter bestätigt die
Feststellung von Herrn Willers, dass bei der Erstplanung mit 320 T€ noch die
alte und bei der aktuellen Planung gem. Vorlage die neuen
Abflusswerte gelten. Ursache der Änderung in der Regenwerttabelle sind die
stärker auftretenden Starkregenereignisse.
Herr Willers bittet um Erläuterung der
Mehrkosten für die Hausanschlüsse und Straßenabläufe. Bei Mehrkosten von 100 T€
für 50 Hausanschlüsse ergäben sich Kosten von 2 T€/Hausanschluss. Wenn man
dabei 5 m von der Straßenmitte bis zu den Häusern berücksichtigt, fallen Kosten
von 400 €/m an. Nach seinem Kenntnisstand liegt der Standard bei 100 €/m.
Ebenfalls kosten Straßenabläufe standardmäßig 500 € und nicht 2.660 €/Stück.
In diesem Fall, so Herr Dr. Vennekötter,
entstehen die eigentlichen Kosten im Bereich Straße, nicht direkt durch die
Hausanschlussleitungen. Diese lösen allerdings aus, dass die Straße neu gemacht
werden muss. Deshalb wurden die Kosten transparent nach der Ursache gegliedert.
Ebenfalls erläutert Herr Dr. Vennekötter, dass auch die gesamte dreisteinteilige
Rinne, die entlang des Bordsteines verläuft, mit erneuert werden muss. Bei
einer solchen Straße ist die Rinne in der Regel auch nicht mehr gerade genug,
um einen vernünftigen Ablauf des Wassers und eine gute Gefällesituation zu
gewährleisten. Insofern können die Kosten nicht auf einen Straßenablauf bezogen
werden.
Herr Willers kritisiert, dass lt. Vorlage
die Kosten durch die Straße entstehen. Der Begriff Straßenoberfläche sei dort
nicht zu finden und meint, dass die Darstellung in der Vorlage an der Realität
vorbeigeht.
Herr Dr. Vennekötter erklärt, es sei eine
Frage der Mehrkostenbegründung. Deshalb werden 100 T€ unter
Hausanschlussleitungen genannt. Die eigentlichen Kosten entstehen jedoch durch
den Straßenbau, nicht bei den eigentlichen Hausanschlussleitungen. Deshalb die
transparente Darstellung in der Vorlage.
Herr Willers regt an, dass künftig die
Aufstellung der Kosten den vorgenannten Ausführungen entsprechen sollen.
Herr Dr. Vennekötter entgegnet, dass die
Vorlage vernünftig aufgestellt ist, um die Ursache der Kostenerhöhung zu
erklären, weitere Details gehören in das Leistungsverzeichnis.
Frau Overesch bittet um Einschätzung
eventueller höherer Hochbaukosten im Wirtschaftsplan für Kanal, Entwässerung
und Entsorgung aufgrund von Lieferschwierigkeiten und Materialmangel.
Lt. Herrn
Dr. Vennekötter habe man bereits höhere Kosten (45 T€ = 2 x 4 %)) für die
Gesamtmaßnahme eingepreist. Der Tiefbau sei von Kostensteigerungen aktuell noch
nicht so betroffen wie der Hochbau. Die künftige Entwicklung könne man noch
nicht prognostizieren.
Herr
Brauer fragt, ob durch passende Formulierung der Kanalbaumaßnahmen die
Anwohnerbeiträge wegfallen können, und ob es einen Spielraum von der Stadt
gibt.
Herr Dr.
Vennekötter erklärt, dass diese Maßnahme zeigt, dass eine neue Straße gebaut
wird, ohne dass Anlieger bezahlen müssen; allerdings auf Kosten des
Kanalgebührenzahlers. Die Umlegung der Kosten gleicht eher einem steuerlichen
Modell, nicht einem Anliegermodell. Aus Sicht der TBR und der Beitragszahler für
die Gebührenhaushalte ist es kritisch, das Straßen künftig auf Kanalkosten
gebaut werden. Eine technische Abgrenzung ist möglich, allerdings gibt es
Grauzonen. Diese Vorgehensweise ist nicht grundsätzlich und bei jeder Maßnahme
möglich. Es geht nur dann, wenn maßgeblich der Kanal in großem Umfang Ursache
der Maßnahme ist und dadurch die Erneuerungen verursacht werden.
Beschluss:
Der Betriebsausschuss stimmt der Erneuerung des
Mischwasserkanals in der Darbrookstraße von der Bühnertstraße bis zur
Waldmarkstraße mit einer Baukostenerhöhung um 275 T€ (von 320 T€ auf 595 T€)
gem. § 4 Absatz 2 e Betriebssatzung TBR zu.
Abstimmungsergebnis: einstimmig bei einer Enthaltung