Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Herr Dr. Vennekötter verweist auf die Vorlage. Er erklärt, dass Maßnahmenplanungen bereits erfolgen müssen, auch wenn noch keine Details bekannt sind, und zwar auf Basis von Erfahrungswerten vorhergehender Maßnahmen. Diese Werte werden in den Wirtschaftsplan eingestellt. In diesem Fall haben sich bei der konkreten Beplanung Abweichungen i. H. von > 100 T€ ergeben, weil anders gearbeitet werden muss, als ursprünglich geplant. Somit muss der Wirtschaftsplan entsprechend geändert werden. Eine Kostendeckung ist gegeben, denn der Wirtschaftsplan enthält mehr Maßnahmen als tatsächlich aufgrund verschiedener Verhinderungsgründe umgesetzt werden. Für die Anlieger hat dies keine Relevanz, weil es sich um eine reine Kanalbaumaßnahme handelt, die über Gebühren refinanziert wird und nicht über Anliegerbeiträge.

Herr Willers bittet um Erläuterung der Begründung, dass die Hydraulik des Abwasserkanals auf die aktuellen Regenmengen angepasst worden sei. Das habe allerdings gem. Vorlage/Seite 3 zu keinen Mehrkosten geführt. Und, dass man nicht die Regenmengen aus dem 100jährigen Kalender nimmt, sondern die letzten 10 Jahre. Dies müsste bereits bei der Erstplanung bekannt gewesen sein.

Herr Dr. Vennekötter erläutert, dass die Regenwerte sich geändert haben. Die damalige Dimensionierung hat noch gepasst, sodass nur aufgrund eines defekten Kanals ein Austausch in der gleichen Trasse möglich gewesen wäre. Die neuen Regenwerttabellen haben allerdings dazu geführt, dass der Kanal und somit die gesamte Baumaßnahme größer dimensioniert werden muss. Das schlägt insbesondere auf die Breite des Grabens und somit in den Baukosten nieder. Die Restbreiten der Straße werden gering, so dass aus städtischer Sicht die Kosten dem Kanal zugeordnet werden, weil der Kanal Veranlasser ist. Dies führte erneut zu Mehrkosten, da von der Straße mehr weggenommen werden muss. Der restliche Bereich ist so gering, dass man sich entschieden hat, alles auszubauen. Der Bereich Straße beteiligt sich an der Deckensanierung.

Herr Dr. Vennekötter bestätigt die Feststellung von Herrn Willers, dass bei der Erstplanung mit 320 T€ noch die alte und bei der aktuellen Planung gem. Vorlage die neuen Abflusswerte gelten. Ursache der Änderung in der Regenwerttabelle sind die stärker auftretenden Starkregenereignisse.

Herr Willers bittet um Erläuterung der Mehrkosten für die Hausanschlüsse und Straßenabläufe. Bei Mehrkosten von 100 T€ für 50 Hausanschlüsse ergäben sich Kosten von 2 T€/Hausanschluss. Wenn man dabei 5 m von der Straßenmitte bis zu den Häusern berücksichtigt, fallen Kosten von 400 €/m an. Nach seinem Kenntnisstand liegt der Standard bei 100 €/m. Ebenfalls kosten Straßenabläufe standardmäßig 500 € und nicht 2.660 €/Stück.

Herr Dr. Vennekötter erklärt, dass erst geplant war, lediglich einige Hausanschlüsse zu erneuern. Nähere Untersuchungen haben dann ergeben, dass fast jeder Hausanschluss betroffen und zu erneuern war mit dem Effekt, dass wegen den über Kreuz und quer verlaufenden und zu erneuernden Hausanschlussleitungen von der Straße nicht viel übrigbleibt. Das führt dazu, dass nicht nur 100 € für eine Kanaltrasse, sondern auch die Bereich links und rechts der Trasse zu erneuern sind. Aus Sicht des Fachbereiches Kanal wird das nur ungern so gehandhabt, da Straßenbaukosten übernommen werden. Die Stadt befürwortet diese Vorgehensweise. Wenn Kanal- und Hausanschlussleitungen verlegt werden, mache es keinen Sinn, Straßeninseln im Altzustand zu belassen. Sinnvoller ist es, die ganz Straße einmal zu erneuern, um eine technisch neue Straße zu haben. Dabei muss abgegrenzt werden, ob die Erneuerung in den Bereich Kanal oder Straßen fällt. Wenn der Stadt keine Kosten entstehen, erhebt sie auch keine Beiträge.

In diesem Fall, so Herr Dr. Vennekötter, entstehen die eigentlichen Kosten im Bereich Straße, nicht direkt durch die Hausanschlussleitungen. Diese lösen allerdings aus, dass die Straße neu gemacht werden muss. Deshalb wurden die Kosten transparent nach der Ursache gegliedert. Ebenfalls erläutert Herr Dr. Vennekötter, dass auch die gesamte dreisteinteilige Rinne, die entlang des Bordsteines verläuft, mit erneuert werden muss. Bei einer solchen Straße ist die Rinne in der Regel auch nicht mehr gerade genug, um einen vernünftigen Ablauf des Wassers und eine gute Gefällesituation zu gewährleisten. Insofern können die Kosten nicht auf einen Straßenablauf bezogen werden.

Herr Willers kritisiert, dass lt. Vorlage die Kosten durch die Straße entstehen. Der Begriff Straßenoberfläche sei dort nicht zu finden und meint, dass die Darstellung in der Vorlage an der Realität vorbeigeht.

Herr Dr. Vennekötter erklärt, es sei eine Frage der Mehrkostenbegründung. Deshalb werden 100 T€ unter Hausanschlussleitungen genannt. Die eigentlichen Kosten entstehen jedoch durch den Straßenbau, nicht bei den eigentlichen Hausanschlussleitungen. Deshalb die transparente Darstellung in der Vorlage.

Herr Willers regt an, dass künftig die Aufstellung der Kosten den vorgenannten Ausführungen entsprechen sollen.

Herr Dr. Vennekötter entgegnet, dass die Vorlage vernünftig aufgestellt ist, um die Ursache der Kostenerhöhung zu erklären, weitere Details gehören in das Leistungsverzeichnis.

Frau Overesch bittet um Einschätzung eventueller höherer Hochbaukosten im Wirtschaftsplan für Kanal, Entwässerung und Entsorgung aufgrund von Lieferschwierigkeiten und Materialmangel.

Lt. Herrn Dr. Vennekötter habe man bereits höhere Kosten (45 T€ = 2 x 4 %)) für die Gesamtmaßnahme eingepreist. Der Tiefbau sei von Kostensteigerungen aktuell noch nicht so betroffen wie der Hochbau. Die künftige Entwicklung könne man noch nicht prognostizieren.

Herr Brauer fragt, ob durch passende Formulierung der Kanalbaumaßnahmen die Anwohnerbeiträge wegfallen können, und ob es einen Spielraum von der Stadt gibt.

Herr Dr. Vennekötter erklärt, dass diese Maßnahme zeigt, dass eine neue Straße gebaut wird, ohne dass Anlieger bezahlen müssen; allerdings auf Kosten des Kanalgebührenzahlers. Die Umlegung der Kosten gleicht eher einem steuerlichen Modell, nicht einem Anliegermodell. Aus Sicht der TBR und der Beitragszahler für die Gebührenhaushalte ist es kritisch, das Straßen künftig auf Kanalkosten gebaut werden. Eine technische Abgrenzung ist möglich, allerdings gibt es Grauzonen. Diese Vorgehensweise ist nicht grundsätzlich und bei jeder Maßnahme möglich. Es geht nur dann, wenn maßgeblich der Kanal in großem Umfang Ursache der Maßnahme ist und dadurch die Erneuerungen verursacht werden.

 


Beschluss:

 

Der Betriebsausschuss stimmt der Erneuerung des Mischwasserkanals in der Darbrookstraße von der Bühnertstraße bis zur Waldmarkstraße mit einer Baukostenerhöhung um 275 T€ (von 320 T€ auf 595 T€) gem. § 4 Absatz 2 e Betriebssatzung TBR zu.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig bei einer Enthaltung