Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der
Betriebsausschuss stimmt der Erneuerung des Mischwasserkanals in der
Darbrookstraße von der Bühnertstraße bis zur Waldmarkstraße mit einer
Baukostenerhöhung um 275 T€ (von 320 T€ auf 595 T€) gem. § 4 Absatz 2 e
Betriebssatzung TBR zu.
Begründung:
Der Rat der Stadt
Rheine hat in seiner Sitzung am 08.12.2020 den Wirtschaftsplan 2021 der
eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „Technische Betriebe Rheine“ festgestellt
und damit die u. a. Maßnahme „Erneuerung Mischwasserkanal Darbrookstraße von
der Bühnertstraße bis zur Waldmarkstraße“ mit seinerzeit veranschlagten Kosten
in Höhe von 330 T€ freigegeben.
Basis der
Kostenschätzung, die Anfang 2020 zum Wirtschaftsplan auf Basis einer Vorplanung
erstellt wurde, war die Erneuerung nur von Teilabschnitten des Kanals in der
Darbrookstraße von insgesamt 330 m. Der Mischwasserkanal war mit einem
Durchmesser von DN 200 geplant. Die Straßenerneuerung war nur in der Breite der
Kanaltrasse und einiger Hausanschlussbaugruben vorgesehen.
Die detaillierte
Ausführungsplanung hat nun ergeben, dass es erforderlich ist, den Kanal in
einer breiteren und z. T. neuen Trasse sowie eine Vielzahl der Hausanschlüsse
zu erneuern. Hieraus ergibt sich, dass eine Asphalterneuerung in ganzer
Straßenbreite erfolgt, um einen Asphaltflickenteppich zu vermeiden.
Nach
abschließender Ausführungsplanung, Erstellung des Leistungsverzeichnisses und
der detaillierten Massenermittlung mit aktualisierten Preisen haben sich Kosten
i. H. von insgesamt 595 T€ ergeben, die im Einzelnen wie folgt begründet sind:
1.
Detailliertere Begutachtungen im Zuge
der Ausführungsplanung ergaben, dass der gesamte Mischwasserkanal zwischen
Bühnertstraße und Waldmarkstraße (350 m) in Gänze erneuerungsbedürftig ist.
Zudem wurde die Hydraulik des Abwasserkanals auf die aktuellen Regenereignisse
ausgelegt. Demzufolge müssen die Kanäle größer werden; damit sind sie
leistungsfähiger. Die Kanalverlegearbeiten sind aufgrund der Mehrlängen, welche
neu gebaut werden sollen, und aufgrund der Durchmesservergrößerung von DN 200
auf DN 300 bis DN 500 im vorhandene Klippboden in einer Tiefe von bis zu 3,50 m
teurer.
2.
Eine aktuelle Kamerabefahrung der
Haus- und Sinkkastenanschlüsse ergab, dass alle Anschlüsse erneuerungsbedürftig
sind.
3.
Ein Kanalabschnitt, welcher ebenso
abgängig ist, liegt auf einem von der Stadt verpachteten Grundstück (Flurstück
508) bzw. auf einem Grundstück der Stadtwerke (Flurstück 476), demnach nicht in
der öffentlichen Straßenparzelle. Da erneuerungsbedürftig, soll dieser Teil
(rd. 60 m) nun in der bestehenden Straßenparzelle neu gebaut werden. Der alte
abgängige Kanal in der alten Straßenparzelle wird verdämmt. Das derzeit noch
verpachtete Grundstück kann dann lastenfrei von der Stadt verkauft werden.
Die Straßendeckenerneuerung muss
auf ganzer Breite erfolgen. Das ist eine Folge der Dimensionsänderung des
Kanals, der hohen Anzahl der zu erneuernden Hausanschlüssen und des
neutrassierten Kanalabschnitts. U. a. entstehen viele kleinteilige Rest-Asphaltflächen.
Der breitere Rohrgraben führt zu geringeren Abständen zu den Gehwegen. Aufgrund
der fünfzig neuen Haus- und der fünfzehn neuen Straßenablaufanschlüsse würden
so kleine Reststellen entstehen, sodass diese durch den anstehenden
Baumaschinenverkehr zerfahren werden. Zudem ist die Wiederherstellung
kleinteiliger Flächen von Hand oder eventuell maschinentechnisch mit einem
Kleinfertiger in Asphaltbauweise noch teurer. Viele Nahtstellen an den
Übergängen würde auch viele zeitnahe Straßenschäden bedeuten.
4.
Die aktuellen Ausschreibungsergebnisse
von Straßen- und Kanalbauleistungen zeigen, dass durch die Vollauslastung der
Baufirmen und deren Zulieferer ein deutlich höheres Preisniveau im Vergleich zu
Anfang 2020 besteht, sodass die Kostenpositionen im Leistungsverzeichnis
nochmals angepasst werden müssen.
Die Mehrkosten teilen sich wie folgt auf:
Hausanschlussleitungen: 100.000 €
Straßenabläufe/Rinnen: 40.000
€
Kanalrückbau über privat: 46.000
€
Preissteigerungen: 45.000 €
Summe netto: 231.000
€
Summe brutto: 275.000
€
Gemäß § 4 Abatz 2 e Betriebssatzung TBR muss der Betriebsausschuss
über Mehrauszahlungen für Einzelvorhaben im Vermögensplan, die den Betrag von
100 T € übersteigen, entscheiden.
Trotz der Kostensteigerung wird der Rahmen der Gesamtinvestitionsausgaben
in der Entwässerung eingehalten. Der städtische Fachbereich Mobilität beteiligt
sich an der Wiederherstellung der Straßenoberfläche. Eine Anliegerbeteiligung
an den Kosten besteht nicht.