Beratungsergebnis: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 1, Enthaltungen: 1

I/A/2245

 

Herr Willems gibt an, dass er dem Ausbau nicht zustimme. Seiner Meinung nach, müsse nur der Kanal erneuert werden.

 

Herr Dr. Kratzsch stimmt dem Kanalneubau zu. Die Zollernstraße an sich habe aber nicht den nötigen Aufbau, den Straßen mit der heutigen Belastung benötigen, so dass häufige Instandsetzungen die Folge wären. Daher sei der Ausbau der Straße erforderlich.

 

Herr Hagemeier regt an, die Baumaßnahme getrennt zu betrachten. Auch er sehe dass die Straßendecke zu dünn und brüchig sei. Diese müsse erneuert werden. Jedoch die Fußwege und Leuchten könnten bestehen bleiben. Daher sei seine Fraktion der Ansicht, die Straße nur von Bordsteinkante zu Bordsteinkante zu erneuern und die Restlichen Maßnahmen herauszunehmen. Somit wäre das Projekt für die Anwohner erschwinglich.

 

Herr Löcken gibt zu bedenken, dass viele Straßen in Rheine marode sein. Der Ausbau der Zollernstraße dürfe keine Präzendenswirkung auf andere Ausbauten haben. Seine Fraktion könne dem Vorschlag der CDU nur zustimmen, wenn die Haftungsfrage für die Zukunft geklärt werde.

 

Herr Dr. Kratzsch antwortet, dass die Haftung immer bei der Stadt Rheine liege. Es werde jedoch schwierig werden, nur von „Gosse zu Gosse“ die Straße zu erneuern. Durch schwere Baufahrzeuge könnten immer Schäden entstehen, die den Ausbau auch des Fußweges erforderlich machen. Eine Firma für den Ausbau, so wie von der CDU gefordert, zu finden, werde schwierig sein.

 

Herr Reiske merkt an, dass die Haushaltslage, gerade in den Familien eng ist. Dieser Ausbau der Straße trifft die Anwohner besonders hart. Dennoch müssten die Folgekosten berücksichtigt werden. Er könne nur einem soliden Ausbau zustimmen.

 

Herr Ostermann gibt noch zu bedenken, dass an manchen stellen die Gehwegkante so dünn geworden sei, dass diese schnell bei den Bauarbeiten wegbrechen könnte.

 


Beschluss:

 

I.     Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den eingegangenen Anregungen und Bedenken des Ausbau der Zollernstraße von Bergstraße bis Servatiistraße

 

Die Offenlage der Ausbauplanung zum Ausbau der Zollernstraße von Bergstraße bis Servatiistraße fand in der Zeit vom 20. März bis 4. April 2006 in den Räumen des Fachbereiches 5 statt. Während der Offenlage sind nachfolgende Eingaben seitens der Anlieger eingegangen:

 

1.    Eingabe von fast allen betroffenen Anliegern der Zollernstraße und Servatiistraße

 

siehe beigefügte Unterschriftenliste der Eingabe, Anlage 1

 

Kurzform der Eingabe:

 

a)    Die Zollernstraße ist eine reine Wohnstraße. Sie ist kaum einer Belastung ausgesetzt.

 

b)    Eine Verkehrsberuhigung war auch in der Vergangenheit nicht nötig. Die Straße wird nur von Anliegern genutzt.

 

c)     Die Mängel an der Asphaltdecke sind auf Aufbrüche von Kanalbaumaßnahmen zurückzuführen.

 

d)    Die Ausbaukosten für die neue Straße würden für fast alle Anwohner eine erhebliche Belastung darstellen.

 

e)    Viele Anwohner haben in eigener Regie den Gehweg ausgebaut.

 

 

Abwägung:

 

zu a und b:

 

Die Zollernstraße von Bergstraße bis Servatiistraße ist aufgrund ihrer Verkehrsbedeutung und ihrer Lage im Straßennetz als reine Anliegerstraße einzustufen. Sie befindet sich im Bereich einer Tempo-30-Zone. Nach einem Ausbau wird an dieser Situation nichts verändert. Somit wird den Wünschen der Anlieger entsprochen.

 

zu c, d und e:

 

Die Stadt Rheine hat 1978 den Abschnitt der Zollernstraße von Bergstraße bis Servatiistraße von der Siedlungsgesellschaft Altenrheine nach vorheriger Unterhaltung entsprechend der Stadt Rheine übernommen. Die Fahrbahn war zu diesem Zeitpunkt hergestellt. Inzwischen ist die Fahrbahn abgängig und erneuerungsbedürftig. Die Gehwege sind bis auf wenige Quadratmeter befestigt, allerdings in unterschiedlicher Qualität und Ausführung. Sie sind ebenfalls erneuerungsbedürftig. Aufgrund des schlechten Zustands ist die Straßenbaumaßnahme eine Erneuerungsmaßnahme im Sinne des Kommunalabgabengesetzes mit 70% Kostenbeteiligung der Anlieger.

 

Der Bau- und Betriebsausschuss hat im Rahmen der Fortschreibung der Prioritätenliste für den Ausbau von Stadtstraßen, den Ausbau der Zollernstraße für 2006 beschlossen (Vorlage 404/05 vom 1. September 2005).

 

Anlass dieser Erneuerung ist die Kanalwechslung in der Zollern­straße. Diese ist zwingend erforderlich, weil der Kanal stellenweise schon einbricht. Eine Verschiebung ist daher nicht möglich.

 

Wie die Untersuchung des heutigen Aufbaus ergeben hat, ist die Asphaltschicht nur 4 bis 5 cm stark. Danach erfolgt eine Auffüllung mit Schlacke und Bauschutt. Dieser Bauschutt hat eine Kantenlänge bis zu 20 cm. Außerdem ist der vorhandene Asphalt teerhaltig, sodass er einer ordnungsgemäßen Entsorgung/Verwertung zugeführt werden muss. Die Teerhaltigkeit beinhaltet eine polyaromatische Kohlenwasserstoffbelastung (PAK). Es macht aufgrund der vorhandenen PAK-Belastung im Asphalt keinen Sinn, nur im Bereich der Kanalbaugrube den Asphalt auszutauschen, denn dadurch hätte man rechts und links der Baugrube immer noch eine Belastung in der Oberfläche. Bei einer späteren Unterhaltungs- bzw. Erneuerungsmaßnahme führt dies zwangsläufig zu einem Mehraufwand.

Außerdem ist eine Wiederherstellung der Straße nur für den Bereich der Kanalbaugrube schon aufgrund der großen Kantenlänge des Schotters und des Bauschuttes von bis zu 20 cm kaum möglich. Erfahrungen aus der Vergangenheit für den Bereich der Kanalbaumaßnahmen haben gezeigt, dass eine ursprüngliche Wiederherstellung nur der Baugrubenbreite der Straße nicht möglich war, weil die großen Kantenlängen des Unterbaues bei einer Auskofferung zu Hohlräumen führen. Letztendlich wurde dann die gesamte Straße auf Kosten des Kanals erneuert. Hier wurden dann nicht die direkten Anlieger belastet, sondern die Solidargemeinschaft der Kanalbenutzer.

Die von den Anliegern festgestellten Mängel an den Aufbrüchen in der Fahrbahn belegen, dass die Aufbrüche aufgrund der oben beschriebenen Situation nur unzureichend wiederhergestellt werden können.

Die Gehwege sind bis auf wenige Quadratmeter befestigt, allerdings in unterschiedlicher Qualität und Ausführung. Sie sind ebenfalls erneuerungsbedürftig. Bei der Auskofferung der Fahrbahn ist mit Absackungen im Bereich der Bordsteinführung zu rechnen, weil hier die Bordsteine früher nicht in Beton versetzt wurden.

Die Beleuchtung ist ebenfalls völlig unzureichend und entspricht nicht dem heutigen Standard.

Um allerdings die Kosten für die Anlieger so gering wie möglich zu halten, wird ein Teil der neuen Straße vom Kanalbau in Abhängigkeit der Kanalbaugrube mit finanziert, was zu einer Entlastung der Anlieger führt. Daher macht es auch Sinn die Straßenerneuerung gleichzeitig mit dem Kanalbau durchzuführen.

Dem Wunsch der Anlieger nach nur der Herstellung der Kanalbaugrube kann somit nicht entsprochen werden.

 

2.    Eingaben von Anliegern, Anlagen 2 – 10

 

Kurzform der Eingaben:

 

Alle unter Punkt 2 aufgeführter Anlieger nannten Teile oder alle Bedenken und Anregungen, wie sie schon unter Punkt I behandelt wurden. Siehe Abwägung zu I.

 

II.   Festlegung des Ausbauprogramms für die Zollernstraße von Bergstraße bis Servatiistraße

 

Folgende Teileinrichtungen werden neu hergestellt:

 

a)    Fahrbahn in Asphalt mit Unterbau

b)    Straßenentwässerung mit Anschluss an die Kanalisation

 


Abstimmungsergebnis:           13  Ja-Stimmen

                                             1    Nein-Stimme

                                             1    Enthaltung

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