Beratungsergebnis: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 6

I/A/3000

 

Herr Hagemeier führt aus, dass die Straßenqualität der Adolfstraße im Gegensatz zu der Zollernstraße erheblich besser sei. Aus Sicht der CDU Fraktion reiche es aus, an der Adolfstraße eine Baugrube zu errichten. Die Baugrube sei nach Beendigung der Arbeiten ordentlich zu verschließen.

 

Herr Schröer weist darauf hin, dass Herr Hagemeier in einem vergleichbaren Fall in Hauenhorst die Frage an die Verwaltung gestellt habe, warum die Fahrbahn nicht komplett erneuert werde.

 

Herr Löcken merkt an, dass es sich bei der vorgeschlagenen Lösung um Flickwerk handele, welches Folgekosten nach sich ziehe. Seine Fraktion sie mit dem Ausbau einverstanden, um Instandhaltungskosten zu senken.

 


Beschluss:

 

I.     Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger

 

Die Offenlage der Ausbauplanung zum Ausbau der Adolfstraße von Luisenstraße bis Heinrichstraße fand in der Zeit vom 20. März bis 4. April 2006 in den Räumen des Fachbereiches 5 statt. Während der Offenlage sind nachfolgende Eingaben seitens der Anlieger eingegangen:

 

1.    Eingaben von fast allen betroffenen Anliegern der Adolfstraße

 

- siehe beigefügte Unterschriften der Eingabe (Anlage 1) –

 

Kurzform der Eingabe:

 

a)    Die Fahrbahn und Gehwege der Adolfstraße sind in einem ausgesprochen guten verkehrssicheren Zustand. Durch eine notwendige Teilerneuerung der Fahrbahndecke nach den erforderlichen Kanalbauarbeiten wird sich an dem verkehrssicheren Zustand nichts ändern.

 

b)    Die zur Verkehrsberuhigung geplanten Baumaßnahmen in Form von 4 Fahrbahnverengungen sind aufgrund der bestehenden Parksituation an beiden Fahrbahnseiten wirkungslos und uneffektiv. Die Fahrbahnverengungen gehen zwischen den geplanten Fahrzeugen „verloren“ und haben keinen Einfluss auf das Fahrverhalten. Schon durch die derzeit bestehende beidseitige Parksituation wird ein sehr hohes/ausrei­chendes Maß an Verkehrsberuhigung erzielt.

 

c)     Durch den geplanten Bau der Fahrbahnverengungen gehen ca. 20 Parkplätze an beiden Straßenseiten verloren. Die ohnehin schon bestehende Parkplatznot auf der Straße würde sich verschärfen, weil die Mehrzahl der Grundstücke an der Adolfstraße nicht über eigene Stellplätze verfügt. Verschärft wird die Parksituation werktäglich zudem durch den regen Publikumsverkehr beim Wohnungs-Verein Rheine eG.

 

d)    Mit diesem Schreiben und dem gesonderten, vom Wohnungs-Verein Rheine eG übersandten Schreiben erheben nahezu alle Wohnungs- und Hauseigentümer erhebliche Bedenken gegen die geplante Baumaßnahme. Wir hoffen im Sinne einer bürgernahen und demokratischen Kommunalpolitik, dass unsere begründeten und nachvollziehbaren Bedenken zum Anlass genommen werden, die geplanten Baumaßnahmen der Adolfstraße zurückzunehmen. Für den Fall, dass unsere Bedenken keine Berücksichtigung finden und die Baumaßnahmen wie geplant umgesetzt werden, teilen wir schon jetzt mit, dass wir alle rechtlichen Mittel und Möglichkeiten in Anspruch nehmen werden, um die mit unnötigen, uneffektiven und unzumutbaren Anliegerkosten verbundenen Umbaumaßnahmen zu verhindern.

 

 

Abwägung:

 

Zu a:

 

Die Fahrbahn der Adolfstraße ist 1938 hergestellt worden. Die Gehwege sind teilweise 1938 und der Rest 1972 hergestellt worden. Die Betonmasten der Straßenbeleuchtung stammen noch aus den 1970er-Jahren und entspricht nicht dem heutigen Standart. Die Straße ist durch die ständige Nutzung abgängig und erneuerungsbedürftig.

 

Die Abrechnung dieser Straßenbaumaßnahme soll nach KAG erfolgen. Die Straße ist nach dem Verkehrsentwicklungskonzept eine Anliegerstraße. Daher beträgt die Kostenbeteiligung der Anlieger nach KAG 70 %. Der Bau- und Betriebsausschuss hat im Rahmen der Fortschreibung der Prioritätenliste für den Ausbau von Stadtstraßen den Ausbau der Adolfstraße für 2006 beschlossen (Vorl.-Nr. 404/05 vom 1. September 2005).

 

Anlass dieser Erneuerung ist die Verbesserung der Kanalhydraulik in der Adolfstraße. Diese ist erforderlich, weil der Kanal von seinem Querschnitt nicht mehr ausreicht. Die Umsetzung der Kanalbaumaßnahme ist in diesem Jahr vorgesehen.

 

Wie die Untersuchung des heutigen Aufbaus ergeben hat, ist die Asphaltschicht nur 6,00 bis 7,00 cm stark. Danach erfolgt eine Auffüllung mit einer Packlage aus grobem Sandsteinschotter und Hochofenschlacke. Außerdem ist der vorhandene Asphalt teerhaltig, sodass er einer ordnungsgemäßen Versorgung/Verwertung zugeführt werden muss. Die Teerhaltigkeit beinhaltet eine polyaromatische Kohlenwasserstoffbelastung (PAK). Es macht aufgrund der vorhandenen PAK-Belastung im Asphalt keinen Sinn, nur im Bereich der Kanalbaugrube den Asphalt auszutauschen, denn dadurch hätte man rechts und links der Baugrube immer noch eine Belastung in der Oberfläche. Bei einer späteren Unterhaltungs- bzw. Erneuerungsmaßnahme führt dieses zwangsläufig zu einem Mehraufwand. Außerdem ist eine Wiederherstellung der Straße nur für den Bereich der Kanalbaugrube schon aufgrund der groben Packlage kaum möglich. Erfahrungen aus der Vergangenheit im Bereich der Kanalbaumaßnahmen haben gezeigt, dass eine ursprüngliche Wiederherstellung nur der Baugrubenbreite der Straße nicht möglich war, weil die große Kantenlänge des Unterbaus bei einer Auskofferung zu Hohlräumen führt. Letztlich wurden dann die gesamten Straßen auf Kosten des Kanals erneuert. Hier wurden dann nicht die direkten Anlieger belastet, sondern die Solidargemeinschaft der Kanalbenutzer.

 

Die Gehwege sind augenscheinlich noch in einen befriedigenden Zustand. Bei der Auskofferung der Fahrbahn ist mit Absackungen im Bereich der Bordsteinführung zu rechnen, weil hier die Bordsteine früher nicht in Beton versetzt wurden.

 

Die Beleuchtung ist ebenfalls völlig unzureichend und entspricht nicht dem heutigen Standart.

 

Um allerdings die Kosten für die Anlieger so gering wie möglich zu halten, wird ein Teil der neuen Straße vom Kanalbau in Abhängigkeit der Kanalbaugrube mit finanziert, was zu einer Entlastung der Anlieger führt. Daher macht es auch Sinn die Straßenerneuerung gleichzeitig mit dem Straßenbau durchzuführen.

 

Dem Wunsch der Anlieger nach nur der Herstellung der Kanalbaugrube kann somit nicht entsprochen werden.

 

Zu b:

 

Eine örtliche Überprüfung der Parksituation zu verschiedenen Zeiten bestätigte die Angaben der Anlieger. Der Parkdruck ist so hoch, dass die Adolfstraße ständig mit parkenden Fahrzeugen belegt ist. Somit wird den Wünschen der Anlieger entsprochen, und die geplanten Fahrbahnverengungen entfallen.

 

Zu c:

 

- siehe Buchstabe b –

 

Zu d:

 

- siehe Buchstabe a –

 

2.    Eingaben des Wohnungs-Vereins Rheine eG

 

Kurzform der Eingabe:

 

Der Ausbau der Adolfstraße soll bis auf weiteres zurückgestellt werden. Die Straße wird als Anwohnerstraße genutzt, sodass den kleinen baulichen Mängeln keine größere Bedeutung beizumessen ist. Der Straßenausbau würde in dem geplanten Umfang den Wohnungs-Verein Rheine eG finanziell ganz erheblich belasten, weil ihm ein Großteil der Grundstücke im Bereich der Adolfstraße gehört und dieser keine Möglichkeit hat, die Ausbaukosten in irgendeiner Weise an seine Mieter weiterzugeben.

 

Zu 2:

 

Wie bereits unter Punkt 1 a notiert, ist die Erneuerung der Straße notwendig, wobei, um Kosten zu sparen, die Straßenerneuerung gleichzeitig mit dem Kanalbau durchgeführt wird.

 

II.   Festlegung des Ausbauprogramms

 

Der Ausbau der Adolfstraße wird zurückgestellt.

 


Abstimmungsergebnis:           9    Ja-Stimmen

                                             6    Nein-Stimmen

Â