Beratungsergebnis: geändert beschlossen

Frau Möllers stellt die Ergebnisse Ihrer Bedarfserhebung an den Sekundarschulen sowie der Euregio-Gesamtschule anhand der als Anlage 5 beigefügten Präsentation vor. 

 

Herr Gausmann führt aus, dass sich die vorliegenden Bedarfe ab dem Jahr 2023 nicht länger budgetneutral abdecken lassen würden. Die Fraktionen loben die vorliegende Erhebung und bestätigen in Wortbeiträgen, dennoch den eingeschlagenen Weg weitergehen zu wollen.

 

Herr Krage fragt an, ob weitere Planungsschritte in Richtung Grundschulen angedacht seien. Weiterhin stellt er fest, dass ein passender Indikator gefunden werden müsse, mit dem man die Bedarfe der Schulen adäquat miteinander vergleichen könne.

 

Herr Winter kritisiert, dass 50% der vorhandenen Fördermittel aufgrund der Schüler/-innenzahlen an die Euregio-Gesamtschule gegeben würden, schließlich sei der prozentuale Satz an Kindern mit Förderbedarfen an den Sekundarschulen viel ausgeprägter.

 

Herr Gausmann bestätigt, dass der Zeitpunkt der Testungen, die erst ab Klasse 3 erfolgen würden, dazu führe, dass faktisch an allen Grundschulen GL-Bedarfe beständen. Die Stadt werde daher im 1. Halbjahr 2022 im Grundschulbereich einen Aufschlag hinsichtlich der Erhebung der Bedarfe im Grundschulbereich auf den Weg bringen.

Weiterhin sei die Findung eines passenden Vergleichsindikators schwierig, da faktische Förderbedarfe teils nicht formal festgestellt würden. Insofern liege es nicht fern, zur Verteilung auf die absolute Schüler/-innenzahl einer Schule abzustellen, da mit einer größeren Schülerschaft auch ein größerer Umfang an Bedarfen einhergehe. Der gewählte Verteilungsschlüssel für die Sekundarschulen und die Euregio-Gesamtschule sei jedoch nur als Einstieg gewählt worden. Die Verteilung werde ab 2023 noch einmal neu betrachtet. Weiterhin sei die Aufteilung lediglich für die Fördersäule II des Förderprogrammes „Aufholen nach Corona“ erfolgt. Daneben ständen den Schulen noch schulscharfe Budgets zur eigenen Verwendung zur Verfügung.

Nicht zuletzt würden für die GL-Schulen aufgrund der Neustrukturierung der Landesförderung Schulsozialarbeit noch zusätzlich drei Schulsozialarbeiter/-innen eingesetzt werden, für die 210.000 Euro im kommenden Haushaltsjahr anfallen würden.


Beschluss:

 

1)      Der Schulausschuss nimmt die Ergebnisse der Bestands- und Bedarfsermittlung zur Schulsozialarbeit an den weiterführenden Schulen des gemeinsamen Lernens und die daraus entwickelten Handlungsziele zur Kenntnis.

 

2)      Der Schulausschuss nimmt der Aufteilung der Mittel „Aufholen nach Corona – Fördersäule II Schulsozialarbeit“ zur Kenntnis.

 

3)     Der Schulausschuss stimmt der Finanzierung einer externen Evaluation und eines Pilotprojekts zur Lernförderung zu. Die Verwaltung wird beauftragt, die Mittel im Umfang von 30.000 EUR für die externe Evaluation im Rahmen der Haushaltsplanberatungen im Budget 85, Schulen, zusätzlich einzuplanen.

 

 


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig