Die Verwaltung verweist auf die Vorlage.

 

 


Beschluss:

 

I.     Abwägungsbeschluss

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt die Abwägung aus den Beteiligungen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange entsprechend den beigefügten Abwägungsvorschlägen (siehe Anlage 1).

 

 

II.    Offenlegungsbeschluss

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 2 BauGB der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 317, Kennwort: "Vereinsheim Hauenhorst", der Stadt Rheine nebst beigefügter Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen ist.

 

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden, wobei nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 317 bezieht sich auf das Gelände des SV Germania Hauenhorst südlich des Hessenweges und hier insbesondere auf den nördlichen Teilbereich des Sportareals. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 2.667 m².

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:

Im Norden:     durch die Südseite des Hessenweges auf einer Länge von ca. 100 m,

Im Osten:        durch die Westseite des Vereinsgebäudes des SV Germania Hauenhorst bis eine Tiefe von ca. 23 m,

Im Süden:       durch eine südlich verlaufende Parallele zum Hessenweg, entlang der in der Örtlichkeit vorhandenen Stadionumzäunung in einer Tiefe von etwa 23 m am Vereinsgebäude des SV Germania Hauenhorst bis zu einer Tiefe von etwa 24 m am nordwestlich gelegenen Waldrand,

im Westen:     durch die Ostseite des in der Örtlichkeit vorhandenen Waldes in einer Tiefe von ca. 28 m.

Der Geltungsbereich befindet sich auf dem Flurstück 501 in der Flur 23 der Gemarkung Rheine links der Ems.

Der räumliche Geltungsbereich ist im Übersichtsplan bzw. Bebauungsplan geometrisch eindeutig festgelegt.

 

III.        Bürgerversammlung

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beauftragt die Stadtverwaltung, im zeitlichen Zusammenhang mit der Offenlegung des Bebauungsplanentwurfes eine Bürgerversammlung durchzuführen. In Abhängigkeit der dann geltenden Coronabestimmungen ist diese Versammlung in Präsenz, hybrid (Mischform Präsenz/digital) oder rein digital durchzuführen.

 

 


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig