Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

Frau Gehrke stellt die Genese der Vorlage dar. In der Vorlage wurde ein Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN hinsichtlich ihres Wunsches, einige Anpassungen an den im Ausschreibungsverfahren geforderten Qualitätsstandards der Betreuungs- und Verpflegungsangebote vorzunehmen, bereits mitberücksichtigt. Einige Modifikationen würden zukünftig im Rahmen des Qualitätsdialoges erfolgen.

 

Herr Krage merkt an, dass seine Fraktion mit dem Antrag gefordert habe, mehr Kontrolle darüber zu haben, ob Leistungen, die im Rahmen des Ausschreibungsverfahren versprochen wurden, auch tatsächlich eingehalten wurden. Im Verpflegungsbereich solle dies beispielsweise durch eine verpflichtende DGE-Zertifizierung erfolgen. Im Betreuungsbereich fehle eine Möglichkeit, zu reagieren, etwa durch Rücktritt vom Vertrag, wenn im Zuge des Qualitätsdialoges festgestellt werden würde, dass einige Versprechen nicht eingehalten werden würden.

Weiterhin stellt er die Frage, ob es sich bei der pädagogischen Wertungsmatrix schon um eine abgeschlossene Version handle oder sie sich noch in einem Anpassungsprozess befinden würde. Der Fraktion sei aufgefallen, dass Qualitätsmerkmale doppelt in der Wertungsmatrix enthalten seien und somit auch doppelt gewertet werden würden. Außerdem stellt er die Frage, aus welchen Gründen die städtische Förderung für das Mittagessen im Grundschulbereich sukzessiv reduziert werde.

 

Herr Gausmann merkt zur ersten Frage an, dass auch heute die Möglichkeit bestehe, den Träger zu wechseln, wenn ein Träger wissentlich oder unwissentlich in der Ausschreibung gemachte Zusagen nicht erfüllt. Die Kündigung aus besonderem Grund sei vertraglich festgelegt. Um zu überprüfen, ob der Träger bestimmte Mindeststandards einhält, sei er zu einem jährlichen Verwendungsnachweis verpflichtet. Somit bestehe die Möglichkeit in solchen Fällen zu kündigen, auch wenn die Hürden dafür relativ hoch seien.

 

Zu Frage zwei sagt Herr Gausmann zu, dass die Matrix auf mögliche Dopplungen überprüft und gegebenenfalls korrigiert werde. Falls es solche Dopplungen gebe, seien diese nicht beabsichtigt.

 

Bezüglich der Reduzierung der städtischen Förderung im Verpflegungsbereich führt Herr Gausmann aus, dass es sich dabei um eine Frage der Gleichbehandlung handele. Die Verpflegung im Bereich der Kindertageseinrichtungen sowie im weiterführenden Schulbereich würde nicht bezuschusst werden. Im Grundschulbereich dagegen derzeit schon. Unstrittig sei, dass Sozialleistungsempfänger/-innen von den Kosten für Mittagessen in allen Systemen befreit seien. Daher reduziere die Verwaltung, den Zuschuss im Grundschulbereich schrittweise und erhöhe im gleichen Maße den Elternbeitrag.

 

Frau Gehrke ergänzt bezogen auf die geforderten Zertifikate, dass eine verpflichtende Zertifizierung zur Folge haben könnte, dass an einigen Schulstandorten kein geeigneter Caterer im Vergabeverfahre gefunden werden könnte. Das bisherige System berücksichtige eine mangelnde Zertifizierung in Form einer geringeren Punktzahl im Wertungsprozess und verhindere so den Ausschluss von Bietern. Hinsichtlich des Angebotes mehrerer Menülinien wird hier der Aspekt der Partizipation hervorgehoben, bei der die Schülerinnen und Schüler als letztendlich Konsumenten die Möglichkeit erhalten, über die Menülinien abzustimmen. Auch kulturell und religiös bedingte Essgewohnheiten würden in den Menülinien beispielweisen durch Schweinefleischalternativen Beachtung finden. In Absprache zwischen Eltern und Schule würden auch Allergien und Unverträglichkeiten berücksichtigt werden, sofern diese bekannt sind.

 

Auf Nachfrage von Herrn Wilp wird bestätigt, dass es aktuell drei Caterer in Rheine gibt.

 

 


Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

1.      Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung hinsichtlich der Ausschreibungen der Trägerschaften für die Durchführung von Betreuungsangeboten und Verpflegungsleistungen an den bezeichneten offenen Ganztagsschulen in Rheine zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung der entsprechenden Vergabeverfahren.

 

2.      Der Schulausschuss stimmt der in der Begründung beschriebenen Zusammensetzung des Wertungsgremiums zu und benennt folgende politische Mitglieder:

 

 

                                                         Mitglied                                              Vertreter/in

 

CDU                                            Marlen Achterkamp                     Helena Willers

 

SPD                                             André Schaper                                Ulrike Stockel

 

B90/Grüne                               Jens Krage                                         Udo Hewig

 

FDP                                             Janine Heile-Limberg                       Sophie Blau

 

Linke                                           Thomas Schürmann                         Annette Floyd-Wenke

 

UWG Rheine                           Rainer Ortel                                  Birgit Marji

 

BfR                                              Claudia Kuhnert                              Heinz Jürgen Wisselmann         

 

 


Abstimmungsergebnis:                             einstimmig