Frau Gehrke stellt
die Genese der Vorlage dar. In der Vorlage wurde ein Antrag der Fraktion
BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN hinsichtlich ihres Wunsches, einige Anpassungen an den
im Ausschreibungsverfahren geforderten Qualitätsstandards der Betreuungs- und
Verpflegungsangebote vorzunehmen, bereits mitberücksichtigt. Einige
Modifikationen würden zukünftig im Rahmen des Qualitätsdialoges erfolgen.
Herr Krage merkt
an, dass seine Fraktion mit dem Antrag gefordert habe, mehr Kontrolle darüber
zu haben, ob Leistungen, die im Rahmen des Ausschreibungsverfahren versprochen
wurden, auch tatsächlich eingehalten wurden. Im Verpflegungsbereich solle dies
beispielsweise durch eine verpflichtende DGE-Zertifizierung erfolgen. Im
Betreuungsbereich fehle eine Möglichkeit, zu reagieren, etwa durch Rücktritt
vom Vertrag, wenn im Zuge des Qualitätsdialoges festgestellt werden würde, dass
einige Versprechen nicht eingehalten werden würden.
Weiterhin stellt er
die Frage, ob es sich bei der pädagogischen Wertungsmatrix schon um eine abgeschlossene
Version handle oder sie sich noch in einem Anpassungsprozess befinden würde.
Der Fraktion sei aufgefallen, dass Qualitätsmerkmale doppelt in der
Wertungsmatrix enthalten seien und somit auch doppelt gewertet werden würden.
Außerdem stellt er die Frage, aus welchen Gründen die städtische Förderung für
das Mittagessen im Grundschulbereich sukzessiv reduziert werde.
Herr Gausmann merkt
zur ersten Frage an, dass auch heute die Möglichkeit bestehe, den Träger zu
wechseln, wenn ein Träger wissentlich oder unwissentlich in der Ausschreibung
gemachte Zusagen nicht erfüllt. Die Kündigung aus besonderem Grund sei
vertraglich festgelegt. Um zu überprüfen, ob der Träger bestimmte
Mindeststandards einhält, sei er zu einem jährlichen Verwendungsnachweis verpflichtet.
Somit bestehe die Möglichkeit in solchen Fällen zu kündigen, auch wenn die
Hürden dafür relativ hoch seien.
Zu Frage zwei sagt
Herr Gausmann zu, dass die Matrix auf mögliche Dopplungen überprüft und
gegebenenfalls korrigiert werde. Falls es solche Dopplungen gebe, seien diese
nicht beabsichtigt.
Bezüglich der
Reduzierung der städtischen Förderung im Verpflegungsbereich führt Herr
Gausmann aus, dass es sich dabei um eine Frage der Gleichbehandlung handele.
Die Verpflegung im Bereich der Kindertageseinrichtungen sowie im
weiterführenden Schulbereich würde nicht bezuschusst werden. Im
Grundschulbereich dagegen derzeit schon. Unstrittig sei, dass
Sozialleistungsempfänger/-innen von den Kosten für Mittagessen in allen
Systemen befreit seien. Daher reduziere die Verwaltung, den Zuschuss im
Grundschulbereich schrittweise und erhöhe im gleichen Maße den Elternbeitrag.
Frau Gehrke ergänzt
bezogen auf die geforderten Zertifikate, dass eine verpflichtende
Zertifizierung zur Folge haben könnte, dass an einigen Schulstandorten kein
geeigneter Caterer im Vergabeverfahre gefunden werden könnte. Das bisherige
System berücksichtige eine mangelnde Zertifizierung in Form einer geringeren
Punktzahl im Wertungsprozess und verhindere so den Ausschluss von Bietern. Hinsichtlich
des Angebotes mehrerer Menülinien wird hier der Aspekt der Partizipation
hervorgehoben, bei der die Schülerinnen und Schüler als letztendlich
Konsumenten die Möglichkeit erhalten, über die Menülinien abzustimmen. Auch
kulturell und religiös bedingte Essgewohnheiten würden in den Menülinien
beispielweisen durch Schweinefleischalternativen Beachtung finden. In Absprache
zwischen Eltern und Schule würden auch Allergien und Unverträglichkeiten
berücksichtigt werden, sofern diese bekannt sind.
Auf Nachfrage von
Herrn Wilp wird bestätigt, dass es aktuell drei Caterer in Rheine gibt.
Beschlussvorschlag/Empfehlung:
1.
Der
Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung hinsichtlich der
Ausschreibungen der Trägerschaften für die Durchführung von Betreuungsangeboten
und Verpflegungsleistungen an den bezeichneten offenen Ganztagsschulen in
Rheine zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung der
entsprechenden Vergabeverfahren.
2.
Der
Schulausschuss stimmt der in der Begründung beschriebenen Zusammensetzung des
Wertungsgremiums zu und benennt folgende politische Mitglieder:
Mitglied Vertreter/in
CDU Marlen Achterkamp Helena Willers
SPD André Schaper Ulrike Stockel
B90/Grüne Jens Krage Udo Hewig
FDP Janine Heile-Limberg Sophie Blau
Linke Thomas Schürmann Annette Floyd-Wenke
UWG Rheine Rainer Ortel Birgit Marji
BfR Claudia
Kuhnert
Heinz Jürgen Wisselmann
Abstimmungsergebnis: einstimmig