Beratungsergebnis: geändert beschlossen

Abstimmung: Nein: 1

Herr Dr. Vennekötter erläutert, dass diese Vorlage aus der vorherigen Betriebsausschusssitzung stammt und vom Rechnungsprüfungsamt final auch hinsichtlich der Rechtssicherheit geprüft wurde.

 

Herr Wortman führt aus, dass das Ziel eine bedarfsgerechte Gebührenordnung ist. Er schlägt die Ergänzung des Beschlusses wie folgt vor:

 

Der Betriebsausschuss „Technische Betriebe Rheine“ beschließt, die bestehende Berechnungspraxis der Abfallgebühren auf Basis einer verhältnismäßigen Schlüsselung auf Grundlage von Tonnagen / Litern und Behältern bis zum 31.12.2023 beizubehalten.

 

Herr Dr. Vennekötter verweist auf das geplante Identsystem, als bedarfsgerechte Berechnungsgrundlage für die Gebührensatzung 2024.

 


Beschluss:

Der Betriebsausschuss „Technische Betriebe Rheine“ beschließt, die bestehende Berechnungspraxis der Abfallgebühren auf Basis einer verhältnismäßigen Schlüsselung auf Grundlage von Tonnagen / Litern und Behältern bis 31.12.2023 beizubehalten.


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig