Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Betriebsausschuss „Technische Betriebe Rheine“ beschließt, die
bestehende Berechnungspraxis der Abfallgebühren auf Basis einer
verhältnismäßigen Schlüsselung auf Grundlage von Tonnagen / Litern und
Behältern beizubehalten.
Begründung:
Auf Basis der Prüfung der Abfallentsorgungsgebühren der Örtlichen
Rechnungsprüfung der Stadt Rheine (Bericht Prüfung TBR, Abfallentsorgung vom
01.09.2021, Vorlage: 197/21) wurde im Betriebsausschuss angeregt, die
bestehende Verteilungsgrundlage der gebührenfähigen Kosten zu prüfen.
1. Restmüllbehälter
(80/120/240 l)
a.
Aktuelle Praxis:
Die Verteilung der Gebühren
fähigen Kosten geschieht über zwei Mengenschlüssel: Einerseits Kosten, die
primär in Abhängigkeit mit der Müllsammlung (Transport und Abholung) entstehen
wie z. B. Personal- oder Fahrzeugkosten. Diese werden über einen
behälteranzahlabhängigen Schlüssel verteilt; andererseits Kosten, die
insbesondere durch die Entsorgung entstehen, die der TBR von Dritten in
Rechnung gestellt werden. Diese Entsorgungskosten werden verursachungsgerecht
über das Fassungsvermögen der Behälter (Liter) auf die Abfallbehälter verteilt.
Begründung:
Unabhängig von der Behältergröße ist der
Sammelaufwand bei jedem Abfallbehälter gleich und somit auch die Sammel- bzw.
Betriebskosten. Lediglich die Entsorgungskosten für den abgefahrenen Abfall
sind mengen- und somit behältergrößenabhängig.
Ergebnis der Gebührenbedarfsrechnung für den
Restmüllbereich für das Jahr 2022 nach aktueller Praxis:
b.
Vorschlag Örtliche Rechnungsprüfung:
Rein literabhängige
Verteilung der gebührenfähigen Kosten auf die Abfallbehälter.
Ergebnis einer fiktiven
Gebührenbedarfsrechnung für den Restmüllbereich für das Jahr 2022 mit rein
literabhängiger Verteilung auf die Abfallbehälter:
2. Restmüllcontainer
Die Verteilung der Kosten
für Müllcontainer (Fassungsvermögen 1,1 cbm) erfolgt unabhängig von den
Restmülltonnen, da keine gemeinsamen Touren stattfinden und die Kosten
leistungsscharf getrennt voneinander erfasst werden können.
Vergleich der
Gebührenbedarfsrechnung für Restmüllcontainer für das Jahr 2022:
Fazit:
Die
Gebühr für einen 80 l Behälter würde im Jahr 2022 von 159,07 € um 24,83 € auf
134,24 € sinken. Der 120 l Behälter würde mit einer Gebühr von 201,36 € relativ
konstant bleiben und die Gebühr für ein 240 l Restmüllbehälter würde um 85,45 €
auf eine Gebühr von 402,73 € verhältnismäßig hoch ansteigen. D. h. die pro
Behälter entstehenden Sammelkosten der kleineren Tonnen würden durch die 240 l
Tonne „subventioniert“, da die pro Behälter anfallenden Sammelkosten nicht mehr
pro Behälter, sondern pro Liter umgerechnet werden würden.
Für
die Berechnung der Gebühren für Container stellt sich diese Umverteilung
ähnlich dar.
Die
Gebührensenkung für die 14-tägliche Abfuhr eines Restmüllcontainers von 743,19
€ um 112,22 € auf 630,97 € würde kompensiert durch eine Gebührensteigerung der
Abfuhr 2 x pro Woche um 404,80 € (Abfuhr 4 x pro Woche um 809,60 €). (Hinweis: Diese Berechnung gilt lediglich
für die gebührenabhängigen Restmüllcontainer (Anzahl: 430 im Jahr 2022).
Die privatrechtlichen (gewerblichen) Container werden separat berechnet
(Anzahl: 870 im Jahr 2022)).
Bezogen
auf die Menge der Restmüllbehälter in Rheine (ohne Container) würde dies, wie
es auch in der Vorlage zur Einführung einer 40 Liter Restmülltonnte (Vorlage: 160/22) beschrieben wird, bedeuten, dass bezogen auf die
Gesamtheit der Haushalte knapp 2.600 Haushalte einen Großteil, der durch die
Sammlung entstehenden Kosten tragen würden. Der Grundsatz der
Verhältnismäßigkeit könnte somit in Frage gestellt werden.
Damit
würden letztlich vorrangig Bewohner von Einfamilienhäusern von einer
Gebührenumverteilung durch eine Veränderung der Schlüsselung profitieren.
Mieter oder Eigentümer in Wohnanlagen hätten keine Wahl und müssten weiterhin
große Tonnen benutzen, deren Kosten sich bei rein literabhängiger Verteilung
deutlich erhöhen würde.
Ein
Anreiz zur Müllvermeidung wird vermutlich ebenfalls nicht geschaffen, da die
Mehrheit der Haushalte ihr Mindestvolumen bereits erreicht haben. Es besteht
vielmehr die Gefahr, dass Bürger auf einen kleineren Behälter wechseln und
ihren überzähligen Restmüll illegal entsorgen.