Beratungsergebnis: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 5

Frau Schauer erklärt, dass die Flächen veräußert wurden und die neuen Eigentümer mit einem Konzept eine Wohnbauentwicklung planen. Das Wohnraumversorgungskonzept wurde teilweise berücksichtigt, die vorliegenden Unterlagen und Informationen reichen aber nach Ansicht der Verwaltung noch nicht, um die Entwicklung bei der Aufstellung des Arbeitsprogramms 2023 im Hinblick auf eine Priorisierung adäquat einwerten zu können.

 

Herr Azevedo möchte wissen, ob der Bereich analog zum Südraum von Altenrheine aufgrund umliegender Hofstellen geruchsbelastet sein könnte.

 

Frau Schauer antwortet, dass dies vermutlich nicht so stark wie im südlichen Bereich von Altenrheine der Fall sei, dies aber im Verfahren geprüft werden müsse.

 

Herr Brauer möchte wissen, mit wieviel Wohneinheiten die 7,1 Hektar bebaut werden sollen, denn für die umliegenden Anlieger sei dies ein entscheidendes Kriterium. Im Konzeptentwurf der Eigentümer werden hier zwei verschiedene Angaben gemacht.

 

Frau Schauer meint, dies müsse mit den Eigentümern diskutiert werden.

 

Herr van Wüllen ergänzt, dass bezüglich Baudichte und Struktur jede Flächenentwicklung im Abgleich mit ihrem Standort und ihrem Umfeld betrachtet werden müsse. Er weist aber auch auf die Vorgaben des Wohnraumversorgungskonzeptes hin, die grundsätzlich für jede Entwicklung gelten. Bis 2030 habe die Stadt Rheine einen Wohnungsbedarf von ungefähr 3.000 neuen Wohneinheiten.

 

Herr Himmler erklärt, dass er den Beschluss ablehnen werde. Der Vorhabenbereich befinde sich im Außenbereich.

 

Herr Doerenkamp weist darauf hin, dass die Flächen im FNP bereits als Wohnbauflächen dargestellt werden. Daher können die Eigentümer davon ausgehen und darauf vertrauen, dass hier auch Wohnbauland entsteht. Wichtig sei noch zu klären, wie groß die Belastung der Verwaltung sei um eine Zeitschiene festlegen zu können.

 

Herr van Wüllen erklärt, dass der Bereich Oststraße sehr umfangreich sei. Die Verwaltung müsse die Entwickler bei diesem Projekt begleiten und unterstützen. Daher müsse der Entwicklungsprozess selbst bezüglich des Arbeitsprogrammes bewertet werden. Aktuell gehe es aber zunächst um eine Vorabstimmung, die diese Bewertung ermöglicht. Dies sei für die Verwaltung Teil des laufenden Geschäftes. Als nächstes müsse geklärt werden, wer Projektentwickler sein werde, wie die Projektsteuerung geplant sei, das Gespräch mit den Eigentümern und die archäologischen Untersuchungen müssen durchgeführt werden.

 

Herr Jansen sieht die Stärken des Konzeptes in der Mehrfamilienhausbebauung, da er Bedenken habe bei den Einfamilienhäusern. Auf Grund der gestiegenen Preise und Zinsen, schrecken Bauherren derzeit davor zurück. Außerdem sehe er den Flächenverbrauch bei den Einfamilienhäusern eher kritisch. Er wünsche sich, dass bei den Planungen von Mehrfamilienhäusern auch mehr an Kinderreiche Familien gedacht werde.

 

Herr Brunsch erklärt, seine Fraktion begrüße den Einstieg in das Verfahren. In den kommenden Gesprächen müsse nun geklärt werden, wie das Konzept am besten umgesetzt werden kann. Die Verwaltung solle erste Gespräche aufnehmen.

 

 


Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz nimmt die von den Flächeneigentümern vorgelegten Konzeptüberlegungen zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, diese soweit vorabzustimmen, dass eine sachgerechte Bewertung im Hinblick auf die Prioritätensetzung bei der Aufstellung des Arbeitsprogramms Bauleitplanung 2023 der Stadtplanung vorgenommen werden kann.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:                  mehrheitlich

                                                         5 Nein Stimmen