Herr Beckers
erklärt sich für Befangen.
Herr Fühner
fügt hinzu, dass Herr Beckers Mitglied des Kirchenvorstandes der St.‑Dionysius-Gemeinde
sei.
Herr Gausmann
erklärt, dass der Träger wegen der Baukostensteigerung von rund 30 % selbst
vorgeschlagen habe, die Höhe der Erlöse aus dem Verkauf der Kita St. Michael
als zusätzlichen Eigenanteil des Trägers für den Ersatzbau der Kita St.
Elisabeth zur Verfügung zu stellen und die verbleibenden Kosten zu halbieren.
Herr Heeke
findet, dass die Baukostensteigerung von 30 % nicht gerade ohne sei. Ihm fehle
die detaillierte Aufschlüsselung, in welchen Gewerken dies ablaufe. Er habe
tiefer gehenden Beratungsbedarf, und da es sich um freiwillige Leistungen der
Stadt handele, schlage er eine Vertagung auf die nächste
Jugendhilfeausschusssitzung vor.
Auf die Frage
von Herrn Fühner, ob das aus zeitlicher Hinsicht vorstellbar sei, erwidert Herr
Gausmann, dass das mehr als herausfordernd werde, da der durch Landesmittel
geförderte Investitionskostenzuschuss bis Ende 2024 abzurechnen sei.
Herr Fühner
fügt hinzu, dass die nächste Sitzung im November, also in zwei Monaten,
stattfinden werde. Bis dahin könnten mehr Hintergründe für die
Mehrkostensteigerung geliefert werden.
Herr Bellinvia
erklärt, dass das Ausschreibungsverfahren bei einer so großen Kita immer sehr
komplex sei. Nach dem Beschluss im Sozialausschuss gehe es noch in die
Beschlusslage der bischöflichen Gremien und des Kirchenvorstandes.
Er möchte
klarstellen, dass der Antrag für die Kath. Kirchengemeinde St. Dionysius
von ihm sei und die Kirchengemeinde einen Zuschuss in Höhe der Verkaufserlöse
beantragt habe.
Herr Fühner
bittet Herrn Bellinvia, den Begriff „vorbehaltlich der Belegung“ aus seinen
Ausführungen zu erklären.
Herr Bellinvia
definiert, dass damit die Deckung des Bedarfs mit Kita-Plätzen, die im
Sozialraum entstehen würden, gemeint sei.
Frau Leskow
erklärt, sie halte die Baukostenerhöhung für akzeptabel und nachvollziehbar.
Sie gehe davon aus, dass der Träger nicht die 295.000 Euro ausschöpfen werde,
falls die tatsächlichen Kosten geringer ausfallen würden.
Herr Hewing
schließt sich im Namen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an.
Herr Schomaker
bezieht sich auf den dringenden Bedarf an Kita-Plätzen, die bisherige guten
Zusammenarbeit mit der Zentralrendantur und deren Entgegenkommen, die
Verkaufserlöse der Kita St. Michael einzubringen und die fehlenden Kosten zu
halbieren. Er teilt mit, dass er für die UWG dem Antrag folgen werde. Das
Wissen, in welchen Gewerken die Mehrkosten entstanden seien, werde die
Mehrkosten nicht verändern.
Frau Overesch
unterstützt den Beratungsbedarf von Herrn Heeke. Sie fragt Herrn Bellinvia, ob
die Beratungsreihenfolge geändert werden könne.
Herr Fühner
unterstreicht die Aussage der guten Zusammenarbeit von Herrn Schomaker. Die CDU
möchte nähere Begründungen erhalten, wie sich die Mehrkosten gestalten würden.
Herr Bellinvia
erklärt, dass das Verfahren des Bischöflichen Generalvikariates nach
gesetzlichen und staatskirchlichen Vorschriften durchgeführt werde. Die beiden
zuständigen Gremien würden in festgelegter Reihenfolge zwei- bis dreimal im
Jahr tagen und sich nur mit der Angelegenheit befassen, wenn der
Investitionsplan nachgewiesene Erträge und Aufwände enthalte. Somit sei der
Bescheid der Stadt Rheine erforderlich. Eine Vertagung hätte eine Verzögerung
von mindestens sechs Monaten zur Folge.
Frau Lücke
möchte sich ebenfalls kurz beraten.
Um 17:50 Uhr unterbricht Herr Fühner
die Sitzung für 9 Minuten.
Herr Fühner
formuliert für die Abstimmung einen geänderten Beschlussvorschlag (siehe Beschluss):
[Nachtrag: Dem Protokoll wurde eine Ergänzungsinformation zu der Kostensteigerung hinzugefügt (Anlage 2).]
Beschluss:
Der
Jugendhilfeausschuss beschließt, der Kath. Kirchengemeinde St. Dionysius für
die Mehrkosten des Ersatzbaus der Kita St. Elisabeth einen Zuschuss von 295.000
Euro, vorbehaltlich des zu erbringenden Nachweises über die tatsächlich
angefallenen Kosten, zu gewähren.
Abstimmungsergebnis: einstimmig