Sitzung: 26.10.2022 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz
Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 400/22
Herr van Wüllen führt kurz in die Vorlage ein und teilt mit, dass in der erneuten Offenlage des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes keine wesentlichen Eingaben eingegangen sind. Er bittet den Ausschuss auf dieser Grundlage um Beschlussempfehlung für den Rat der Stadt Rheine.
Herr Jansen bittet vorab der Beschlussfassung um die kurze Beantwortung, wie man sich die in der Begründung zur Planung genannte Synergie des Stadthotels als Business und Tagungshaus mit dem Ratssaal vorstellen muss.
Frau Schauer erwidert, dass der künftige Ratssaal oder auch andere zur Verfügung stellbare Räumlichkeiten – sofern sie nicht für eigene Veranstaltungen gebucht sind - über eine noch auszuarbeitende Nutzungsordnung verfügbar gemacht werden könnten und die Nutzung für weitergehende, nichtstädtische Veranstaltungen wie Tagungen oder natürlich auch Vereins- oder Bürgerveranstaltungen denkbar sind. Eine mögliche Synergie mit dem Stadthotel ergibt sich aus der örtlichen Nähe der beiden Nutzungen.
Herr Brauer bittet schließlich um die Abstimmung des Beschlussvorschlages.
Beschluss:
I. Abwägungsbeschluss
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der
Stadt Rheine empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine die Abwägung aus den
Beteiligungen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange entsprechend den beigefügten Abwägungsvorschlägen (siehe
Anlage 1).
II. Beschluss über die Abwägungsempfehlung des Ausschusses für
Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz
Der Rat der Stadt Rheine nimmt die Beschlüsse des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz zu den Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) (siehe Anlage 2: Vorlage Nr. 469/21), gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB (siehe Anlage 3: Vorlage Nr. 169/22) sowie gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB (siehe Anlage 1) zur Kenntnis und beschließt diese. Er nimmt hiermit – zum allein maßgebenden Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses – die vollständige Erfassung, Bewertung und gerechte Abwägung aller von der Planung betroffenen Belange vor.
III. Satzungsbeschluss nebst Begründung
Gemäß § 2 Abs. 1 und § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der
Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), in der zum Zeitpunkt des
Satzungsbeschlusses geltenden Fassung sowie der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung
für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom
14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), in der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses
geltenden Fassung wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 9, Kennwort:
"Stadthotel", der Stadt Rheine als Satzung und die Begründung hierzu
beschlossen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig