Frau Gehrke
erklärt, dass es zu dem Entwurf keine Änderungen gebe. Auf die Frage von Frau
Lücke zu den befristeten Stellen (unter
TOP 10 vorgetragen) antwortet sie, dass die Arbeitsauslastungen im Bereich
Soziales und Integration Wellenbewegungen unterworfen seien. Mit diesen
befristeten Stellen könne flexibel auf die Arbeitsspitzen reagiert werden. Die
rechtlichen Vertragsanforderungen würden berücksichtigt. Teilweise seien die
Befristungen im Sozialausschuss beschlossen worden, z. B. beim Hausmanagement
der Mitte51.
Unter Ziffer 9
auf der Seite 2 der Vorlage sei die befristete Stelle „Sozialarbeiter/-in
Fachstelle für Wohnraumsicherung“ aufgeführt. Die Verstetigung werde gleich in
der übernächsten Vorlage zu den Haushaltsplanberatungen aufgezeigt. Die
Fachstelle Wohnraumsicherung sei ein auf zwei Jahre landesfinanziertes Projekt
gewesen. Insbesondere in den letzten Monaten habe sich der Beratungsbedarf
immens erhöht auf über 100 Beratungsfälle. Im März 2024 werde die Verwaltung
einen entsprechenden Sach- und Evaluationsbericht vorlegen. Die
Wohnungslosenberichterstattung des Landes NRW würde von 78.000 wohnungslosen
Menschen in NRW sprechen, was auf Rheine heruntergebrochen knapp 350 Menschen
bedeute. Die konzeptionelle Ausrichtung einer Kooperation der Stadt und den
freien Trägern in der aufsuchenden Arbeit sei sehr wichtig, um ein wirksames
Case Management betreiben zu können. Die Betroffenen würden einfach nicht die
zahlreichen Beratungsstellen finden, die das Hilfesystem biete oder sie hätten
das Vertrauen oder den Mut verloren, sich an eine Beratungsstelle zu wenden.
Die Fachstelle der Wohnraumsicherung stelle mit der aufsuchenden Arbeit den
Kontakt her und leiste eine wichtige Lotsenfunktion zu den Beratungsstellen.
Die Verwaltung würde sich über die Unterstützung der Fortführung freuen.
Parallel prüfe die Verwaltung, ob es weitere Drittfinanzierungsmöglichkeiten
gibt.
Der Bundestag
habe am 19. Januar 2024 die Änderung des Staatsangehörigkeitsrechtes
beschlossen. Kernpunkt der Änderungen sei, dass die Einbürgerung bei
vorliegenden Voraussetzungen statt bisher nach 8 Jahren schon nach 5 Jahren
möglich werde. Im Jahr 2023 seien 482 Neuanträge zur Einbürgerung von Menschen
eingegangen. Es werde davon ausgegangen, dass der Anteil um den 2,3-fachen
Faktor steige. Die Verwaltung wolle zunächst warten, bis das Gesetz, vermutlich
im April/Mai 2024, in Kraft trete. Um die entsprechende Beratungs- und Bearbeitungskompetenz
dann vorhalten zu können, werde die Verwaltung unterjährig nachsteuern müssen.
Herr Meier
äußert, dass er gehört habe, dass Menschen mit Behinderung, die ihren
Lebensunterhalt nicht selber finanzieren könnten, aus der Einbürgerung
herausfallen würden.
Frau Gehrke erwidert, dass sie die Aussage prüfen wolle.
Beschluss:
Der Sozialausschuss empfiehlt dem Haupt-, Digital- und Finanzausschuss, dem Rat der Stadt Rheine zu empfehlen,
1. den als Anlage beigefügten Stellenplan des Fachbereiches 8 – Produktgruppen 81 – 84 in den endgültigen Gesamtstellenplan der Stadt Rheine für das Jahr 2024 zu übernehmen.
2. die nachstehenden befristeten Stellen des Fachbereiches 8 – Produktgruppen 81 – 84,
die nicht Bestandteil des
Stellenplanes sind, zur Kenntnis zu nehmen. |
Abstimmungsergebnis: einstimmig