Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Haupt-, Digital- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine
1. den als Anlage beigefügten Stellenplan des Fachbereiches 4 - Finanzen, Wohn- und Grundstücksmanagement in den endgültigen Gesamtstellenplan der Stadt Rheine für das Jahr 2023 zu übernehmen.
2. die nachstehenden befristeten Stellen des Fachbereiches 4 - Finanzen, Wohn- und Grundstücksmanagement,
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Lfd. Nr. |
Kurzbezeichnung
der Stelle |
Stellenanteil /
Wert |
befristet in
Monaten/befristet bis |
1 2 |
Sachbearbeiter/in Wohnberechtigungscheine Sachbearbeiter/in Wohngeld |
1,0 / EG 9a 4,0 / EG 9a |
24 Monate/ 31.12.2024 36 Monate/ 31.12.2025 |
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Summe |
5,0 |
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die nicht Bestandteil des Stellenplanes sind, zur Kenntnis zu nehmen.
Begründung:
1. Beratungsverfahren
Der Entwurf des Gesamtstellenplans 2023 der Stadt Rheine wurde am 27.09.2022 mit der Vorlage 303/22 dem Rat der Stadt Rheine als Grundlage für die Beratungen in den Fachausschüssen zur Kenntnis gegeben.
Die Empfehlungsbeschlüsse der Fachausschussberatungen zu den Teilstellenplänen der Fach- und Sonderbereiche sollen dem Haupt-, Digital- und Finanzausschuss (HDF) in der Sitzung am 20.12.2022 zur Beratung vorgelegt werden. Der HDF richtet auf Grundlage seines Beratungsergebnisses einen Empfehlungsbeschluss an den Rat. Dieser wird im Rahmen der Verabschiedung des Haushaltes 2023 in seiner Sitzung im Januar 2023 abschließend über den Gesamtstellenplan beschließen.
2. Stellenplan-Entwurf gem. Rats-Vorlage 303/22 vom 27.09.2022
Der Stellenplanentwurf des Fachbereiches 4 - Finanzen, Wohn- und Grundstücksmanagement vom 27.09.2022 enthält alle Stellenplanänderungen des Jahres 2022 sowie die aus Sicht der Verwaltung absehbaren notwendigen Änderungen im Jahr 2023.
Verschiebungen zwischen einzelnen Organisationseinheiten werden nachrichtlich dargestellt.
Im Einzelnen sind das folgende Änderungen:
Stellenausweitungen |
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Lfd. Nr. |
Kurzbezeichnung der Stelle |
Stellenanteil |
Wert |
1 |
Sachbearbeiter/in Wohngeld |
1,0 |
EG 9a |
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Summe |
1,0 |
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Begründungen zu den Stellenausweitungen:
zu 1: |
Aufgrund von vermehrten
Wohngeldanträgen und des Ergebnisses der Organisationsuntersuchung sind
zusätzlich 1,00 Stellenanteile für die Sachbearbeitung Wohngeld erforderlich. |
Stellenplanänderungen in
Bezug auf die Wertigkeit |
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Lfd. Nr. |
Kurzbezeichnung der Stelle |
Wert alt |
Wert 2023 |
1 |
PV Beteiligungsmanagement |
A 13 Lg. 2.1 |
A 12 |
Begründungen zu den Stellenplanänderungen in Bezug auf die Wertigkeit:
zu 1: |
Nach Ausscheiden des bisherigen
stellv. Fachbereichsleiters ist die Funktion einem tariflich Beschäftigten
übertragen worden. |
3. Notwendige
Stellenplanänderungen gegenüber dem Stellenplan-Entwurf gemäß Vorlage 303/22
vom 27.09.2022
Im Rahmen der Stellenplanberatungen
des Haupt-, Digital- und Finanzausschuss als zuständigem Fachausschuss sind
folgende Änderungen gegenüber dem Stellenplanentwurf
vom 27.09.2022 erforderlich:
Stellenausweitungen |
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Lfd. Nr. |
Kurzbezeichnung der Stelle |
Stellenanteil |
Wert |
1 |
Sachbearbeiter/in Wohngeld |
4,0 |
EG 9 a |
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Summe |
4,0 |
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Begründungen zu den Stellenausweitungen:
zu 1: |
Aufgrund der Wohngeldreform und
der damit zusammenhängenden Ausweitung des Wohngeldanspruchs von
deutschlandweit 700.000 auf 2 Mio. Berechtigte sowie der Einführung einer
Heizkosten- und Klimakomponente (Ergebnis Koalitionsausschuss 03.09.2022)
sollen insgesamt 8 zusätzliche Stellen bereitgestellt werden. Hiervon werden
4 Stellen zunächst nur befristet eingerichtet. Mit der Wohngeldreform sollen Belastungen,
die sich aus dem Ukraine-Krieg ergeben, für die Bürgerinnen und Bürger
gemindert werden. Vor diesem Hintergrund geht die Verwaltung davon aus, dass
die zusätzlichen Personalaufwendungen als Belastung durch den Ukraine Krieg
isoliert werden können. |
Stellenplanänderungen in
Bezug auf die Wertigkeit |
Lfd. Nr. |
Kurzbezeichnung der Stelle |
Wert alt |
Wert 2023 |
1 |
PV Steuern und Abgaben |
EG 9c |
A 10 |
2 |
Sachbearbeiter/in Wohngeld |
A 8 |
EG 9a |
3 |
Controlling FB 4 |
A 11 |
EG 10 |
Begründungen zu den Stellenplanänderungen in Bezug auf die Wertigkeit:
zu 1: |
Stellenwechsel (vorher tariflich
Beschäftigte, jetzt Beamter) |
zu 2: |
Stellenwechsel (vorher Beamtin,
jetzt tariflich Beschäftigter) |
zu 3: |
Stellenwechsel (vorher Beamtin,
jetzt tariflich Beschäftigte) |
Die finanziellen Auswirkungen durch die Veränderungen des Stellenplans sind in der Planung der Personalaufwendungen für Haushaltsjahr 2023 eingeflossen. Es wird auf die Vorlage 463/22, Beratung Ergebnis- und Investitionshaushalt 2023 – 2026 des Fachbereich 4 –Finanzen, Wohn- und Grundstücksmanagement verwiesen.
4. Endgültige Version Fachbereichsstellenplan 2023
Unter Berücksichtigung aller Änderungen ergibt sich der als Anlage beigefügte Bereichsstellenplan 2023, der nach Zustimmung durch den Haupt-, Digital- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 20.12.2022 im Rahmen der Verabschiedung des Haushaltsplanes durch den Rat der Stadt Rheine im Januar 2023 in den Gesamtstellenplan übernommen werden soll.
5. befristete Stellen außerhalb des
Stellenplanes
5.1
bestehende befristete Stellen
Fehlanzeige
5.2 zusätzliche befristete Stellen zum
HH-Jahr 2023
Außerhalb des Stellenplanes sollen die nachstehenden befristeten Stellen besetzt werden:
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Lfd. Nr. |
Kurzbezeichnung der Stelle |
Stellenanteil / Wert |
befristet in Monate/befristet bis |
1 2 |
Sachbearbeiter/in Wohnberechtigungsscheine Sachbearbeiter/in Wohngeld |
1,0 / EG 9a 4,0 / EG 9a |
24 Monate/ 31.12.2024 36 Monate/ 31.12.2025 |
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Summe |
5,0 |
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Begründungen zu den zusätzlichen befristeten Stellen:
zu 1: zu 2: |
Aufgrund eines Arbeitsrückstaus
und dem Ausbau des geförderten Wohnraums sollen bis zum 31.12.2024 1,0
Stellenanteile für die Sachbearbeitung Wohnberechtigungsscheine
bereitgestellt werden. (Vergleiche Ziffer 5.3, lfd. Nr. 2) Aufgrund der Wohngeldreform und der damit zusammenhängenden Ausweitung des Wohngeldanspruchs von deutschlandweit 700.000 auf 2 Mio. Berechtigte sowie der Einführung einer Heizkosten- und Klimakomponente (Ergebnis Koalitionsausschuss 03.09.2022) sollen insgesamt 8,0 zusätzliche Stellenanteile bereitgestellt werden. Hiervon werden 4 Stellen zunächst nur befristet eingerichtet. Mit der Wohngeldreform sollen
Belastungen, die sich aus dem Ukraine-Krieg ergeben, für die Bürgerinnen und
Bürger gemindert werden. Vor diesem Hintergrund geht die Verwaltung davon
aus, dass die zusätzlichen Personalaufwendungen als Belastung durch den
Ukraine Krieg isoliert werden können. |
5.3 entfallende befristete Stellen zum
HH-Jahr 2023
Die nachstehenden befristeten Stellen entfallen zum HH-Jahr 2023:
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Lfd. Nr. |
Kurzbezeichnung der Stelle |
Stellenanteil / Wert |
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1 |
Zahlungsabwicklung (Mahnung, Vollstreckung) |
1,0 / EG 9a |
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2 |
Sachbearbeiter/in Wohnberechtigungsscheine |
0,5 / EG 9a |
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Summe |
1,5 |
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Begründungen zu den entfallenden befristeten Stellen:
Auslaufen der befristeten Stelle |
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zu 2: |
Ausweitung der befristeten Stelle
auf 1,0 aufgrund Aufarbeitung von Rückständen (Vergleiche Ziffer 5.2, lfd.
Nr. 1 ) |
Anlage:
Stellenplan 2023, Fachbereich 4 - Finanzen, Wohn- und Grundstücksmanagement