Betreff
Bebauungsplan Nr. 310, Kennwort:"Hessenweg/ Brochtruperstraße", der Stadt Rheine
Vorlage
322/07
Aktenzeichen
P 5.1 - gl
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Bezüglich der Anfrage von Herrn Niehues im Mai 2007 zum Bebauungsplan Nr. 310, Kennwort: „Hessenweg / Brochtruper Straße“, ob dieser vorzeitig aufgenommen werden könnte evtl. als Ergänzung bzw. Erweiterung der gegenüberliegenden Bebauungspläne folgende Information von der Verwaltung:

 

Am 17. Januar 2007 wurde zum o. g. Bebauungsplan im Stadtentwicklungsausschuss „Planung und Umwelt“ folgender Beschluss gefasst (Auszug aus der Niederschrift):

 

„Herr Niehues führt aus, dass die CDU-Fraktion die Ansicht vertrete, dass aufgrund des erheblichen Wohnbaulandbestandes in Hauenhorst keine Notwendigkeit bestehe, diesen Bebauungsplan zum jetzigen Zeitpunkt aufzustellen.

Er stellt den Antrag, den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes „Hessenweg/Brochtruper Straße“ für mindestens 1 Jahr zurückzustellen. Des Weiteren sei zu prüfen, ob die Abgrenzungen des Bebauungsplangebietes so richtig und sinnvoll sind.

Herr Löcken erklärt für die Fraktion der SPD, dass diese dem Vorschlag der CDU zustimme, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Hessenweg/Brochtruper Straße“ um 1 Jahr zu verschieben.

Es folgt die Abstimmung über den Antrag, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Hessenweg/Brochtruper Straße“ um 1 Jahr zu verschieben.

 

Dieser Beschluss wurde auch den Antragsteller mitgeteilt. Aufgrund der Nachfrage von Herrn Niehues, erfolgte seitens der Verwaltung ein Gesprächstermin mit dem Antragsteller.

Ergebnis dieses Gespräches war, dass mit dem Bauleitplanverfahren, wie bereits beschlossen, Anfang 2008 begonnen wird und dass der Antragsteller bis zum Herbst 2007 noch folgende Punkte klärt und die Ergebnisse der Verwaltung mitteilt:

 

Die Abstandsflächen zur angrenzenden Waldfläche sind mit dem Forstamt vom Kreis Steinfurt zu klären, evtl. besteht die Möglichkeit, einen Streifen der Waldfläche abzuroden, um die benötigte Abstandfläche von ca. 35 m dann einzuhalten. Für die Abrodung sollte der Antragsteller auch Kontakt mit dem Eigentümer der Waldfläche aufnehmen, ob dieser damit einverstanden ist. Des Weiteren müssen vom Antragsteller Ausgleichsflächen nachgewiesen bzw. bereitgestellt werden.

 

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, dem Beschluss des Stadtentwicklungsauschuss „Planung und Umwelt“ vom 17. Januar 2007 weiterhin zufolgen und die noch zu klärenden Punkte im Vorfeld abzuarbeiten.