Betreff
Bestellung einer stellvertretenden Schriftführung
Vorlage
180/22
Art
Beschlussvorlage
Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Haupt-, Digital- und Finanzausschuss der Stadt Rheine
bestellt gem. § 52 Abs. 1 GO in Verbindung mit § 58 Abs. 2 und 7 GO Frau Heike
van der Giet zur stellvertretenden Schriftführerin.
Begründung:
Gemäß § 58 Abs. 7 GO ist über die Beschlüsse der Ausschüsse eine Niederschrift aufzunehmen.
Nach § 52 Abs. 1 GO in Verbindung mit § 58 Abs. 2 GO wird die Schriftführerin/der Schriftführer vom Ausschuss bestellt. Eine Neubesetzung der stellvertretenden Schriftführung für den Haupt-, Digital und Finanzausschuss ist aufgrund verwaltungsinterner personeller Veränderungen erforderlich.