Betreff
Bestellung einer stellvertretenden Schriftführung
Vorlage
180/22
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Haupt-, Digital- und Finanzausschuss der Stadt Rheine bestellt gem. § 52 Abs. 1 GO in Verbindung mit § 58 Abs. 2 und 7 GO Frau Heike van der Giet zur stellvertretenden Schriftführerin.

 


Begründung:

 

Gemäß § 58 Abs. 7 GO ist über die Beschlüsse der Ausschüsse eine Niederschrift aufzunehmen.

 

Nach § 52 Abs. 1 GO in Verbindung mit § 58 Abs. 2 GO wird die Schriftführerin/der Schriftführer vom Ausschuss bestellt. Eine Neubesetzung der stellvertretenden Schriftführung für den Haupt-, Digital und Finanzausschuss ist aufgrund verwaltungsinterner personeller Veränderungen erforderlich.