Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Bau- und
Mobilitätsausschuss fasst nachfolgende Beschlüsse:
1.
Der Bau-
und Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen zum städtischen Förderprogramm
für private Lastenräder zur Kenntnis.
2.
Der Bau-
und Mobilitätsausschuss stimmt der Auslobung eines Wettbewerbes und der
Bewertung durch die vorgelegte Matrix zu.
3.
Der Bau-
und Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen zur Umsetzung des Projektes
„Stadtteil-Lastenräder“ zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der
entsprechenden Erstellung der Förderanträge.
Begründung:
Zu 1.
In der Sitzung des
Bau- und Mobilitätsausschuss vom 19.05.2022 wurde die Umsetzung eines
städtischen Förderprogrammes zur Beratung und Priorisierung an den Arbeitskreis
Radverkehr verwiesen. Der Arbeitskreis Radverkehr hat diese Angelegenheit in
seiner Sitzung am 27.10.2022 beraten. Demgemäß wird die Auflage eines auf 3
Jahre befristeten Förderprogramms für den Erwerb privater Lastenräder „99
Lastenräder für Rheine“ in das Maßnahmenprogramm „Umsetzung des
Radverkehrskonzeptes“ aufgenommen.
Die Maßnahme erhält
jedoch die Priorität 2 und soll zu einem späteren Zeitpunkt, voraussichtlich in
2024, umgesetzt werden. Eine entsprechende Empfehlung geht dem Bau- und
Mobilitätsausschuss zu.
Im AK Radverkehr
des Jahres 2023 wird über die dann aktualisierte Liste der Maßnahmen für 2024
beraten, um dann im Bau- und Mobilitätsausschuss einen entsprechenden Beschluss
fassen zu können.
Zu 2.
Da die Beantragung
und Zustimmung durch den Fördermittelgeber noch einige Zeit in Anspruch nehmen
kann, soll zeitnah mit der 1. Stufe, der Auslobung des Wettbewerbs, begonnen
werden. Potenzielle Akteure der „Stadtteil-Lastenräder“ sind aufgefordert, ihre
Bewerbungen jeweils bis zum 30.03. der Jahre 2023 und 2024 einzureichen. Auf
Grundlage der eingereichten Bewerbungen erfolgt die bedarfsgerechte Beschaffung
von maximal fünf Lastenrädern jährlich.
Zu 3.
In seiner Sitzung
vom 19.05.2022 stimmte der Bau- und Mobilitätsausschuss dem Aufbau einer
Stadtteil-Lastenradinitiative mittels eines zweistufigen Verfahrens zu. In der
ersten Stufe sollen geeignete Partner, die die Sharing-Initiative der Stadt
unterstützen und durchführen wollen, durch die Auslobung eines Wettbewerbs,
gefunden werden. In der zweiten Stufe erfolgt die bedarfsgerechte Beschaffung
von max. 5 Lastenrädern pro Jahr über das Förderprogramm „Emissionsarme
Mobilität“, welche den Partnern unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden.
Geeignete Partner,
Initiativen, Nachbarschaftsvereine oder Gruppen, welche die Stadt Rheine bei
der Umsetzung der Sharing-Initiative unterstützen wollen, werden mittels der
nachfolgenden Matrix bewertet:
Bewertungsmatrix und Teilnehmerkriterien zum Aufbau
einer Lastenrad Sharing Initiative „Stadtteil-Lastenräder“ in Rheine
Bewerber |
Ideenreich-tum und
Originalität |
Übernahme von
Lasten und Pflichten |
Ausleih- und Rückgabemöglich-keiten |
Öffentlichkeits-wirksamkeit
und Reichweite |
Erschließen
potenzieller Interessentengruppen und Netzwerkaktivität |
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Priorisierung: /
nicht gegeben, * gering, ** mittel und *** hoch
Eignungsvoraussetzung:
Mindestens ein Bewertungsstern pro Kategorie
Der
Teilnahmezuschlag erfolgt in der Reihenfolge der erreichten Bewertungspunkte
Bei
Punktgleichheit entscheidet das Losverfahren
Hinweise für bewertungsrelevante Aktivitäten
Insbesondere
fließen folgende bewertungsrelevante Aktivitäten von lokalen Initiativen,
Privatpersonen, Schulen, Kindergärten, Arbeitskreisen, Verbänden und Vereinen
oder Nachbarschaftsgruppen in die Bewertung ein:
Ideenreichtum,
Originalität und Identifikationsmerkmale, Übernahme von Lasten und Pflichten,
zeitlicher Einsatz der Beteiligten,
Ausstrahlung in die Öffentlichkeit, sowie die Reichweite von Aktionen und
Angeboten, das Erschließen potenzieller Interessenten sowie Vernetzungsaktivitäten
mit Bürger/innen und anderen Gruppen.
1. Ideenreichtum, Originalität und
Identifikationsmerkmale
Positiv bewertet
werden hier beispielsweise die Darstellung bewusstseinsbildender oder
identitätsstiftender Maßnahmen und Aktionen im Stadtteil, z. B. „Hook – unser
Lastenrad im Schotthock!“ Im Rahmen der jeweiligen Konzepterstellungen können
die Bewerber z. B. aber auch aufzeigen, dass die Erarbeitung oder
Berücksichtigung eines Energiekonzeptes für den Betrieb der elektrischen
Lastenräder sowie ein verstärkter Einsatz erneuerbarer Energieträger für die
Ladung der Lastenradakkus berücksichtigt wurde.
2.
Um eine
erfolgreiche, nachhaltige und langfristige Zusammenarbeit gewährleisten zu
können, müssen die künftigen Partner bereit und in der Lage sein, einige
Aufgaben und Pflichten zu erfüllen. Sie müssen den vertraglichen Bedingungen
für den Lastenradverleih (siehe Anlage 1) zustimmen, die Ausleihe organisieren
(inkl. Registrierung bzw. Identitätsprüfung des Ausleihenden, Kaution, etc.),
für einen sicheren Standort zur Vermeidung von Diebstahl und Vandalismus sowie
für die Aufladung der Akkus zu sorgen und auch darauf zu achten, dass die Räder
in einem ordnungsgemäßen und verkehrstüchtigen Zustand herausgegeben und wieder
entgegengenommen werden.
3.
Niedrigschwellige
Ausleih- und Rückgabemöglichkeiten erhalten eine hohe Bewertungspriorität und
sollten in dem Konzept ebenso aufgezeigt werden wie beispielsweise
Öffnungszeiten oder Überlegungen zur intermodalen Verknüpfungen des
Lastenradbetriebs, z. B. mit öffentlichen Verkehrsmitteln.
4.
Positiv bewertet
wird auch die Darstellung bewusstseinsbildender Maßnahmen und Aktionen im
Rahmen einer aktiven Öffentlichkeitsarbeit, z. B. in Zusammenarbeit im Schul-
oder Kitabereich, ebenso wie die Förderung und Netzwerkarbeit zwischen der
Stadt Rheine und den anderen Teilnehmern der Lastenrad-Initiative.
5.
Beispiele von
Aktivitäten der sozialen Vernetzung (z. B.: Besorgungsfahrten für ältere
Nachbarn) im Stadtteil fließen positiv in das Bewertungsverfahren ein. Darüber
hinaus stellt die Bereitschaft eines Vereins, einer Nachbarschaftsgruppe oder
eines Stadtteilbeirates, ein Buchungssystem, wie z. B. CommonsBooking als
Plattform für eine gemeinsame Lastenrad-Sharing-Struktur, in Rheine zu
etablieren und langfristig zu betreiben, ein hochstehendes Qualitätsmerkmal dar
und wird entsprechend bewertet.
Teilnahmebestimmungen
Bewerben können
sich Personen und Personengruppen mit Wohnsitz oder Sitz in Rheine, die die
Ziele der Verkehrswende stützen und Aufgaben im Bereich der Durchführung der
Lastenrad Initiative in Rheine übernehmen wollen.
Die Teilnahme an
der Lastenrad-Initiative erfolgt aufgrund eigener Bewerbung.
Die Bewerbung
erfolgt schriftlich und formlos, ist jedoch möglichst mit Fotos, Skizzen u. ä.
zu ergänzen.
Die Bewerbungen
sind bis zum 30. März 2023 einzureichen bei:
FB 5.30
Mobilitäts- und Verkehrsplanung
Herr Wolters
Klosterstraße 14
48431 Rheine
Die Bewertung
erfolgt durch den Bau- und Mobilitätsauschuss nach Vorbereitung durch die
Verwaltung.
Finanzierung
Für die Umsetzung
der einzelnen Maßnahmen sind im Haushaltsplanentwurf 2023 entsprechende Ein-
und Auszahlungen für die Jahre 2023 bis 2025 im Projekt 53017-02 veranschlagt
worden.
Anlage:
Vertragsentwurf Verleih Lastenräder