Betreff
Bebauungsplan Nr. 312, Kennwort: "Breite Straße/ Zeppelinstraße", der Stadt Rheine I. Aufstellungsbeschluss II. Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit III. Aufhebung der Beschlüsse vom 21. 02. 2007
Vorlage
323/07
Aktenzeichen
P 5.1 - gl
Art
Beschlussvorlage

VORBEMERKUNG / KURZERLÄUTERUNG:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss „Planung und Umwelt“ der Stadt Rheine hat bereits in seiner Sitzung am 21. Februar 2007 Beschlüsse zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 312, zur Bürgerbeteiligung gemäß § 13 a BauGB gefasst. Der Planbereich bezog sich dabei lediglich auf das Flurstück 172, Flur 114, der Gemarkung Rheine Stadt und diente der städtebaulichen Nachverdichtung. Entsprechend der umgebenden Bebauung sollte das Arial zu einem städtebaulich geordneten Wohnbereich entwickelt werden. Damit die Umgebungsbebauung durch einen Bebauungsplan städtebaulich gesichert werden kann, bietet es sich an, den Geltungsbereich um die bestehende Wohnbebauung zwischen der Breiten Straße und der Verdistraße bis zum Bebauungsplan Nr.116, Kennwort: "Breite Straße / Verdistraße" zu erweitert.

 

 

Verfahrenstechnisch sind deshalb die Beschlüsse zum Bebauungsplan Nr. 312, Kennwort: "Breite Straße / Zeppelinstraße", der Stadt Rheine vom 21. Februar 2007 aufzuheben und die Aufstellung des Bebauungsplanes mit erweitertem Geltungsbereich erneut zu beschließen.

 

 

BESCHLUSSVORSCHLAG / EMPFEHLUNG:

 

I.       Aufstellungsbeschluss

 

Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" der Stadt Rheine beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan Nr. 312, Kennwort: "Breite Straße / Zeppelinstraße", der Stadt Rheine im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB aufzustellen.

 

Der Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:

 

im Norden:            durch die nördliche Grenze der Flurstücke 874 (Verdistraße) und 687,

im Osten:              durch die östliche Grenze der Flurstücke 683 und 162,

im Süden:              durch die Breitestraße,

im Westen:            durch die Zeppelinstraße.

 

Sämtliche Flurstücke befinden sich in der Flur 114, Gemarkung Rheine Stadt.

Der räumliche Geltungsbereich ist im Bebauungsplan geometrisch eindeutig festgelegt.

 

 

II.     Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit

 

Dieser Bebauungsplan dient der Nachverdichtung als Maßnahme der Innenentwicklung. Er setzt eine zulässige Grundfläche von insgesamt weniger als 2,0 ha fest.

 

Dieser Bebauungsplan begründet oder bereitet nicht die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen vor. Außerdem bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter (Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiete) und europäische Vogelschutzgebiete).

 

Mit der Erfüllung der oben genannten Voraussetzungen kann dieser Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB durchgeführt werden.

Demnach erfolgt keine frühzeitige Unterrichtung und Äußerung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 und § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB. Ebenfalls wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 BauGB und § 10 Abs. 4 BauGB sowie von der Überwachung planbedingter Umweltauswirkungen abgesehen. Die Eingriffe, die auf Grund der Aufstellung dieses Bebauungsplanes zu erwarten sind gelten als vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig; damit entfällt die Ausgleichsverpflichtung.

 

Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB für den  Bebauungsplanes Nr. 312, Kennwort: "Breite Straße / Zeppelinstraße", der Stadt Rheine eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen ist.

Die öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung soll durch eine ortsübliche Bekanntmachung in der Presse mit anschließender 3-wöchiger Anhörungsgelegenheit im Fachbereich Planen und Bauen/Stadtplanung der Stadt Rheine erfolgen. Während dieser Anhörung ist allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

 

 

III.    Aufhebung der Beschlüsse vom 21. 02. 2007

 

Die Beschlüsse des Stadtentwicklungsausschusses „Planung und Umwelt“ der Stadt Rheine zum Bebauungsplan Nr. 312, Kennwort: „Breite Straße / Zeppelinstraße“ werden aufgehoben.