Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Haupt-,
Digital- und Finanzausschuss nimmt den Teiljahresabschlussbericht 2021 für den
Sonderbereich 9 – Zentrale Finanzleistungen – zur Kenntnis.
Begründung:
Nach der vom Rat verabschiedeten Rahmenleitlinie „Controlling und Berichtswesen“ sind Teiljahresabschlussberichte zu erstellen und in den Fachausschüssen zu beraten. Darzustellen sind von den Fach- und Sonderbereichen insbesondere die Abweichungen zwischen Plan- und Endwerten bezogen auf die Kennzahlen und auf die Teil-Ergebnispläne sowie die Abweichungen bei Investitionsmaßnahmen.
Zu berichten sind:
1. Ergebnisrechnung,
bezogen auf Ertrags- und Aufwandszeile:
- Abweichungen von +/- 10 %, wenn der Abweichungsbetrag mindestens 5 TEUR beträgt
- Alle Abweichungen ab 50 TEUR
2. Finanzrechnung – Nachweis einzelner Investitionsmaßnahmen,
bezogen auf den Gesamtsaldo der Ein- und Auszahlungen:
- Abweichungen von +/- 10 %, wenn der Abweichungsbetrag mindestens 50 TEUR beträgt
Über geringere Abweichungen kann berichtet werden.
Gegenüber der Haushaltsplanung (incl. Fortschreibungen) ergaben sich im Ergebnisplan für den Sonderbereich 9 Verbesserungen in Höhe von 7.610.873,35 EUR.
Hinweise zu
finanziellen Auswirkungen:
Verbesserungen in einzelnen Fach- und Sonderbereichen werden zum Ausgleich von Verschlechterungen in anderen Fach- und Sonderbereichen eingesetzt.
Ergibt sich insgesamt ein negatives Jahresergebnis, wird dieses durch eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage (=Eigenkapitalverzehr) gedeckt. Wird insgesamt ein Überschuss erzielt, wird dieser dem Eigenkapital zugeführt.
Nähere Erläuterungen zum Gesamtjahresergebnis können dem Jahresabschluss entnommen werden.
Auswirkungen der
Corona-Pandemie
Im Jahresabschluss 2021 sind die folgenden coronabedingten Belastungen enthalten:
Produkt: 9000 –
Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen
Ergebnisplan |
|||
Berichts-zeile |
Ertrags-u.
|
Begründung |
Coronabedingte
|
1 |
Steuern
und ähnliche Abgaben |
Mindererträge,
Rückgänge bei der Vergnügungssteuer |
-779.314 EUR |
1 |
Steuern
und ähnliche Abgaben |
Mindererträge,
Rückgänge nach der Endabrechnung für Kompensationsleistungen |
-485.908 EUR |
2 |
Zuwendungen
und allgemeine Umlagen |
Mindererträge,
Reduzierung der Finanzausgleichsmasse für die Schlüsselzuweisung |
-4.358.339 EUR |
Diese Belastungen sind gemäß dem NKF-CIG NRW isoliert worden. Der Gesamtbetrag ist im Sonderbereich 9 als außerordentlicher Ertrag verbucht worden.
Anlage:
Teiljahresabschlussbericht 2021, Sonderbereich 9 – Zentrale Finanzleistungen