Betreff
Berichtswesen 2022, Stichtag 31.10.2022, Sonderbereich 9 - Zentrale Finanzleistungen
Vorlage
478/22
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Haupt-, Digital- und Finanzausschuss nimmt den unterjährigen Bericht für den Sonderbereich 9 – Zentrale Finanzleistungen – mit dem Stand der Daten zum 31.10.2022 zur Kenntnis.

 


Begründung:

 

A.    Allgemeines

 

Nach der vom Rat verabschiedeten Rahmenleitlinie „Controlling und Berichtswesen“ sind für die Stichtage 31.05. und 31.10. eines jeden Haushaltsjahres unterjährige Berichte der Fach- und Sonderbereiche in den Fachausschüssen zu beraten. Darzustellen ist von den Fach- und Sonderbereichen insbesondere die voraussichtliche Entwicklung zum Jahresende bezogen auf die Kennzahlen und die Teil-Ergebnispläne sowie die Abweichungen bei Investitionsmaßnahmen.

 

Zu berichten sind:

 

1.      Ergebnisrechnung,

bezogen auf Ertrags- und Aufwandszeile:

-      Abweichungen von +/- 10 %, wenn der Abweichungsbetrag mindestens 5 TEUR beträgt

-      Alle Abweichungen ab 50 TEUR

 

2.      Finanzrechnung – Nachweis einzelner Investitionsmaßnahmen,

bezogen auf den Gesamtsaldo der Ein- und Auszahlungen:

-      Abweichungen von +/- 10 %, wenn der Abweichungsbetrag mindestens 50 TEUR beträgt

 

Über geringere Abweichungen kann berichtet werden.

 

 

B.     Berichtswesen Sonderbereich 9

 

Gegenüber dem Berichtsstichtag 31.05.2022 ergeben sich im Ergebnisplan Verbesserungen in Höhe von 2.936 TEUR.

Die Gemeindeanteile für die Einkommensteuer und für die Umsatzsteuer ergeben sich aus der November-Steuerschätzung. Leider liegt die Regionalisierung dieser Gemeindeanteile noch nicht vor. Sie sollen im Rahmen der Orientierungsdaten des Landes Ende November versandt werden. Eine verlässliche Prognose ist daher nicht möglich gewesen.

 

Im Finanzplan des Sonderbereichs 9 ergeben sich voraussichtlich keine nennenswerten Veränderungen.

 

C.    Berichtswesen einschließlich Fach- und Sonderbereiche7

 

Gegenüber der Haushaltsplanung 2022 ergibt sich unter Berücksichtigung der Berichtswerte zum 31.05.2022 (-262 TEUR) und 31.10.2021 (21.836 TEUR) bei den Fach- und Sonderbereichen eine Verbesserung von insgesamt 21.574 TEUR.

Die Ergebnisverbesserung in den Fach- und Sonderbereichen ist in 2022 von einigen einmaligen Sondereffekten geprägt. 

Dies gilt insbesondere für die Maßnahme Breitbandausbau, für die die Stadt Rheine eine Förderung erhält, die anschließend an die Energie- und Wasserversorgung Rheine GmbH (EWR) weiterzuleiten ist. Die Stadt erhält in 2022 eine Förderung, die zu Mehrerträgen von rund 3,670 Mio. EUR führt (vgl. Vorlage 386/22), weil kein Haushaltsansatz für die Erträge gebildet worden ist.

 

Für die Weiterleitung der Fördermittel an die EWR sind in 2022 dagegen Mittel in Höhe von 7 Mio. EUR aus dem Vorjahr übertragen worden, so dass aufgrund des vorgenannten Zuwendungsbetrages im Umkehrschluss deutliche Minderaufwendungen zu verzeichnen sind.

 

Zusätzlich wirkt sich in 2022 auch die geänderte Regelung bei der Übertragung von Ermächtigungen auf die diesjährige Ergebnisprognose aus. So werden Mittel für Maßnahmen, die in 2022 nicht mehr ausgeführt werden, nicht wie in den Vorjahren übertragen, sondern im Haushaltsplan 2023 neu veranschlagt. Dies führt dazu, dass allein im Fachbereich 5 – Planen und Bauen –Maßnahmen mit einem Gesamtvolumen von 1,750 Mio. EUR neu im Haushaltsplan 2023 veranschlagt werden.

 

Ebenso trägt auch die höhere Gewinnausschüttung der Technischen Betriebe Rheine mit rund 3,2 Mio. EUR zu der vorgenannten Ergebnisverbesserung bei.

 

Unter Berücksichtigung der Veränderungen aus den Fach- und Sonderbereichen ergibt sich im Ergebnisplan eine Gesamtverbesserung von 11.893 TEUR.

 

Zusammenfassend ergibt sich folgende Übersicht:

Fehlbedarf lt. Haushaltsplanung 2022

-2.459

Ermächtigungsübertragungen 2022

-13.103

Ergebnis (fortgeschriebener Ansatz)

-15.562

Veränderungen SB 9, Berichtswesen 31.05.2022

2.945

Veränderungen Fach-/Sonderbereiche,
Berichtswesen 31.05.2022

-262

Ergebnis BW 31.05.2022

-12.879

Veränderungen SB 9, Berichtswesen 31.10.2022

2.936

Veränderungen Fach-/Sonderbereiche,
Berichtswesen 31.10.2022

21.836

Rechnerischer neuer Überschuss 

11.893

 

 

D.    Coronabedingte Belastungen

 

Die Berichte der Sonder- und Fachbereiche zum Stichtag 31.10.2022 enthalten Informationen zu Abweichungen, die im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie stehen und finanzielle Auswirkungen auf den städtischen Haushalt 2022 haben.

 

Die coronabedingten Belastungen können gemäß dem Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen der kommunalen Haushalte im Land Nordrhein-Westfalen (NKF-COVID-Isolierungsgesetz – NKF-CIG) isoliert werden und führen zu einem außerordentlichen Ertrag im Sonderbereich 9.

 

Insgesamt ergeben sich nach den derzeitigen Prognosen zum 31.10.2022 im Ergebnisplan Verschlechterungen in Höhe von 9.593 TEUR. Gegenüber dem Berichtswesen zum 31.05.2022 bedeutet dies eine Verschlechterung von 1.052 TEUR. Die Erhöhung des Isolierungsbetrages der coronabedingten Belastungen bedingt entsprechende Mehrerträge bei den außerordentlichen Erträgen.

 

Das Land NRW plant zudem eine Isolierung der Belastungen des Ukraine-Krieges, die laut Gesetzesentwurf auch schon für das Haushaltsjahr 2022 möglich sein soll. Eine Verabschiedung des Gesetzes ist für Dezember 2022 geplant, so dass mögliche Isolierungsbeträge erst im Jahresabschluss 2022 Berücksichtigung finden würden. Über die finanziellen Auswirkungen der kriegsbedingten Belastungen wird in der kommenden Ratssitzung berichtet werden.

 

 


Anlage:

 

Bericht zum Stichtag 31.10.2022 des Sonderbereich 9 – Zentrale Finanzleistungen