Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Rat der Stadt Rheine beauftragt auf Empfehlung des Aufsichtsrates der EWG Entwicklungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft für Rheine mbH den Vertreter in der Gesellschafterversammlung, Herrn Dr. Peter Lüttmann, den als Anlage beigefügten Wirtschaftsplan 2023 der EWG Entwicklungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft für Rheine mbH gem. § 7 Absatz 10 Buchstabe f des Gesellschaftsvertrages festzustellen.
Begründung:
Gemäß § 7 Absatz 10 Buchstabe f des Gesellschaftsvertrages stellt die Gesellschafterversammlung den Wirtschaftsplan fest. Nach § 13 Absatz 1 des Gesellschaftsvertrages wird der Wirtschaftsplan vor einer Feststellung durch die Gesellschafterversammlung im Aufsichtsrat beraten.
Der Aufsichtsrat der EWG Entwicklungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft für Rheine mbH wird in seiner Sitzung am 29. November 2022 den Wirtschaftsplan 2023 - 2026 beraten. Das Ergebnis der Beratungen wird in der Sitzung mündlich bekanntgegeben.
Für die
Beschlussfassung des Vertreters der Stadt Rheine in der
Gesellschafterversammlung bedarf es gemäß § 113 Absatz 1 Gemeindeordnung NW
eines Beschlusses des Rates der Stadt Rheine.
Die im Wirtschaftsplan
ausgewiesenen Gesellschaftereinlagen durch die Stadt Rheine stimmen mit dem
Haushaltsplanentwurf überein.
Anlage:
Wirtschaftsplan 2023 inkl. Liquiditätsplanung und Stellenplan 2023