-Abschluss Entwurfsphase
Beschlussvorschlag/Empfehlung:
1.
Der Bau-
und Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen zum Planungsstand für das
zukünftige Gebäude der Elsa-Brändström-Realschule und die dazugehörige
Sporthalle zur Kenntnis und beschließt den Abschluss der Leistungsphase 3 auf
dieser Grundlage.
2.
Der Bau-
und Mobilitätsausschuss beauftragt die weitere Ausarbeitung auf dieser
Grundlage und die Erstellung der Bauanträge für das Schulgebäude und die
Sporthalle.
3.
Der Bau-
und Mobilitätsausschuss beschließt die Umsetzung einer Wärmepumpenanlage mit
einem Erdsondenfeld.
4.
Der Bau-
und Mobilitätsausschuss beschließt die Ausstattung des Schulgebäudes mit dem
Anschluss für ein mobiles Notstrom-Aggregat und die Anschaffung eines mobilen
Notstromaggregates.
5.
Der Bau-
und Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen zur Nachhaltigkeit zur Kenntnis
und beauftragt die Weiterverfolgung dieser Punkte innerhalb der weiteren
Planung. Bei zu erwartenden wesentlichen Überschreitungen der 10 %-Marke,
erfolgt eine Entscheidungsvorlage im Ausschuss.
Begründung:
Stand Entwurfsplanung:
Im Bau- und
Mobilitätsausschuss am 8. September 2022 war in der Vorlage 275/22 die
Entwurfsplanung ausführlich vorgestellt worden. Diese Planung wurde seitdem
weiter vertieft. Wesentliche Veränderungen liegen nicht vor.
Die Pläne der
Anlage 2-9 enthalten die Grundrisse der beiden Gebäude. Sie stellen die
Grundlage für die Kostenberechnung und den Abschluss der Leistungsphase 3,
Entwurfsplanung.
Die
Kostenberechnung und die Fassadenplanung werden in der nächsten Sitzung des
Bau- und Mobilitätsausschusses vorgestellt werden, mit dem Ziel die Umsetzung
der Baumaßnahme zu beschließen.
Parallel zum Ende
der Entwurfsphase startet auch die Genehmigungsplanung. Es werden für das
Schulgebäude und die Sporthalle getrennte Bauanträge, einschl. aller
erforderlichen Fachgutachten wie z.B. Brandschutzkonzept, Energienachweis etc.,
gestellt werden. So kann bei zukünftigen Veränderungen des Schul- oder
Sportbetriebes individuell reagiert werden und der jeweils nicht betroffene
Gebäudeteil unverändert bleiben.
Die im letzten
Ausschuss mündlich angesprochene Erschließung der Sporthallenfläche und der
Tribüne über zwei rollstuhlgerechte Aufzüge wurde beibehalten. Das sog.
Barrierefrei-Konzept wird im Rahmen des Bauantrages erstellt werden.
Energiekonzept:
Der Bau- und
Mobilitätsausschuss hat in der Sitzung am 8. September 2022 die Nutzung einer
Wärmepumpenanlage als zukünftige Form der Beheizung beschlossen. Die Option der
Abwasserwärmenutzung sollte noch einmal geprüft werden.
Die Nutzung der
Abwasserwärme kann nur ein zusätzlicher Bestandteil im Energiekonzept sein.
Dieser Zusatz hat lediglich eine Reduzierung der Anzahl der Erdsonden für die
Geothermie als Investition zur Folge. Die Pachtkosten für den Wärmetauscher im
Kanal und die Leitungsführung von der Berbomstiege bis ins Schulgebäude erhöht
die jährlichen Betriebskosten, siehe hierzu Anlage 1.
Für eine alleinige
Beheizung des Gebäudes über die Abwasserwärme reicht die vorhandene Abwärme des
Kanals nicht aus.
Die im Ausschuss
am 8. September 2022 vorgelegte Wirtschaftlichkeitsberechnung bleibt
unverändert gültig.
Daher erfolgt die
weitere Planung mit der Nutzung der Geothermie.
PV-Anlage:
Die Anordnung der
PV-Flächen wird aktuell überarbeitet. Anzahl und Ausrichtung werden so gewählt,
dass Stromertrag, dauerhafte Begrünung und Biodiversität, optimal mit den
Anfordernissen an Sicherheit, Wartungsfähigkeit, Entwässerung, Lastbegrenzung
und Brandschutzkonzept miteinander harmonieren.
Auf dem
Schulgebäude werden voraussichtlich 750 Module und auf der Sporthalle 450 Module aufgestellt werden
können. Auf dem Schulgebäude werden Module auf der Dachfläche des 1. OGs und
des 2. OGs aufgestellt werden.
Notstrom:
Aufgrund der
geopolitischen Lage und der Situation im Energiesektor soll auf dem
Schulgelände ein Einspeisepunkt für ein mobiles Notstromaggregat vorgesehen
werden. Der Anschluss soll in der Nähe zur Mensa vorgesehen werden, da die
Mensa extern erreichbar ist und sich in unmittelbarer Nähe der Parkplatzfläche
befindet. Bei einem längeren Stromausfall könnte in der Mensa ein allgemeiner
Anlaufpunkt für den Stadtteil entstehen. Warme Getränke und einfache Speisen
könnten hergestellt und verteilt werden. Die Mensa verfügt über 340 - 350
Sitzplätze. Je nach Bedarf könnten auch noch die angrenzenden Räume, die
WC-Anlagen und/oder ein Gymnastikraum in der Sporthalle mitgenutzt werden.
Für diese
Größenordnung wäre ein Aggregat von 250 kva vorstellbar.
Ein fester,
permanenter Einbau eines Notstromaggregates würde umfangreiche Folgemaßnahmen
bedingen. So müsste zumindest die Lagerung des Treibstoffs, z. B. Benzin oder
Diesel ermöglicht werden, das Aggregat müsste für die Abgase einen über Dach
führenden Schornstein erhalten, der monatlicher Probelauf, jährlicher Austausch
des nicht genutzten Kraftstoffes o. ä. könnten den Schulbetrieb stören und eine
regelmäßige Wartung wäre dezentral zu organisieren.
Ein externes Gerät
ermöglicht auch den Einsatz an anderen Standorten. So kann auf ggf. im
Stadtgebiet Rheine unterschiedliche Erfordernisse flexibel reagiert werden.
Bei einer
Dimension von 250 kva würden aktuell die Kosten für ein mobiles
Notstromaggregat ca. 36.000 € - 42.000 € brutto betragen. Hinzu kommen die
Kosten für die Einbindung in das Elektroverteilungsnetz im Schulgebäude und
verschiedene weitere elektrotechnische Maßnahmen in Höhe von ca. 120.000 €
brutto.
Die finanziellen
Mittel sind zusätzlich zur Verfügung zu stellen.
Das
Notstromaggregat wird seinen Stellplatz im Bereich der Kläranlage Nord
erhalten.
Konzeptionell ist
noch das Thema der Betankung zu organisieren, falls mehrere Standorte im
Stadtgebiet gleichzeitig betrieben werden sollten.
Nachhaltigkeit:
Das Thema der
Nachhaltigkeit wurde mit den Architekten und allen Fachplanern in einem
Workshop weiter aufgearbeitet. Es wurden Teilaspekte aus den
unterschiedlichsten Fachdisziplinen erörtert. Dabei wurde auch differenziert
zwischen Aspekten, die bereits in der Planung enthalten sind oder noch zu integrieren
sind:
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Inhalt/Eigenschaft |
enthalten |
Nicht enthalten bzw. weiteres Vorgehen |
Konstruktion |
Planung
von wirtschaftlichen Spannweiten in der Primärkonstruktion |
bereits
enthalten |
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Vorfertigung
und/oder Teilelementierung wiederkehrender Bauteile, z.B. Treppenläufe |
bereits
enthalten |
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Verwendung
von recyceltem, C2C zertifizierten Beton |
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Möglichkeit
ist genauer auf Verfügbarkeit in der erforderlichen Menge zu prüfen, wird zu
Mehrkosten führen |
|
Recycling
des Abbruchmaterial der Sporthalle und möglichst hoher Anteil der
Wiederverwendung auf dem Grundstück |
bereits
enthalten |
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Materialien, insb. im
Innenausbau |
Vermeidung
von Verbundwerkstoffen und Werkstoffen, die nach Abbruch nur deponiert werden
können |
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Wird
je Gewerk geprüft werden, kann zu Mehrkosten führen |
|
Verwendung
von Baustoffen, die im mit nachhaltiger, erneuerbarer Energie hergestellt
werden und ggf. C2C zertifiziert sind. |
|
Wird
je Gewerk geprüft werden, kann zu Mehrkosten führen |
|
Verwendung
von Materialien mit Umweltzertifikaten z.B. blauer Engel, lösungsmittelfrei
o.ä. |
bereits
enthalten |
|
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Abwägung
der verwendeten Dämmstoffe, z. B. kein EPF sondern Hanf oder Wolle |
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Wird
in der Leistungsphase 5 zu prüfen sein, ob technisch möglich. Kann zu
Mehrkosten führen. |
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Wirksamer,
effektiver Sonnenschutz vor Glasflächen, zentral (sonnenstandabhängig)
gesteuert (Lamellenraffstore) Ggfls.
Mit Lichtumlenkung |
bereits
enthalten |
|
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Beim
Abbruch der Sporthalle ist zu prüfen, ob einzelne Elemente oder Einbauten für
eine weitere Verwendung geeignet sind. Die Verwendung könnte am Neubau oder
an anderen Objekten erfolgen. |
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Soll
nicht zu Mehrkosten führen. |
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Verwenden
von Materialien mit hellen, reflektierenden Oberflächen zur Vermeidung der
Aufheizung der Umwelt (Fassade, Dach) |
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Wird
in die Planung übernommen, kostenneutral |
HLS |
KFW
40 |
bereits
enthalten |
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Effizienter
Betrieb der der Anlagentechnik und so wenig Anlagentechnik wie möglich – so
viel Anlagentechnik wie nötig |
bereits
enthalten |
|
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Vermeidung
von Rebound-Effekten z. B. welche Räume werden an die Lüftungsanlage
angeschlossen – wie hoch ist die Einsparung der Lüftungsverluste im Vergleich
zum Betrieb der Anlage –welche Räume werden mit Lüftungsanlage betrieben. |
Wird
im Planungsprozess fortlaufend geprüft |
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Der
Einsatz einer Wärmepumpe (Erdwärme) kombiniert mit Photovoltaik
(Aufstellflächen: Flachdächer) |
bereits
enthalten |
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· Heizen
/ Kühlen über Rohrsystem im Fußboden mit niedrigen Vorlauftemperaturen ·
Reduktion der Anforderung an die
Raumtemperatur in Fluren / Treppenhäusern / Gemeinschaftsbereichen ·
Effiziente Wärmerückgewinnung für die
Lüftungsanlage ·
Absenken der Zuluft- / Abluftmengen in
Klassenräumen d. Präsenzmelder ·
Kontrolle d. Schießfunktion d. Fenster
gekoppelt m. Heiz- + Lüftungskreislauf |
bereits
enthalten |
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Einsatz
von Solarthermie für die Duschen der Sporthalle |
bereits
enthalten |
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Elektro |
LED
Leuchtmittel flächendeckend innen |
bereits
enthalten |
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Elektr. Betriebs- + Vorschaltgeräte m. langer Lebensdauer + geringer
Ausfallrate, d.h. AMF 50.000 Std. Lebensdauer |
bereits
enthalten |
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Lichtmanagementsysteme, die Leuchten einzeln oder in Gruppen unabhängig
voneinander dimmen + steuern sowie das Tageslicht und die Belegung von Räumen
einbeziehen Ein-, Ausschaltung der Beleuchtung über Präsenzmelder |
bereits
enthalten |
|
|
Ein-,
Ausschaltung der Beleuchtung über Präsenzmelder |
bereits
enthalten |
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Außenbereiche |
Beleuchtung
LED warmweiß im Außenbereich zum Schutz der Insekten, so wenig wie möglich
und dennoch verkehrssicher |
Bereits
enthalten |
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Bereitstellung
einer technischen und funktionalen Infrastruktur für E-Mobilität |
Bereits
enthalten |
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Gute
Anfahrmöglichkeit für ÖPNV und Schulbusse |
Bereits
enthalten |
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Gestaltung
nach Kriterien der Biodiversität und Herstellung von Bezügen zur Natur. |
Bereits
enthalten |
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Bepflanzung
mit regionalen bienen- und insektenfreundlichen Blumen und Sträuchern. |
Bereits
enthalten |
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Bei
erforderlichen Pflasterflächen findet eine Prüfung der möglichen
Versickerungsfähigkeiten statt, ohne dass die Qualität der Bespielbarkeit für
Schüler oder Tragfähigkeit (Feuerwehrumfahrt) reduziert wird. |
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Wird
je Fläche geprüft, kann zu Mehrkosten führen |
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„Urban
Gardening“ im Innenhof des 1. OGs im Ostflügel |
Bereits
enthalten |
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Extensive
Begrünung der Dachflächen, zusätzlich mit Insektenquartieren z.B. im Totholz |
Bereits
enthalten |
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Versickerungsfähiges
Pflaster im Bereich der Schulhöfe |
Bereits
enthalten |
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Müll/Abfallstoffe
während der Bauzeit |
Im
Rahmen der Ausschreibungstexte soll aufgeführt werden, dass die Firmen und
Hersteller Verpackungsmüll und Restmaterial zurücknehmen und nachweislich der
Wiederverwertung zuführen. Auf der Baustelle soll ein Müllmanagement
durchgeführt werden zur Sammlung, Trennung und Wiederverwertung von
unvermeidbarem Müll. „Restmüllcontainer“ für Baustellenabfälle sind zu
vermeiden. Ggf. ist dafür ein Dienstleister erforderlich |
|
Vergabeaspekte
sind noch zu erarbeiten. Kosten sollen möglichst weitgehend auf die
Verursacher umgelegt werden. |
Vergaberecht |
Prüfung,
ob über eine Matrix z. B. kurze Transportwege für schwere Lasten
„Bonuspunkte“ erhalten könnten. |
|
Ist
im Rahme der Vergabe zu erarbeiten. |
*1)
C2C = Das Cradle to Cradle-Zertifikat (Cradle to Cradle Certifiedtm) ist eine
internationale Zertifizierung für Rohstoffe und Produkte, die vollständig
wiederverwendet werden können, um ihren Wert zu erhalten oder sogar zu
steigern.
Wie der Liste zu
entnehmen ist, gehören bereits zahlreiche Punkte zum Projektstandard für den
Neubau der Schule und der Sporthalle. Weitere Aspekte sind in der anstehenden
Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) weiter zu erarbeiten bzw. zu entwickeln.
Grundsätzlich soll
das Thema Nachhaltigkeit von Baustoffen und Materialien weiterverfolgt werden,
auch wenn dadurch Mehrkosten entstehen. Dies gilt insb. für die Punkte
· C2C-Beton
· C2C-Aluminium für Fenster und Türen
· Dämmstoffe Hanf, Wolle
·
Lehmbauplatten
anstelle von Gipskarton
Sollte sich im
Rahmen der Ausführungsplanung und bei der Bepreisung der Leistungsverzeichnisse
herausstellen, dass für diese Punkte Mehrkosten von >10 % gegenüber einer
klassischen/ konventionellen Bauweise zu erwarten sind, so wird dies dem
Ausschuss zur Entscheidung vorgelegt.
Finanzierung
Die Maßnahme ist
bereits im Haushaltsplan 2022 veranschlagt worden. Aufgrund der Konkretisierung
der Planung sind die Ansätze zum Haushaltsplanentwurf 2023 zwischenzeitlich
aktualisiert worden. Vorbehaltlich der Zustimmung zum Haushaltsplanentwurf 2023
sollen für die Realisierung der Maßnahme Mittel i. H. v. rund 79,360 Mio. EUR
bereitgestellt werden. Eine
Kostenberechnung (bislang liegt nur eine Kostenschätzung vor) wird derzeit auf der Grundlage der dann
planerisch abgeschlossen Entwurfsphase erstellt und im Bau- und
Mobilitätsausschuss im Februar 2023 vorgestellt. Dort soll auch der Auftrag an
die Verwaltung erteilt werden die Ausführung der Baumaßnahme zu starten.
Anlagen:
Anlage1 Wirtschaftlichkeitsberechnung zum Energiekonzept
Anlage 2 Schulgebäude EG
Anlage 3 Schulgebäude 1OG
Anlage 4 Schulgebäude 2OG
Anlage 5 Schulgebäude UG
Anlage 6 Sporthalle EG
Anlage 7 Sporthalle 1OG
Anlage 8 Sporthalle 2OG
Anlage 9 Sporthalle UG