Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Betriebsausschuss „Technische Betriebe Rheine“ empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, folgende Beschlüsse zu fassen:

 

1.      Der Rat der Stadt Rheine legt mit Wirkung zum 01.01.2023 für das Jahr 2023 den Gebührensatz für das Entnehmen und Abfahren von Klärschlamm aus Kleinkläranlagen und dessen Behandlung je m3 abgefahrenen Klärschlamm auf 32,82und den Gebührensatz für das Auspumpen und Abfahren der Inhaltsstoffe aus abflusslosen Gruben und deren Behandlung je m3 abgefahrener Menge auf 27,36 € fest.

 

2.      Der Rat der Stadt Rheine beschließt die Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben) vom 20.12.2022
(Anlage 3).

 


Begründung:

 

Die Stadt Rheine hat gemäß Kommunalabgabegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21.10.1969 in der aktuell gültigen Fassung das Recht, Gebühren, Beiträge und Entgelte in Zusammenhang mit den von ihr wahrzunehmenden Aufgaben zu erheben.

 

Zu 1.

Bezüglich der Ermittlung der Gebührensätze wird auf die als Anlage 1 beigefügte Entsorgung Grundstücksentwässerungsanlagen-Bedarfsberechnung 2023 verwiesen.

 


Anlagen:

 

Anlage 1 - Entsorgung Grundstücksentwässerungsanlagen-Bedarfsberechnung 2023

Anlage 2 - Synopse Entsorgung von Grundstückentwässerungsanlagen 2023

Anlage 3 - Satzung Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen 2023