Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Betriebsausschuss „Technische Betriebe Rheine“ empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, folgende Beschlüsse zu fassen:
1. Der Rat der Stadt Rheine legt mit Wirkung zum
01.01.2023 für das Jahr 2023
den Gebührensatz für das Entnehmen und Abfahren von Klärschlamm aus
Kleinkläranlagen und dessen Behandlung je m3 abgefahrenen
Klärschlamm auf 32,82 € und
den Gebührensatz für das Auspumpen und Abfahren der Inhaltsstoffe aus
abflusslosen Gruben und deren Behandlung je m3 abgefahrener Menge
auf 27,36 € fest.
2.
Der Rat
der Stadt Rheine beschließt die
Satzung über die Entsorgung von
Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben) vom
20.12.2022
(Anlage 3).
Begründung:
Die Stadt Rheine
hat gemäß Kommunalabgabegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom
21.10.1969 in der aktuell gültigen Fassung das Recht, Gebühren, Beiträge und
Entgelte in Zusammenhang mit den von ihr wahrzunehmenden Aufgaben zu erheben.
Zu 1.
Bezüglich der
Ermittlung der Gebührensätze wird auf die als Anlage 1 beigefügte Entsorgung
Grundstücksentwässerungsanlagen-Bedarfsberechnung 2023 verwiesen.
Anlagen:
Anlage 1 - Entsorgung Grundstücksentwässerungsanlagen-Bedarfsberechnung 2023
Anlage 2 - Synopse Entsorgung von Grundstückentwässerungsanlagen 2023
Anlage 3 - Satzung Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen 2023