Betreff
Satzung über die Straßenreinigung, den Winterdienst und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Rheine -Straßenreinigungs-, Winterdienst- und Gebührensatzung-
Vorlage
492/22
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Betriebsausschuss „Technische Betriebe Rheine“ empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, folgende Beschlüsse zu fassen:

 

1.             Der Rat der Stadt Rheine beschließt mit Wirkung zum 01.01.2023 für das Jahr 2023 die Gebührensätze gemäß der als Anlage 1 beigefügten Straßenreinigungs- und Gebührenberechnung-Bedarfsberechnung 2023.

 

2.             Der Rat der Stadt Rheine beschließt die Satzung über die Straßenreinigung, den Winterdienst und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Rheine
-Straßenreinigungs-, Winterdienst und Gebührensatzung- vom 20.12.2022 (Anlage 3).

 


Begründung:

 

Die Stadt Rheine hat gemäß Kommunalabgabegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21.10.1969 in der aktuell gültigen Fassung das Recht, Gebühren, Beiträge und Entgelte in Zusammenhang mit den von ihr wahrzunehmenden Aufgaben zu erheben.

 

Zu 1.

Bezüglich der Ermittlung der Gebührensätze wird auf die als Anlage 1 beigefügte Straßen-reinigungs- und Gebührenberechnung-Bedarfsberechnung 2023 verwiesen.

 


Anlagen:

 

Anlage 1 - Straßenreinigungs- und Gebührenberechnung-Bedarfsberechnung 2023

Anlage 2 - Synopse Straßenreinigungs-, Winterdienst und Gebührensatzung 2023

Anlage 3 - Straßenreinigung, Winterdienst und Gebührensatzung 2023

Anlage 3.1 - Straßenverzeichnis 2023