Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der
Betriebsausschuss „Technische Betriebe Rheine“ empfiehlt dem Rat der Stadt
Rheine, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt
Rheine beschließt die Satzung zur Umlegung der Kosten der Gewässerunterhaltung
gem. § 64 LWG NRW in der Stadt Rheine vom 20.12.2022 (Anlage 3).
Begründung:
Die Stadt Rheine
hat gemäß Kommunalabgabegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom
21.10.1969 in der aktuell gültigen Fassung das Recht, Gebühren, Beiträge und
Entgelte in Zusammenhang mit den von ihr wahrzunehmenden Aufgaben zu erheben.
Bezüglich der
Ermittlung der Gebührensätze wird auf die als Anlage 1 der beigefügten
Bedarfsberechnung 2023 - Umlegung der Kosten der Gewässerunterhaltung
verwiesen.
Anlagen:
Anlage 1 - Bedarfsrechnung 2023 - Umlegung der Kosten der Gewässerunterhaltung
Anlage 2 - Synopse zur Umlegung der Kosten der Gewässerunterhaltung 2023 - Kurzfassung
Anlage 3 - Satzung zur Umlegung der Kosten der Gewässerunterhaltung 2023
Anlage 4 - Übersicht der Wasser- und Bodenverbände