Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Rat der Stadt Rheine nimmt
den Bericht über die finanzielle Lage im Zusammenhang mit Maßnahmen zur
Aufnahme und Unterbringung von schutzsuchenden Personen aus der Ukraine mit
Stand zum 30.09.2022 zur Kenntnis.
Begründung:
Das Ministerium für Heimat,
Kommunales. Bau und Gleichstellung hat im April 2022 eine Verordnung zur
Anwendung des Kommunalhaushaltsrechts im Zusammenhang mit Maßnahmen zur
Aufnahme und Unterbringung von anlässlich des Krieges in der Ukraine
eingereisten Personen in den Kommunen im Land Nordrhein-Westfalen
(KommunalhaushaltsrechtsanwendungsVO UA-Schutzsuchende) verkündet, die
Regelungen zum Umgang mit notwendigen Aufwendungen und Auszahlungen in diesem
Zusammenhang trifft.
Gemäß § 6 Abs. 1
KommunalhaushaltsrechtsänderungsVO UA-Schutzsuchende berichtet die Kämmerin
oder der Kämmerer vierteljährlich über Erträge und Aufwendungen sowie über
Einzahlungen und Auszahlungen (einschließlich der Aufnahme von Krediten zur
Liquiditäts-sicherung oder von Krediten für Investitionen) im Zusammenhang mit
der Aufnahme und Unterbringung der Schutzsuchenden.
Der Bericht ist nach § 6 Abs. 2
der Verordnung der Aufsichtsbehörde zuzuleiten.
Bezüglich der Aufnahme und
Unterbringung der Schutzsuchenden aus der Ukraine sind diverse Maßnahmen und
Projekte in der Planungs- und Umsetzungsphase, wie z. B. der Bau und die
Einrichtung einer Containeranlage am Helenenweg.
Weiterhin werden zur
nachhaltigen Integration neben der Unterbringung und Versorgung der
Schutzsuchenden auch Maßnahmen des alltäglichen Lebens erforderlich, wie z. B.
die Kinderbetreuung, die Beschulung und Bildung.
In der beigefügten Übersicht
(Anlage 1) werden die Erträge und Aufwendungen sowie investiven Ein- und
Auszahlung mit Stand zum 30.09.2022 dargestellt. Zahlungen, die erst nach dem
30.09.2022 zahlungswirksam werden, werden im nächsten Vierteljahresbericht
dargestellt.
In der aktuellen
Gesamtbetrachtung übersteigen die Erträge rechnerisch den Betrag der
Aufwendungen. Dies ist insbesondere auf die bereits erfolgten
Pauschalerstattungen des Bundes zurückzuführen, mit denen bereits in Anspruch
genommene, aber noch nicht abgerechnete Leistungen ebenso wie künftige Bedarfe
abgedeckt werden müssen. Andere Aufwendungen, wie zum Beispiel der zusätzliche
Personalaufwand, werden zum Jahresabschluss konkret ermittelt und dann im
kommenden Bericht dargestellt.
Auch im Investitionsplan
übersteigen die Einzahlungen aktuell noch den Betrag der Auszahlungen. Für den
Bau einer Containeranlage am Helenenweg hat die Stadt ein zinsvergünstigtes
Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (kfw) in Höhe von 1,250 Mio. EUR in
Anspruch genommen. Die Maßnahme wird aktuell umgesetzt, wobei die Auszahlungen
den Darlehensbetrag voraussichtlich übersteigen werden (vgl. Vorlage 497/22).
Da die Zahlungen frühestens erst im 4. Quartal 2022 zahlungswirksam werden,
wird die Darstellung der Beträge erst im nächsten Vierteljahresbericht
erfolgen.
Es ist davon auszugehen, dass
die Vielzahl und der Umfang der Aufgaben den städtischen Haushalt auch nach
Abzug der gewährten Bundesmittel merklich belasten werden.
Anlage:
Übersicht über die finanziellen Auswirkungen im Zusammenhang mit der Aufnahme und Unterbringung von Schutzsuchenden mit Stand 30.09.2022