Betreff
Vierteljährlicher Bericht über die finanzielle Lage im Zusammenhang mit der Aufnahme und Unterbringung von Schutzsuchenden
Vorlage
505/22
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Rat der Stadt Rheine nimmt den Bericht über die finanzielle Lage im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Aufnahme und Unterbringung von schutzsuchenden Personen aus der Ukraine mit Stand zum 30.09.2022 zur Kenntnis.

 

 


Begründung:

 

Das Ministerium für Heimat, Kommunales. Bau und Gleichstellung hat im April 2022 eine Verordnung zur Anwendung des Kommunalhaushaltsrechts im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Aufnahme und Unterbringung von anlässlich des Krieges in der Ukraine eingereisten Personen in den Kommunen im Land Nordrhein-Westfalen (KommunalhaushaltsrechtsanwendungsVO UA-Schutzsuchende) verkündet, die Regelungen zum Umgang mit notwendigen Aufwendungen und Auszahlungen in diesem Zusammenhang trifft.

 

Gemäß § 6 Abs. 1 KommunalhaushaltsrechtsänderungsVO UA-Schutzsuchende berichtet die Kämmerin oder der Kämmerer vierteljährlich über Erträge und Aufwendungen sowie über Einzahlungen und Auszahlungen (einschließlich der Aufnahme von Krediten zur Liquiditäts-sicherung oder von Krediten für Investitionen) im Zusammenhang mit der Aufnahme und Unterbringung der Schutzsuchenden.

 

Der Bericht ist nach § 6 Abs. 2 der Verordnung der Aufsichtsbehörde zuzuleiten.

 

Bezüglich der Aufnahme und Unterbringung der Schutzsuchenden aus der Ukraine sind diverse Maßnahmen und Projekte in der Planungs- und Umsetzungsphase, wie z. B. der Bau und die Einrichtung einer Containeranlage am Helenenweg.

Weiterhin werden zur nachhaltigen Integration neben der Unterbringung und Versorgung der Schutzsuchenden auch Maßnahmen des alltäglichen Lebens erforderlich, wie z. B. die Kinderbetreuung, die Beschulung und Bildung.

 

In der beigefügten Übersicht (Anlage 1) werden die Erträge und Aufwendungen sowie investiven Ein- und Auszahlung mit Stand zum 30.09.2022 dargestellt. Zahlungen, die erst nach dem 30.09.2022 zahlungswirksam werden, werden im nächsten Vierteljahresbericht dargestellt.

 

In der aktuellen Gesamtbetrachtung übersteigen die Erträge rechnerisch den Betrag der Aufwendungen. Dies ist insbesondere auf die bereits erfolgten Pauschalerstattungen des Bundes zurückzuführen, mit denen bereits in Anspruch genommene, aber noch nicht abgerechnete Leistungen ebenso wie künftige Bedarfe abgedeckt werden müssen. Andere Aufwendungen, wie zum Beispiel der zusätzliche Personalaufwand, werden zum Jahresabschluss konkret ermittelt und dann im kommenden Bericht dargestellt.

 

Auch im Investitionsplan übersteigen die Einzahlungen aktuell noch den Betrag der Auszahlungen. Für den Bau einer Containeranlage am Helenenweg hat die Stadt ein zinsvergünstigtes Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (kfw) in Höhe von 1,250 Mio. EUR in Anspruch genommen. Die Maßnahme wird aktuell umgesetzt, wobei die Auszahlungen den Darlehensbetrag voraussichtlich übersteigen werden (vgl. Vorlage 497/22). Da die Zahlungen frühestens erst im 4. Quartal 2022 zahlungswirksam werden, wird die Darstellung der Beträge erst im nächsten Vierteljahresbericht erfolgen.

 

Es ist davon auszugehen, dass die Vielzahl und der Umfang der Aufgaben den städtischen Haushalt auch nach Abzug der gewährten Bundesmittel merklich belasten werden.

 

 


Anlage:

 

Übersicht über die finanziellen Auswirkungen im Zusammenhang mit der Aufnahme und Unterbringung von Schutzsuchenden mit Stand 30.09.2022