Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Rat der Stadt Rheine nimmt die Fortschreibung des
Haushaltsplanentwurfs 2023 zur Kenntnis (Anlage 1).
Begründung:
Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Stadt für das Haushaltsjahr 2023 wurde am 21. September 2022 vom Kämmerer aufgestellt und vom Bürgermeister festgestellt und in der Ratssitzung am 27. September 2022 eingebracht.
Im
Gegensatz zu den Vorjahren hatte das Landesministerium für Heimat, Kommunales,
Bau und Digitalisierung (MHKBD) zu diesem Zeitpunkt noch keine
Orientierungsdaten für die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung
veröffentlicht, so dass bei einigen Ertragsarten im Sonderbereich 9 – Zentrale
Finanzleistungen (insbesondere Gemeindeanteile an der Einkommen- und
Umsatzsteuer sowie Gewerbesteuer und Schlüsselzuweisungen) noch keine
verlässlichen Planungsgrundlagen zur Verfügung standen.
Am
22.11.2022 hat das MHKBD den Orientierungsdatenerlass für die Jahre 2023 - 2026
veröffentlicht, der auf der Steuerschätzung von Oktober 2022 beruht und die
Entwicklungen des Landeshaushaltes sowie des Kommunalen Finanzausgleichs
berücksichtigt. Auf Grundlage dieser Orientierungsdaten sind die Werte des
Sonderbereichs 9 aktualisiert worden.
Zwischenzeitlich
haben bereits einige Fachausschüsse (Kulturausschuss, Sportausschuss,
Schulausschuss, Jugendhilfeausschuss, Sozialausschuss sowie Bau- und
Mobilitätsausschuss) den Ergebnis- und Investitionsplan beraten. Es wird auf die einzelnen Vorlagen und
Beschlüsse zum Ergebnis- und Investitionsplan 2023 bis 2026 der Fachausschüsse
verwiesen.
In der Anlage 1
werden die Änderungen im Sonderbereich 9 sowie aus den Fachausschussberatungen
dargestellt.
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die Vorlagen für den Haupt-, Digital- und Finanzausschuss in der heutigen Sitzung (vgl. Vorlage 513/22) beraten werden. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz tagt am 14.12.2022 zu dem in seinen Zuständigkeitsbereich fallenden Ergebnis- und Investitionsplan. Die bislang bekannten Werte aus den Vorlagen für diese Ausschüsse sind in der Anlage 1 berücksichtigt worden.
Im Ergebnis wird
der Schwellenwert (Verringerung der allgemeinen Rücklage in zwei
aufeinander folgenden Haushaltsjahren um mehr als 1/20) lediglich in 2026 überschritten. Die Aufstellung eines
Haushaltssicherungskonzeptes gem. § 76 Abs. 1 GO NRW ist demnach noch nicht
erforderlich.
Trotz der
Veröffentlichung der Orientierungsdaten konnten aus verschiedenen Gründen in
der Fortschreibung noch nicht alle offenen Punkte abschließend berücksichtigt
werden. Dies gilt insbesondere für folgende Themen:
·
abschließende
Entscheidung des Kreistages am 13.12.2022 zum Hebesatz der Kreisumlage,
·
Erträge
und Aufwendungen Masterplan 100 % Klimaschutz,
·
mögliche
Förderungen für ukrainische Schutzsuchende und Flüchtlinge sowie
·
mögliche
Änderungen aus der Hundesteuer-Satzung.
Alle Änderungen nach Einbringung des
Haushaltsplanentwurfes 2023 werden in der Sitzung des Haupt-, Digital- und
Finanzausschusses am 20.12.2022 vorgestellt. Die Verabschiedung der Haushaltssatzung 2023 ist für den 17.01.2023
vorgesehen.
Anlage:
Fortschreibung Haushaltsplanentwurf 2023