Betreff
Haushaltsplanung 2023 bis 2026 - Fortschreibung des Haushaltsplanentwurfs 2023
Vorlage
512/22
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Rat der Stadt Rheine nimmt die Fortschreibung des Haushaltsplanentwurfs 2023 zur Kenntnis (Anlage 1).

 


Begründung:

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Stadt für das Haushaltsjahr 2023 wurde am 21. September 2022 vom Kämmerer aufgestellt und vom Bürgermeister festgestellt und in der Ratssitzung am 27. September 2022 eingebracht.

 

Im Gegensatz zu den Vorjahren hatte das Landesministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung (MHKBD) zu diesem Zeitpunkt noch keine Orientierungsdaten für die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung veröffentlicht, so dass bei einigen Ertragsarten im Sonderbereich 9 – Zentrale Finanzleistungen (insbesondere Gemeindeanteile an der Einkommen- und Umsatzsteuer sowie Gewerbesteuer und Schlüsselzuweisungen) noch keine verlässlichen Planungsgrundlagen zur Verfügung standen. 

 

Am 22.11.2022 hat das MHKBD den Orientierungsdatenerlass für die Jahre 2023 - 2026 veröffentlicht, der auf der Steuerschätzung von Oktober 2022 beruht und die Entwicklungen des Landeshaushaltes sowie des Kommunalen Finanzausgleichs berücksichtigt. Auf Grundlage dieser Orientierungsdaten sind die Werte des Sonderbereichs 9 aktualisiert worden.

 

Zwischenzeitlich haben bereits einige Fachausschüsse (Kulturausschuss, Sportausschuss, Schulausschuss, Jugendhilfeausschuss, Sozialausschuss sowie Bau- und Mobilitätsausschuss) den Ergebnis- und Investitionsplan beraten. Es wird auf die einzelnen Vorlagen und Beschlüsse zum Ergebnis- und Investitionsplan 2023 bis 2026 der Fachausschüsse verwiesen.

 

In der Anlage 1 werden die Änderungen im Sonderbereich 9 sowie aus den Fachausschussberatungen dargestellt.

 

Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die Vorlagen für den Haupt-, Digital- und Finanzausschuss in der heutigen Sitzung (vgl. Vorlage 513/22) beraten werden. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz tagt am 14.12.2022 zu dem in seinen Zuständigkeitsbereich fallenden Ergebnis- und Investitionsplan. Die bislang bekannten Werte aus den Vorlagen für diese Ausschüsse sind in der Anlage 1 berücksichtigt worden.

 

Im Ergebnis wird der Schwellenwert (Verringerung der allgemeinen Rücklage in zwei aufeinander folgenden Haushaltsjahren um mehr als 1/20) lediglich in 2026 überschritten. Die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes gem. § 76 Abs. 1 GO NRW ist demnach noch nicht erforderlich.

 

Trotz der Veröffentlichung der Orientierungsdaten konnten aus verschiedenen Gründen in der Fortschreibung noch nicht alle offenen Punkte abschließend berücksichtigt werden. Dies gilt insbesondere für folgende Themen:

·         abschließende Entscheidung des Kreistages am 13.12.2022 zum Hebesatz der Kreisumlage,

·         Erträge und Aufwendungen Masterplan 100 % Klimaschutz,

·         mögliche Förderungen für ukrainische Schutzsuchende und Flüchtlinge sowie

·         mögliche Änderungen aus der Hundesteuer-Satzung.

 

Alle Änderungen nach Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2023 werden in der Sitzung des Haupt-, Digital- und Finanzausschusses am 20.12.2022 vorgestellt. Die Verabschiedung der Haushaltssatzung 2023 ist für den 17.01.2023 vorgesehen.

 

 


Anlage:

 

Fortschreibung Haushaltsplanentwurf 2023