Beschlussvorschlag/Empfehlung:
I.
Der Rat der Stadt
Rheine zieht den Beschluss zur „Anpassung des Haushaltsplanes 2023 -
Verschiebung von Straßenbaumaßnahmen“ an sich.
II.
Der Rat der Stadt
Rheine beschließt, die in Anlage 1 genannten Straßenbaumaßnahmen zeitlich zu
verschieben und beauftragt die Verwaltung, die finanziellen Auswirkungen der
Maßnahmenverschiebungen im Haushaltsplan 2023 entsprechend zu veranschlagen.
Begründung:
Anlass
Im Zuge der fortlaufenden
Prüfung der Projektstände zu den einzelnen Straßenbaumaßnahmen ist festgestellt
worden, dass auf Grund längerer Planungsprozesse einige Maßnahmen in 2022 nicht
vollständig umgesetzt werden können und diese daher in das Jahr 2023 zu
verschieben sind (siehe Vorlage 388/22 „Beratung Ergebnis- und Investitionsplan
2023 - 2026 Fachbereich 5 - Planen und Bauen Produktgruppen 52, 53, 56 und 57
sowie Sonderprojekt Rahmenplan Innenstadt“). Hierdurch sind Mittel zu übertragen
bzw. im Haushaltsplan 2023 neu zu veranschlagen.
Diese Maßnahmenverschiebung
löst wiederum ein Ansammeln von Projekten in 2023 aus, die dann absehbar nicht
vollständig als Baumaßnahme abgewickelt und ausgezahlt werden würden. Daher ist
beabsichtigt für einzelne Maßnahmen, deren Planung voraussichtlich erst Ende
des Jahres 2023 fertiggestellt sein wird, lediglich die Planungskosten in 2023
anzusetzen und für die Folgejahre eine Verpflichtungsermächtigung (VE) für eine
mögliche Ausschreibung und Vergabe der Baukosten vorzusehen. Die
Maßnahmenverschiebung hätte auch Auswirkungen auf die Folgejahre.
Eine abschließende zeitliche
Einordnung der Straßenbaumaßnahmen würde dann im Zuge des Beschlusses zur
Prioritätenliste zum Ausbau der Straßen 2024 -2027 im Bau- und
Mobilitätsausschuss voraussichtlich im Juni 2023 erfolgen.
Finanzierung
Durch die
Anpassung auf den Umsetzungszeitpunkt der Maßnahmen werden sich die
Auszahlungen der Baukosten in den Haushaltsjahren 2023 bis 2025 wie folgt
verschieben:
Jahr |
HHPE
2023 |
Neu |
Veränderung |
Bemerkung |
2023 |
2.110.000 € |
100.000 € |
2.010.000 € |
Minderauszahlung |
2024 |
2.600.000 € |
2.050.000 € |
550.000 € |
Minderauszahlung |
2025 |
- € |
2.560.000 € |
- 2.560.000 € |
Mehrauszahlung |
Gesamt |
4.710.000 € |
4.710.000 € |
- € |
|
Mehrauszahlungen
sind mit den Maßnahmenverschiebungen nicht verbunden.
Die Verschiebung
der Maßnahmen hat auch Auswirkungen auf verschiedene Einzahlungen:
Jahr |
HHPE
2023 |
Neu |
Veränderung |
Bemerkung |
2023 |
530.000 € |
- € |
-530.000 € |
Mindereinzahlung |
2024 |
560.000 € |
1.090.000 € |
530.000 € |
Mehreinzahlung |
2025 |
- € |
- € |
- € |
Mehrauszahlung |
Gesamt |
1.090.000 € |
1.090.000€ |
- € |
|
Gegenüber dem
Haushaltsplanentwurf 2023 werden folgende Veränderungen bei den
Verpflichtungsermächtigungen vorgeschlagen:
Projekt |
Bezeichnung |
|
voraussichtlich
fällige Auszahlung |
|||||||
VE |
2024 |
2025 |
2026 |
|||||||
53014-866 |
Kopernikusstraße
(Brücke) |
540.000 € |
540.000 € |
-
€ |
-
€ |
|||||
53014-0581 |
Josef-Pieper-Weg
inkl. Fuß- und Radweg |
240.000 € |
240.000 € |
-
€ |
-
€ |
|||||
53014-630 |
Laugärten West |
280.000 € |
280.000 € |
-
€ |
-
€ |
|||||
53014-0204 |
Schmidts
Kämpken |
420.000 € |
420.000 € |
-
€ |
-
€ |
|||||
53014-596 |
Dutumer Straße |
530.000 € |
530.000 € |
-
€ |
-
€ |
|||||
Summe 2.010.000 € 2.010.000 €
In den Folgejahren
wird es im Zuge der Prioritätenlisten zum Ausbau von Straßen und den
Haushaltsplanberatungen der nächsten Jahre dann aktualisierte Daten geben.
Anlagen:
Anlage 1: Übersicht der zu Verschiebenden Maßnahmen