Betreff
Anpassung des Haushaltsplanes 2023 - Verschiebung von Straßenbaumaßnahmen
Vorlage
444/22
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

I.                    Der Rat der Stadt Rheine zieht den Beschluss zur „Anpassung des Haushaltsplanes 2023 - Verschiebung von Straßenbaumaßnahmen“ an sich.

 

II.                  Der Rat der Stadt Rheine beschließt, die in Anlage 1 genannten Straßenbaumaßnahmen zeitlich zu verschieben und beauftragt die Verwaltung, die finanziellen Auswirkungen der Maßnahmenverschiebungen im Haushaltsplan 2023 entsprechend zu veranschlagen.

 

 


Begründung:

 

Anlass

 

Im Zuge der fortlaufenden Prüfung der Projektstände zu den einzelnen Straßenbaumaßnahmen ist festgestellt worden, dass auf Grund längerer Planungsprozesse einige Maßnahmen in 2022 nicht vollständig umgesetzt werden können und diese daher in das Jahr 2023 zu verschieben sind (siehe Vorlage 388/22 „Beratung Ergebnis- und Investitionsplan 2023 - 2026 Fachbereich 5 - Planen und Bauen Produktgruppen 52, 53, 56 und 57 sowie Sonderprojekt Rahmenplan Innenstadt“). Hierdurch sind Mittel zu übertragen bzw. im Haushaltsplan 2023 neu zu veranschlagen.

 

Diese Maßnahmenverschiebung löst wiederum ein Ansammeln von Projekten in 2023 aus, die dann absehbar nicht vollständig als Baumaßnahme abgewickelt und ausgezahlt werden würden. Daher ist beabsichtigt für einzelne Maßnahmen, deren Planung voraussichtlich erst Ende des Jahres 2023 fertiggestellt sein wird, lediglich die Planungskosten in 2023 anzusetzen und für die Folgejahre eine Verpflichtungsermächtigung (VE) für eine mögliche Ausschreibung und Vergabe der Baukosten vorzusehen. Die Maßnahmenverschiebung hätte auch Auswirkungen auf die Folgejahre.

 

Eine abschließende zeitliche Einordnung der Straßenbaumaßnahmen würde dann im Zuge des Beschlusses zur Prioritätenliste zum Ausbau der Straßen 2024 -2027 im Bau- und Mobilitätsausschuss voraussichtlich im Juni 2023 erfolgen.

 

 

Finanzierung

 

Durch die Anpassung auf den Umsetzungszeitpunkt der Maßnahmen werden sich die Auszahlungen der Baukosten in den Haushaltsjahren 2023 bis 2025 wie folgt verschieben:

 

Jahr

HHPE 2023

Neu

Veränderung

Bemerkung

2023

         2.110.000 €

        100.000 €

         2.010.000 €

Minderauszahlung

2024

         2.600.000 €

     2.050.000 €

            550.000 €

Minderauszahlung

2025

                        -  

     2.560.000 €

       - 2.560.000 €

Mehrauszahlung

Gesamt

        4.710.000 €

     4.710.000 €

                        -  

 

 

Mehrauszahlungen sind mit den Maßnahmenverschiebungen nicht verbunden.

 

 

Die Verschiebung der Maßnahmen hat auch Auswirkungen auf verschiedene Einzahlungen:

 

Jahr

HHPE 2023

Neu

Veränderung

Bemerkung

2023

         530.000 €

                     -  

         -530.000 €

Mindereinzahlung

2024

            560.000 €

     1.090.000 €

            530.000 €

Mehreinzahlung

2025

                        -  

                      - €

                         - €

Mehrauszahlung

Gesamt

        1.090.000 €

1.090.000€

                        -  

 

 

 

Gegenüber dem Haushaltsplanentwurf 2023 werden folgende Veränderungen bei den Verpflichtungsermächtigungen vorgeschlagen:

 

Projekt

Bezeichnung

 

voraussichtlich fällige Auszahlung

VE

2024

2025

2026

53014-866

Kopernikusstraße (Brücke)

    540.000 €

   540.000 €

         -  

         -  

53014-0581

Josef-Pieper-Weg inkl. Fuß- und Radweg

  240.000 €

   240.000 €

         -  

         -  

53014-630

Laugärten West
(Wischmannstr. - Ludgerusring 35)

  280.000 €

   280.000 €

         -  

         -  

53014-0204

Schmidts Kämpken
(Zum Weddenfeld - Am Kellersberg)

  420.000 €

   420.000 €

         -  

         -  

53014-596

Dutumer Straße
(Wagner Str.-Beethovenstr.)

  530.000 €

   530.000 €

         -  

         -  

 

                   Summe                                2.010.000 €     2.010.000 € 

 

In den Folgejahren wird es im Zuge der Prioritätenlisten zum Ausbau von Straßen und den Haushaltsplanberatungen der nächsten Jahre dann aktualisierte Daten geben.

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Übersicht der zu Verschiebenden Maßnahmen