Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Rat der Stadt Rheine beschließt auf seiner Sitzung am 20.12.2022 die Vorlage Nr. 467 aus dem Jahr 2022 (467/22) „Antrag der Fraktionen CDU und FDP: Ausweitung der Nachtabschaltung der Straßenbeleuchtung und der Ampelanlagen“ zur Beratung und zum Beschluss auf die Sitzung des Rates der Stadt Rheine am 17.01.2023 zu setzen. Falls formalrechtlich eine Beratung und Beschlussfassung bereits auf der Sitzung des Rates am 20.12.2022 nach erfolgtem Rückholbeschluss möglich wäre, dann möchten wir diese Beratung und Beschlussfassung des Antrages hiermit alternativ beantragen. Grundlage hierfür ist der § 41 GO NRW und der § 3, Absatz 1 der Zuständigkeitsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Rheine.
Begründung:
Die Begründung des
Antrags ist der Anlage zu entnehmen.
Begründung der
Verwaltung:
Aus Sicht der
Verwaltung kann, falls der Rat die Entscheidung an sich zieht, auch in dieser
Sitzung entschieden werden, da der Tagesordnungspunkt dieses umfasst.
Die Beschlussfassung
müsste dann lauten:
I.
Der Rat
der Stadt Rheine zieht den Beschluss zur Ausweitung der Nachabschaltung an
sich.
II.
Der Rat beschließt das bestehende Konzept
der Nachtabschaltung weiterzuführen und die Dauer der Nachtabschaltung von 1.00
Uhr bis 3.30 Uhr auf
1.00
Uhr bis 4.30 Uhr zu verlängern.
Anlage:
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN