Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Betriebsausschuss „Technische Betriebe
Rheine“ empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, vorbehaltlich zukünftiger
relevanter Änderungsbeschlüsse des Rates der Stadt Rheine zum Haushaltsplan
2023, folgende Beschlüsse zu fassen:
1.
Der Rat
der Stadt Rheine stellt den Wirtschaftsplan 2023 der eigenbetriebsähnlichen
Einrichtung „Technische Betriebe Rheine“ fest.
2.
Der Rat
der Stadt Rheine ermächtigt die Betriebsleitung
a)
zur
Aufnahme von Krediten im Rahmen des für das Wirtschaftsjahr 2023 festgesetzten
Höchstbetrages und
b)
zur
Aufnahme von Krediten zur Umschuldung bis zur Höhe der am 01.01.2023
bestehenden Kreditverbindlichkeiten.
Begründung:
Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung „Technische
Betriebe Rheine“ hat gem. § 14 Eigenbetriebsverordnung NRW (EigVO NRW)
spätestens einen Monat vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres einen
Wirtschaftsplan aufzustellen.
Eckdaten des Wirtschaftsplans 2023:
1.
Der Erfolgsplan 2022 schließt bei Erträgen
von 49.461 T€ und Aufwendungen von
44.510 T€ mit einem geplanten Jahresüberschuss von 4.951 T€ ab.
2.
Der Gesamtbetrag der Investitionen für das
Wirtschaftsjahr 2023 wird auf 16.142 T€ festgesetzt.
3.
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme
im Wirtschaftsjahr 2023 zur Finanzierung von Ausgaben des Vermögensplanes
erforderlich ist, wird auf 7.000 T€ festgesetzt. Nicht im Wirtschaftsjahr 2022
in Anspruch genommene Aufnahmen sind bis zum Ende des nachfolgenden
Wirtschaftsjahres übertragbar.
Gem. § 4
Buchstabe b) EigVO entscheidet der Rat über die Feststellung und Änderung des
Wirtschaftsplans.
Anlage:
Wirtschaftsplan für die Jahre 2023 - 2026