Betreff
Sanierung der Autobahn A 30; Brückenerneuerung
Vorlage
027/23
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bau- und Mobilitätsausschuss beschließt, dass im Zuge der Sanierung der Autobahn A 30 für die zu erneuernden Brückenbauwerke A 30 /Im Coelln, A 30/ L 501 und A 30 /L 593 durch die Stadt Rheine kein Aufweitungsverlangen gegenüber der Autobahn GmbH ausgesprochen wird.

 


Begründung:

 

Die Autobahn GmbH plant mit der DEGES (Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH) die Sanierung der Autobahn A30 von der Anschlussstelle Rheine Nord bis zum Autobahnkreuz Lotte/Osnabrück. Neben der Sanierung der Fahrbahn sind auch mehrere Brückenbauwerke zu ertüchtigen und zum Teil auch zu erneuern (siehe Anlage 1).

 

Die Abschnitte 1, 2 und 3 erstrecken sich innerhalb der Stadtgrenzen von Rheine. Sie beginnen im Bereich A30/B70 und enden östlich der Gemeinde-Straße „Im Coelln“.

In Vorbereitung der Sanierung sind sämtliche Brückenbauwerke geprüft und nachgerechnet worden.

Während für die Brücken A 30 / B70 und A30 / Offenbergweg eine Ertüchtigung ausreichend ist, werden die Brücken

-       A 30 /Im Coelln

-       A30/ L 501 (AS Rheine Kanalhafen)

-       A30 /L 593 (AS Rheine)

erneuert.

 

Für die Neubauplanung werden folgende Lichtraumgrößen beachtet.

 

Während sich die Landesstraßen in der Baulast des Landesbetriebes Straßenbau NRW befinden, ist die Stadt Rheine Baulastträger für die Straße „Im Coelln“, die als Wirtschaftsweg unter der A 30 geführt wird.

 

Mit den geplanten Maßen des Brückenneubaus werden die Regelmaße für das Lichtraumprofil in der Höhe (4,50 m) in allen Fällen nicht unterschritten und können somit als ausreichend bezeichnet werden.

 

Auch die vorgesehenen Breiten sind als ausreichend für den jeweiligen Verkehrszweck und Straßenkategorie zu bewerten.

 

Der Wirtschaftsweg im Coelln ist als gering befahrener Wirtschaftsweg einzustufen, bei dem

die vorhandene lichte Breite des Bauwerks auch künftig ausreichen wird. Denn diese erlaubt es, dass sich ein Schlepper und ein Pkw bei verminderter Geschwindigkeit begegnen können. Ebenso kann ein Mähdrescher weiterhin die Unterführung befahren.

 

Da im Bereich der Landesstraßen bereits einseitig gemeinsame Geh-Radwege vorhanden sind, ist auch bei Berücksichtigung des Fuß- und Radverkehrs eine ausreichende Breite gegeben.

 

Sollte dennoch der Ausbauwunsch des unterführten Netzes durch die Stadt Rheine mitgeteilt werden, ist dies frühzeitig an die Autobahn GmbH / DEGES mitzuteilen, damit das Verlangen in die Planung mit aufgenommen werden kann.

Bei einem Ausbauwunsch / Aufweitungsverlangen der Brückenbauwerke durch die Stadt Rheine, sind diese an den Kosten zu beteiligen. In diesem Fall würde die DEGES hierfür eine Kreuzungsvereinbarung aufstellen.

 

Sollte kein Aufweitungsverlangen der Stadt Rheine bestehen, würden die Brückenbauwerke in der geplanten Form umgesetzt und zu 100% durch die Autobahn GmbH / DEGES finanziert werden.

 

Aufgrund der ausreichenden Maße der zu erneuernden Brückenbauwerke, sollte die Stadt Rheine aus Sicht der Verwaltung kein Aufweitungsverlangen aussprechen.

 

 

Weiteres Vorgehen

 

Die Sanierung der Fahrbahn der A 30 soll Ende 2023 beginnen.

 

Bedingt durch die statischen Defizite der Brücke A30/B70 müssen im Vorfeld die Auffahrtsrampen an der Anschlussstelle Rheine Nord für Fahrzeuge über 3,5 t bis zur Überbauverstärkung als Ertüchtigung gesperrt werden. Der Beginn der Verstärkungsarbeiten am Überbau ist für das 1. Quartal 2023 angestrebt und wird etwa 4-6 Wochen Bauzeit erfordern. Danach wird die Zufahrtsbeschränkung aufgehoben.

Die im Anschluss auszuführenden Arbeiten an den Brückenwänden werden bauzeitliche Verengungen der B70 zur Folge haben (ca. 2-3 Wochen je Brückenhälfte)

 

Der Neubau der o. g. Brücken soll in 2024 beginnen.

Die Baumaßnahme erstreckt sich insgesamt über eine voraussichtliche Bauzeit von ca. 3 Jahren.


Anlagen:

Anlage 1: Projektvorstellung Sanierung A30, DEGES

Anlage 2: Fotos der zu erneuernden Brückenbauwerke