I. Beratung der Ergebnisse aus der öffentlichen Auslegung
II. Satzungsbeschluss
Beschlussvorschlag/Empfehlung:
I. Beratung der
Ergebnisse aus der öffentlichen Auslegung
Der Bauausschuss der Stadt Rheine empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine die Abwägung aus
der Beteiligung der Öffentlichkeit entsprechend den beigefügten Abwägungsvorschlägen
(siehe Anlage 1).
II. Satzungsbeschluss
1.
Beschluss über die Abwägungsempfehlung des
Bauausschusses
Der Rat der Stadt Rheine nimmt die Empfehlungen des Bauausschusses zum Beteiligungs-
verfahren zur Kenntnis und beschließt diese. Er nimmt hiermit – zum allein maßgebenden Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses – die vollständige Erfassung, Bewertung und gerechte Abwägung aller von der Stellplatzsatzung betroffenen Belange vor.
2.
Satzungsbeschluss
Gemäß des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), in der zum Zeitpunkt des
Satzungsbeschlusses geltenden Fassung sowie der §§ 48 Abs. 3 Nr. 20, 89 Abs. 1 Nr. 4 der
Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) vom 21, Juli 2018 (GV. NRW.
2018, S. 421) in der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses geltenden Fassung wird die Stellplatzsatzung der Stadt Rheine als Satzung beschlossen
Diese Satzung (Anlagen 2-4) tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Begründung:
Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 24. November 2022 (s. Vorlage 410/22) beschlossen, den Entwurf der 1. Fortschreibung der Stellplatzsatzung der Stadt Rheine öffentlich auszulegen. Die öffentliche Auslegung hat vom 16. Dezember 2022 bis einschließlich 24. Januar 2023 stattgefunden. Ort und Dauer der Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht worden mit dem Hinweis, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Stellplatzsatzung unberücksichtigt bleiben können.
Über die insgesamt eine eingegangene Stellungnahme ist zu beraten. Die öffentlichen und privaten Belange sind gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen, um danach den Satzungsbeschluss zu fassen.
Anlagen:
Anlage 1: Abwägungsvorschläge
Anlage 2: 1. Fortschreibung der Stellplatzsatzung
Anlage 3: Anlage 1 zur 1. Fortschreibung der Stellplatzsatzung der Stadt Rheine („Richtwertzahlentabelle“)
Anlage 4: Anlage 2 zur 1. Fortschreibung der Stellplatzsatzung der Stadt Rheine („Informationen, Hinweise und Umsetzungsvorschläge“)