Betreff
1. Fortschreibung der Stellplatzsatzung der Stadt Rheine

I. Beratung der Ergebnisse aus der öffentlichen Auslegung
II. Satzungsbeschluss
Vorlage
035/23
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

I. Beratung der Ergebnisse aus der öffentlichen Auslegung

 

Der Bauausschuss der Stadt Rheine empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine die Abwägung aus

der Beteiligung der Öffentlichkeit entsprechend den beigefügten Abwägungsvorschlägen

(siehe Anlage 1).

 

 II. Satzungsbeschluss

 

1.      Beschluss über die Abwägungsempfehlung des Bauausschusses

 

Der Rat der Stadt Rheine nimmt die Empfehlungen des Bauausschusses zum Beteiligungs-

verfahren zur Kenntnis und beschließt diese.  Er nimmt hiermit – zum allein maßgebenden Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses – die vollständige Erfassung, Bewertung und gerechte Abwägung aller von der Stellplatzsatzung betroffenen Belange vor.

 

2.      Satzungsbeschluss

 

Gemäß des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der

Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), in der zum Zeitpunkt des

Satzungsbeschlusses geltenden Fassung sowie der §§ 48 Abs. 3 Nr. 20, 89 Abs. 1 Nr. 4 der

Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) vom 21, Juli 2018 (GV. NRW. 

2018, S. 421) in der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses geltenden Fassung wird die Stellplatzsatzung der Stadt Rheine als Satzung beschlossen

 

Diese Satzung (Anlagen 2-4) tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

 


Begründung:

Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 24. November 2022 (s. Vorlage 410/22) beschlossen, den Entwurf der 1. Fortschreibung der Stellplatzsatzung der Stadt Rheine öffentlich auszulegen. Die öffentliche Auslegung hat vom 16. Dezember 2022 bis einschließlich 24. Januar 2023 stattgefunden. Ort und Dauer der Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht worden mit dem Hinweis, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Stellplatzsatzung unberücksichtigt bleiben können.

 

Über die insgesamt eine eingegangene Stellungnahme ist zu beraten. Die öffentlichen und privaten Belange sind gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen, um danach den Satzungsbeschluss zu fassen. 

 

 

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1:        Abwägungsvorschläge

Anlage 2:        1. Fortschreibung der Stellplatzsatzung

Anlage 3:        Anlage 1 zur 1. Fortschreibung der Stellplatzsatzung der Stadt Rheine („Richtwertzahlentabelle“)

Anlage 4:        Anlage 2 zur 1. Fortschreibung der Stellplatzsatzung der Stadt Rheine („Informationen, Hinweise und Umsetzungsvorschläge“)