Betreff
Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Emsstraße, von Borneplatz bis Hansaallee (Rahmenplan Innenstadt C8.2) sowie Erneuerung der Weihnachts- und Eventbeleuchtung
Vorlage
039/23
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

1.      Der Bau- und Mobilitätsausschuss beschließt, die Straßenbeleuchtung im Bereich der Emsstraße, von Borneplatz bis zur Hansaallee, (Lageplan Seite 2 und 3 der Anlage 5) zu erneuern.

 

2.      Der Bau- und Mobilitätsausschuss beauftragt die Verwaltung, im Zuge der Planung zur Straßenbeleuchtung als Seilüberspannung die technischen Voraussetzungen an dieser Seilüberspannung zur Ergänzung einer Weihnachts- und Eventbeleuchtung mit einzuplanen.

 

3.      Der Bau- und Mobilitätsausschuss beauftragt die Verwaltung, zur Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Emsstraße eine Anliegerbeteiligung durchzuführen.

 

4.      Der Bau- und Mobilitätsausschuss beauftragt die Verwaltung mit einer Beteiligung der Innenstadtakteure zum Thema Weihnachts- und Eventbeleuchtung und einer anschließenden erneuten Vorlage im Bau- und Mobilitätsausschuss mit einem Umsetzungskonzept.

 


Begründung:

 

 

A) Anlass

 

Im Rahmenplan Innenstadt ist ein Straßenbeleuchtungskonzept ausgearbeitet und im Bauausschuss am 24.11.2016 einstimmig beschlossen worden. Im gleichen Ausschuss wurde auch das Gestaltungskonzept für die Innenstadt beschlossen. Wie der Anlage 1 (Auszug aus dem Beleuchtungskonzept) entnommen werden kann, sieht das Beleuchtungskonzept in der Emsstraße eine LED-Pendelleuchte an Seilabspannungen vor. Eine konkrete Festlegung für die Form der Pendelleuchte wird nicht getroffen. Die Gestaltungselemente geben allerdings eine Richtung vor, an der sich die Seilleuchte orientieren sollte (Anlage 2).

Derzeit wird die Emsstraße links der Ems mit Wandleuchten (s. Anlage 3) und Bodenstrahlern ausgeleuchtet. Rechts der Ems sind Mastleuchten (s. Anlage 4) vorhanden. Die Nepomukbrücke ist mit Lichtstelen versehen. Die vorhandenen Leuchten erzeugen insgesamt betrachtet eine recht ungleichmäßige Beleuchtung der Verkehrsfläche.

Ziel der Beleuchtung in Form einer an einer Seilüberspannung befestigten Beleuchtung ist die gleichmäßige Beleuchtung der gesamten Bewegungsfläche auf der gesamten Länge der Emsstraße.

Das Büro licht_raum_stadt_planung gmbh aus Wuppertal wurde beauftragt, eine Beleuchtungsplanung für die Emsstraße unter Berücksichtigung der Vorgaben der vorherigen Beschlüsse (Gestaltungskatalog und Beleuchtungskonzept) zu erstellen.

Die Ergebnisse der Entwurfsplanung liegen nun vor und sollen dem Bau- und Mobilitätsausschuss vorgestellt und ein Beschluss für das weitere Vorgehen eingeholt werden.

Eine Umsetzung des Projektes ist in 2023 vorgesehen und erforderlich, um die Auflagen der Förderung zu erfüllen.

 

 

Funktionalbeleuchtung

 

Aktuell wird die Emsstraße – wie unter A) Anlass erwähnt – links der Ems mit Wandleuchten (s. Anlage 3) und Bodenstrahlern und rechts der Ems mit Mastleuchten (s. Anlage 4) ausgeleuchtet.

Die Leuchten sind ungleichmäßig verteilt. Bei der Wandbeleuchtung, die aus einer Grund- und einer Fassadenbeleuchtung besteht, wechseln Straßenseite und Abstände je nach örtlicher Gegebenheit Die Bodenstrahler – nur links der Ems eingebaut – haben für die Ausleuchtung der Flächen eher einen geringen Effekt und dienen hauptsächlich als Akzente und zur Betonung der Kreuzungspunkte. Diese sind größtenteils defekt und abgängig.

Die bestehende Beleuchtung soll im Zuge der Anbringung der Seilüberspannung vollständig zurückgebaut werden.

Die Ausarbeitung der Lichtplaner licht_raum_stadt_planung gmbh, die dieser Vorlage als Anlage 5 beiliegt, berücksichtigt alle Vorgaben aus den bereits für die Emsstraße beschlossenen Gestaltungs- und Beleuchtungskonzepten.

 

Es werden Seilabstände von etwa 25 m vorgesehen, womit eine angemessene und gleichmäßige Ausleuchtung der Fläche erreicht wird. Die gewählte Lichtfarbe entspricht mit 3000 K ebenfalls den Konzepten. Die vorgeschlagenen Beispielleuchten sind optisch an die Mastaufsatzleuchten für die Bereiche Emsverbindung/städtische Plätze und historische Innenstadt angepasst. Weitere Details zur Anordnung und zur Befestigung können Anlage 5 entnommen werden. Die Dimensionierung der Seilabspannungen soll die Möglichkeit bieten, dass eine Weihnachts- und/oder Eventbeleuchtung mitgetragen werden könnte.

 

Im weiteren Verlauf werden Gespräche mit den Eigentümern der Gebäude geführt werden, die einen Ankerpunkt zur Aufnahme der Seilüberspannungen erhalten müssen. Hierfür müssen auch die statischen Voraussetzungen der Fassaden/Gebäudemauern geprüft werden.

Die Verwaltung schlägt zeitnah eine Anliegerbeteiligung vor, um noch vor Veranlassung der weiteren Planung den Anliegern die Gelegenheit zu geben, sich zu den Inhalten dieser Maßnahme zu äußern.

 

Im Bereich der Nepomukbrücke kann keine Seilüberspannung erfolgen. Hier ist vorgesehen, die vorhandenen Stelen auszutauschen und durch in der Optik den vorgesehenen Leuchten in der Emsstraße angepasste Stelen auszutauschen. Die neuen Leuchten sollen durch Einplanung von Strahlern die Möglichkeit bieten, hierüber auch Lichteffekte auf der Brücke zu projizieren.

 

 

Weihnachts- und Eventbeleuchtung

 

Im Innenstadtbereich der Stadt Rheine ist für die Winterzeit Weihnachtsbeleuchtung vorhanden (s. Deckblatt der Anlage 6), die bereits seit vielen Jahren im Einsatz ist und aus aktueller Sicht nicht mehr den heutigen Standards entspricht.

 

Für eine neue Weihnachtsbeleuchtung/Eventbeleuchtung gibt es verschiedene Möglichkeiten. Einige Möglichkeiten zur Kombination der geplanten Seilüberspannung mit einer Weihnachtsbeleuchtung können beispielhaft der Anlage entnommen werden.

 

Im FB 5 werden hierzu im Zuge der Umsetzung der Beleuchtung der Emsstraße die technischen Voraussetzungen geplant. Die Funktionalbeleuchtung hat etwa den doppelten Abstand der bisherigen Weihnachtsbeleuchtung.

 

Die Verwaltung sieht grundsätzlich, dass eine erneuerte Weihnachtsbeleuchtung erforderlich ist, da die derzeitige abgängig ist. Aufgrund häufig unklarer Verantwortlichkeiten in der derzeitigen Lösung, schlägt die Verwaltung einen Erwerb durch die Stadt und einen Verbleib und Auf- und Abbau durch die TBR vor.

 

 

B) Finanzierung

 

Die aktuelle Kostenschätzung der Funktionalbeleuchtung incl. verstärkter Seilüberspannung liegt bei rd. 295.000 €.

 

Die Finanzierung dieser geförderten Maßnahme erfolgt über das Sonderprojekt Rahmenplan Innenstadt. Für die Erarbeitung und Umsetzung eines Lichtraum- und Beleuchtungskonzeptes sind in den Vorjahren Mittel im Haushaltsplan veranschlagt worden, die zur Durchführung der Maßnahme übertragen werden sollten. Eine Umsetzung ist im Jahr 2023 mit dem Fördergeber abgestimmt worden.

 

Die aktuelle Kostenschätzung für die Varianten der in der Vorlage dargestellten Weihnachtsbeleuchtung, die an der Funktionalbeleuchtung befestigt werden, liegt im Mittel bei rd.110.000 €.

Die Weihnachtsbeleuchtung ist nicht Bestandteil des Projektes Rahmenplan Innenstadt. Bislang sind hierfür im Haushaltsplan noch keine Mittel veranschlagt worden. Die Maßnahme muss aus förderrechtlichen Gesichtspunkten von der Funktionalbeleuchtung getrennt ausgeschrieben, vergeben und abgerechnet werden. Darum wird es eine zeitliche Trennung der beiden Projekte geben.

 

 

C) Auswirkungen auf den kommunalen Klimaschutz

 

Die Erneuerung der Beleuchtung in den betrachteten Abschnitten unterstützt den Klimaschutz, indem die alten Leuchtmittel durch neue, energieeffiziente und klimafreundliche ersetzt werden. Diese beleuchten gezielter, als die bisher genutzten, die zu sichernden Verkehrsflächen.

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Auszug aus dem Beleuchtungskonzept

Anlage 2: Auszug aus Gestaltungskatalog

Anlage 3: Foto derzeitige Wandleuchten

Anlage 4: Foto derzeitige Mastleuchten

Anlage 5: Präsentation Funktionalbeleuchtung

Anlage 6: Präsentation Weihnachtsbeleuchtung