Beschlussvorschlag/Empfehlung:
1.
Der Bau- und
Mobilitätsausschuss beschließt, die Straßenbeleuchtung im Bereich der
Emsstraße, von Borneplatz bis zur Hansaallee, (Lageplan Seite 2 und 3 der
Anlage 5) zu erneuern.
2.
Der Bau- und
Mobilitätsausschuss beauftragt die Verwaltung, im Zuge der Planung zur
Straßenbeleuchtung als Seilüberspannung die technischen Voraussetzungen an
dieser Seilüberspannung zur Ergänzung einer Weihnachts- und Eventbeleuchtung
mit einzuplanen.
3.
Der Bau- und
Mobilitätsausschuss beauftragt die Verwaltung, zur Erneuerung der
Straßenbeleuchtung in der Emsstraße eine Anliegerbeteiligung durchzuführen.
4.
Der Bau- und
Mobilitätsausschuss beauftragt die Verwaltung mit einer Beteiligung der
Innenstadtakteure zum Thema Weihnachts- und Eventbeleuchtung und einer
anschließenden erneuten Vorlage im Bau- und Mobilitätsausschuss mit einem
Umsetzungskonzept.
Begründung:
A) Anlass
Im Rahmenplan
Innenstadt ist ein Straßenbeleuchtungskonzept ausgearbeitet und im Bauausschuss am 24.11.2016 einstimmig beschlossen worden. Im
gleichen Ausschuss wurde auch das Gestaltungskonzept für die Innenstadt
beschlossen. Wie der Anlage 1 (Auszug aus dem Beleuchtungskonzept) entnommen
werden kann, sieht das Beleuchtungskonzept in der Emsstraße eine
LED-Pendelleuchte an Seilabspannungen vor. Eine konkrete Festlegung für die
Form der Pendelleuchte wird nicht getroffen. Die Gestaltungselemente geben
allerdings eine Richtung vor, an der sich die Seilleuchte orientieren sollte
(Anlage 2).
Derzeit
wird die Emsstraße links der Ems mit Wandleuchten (s. Anlage 3) und
Bodenstrahlern ausgeleuchtet. Rechts der Ems sind Mastleuchten (s. Anlage 4)
vorhanden. Die Nepomukbrücke ist mit Lichtstelen versehen. Die vorhandenen
Leuchten erzeugen insgesamt betrachtet eine recht ungleichmäßige Beleuchtung
der Verkehrsfläche.
Ziel
der Beleuchtung in Form einer an einer Seilüberspannung befestigten Beleuchtung
ist die gleichmäßige Beleuchtung der gesamten Bewegungsfläche auf der gesamten
Länge der Emsstraße.
Das
Büro licht_raum_stadt_planung gmbh aus Wuppertal wurde beauftragt, eine
Beleuchtungsplanung für die Emsstraße unter Berücksichtigung der Vorgaben der
vorherigen Beschlüsse (Gestaltungskatalog und Beleuchtungskonzept) zu
erstellen.
Die
Ergebnisse der Entwurfsplanung liegen nun vor und sollen dem Bau- und
Mobilitätsausschuss vorgestellt und ein Beschluss für das weitere Vorgehen
eingeholt werden.
Eine
Umsetzung des Projektes ist in 2023 vorgesehen und erforderlich, um die
Auflagen der Förderung zu erfüllen.
Funktionalbeleuchtung
Aktuell
wird die Emsstraße – wie unter A) Anlass erwähnt – links der Ems mit
Wandleuchten (s. Anlage 3) und Bodenstrahlern und rechts der Ems mit
Mastleuchten (s. Anlage 4) ausgeleuchtet.
Die
Leuchten sind ungleichmäßig verteilt. Bei der Wandbeleuchtung, die aus einer
Grund- und einer Fassadenbeleuchtung besteht, wechseln Straßenseite und
Abstände je nach örtlicher Gegebenheit Die Bodenstrahler – nur links der Ems
eingebaut – haben für die Ausleuchtung der Flächen eher einen geringen Effekt
und dienen hauptsächlich als Akzente und zur Betonung der Kreuzungspunkte.
Diese sind größtenteils defekt und abgängig.
Die
bestehende Beleuchtung soll im Zuge der Anbringung der Seilüberspannung
vollständig zurückgebaut werden.
Die
Ausarbeitung der Lichtplaner licht_raum_stadt_planung gmbh, die dieser Vorlage
als Anlage 5 beiliegt, berücksichtigt alle Vorgaben aus den bereits für die Emsstraße
beschlossenen Gestaltungs- und Beleuchtungskonzepten.
Es
werden Seilabstände von etwa 25 m vorgesehen, womit eine angemessene und
gleichmäßige Ausleuchtung der Fläche erreicht wird. Die gewählte Lichtfarbe
entspricht mit 3000 K ebenfalls den Konzepten. Die vorgeschlagenen
Beispielleuchten sind optisch
an die Mastaufsatzleuchten für die Bereiche Emsverbindung/städtische Plätze und historische Innenstadt angepasst. Weitere
Details zur Anordnung und zur Befestigung können Anlage 5 entnommen werden. Die
Dimensionierung der Seilabspannungen soll die Möglichkeit bieten, dass eine
Weihnachts- und/oder Eventbeleuchtung mitgetragen werden könnte.
Im
weiteren Verlauf werden Gespräche mit den Eigentümern der Gebäude geführt
werden, die einen Ankerpunkt zur Aufnahme der Seilüberspannungen erhalten
müssen. Hierfür müssen auch die statischen Voraussetzungen der
Fassaden/Gebäudemauern geprüft werden.
Die
Verwaltung schlägt zeitnah eine Anliegerbeteiligung vor, um noch vor
Veranlassung der weiteren Planung den Anliegern die Gelegenheit zu geben, sich
zu den Inhalten dieser Maßnahme zu äußern.
Im
Bereich der Nepomukbrücke kann keine Seilüberspannung erfolgen. Hier ist
vorgesehen, die vorhandenen Stelen auszutauschen und durch in der Optik den
vorgesehenen Leuchten in der Emsstraße angepasste Stelen auszutauschen. Die
neuen Leuchten sollen durch Einplanung von Strahlern die Möglichkeit bieten,
hierüber auch Lichteffekte auf der Brücke zu projizieren.
Weihnachts- und
Eventbeleuchtung
Im
Innenstadtbereich der Stadt Rheine ist für die Winterzeit Weihnachtsbeleuchtung
vorhanden (s. Deckblatt der Anlage 6), die bereits seit vielen Jahren im
Einsatz ist und aus aktueller Sicht nicht mehr den heutigen Standards
entspricht.
Für
eine neue Weihnachtsbeleuchtung/Eventbeleuchtung gibt es verschiedene
Möglichkeiten. Einige Möglichkeiten zur Kombination der geplanten
Seilüberspannung mit einer Weihnachtsbeleuchtung können beispielhaft der Anlage
entnommen werden.
Im
FB 5 werden hierzu im Zuge der Umsetzung der Beleuchtung der Emsstraße die
technischen Voraussetzungen geplant. Die Funktionalbeleuchtung hat etwa den
doppelten Abstand der bisherigen Weihnachtsbeleuchtung.
Die
Verwaltung sieht grundsätzlich, dass eine erneuerte Weihnachtsbeleuchtung
erforderlich ist, da die derzeitige abgängig ist. Aufgrund häufig unklarer
Verantwortlichkeiten in der derzeitigen Lösung, schlägt die Verwaltung einen
Erwerb durch die Stadt und einen Verbleib und Auf- und Abbau durch die TBR vor.
B) Finanzierung
Die
aktuelle Kostenschätzung der Funktionalbeleuchtung incl. verstärkter
Seilüberspannung liegt bei rd. 295.000 €.
Die
Finanzierung dieser geförderten Maßnahme erfolgt über das Sonderprojekt
Rahmenplan Innenstadt. Für die Erarbeitung und Umsetzung eines Lichtraum- und
Beleuchtungskonzeptes sind in den Vorjahren Mittel im Haushaltsplan
veranschlagt worden, die zur Durchführung der Maßnahme übertragen werden
sollten. Eine Umsetzung ist im Jahr 2023 mit dem Fördergeber abgestimmt worden.
Die
aktuelle Kostenschätzung für die Varianten der in der Vorlage dargestellten
Weihnachtsbeleuchtung, die an der Funktionalbeleuchtung befestigt werden, liegt
im Mittel bei rd.110.000 €.
Die
Weihnachtsbeleuchtung ist nicht Bestandteil des Projektes Rahmenplan
Innenstadt. Bislang sind hierfür im Haushaltsplan noch keine Mittel
veranschlagt worden. Die Maßnahme muss aus förderrechtlichen Gesichtspunkten
von der Funktionalbeleuchtung getrennt ausgeschrieben, vergeben und abgerechnet
werden. Darum wird es eine zeitliche Trennung der beiden Projekte geben.
C) Auswirkungen auf den
kommunalen Klimaschutz
Die Erneuerung der Beleuchtung in den betrachteten
Abschnitten unterstützt den Klimaschutz, indem die alten Leuchtmittel durch
neue, energieeffiziente und klimafreundliche ersetzt werden. Diese beleuchten
gezielter, als die bisher genutzten, die zu sichernden Verkehrsflächen.
Anlagen:
Anlage
1: Auszug aus dem Beleuchtungskonzept
Anlage
2: Auszug aus Gestaltungskatalog
Anlage
3: Foto derzeitige Wandleuchten
Anlage
4: Foto derzeitige Mastleuchten
Anlage
5: Präsentation Funktionalbeleuchtung
Anlage 6: Präsentation Weihnachtsbeleuchtung