Beschlussvorschlag/Empfehlung:
I: Abwägung
und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger:
Der Bau- und
Mobilitätsausschuss beschließt die unter Ziffer I der Begründung aufgeführten
Abwägungen und Beschlussvorschläge.
II: Festlegung
der herzustellenden Baumstandorte und der Bepflanzung:
Der Bau- und
Mobilitätsausschuss beschließt die unter Ziffer II der Begründung aufgeführten
Baumstandorte und die Angaben zur Herstellung und Bepflanzung.
Begründung:
zu I: Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben
der Anlieger
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine hat im März 2022
beschlossen, dass zeitnah in weiteren Straßen im Stadtteil Schotthock neue Baumstandorte
geschaffen und Baumanpflanzungen umgesetzt werden sollen. Neue
Baumanpflanzungen im Straßenraum sollen u. a. am Lingener Damm, in der
Adalbertstraße, der Dorfstraße, der Overbergstraße, der Servatiistraße und der
Staufenstraße realisiert werden. Auf die Vorlage 114/22 wird verwiesen.
Die angestrebten
Baumneuanpflanzungen liegen im Geltungsbereich des ISEK Schotthock und sind
voraussichtlich im Rahmen der Städtebauförderung förderfähig. Die Stadt Rheine
hat daher einen entsprechenden Antrag, der insgesamt die Anpflanzung von 66
neuen Straßenbäumen zur linearen Durchgrünung des Stadtteils Schotthock
umfasst, gestellt.
Sofern die noch
ausstehende Bewilligung der Förderung erteilt wird, soll als eine der ersten
Maßnahmen zunächst etwa die Hälfte der vorgesehenen Baumneuanpflanzungen – also
zunächst ca. 33 Stück – noch in 2023 umgesetzt werden.
Mit dem o. g.
Beschluss im Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt
Rheine vom 16.03.2022 wurde die Verwaltung beauftragt, die Detailplanung und
Beteiligung der Anlieger bereits durchzuführen.
Die Information
und Bürgerbeteiligung zu den im ersten Schritt geplanten Neuanpflanzungen von
Straßenbäumen im Stadtteil Schotthock erfolgte im Zeitraum vom 20.09.2022 bis
zum 21.10.2022 für die folgenden Straßen:
- Adalbertstraße
- Dorfstraße
- Lingener
Damm
- Overbergstraße
- Servatiistraße
- Staufenstraße
Dazu wurden die
Eigentümer der Grundstücke, die sich im Nahbereich geplanter neuer
Baumstandorte befinden, angeschrieben und um Mitteilung etwaiger Bedenken oder
Anregungen gebeten.
Im Rahmen der
Bürgerbeteiligung wurden folgende Anregungen und Änderungswünsche vorgetragen:
1. Eingabe (Anlagen 1) - betrifft Baumanpflanzungen in
der Adalbertstraße
Es bestehen Bedenken wegen Parkplatzbedarf
und hohem Parkdruck. In dem Bereich der Adalbertstraße ist heute schon viel
Baum- und Grünbestand vorhanden. Wenn Verkehrsberuhigung, dann sinnvoller durch
Aufpflasterung o. ä. und Verbot für Lkw einrichten.
Abwägung:
Die Adalbertstraße
weist derzeit keine Straßengrünflächen und keinen Straßenbaumbestand auf. Mit
Ausnahme weniger Anliegergrundstücke besteht ein Mangel an raum- und
klimawirksamem Baumbestand an der Adalberstraße und im näheren Umfeld. Mit den
für die Adalbertstraße vorgesehenen 3 neuen Straßengrünbeeten im
Fahrbahnbereich können die Fahrgeschwindigkeiten effektiv vermindert und die
Einhaltung der bereits bestehenden Tempo 30-Zone wirksam unterstützt werden.
Zudem machen die punktuellen Einengungen die Straße für den Lkw-Verkehr
unattraktiver. Die Einrichtung eines Lkw-Durchfahrverbotes wird zur Prüfung an
den Arbeitskreis Verkehr weitergeleitet. Auf den anliegenden Wohngrundstücken
an der Adalbertstraße sind i. d. R. ausreichende private Stellplatzflächen
vorhanden. Ein erhöhter Parkdruck ist lediglich zu bestimmten Tageszeiten im
Umfeld des an der Ecke Adalbertstraße/Lingener Damm bestehenden
Schnellrestaurants festzustellen. Der bei Umsetzung der Planung in diesem
Bereich entstehende Verlust von 2 Pkw-Stellplätzen im Straßenraum wird als
vertretbar beurteilt.
Abwägungsbeschluss
zu 1.:
Der Bau- und
Mobilitätsausschuss beschließt den Neubau von drei Straßengrünbeeten im
Fahrbahnbereich der Adalbertstraße und die Neuanpflanzung von Straßenbäumen
entsprechend der Planung der Abwägung.
2. Eingabe (Anlage 2) - betrifft Baumanpflanzungen in
der Adalbertstraße
Baumanpflanzungen in der Straße werden
ausdrücklich begrüßt; angeregt wird die Sperrung der Adalbertstraße für den
Lkw-Verkehr, auch um die Sicherheit auf dem Schulweg zur Nelson-Mandela- und
Bodelschwingh-Schule zu verbessern, zudem sollten die neuen Bäume und Grünbeete
möglichst durch die Anlieger gepflegt werden (ohne Baumschnitt), zur Stärkung
nachbarschaftlicher Strukturen
Abwägung:
Die Anregung für
die Einrichtung eines Durchfahrtverbotes für Lkw wird zur Prüfung an den
Arbeitskreis Verkehr weitergegeben. Die betreffenden Anlieger sollen durch den
Fachbereich Grün der Technischen Betriebe Rheine angeschrieben und über die
Möglichkeit der Übernahme von Grünbeetpatenschaften gezielt informiert werden.
Schnitt- und Kronenpflegemaßnahmen an den neuen Straßenbäumen bleiben in jedem
Fall der fachgerechten Unterhaltungspflege der TBR vorbehalten.
Abwägungsbeschluss
zu 2.:
Der Bau- und
Mobilitätsausschuss beschließt den Neubau von drei Straßengrünbeeten im
Fahrbahnbereich der Adalbertstraße und die Neuanpflanzung von Straßenbäumen
entsprechend der Planung der Abwägung.
3. Eingabe (Anlage 3) - betrifft Baumanpflanzung an der
Adalbertstraße 8-10
Die Zufahrt zur östlichen Garage könnte durch
das auf der gegenüberliegenden Fahrbahn-seite geplante neue Straßengrünbeet
erheblich erschwert werden.
Abwägung:
Bei Realisierung
des auf der dem Grundstück gegenüberliegenden Fahrbahnseite geplanten
Straßengrünbeetes wird der Fahrbahnquerschnitt um 2,0 m eingeengt. Es verbleibt
hier eine nutzbare Fahrbahnbreite von ca. 4,30 m. Somit ist festzustellen, dass
eine für Pkw oder Kleintransporter ausreichende Fläche zur einzügigen Einfahrt
von beiden Richtungsfahrbahnen auch in die östliche Grundstückseinfahrt
weiterhin gewährleistet ist.
Abwägungsbeschluss
zu 3.:
Der Bau- und
Mobilitätsausschuss beschließt den Neubau von drei Straßengrünbeeten im
Fahrbahnbereich der Adalbertstraße und die Neuanpflanzung von Straßenbäumen
entsprechend der Planung der Abwägung.
4. Eingabe (Anlage 4) - betrifft Baumanpflanzungen in
der Adalbertstraße
Es werden diverse Bedenken wegen
Beeinträchtigungen für den Verkehrsfluss und insb. auch der Buslinie
vorgetragen. Die Einfahrt auf die Grundstücke Adalberstraße 10 und 8 würde
stark erschwert werden.
Abwägung:
Das Bremsen des
Verkehrsflusses zur Geschwindigkeitsreduzierung und Erhöhung der Sicherheit im
Straßenraum für alle Verkehrsteilnehmer ist, neben der Durchgrünung des mit
Straßenbegleitgrün unterversorgten Bereiches, ein wesentliches Ziel der
Planung. Wesentliche Beeinträchtigungen für den auf der Adalbertstraße
liegenden Busverkehr sind aus der Einrichtung der 3 neuen Straßengrünbeete
nicht zu erwarten. Die Auswirkungen gehen nicht über diejenigen, die z. B. auch
von im Straßenraum abgestellten Fahrzeugen ausgehen, hinaus. Die Einfahrt auf
die genannten Grundstücke wird nicht relevant beeinträchtigt (s. Abwägung zu
Eingabe Nr. 3). ---Abwägungsbeschluss zu 4.:
Abwägungsbeschluss
zu 4.:
Der Bau- und
Mobilitätsausschuss beschließt den Neubau von drei Straßengrünbeeten im
Fahrbahnbereich der Adalbertstraße und die Neuanpflanzung von Straßenbäumen
entsprechend der Planung der Abwägung.
5. Eingabe (Anlage 5) - betrifft Baumanpflanzung an der
Dorfstraße 8
Ist mit dem geplanten Straßengrünbeet auf der
gegenüberliegenden Seite, vor Dorfstraße 8, nicht einverstanden, da das Ein-
und Ausfahren auf das Grundstück Dorfstraße 5 dadurch erheblich erschwert
würden. Vorgeschlagen wird, das Grünbeet weiter nach Westen, vor das Grundstück
Dorfstraße 6 zu verschieben. Hier wären keine Zufahrten beeinträchtigt.
Abwägung:
Der Anregung wird
gefolgt. Das geplante Straßengrünbeet wird um ca. 7 m nach Westen verschoben.
Eine in diesem Bereich vorhandene Straßenleuchte (veraltete Peitschenleuchte)
wird entfernt und durch eine neue Straßenleuchte, die dann vor dem Grundstück
Dorfstraße Nr. 8 aufzustellen ist, ersetzt. Durch das Verschieben des
Straßengrünbeetes vor das Grundstück Nr. 6 wird zudem ein effektiver Schutz für
den an der Südseite auf die Dorfstraße mündenden Fuß- und Radweg
(Verbindungsweg zur Rolandstraße) erreicht.
Abwägungsbeschluss
zu 5.:
Der Bau- und
Mobilitätsausschuss beschließt den Neubau von drei Straßengrünbeeten im
Fahrbahnbereich der Dorfstraße und die Neuanpflanzung von Straßenbäumen
entsprechend der Planung der Abwägung.
6. Eingabe (Anlage 6) - betrifft Baumanpflanzung an der
Dorfstraße 33
Bitten von dem geplanten Baumbeet abzusehen,
da sie die Entwicklung eines Müllplatzes vor dem Grundstück befürchten. Das sei
vor einem anderen vermieteten Gebäude vor 3 Jahren auch bei einem neu
erstellten Straßengrünbeet entstanden; auf Müll und Hundekot wird hingewiesen
Abwägung:
Es ist
festzustellen, dass das geplante Straßengrünbeet nicht an das genannte
Wohngrundstück angrenzt. Das Grünbeet ist auf der gegenüberliegenden
Straßenseite geplant. Die befürchtete Vermüllung und extremen Verunreinigungen
sind nicht zu erwarten. Die geplante Neuanlage von Straßenbegleitgrün soll den
Straßenraum auch optisch aufwerten. Die unmittelbaren Anlieger sollen durch den
Fachbereich Grün der Technischen Betriebe Rheine angeschrieben und über die
Möglichkeit der Übernahme einer Grünbeetpatenschaft gezielt informiert werden.
---Abwägungsbeschluss zu 6.:
Abwägungsbeschluss
zu 6.:
Der Bau- und
Mobilitätsausschuss beschließt den Neubau von drei Straßengrünbeeten im
Fahrbahnbereich der Dorfstraße und die Neuanpflanzung von Straßenbäumen
entsprechend der Planung der Abwägung.
7. Eingabe (Anlage 7) - betrifft Baumanpflanzungen in
der Dorfstraße
Ablehnung von Baumanpflanzungen in der
Dorfstraße, negative Effekte würden überwiegen, im Anschreiben zur
Bürgerbeteiligung fehlen genauere Angaben zu den Abmessungen der Grünbeete und
den verbleibenden Fahrbahnbreiten u. a.; aus seiner Sicht müssten
Fahrbahnbreiten von jeweils mind. 3,00 - 3,50 m bestehen, wegen ÖPNV und
Schwerlastverkehr. Die Fahrbahnbreite würde durch Grünbeet in der Straße
erheblich verringert. Verwiesen wird auf zulässige Geschwindigkeit von 50 km/h
und vermutlich relativ hohe Verkehrsmenge (um Zusendung von Information zur
konkreten Verkehrsmenge wird gebeten), es wird befürchtet, dass mit Baumbeeten
in der Straße Unfallpunkte geschaffen werden; verwiesen wird auf zu erwartenden
Rückstau in den Kurvenbereich der Dorfstraße und Gefahren für ÖPNV und
bestehende Haltestelle. In der Vergangenheit seien regelmäßig Fahrzeuge aus der
Kurve herausgetragen worden. durch Bremsen und Wiederanfahren vor dem Hindernis
eines Grünbeetes würden mehr Lärm- und Abgasemissionen entstehen, eine Lenkung
und Beruhigung des Verkehrs wird bestritten. Fahrzeuge würden ggf. auf den
Gehweg ausweichen oder abgestellte Fahrzeuge auf dem Parkstreifen beschädigen;
Radfahrer würden gefährdet, weil sie in den Gegenverkehr geleitet würden. Die
Grundstückszufahrt zu Nr. 53 wäre bei einem Baumbeet an der gegenüberliegenden
Straßenseite künftig nicht einmal mehr in drei Zügen möglich und wäre
unzumutbar und gefährlich erschwert. Durch Baumanpflanzungen würden gefährdende
Verunreinigungen durch Laub u. a. entstehen, die Reinigung im Fahrbahnbereich
könnte von den Anliegern nicht vorgenommen werden. Bei Einrichtung eines
Grünbeetes müsste vermutlich eine Entwidmung der Straße für den öffentlichen
Verkehr vorgenommen werden. Schreiben vom 17.10.2022 mit Unterschriften von
insgesamt 5 Anwohner-Familien von 5 Grundstücken.
Abwägung:
Die Fahrbahnbreite
beträgt in diesem Bereich der Dorfstraße insgesamt 7,50 m. Die Breite des
geplanten Grünbeetes an der westlichen Fahrbahnseite wird maximal 2,50 m
betragen. Somit verbleibt an der Fahrbahneinengung noch eine Fahrbahnbreite von
mind. 5,00 m. Aufgrund der verbleibenden nutzbaren Fahrbahnbreite und der Lage
des Grünbeetes, wird die Einfahrt auf das genannte Grundstück und anderer
Grundstücke nicht relevant beeinträchtigt. Im Zuge der Umbaumaßnahmen ist die
Ausweisung der Dorfstraße als Tempo-30-Zone vorgesehen. Der Stadtverwaltung
liegen keine aktuellen Zahlen zu den Verkehrsmengen auf der Dorfstraße vor. Der
Verkehrsfluss in der Dorfstraße wird durch die vorgesehenen Maßnahmen zur
Geschwindigkeitsreduzierung und punktuellen Einengung und Straßenbegrünung
jedoch sicher nicht erheblich oder funktionsgefährdend beeinträchtigt. Mit den
vorgesehenen Fahrbahneinengungen und Baumpflanzungen werden bewährte und
dauerhaft wirksame Einrichtungen zur Reduzierung der Fahrgeschwindigkeiten und
zur Verbesserung der Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer geschaffen. Sie
sind gerade auch bei der Neueinrichtung von Tempo-30-Zonen ein hoch
funktionales Element zur Visualisierung und zur Akzeptanz der
Geschwindigkeitsreduzierung. Wesentliche Beeinträchtigungen für den auf der
Dorfstraße liegenden Busverkehr sind aus der Einrichtung der 3 neuen
Straßengrünbeete nicht zu erwarten. Die Auswirkungen gehen nicht über
diejenigen hinaus, die z. B. auch von im Straßenraum abgestellten Fahrzeugen
ausgehen. Von den vorgesehenen Baumanpflanzungen werden keine
verkehrsgefährdenden Verunreinigungen ausgehen. Die Anpflanzung von
Straßenbäumen dient nachweislich der klima- und raumwirksamen Durchgrünung des
Straßenraumes. Die vertikal wirksame Struktur von Straßenbäumen trägt
wesentlich zur optischen Einengung des Straßenraumes und damit zu geringen
Fahrgeschwindigkeiten bei. Die vorgesehenen Maßnahmen tragen somit insgesamt
wesentlich zur Erhöhung der Verkehrssicherheit bei.
Abwägungsbeschluss
zu 7.:
Der Bau- und
Mobilitätsausschuss beschließt den Neubau von drei Straßengrünbeeten im
Fahrbahnbereich der Dorfstraße und die Neuanpflanzung von Straßenbäumen
entsprechend der Planung der Abwägung.
8. Eingabe (Anlage 8) - betrifft Baumanpflanzungen in
der Dorfstraße
Die als ablehnenden Stellungnahme gesendete
E-Mail enthält als Anlage dasselbe Schreiben wie Eingabe Nr. 7.
Abwägung:
Die Eingabe
enthält dieselbe Stellungnahme wie Eingabe Nr. 7. Zur Abwägung wird daher auf
die Ausführungen zur Eingabe Nr. 7 verwiesen.
Abwägungsbeschluss
zu 8.:
Der Bau- und
Mobilitätsausschuss beschließt den Neubau von drei Straßengrünbeeten im
Fahrbahnbereich der Dorfstraße und die Neuanpflanzung von Straßenbäumen
entsprechend der Planung der Abwägung.
9. Eingabe (Anlage 9) - betrifft Baumanpflanzung
gegenüber Dorfstraße 53
Es wird aus mehreren Gründen Einspruch gegen
das geplante Straßengrünbeet mit Baum im Fahrbahnbereich der Dorfstraße
eingelegt. Angeführt werden: 1. eine Erhöhung der Straßenverkehrsgefährdung
durch befürchteten Rückstau vor dem Hindernis, bis in den nahen Kurvenbereich
der Dorfstraße, was zu Unfällen führen wird. Hingewiesen wird dazu auch auf die
enorm gestiegene Frequentierung der Dorfstraße, auch durch Busse und Lkw. Beim
Umfahren des Grünbeetes wird der Verkehr in den Gegenverkehr geführt, was zu
einer Gefährdung des entgegenkommenden Verkehrs und auch von Radfahrern und
Fußgängern führt. Noch größer ist die Gefährdung für Zweiradfahrer, die das
Hindernis in Fahrtrichtung umfahren müssen und in den Gegenverkehr gelangen.
Eine Verengung der Fahrbahnen würde somit die Sicherheit im Straßenverkehr um
ein Vielfaches vermindern. 2. Es wird zu erhöhten Lärm- und
Schadstoffemissionen durch das Abbremsen und Wiederanfahren vor dem Hindernis
kommen. 3. Das geplante Grünbeet behindert das Ein- und Ausfahren aus der
Garagenzufahrt Dorfstraße 53, da die Zufahrt nicht in einem 90 Grad Winkel auf
die Dorfstraße mündet. Es wäre dann künftig unmöglich in einem Zug in die
Zufahrt ein- oder auszufahren. Dadurch würde eine zusätzliche Gefährdung des
fließenden Verkehrs entstehen. Es werden insgesamt keine positiven Effekte für
die Verkehrsberuhigung und Lenkung und keine Verbesserung der
Aufenthaltsqualität gesehen, sondern die Schaffung von Unfallgefahren. Das
Argument der Verbesserung der Klimafunktionen ist durch die Erhöhung des
Schadstoffausstoßes nicht gegeben und die angeführte Rückhaltung und Retention
von Niederschlagswasser ist in einem Wohngebiet mit begrünten Vorgärten und
vielen Bäumen nur vordergründig.
Abwägung:
Die vorgetragenen
Einwände sind im Wesentlichen deckungsgleich mit den Einwänden der Eingabe Nr.
7., die sich auf dasselbe geplante Straßengrünbeet und auf dasselbe betroffene
Anliegergrundstück beziehen. Insofern ist auf die Abwägung zu Nr. 7 zu verweisen.
Ergänzend zu den dort abgewogenen Bedenken, ist hier noch auf das als
vordergründig angesehene Argument der Rückhaltung und Retention von
Niederschlagswasser einzugehen. Hierzu ist festzustellen, dass begrünte
Gartenflächen anliegender Grundstücke keine Funktion für die Retention von
Niederschlagswasser, welches auf den versiegelten Straßenflächen anfällt, haben
können. Dies kann nur mit einem Umbau der bestehenden Fahrbahnentwässerung und
der Schaffung von Möglichkeiten zur Versickerung im Straßenraum selbst erreicht
werden. Dies kann an geeigneten Stellen z. B. mit dem Einbau einer
Rigolenversickerung bei Neubau von Straßengrünbeeten erreicht werden.
Abwägungsbeschluss
zu 9.:
Der Bau- und
Mobilitätsausschuss beschließt den Neubau von drei Straßengrünbeeten im
Fahrbahnbereich der Dorfstraße und die Neuanpflanzung von Straßenbäumen
entsprechend der Planung der Abwägung.
10. Eingabe (Anlage 10) - betrifft Baumanpflanzungen am
Lingener Damm
Wir stehen der Thematik grundsätzlich positiv
gegenüber, sehen jedoch Beeinträchtigungen der Pkw-Ausstellungsflächen durch
Laub, Blütenstaub u. ä. Absonderungen der Bäume und damit verbundenen erhöhten
Reinigungsaufwand an den ausgestellten Fahrzeugen und der Ausstellungsflächen
und damit verbundene Kosten. Zudem könnte die Sichtbarkeit der
Verkaufsfahrzeuge beeinträchtigt werden. Wir möchten im Dialog ggf. die Auswahl
der Baumarten und Ausgestaltung der Bepflanzung besprechen, um negative
Auswirkungen auf das Geschäft zu vermeiden.
Abwägung:
Die
Baumanpflanzungen sind auf weitestgehend bestehenden Straßengrünflächen
vorgesehen. Mit den Anpflanzungen soll die hier fehlende klima- und
raumwirksame Begrünung des Straßenraumes erreicht und ein wesentlicher Beitrag
zur attraktiveren Gestaltung des Straßenraumes, zur Reduzierung von Emissionen
des Straßenverkehrs und zur dauerhaften Verminderung von Hitze- und
Schadstoffbelastungen erreicht werden. Mit der vorgesehenen Anpflanzung von
Hochstammbäumen, die in Abständen von ca. 8-10 m zueinanderstehen werden, wird
die Sichtbarkeit des Unternehmens und der ausgestellten Fahrzeuge nicht
wesentlich beeinträchtigt. Mit der Auswahl geeigneter Baumarten können negative
Auswirkungen durch natürliche Absonderungen von Bäumen auf die zum Teil direkt
angrenzende Ausstellungsfläche und damit verbundener Reinigungsaufwand
wesentlich vermindert werden. Bei der Auswahl der Baumarten wird auf die
Belange des Unternehmens Rücksicht genommen und es erfolgt dazu noch eine
konkrete Abstimmung mit dem Unternehmen.
Abwägungsbeschluss
zu 10.:
Der Bau- und
Mobilitätsausschuss beschließt die Neuanpflanzung von insgesamt 11
Straßenbäumen am Lingener Damm, entsprechend der Planung der Abwägung.
11. Eingabe (Anlage 11) - betrifft Baumanpflanzungen in
der Overbergstraße
Ablehnung der geplanten Grün-/Baumbeete in
der Overbergstraße, da heute schon akuter Parkplatzmangel, auch für die Kunden
der ansässigen Fleischerei. Das geplante Grünbeet neben der Betriebszufahrt
würde die heute schon enge Zufahrt mit Lkw, teilw. mit Anhänger, stark
beeinträchtigen. Es wird befürchtet, dass Lieferanten abspringen und Kunden
ausbleiben.
Abwägung:
Es ist
festzustellen, dass die betreffende Fleischerei auf dem Betriebsgrundstück nur
über wenige Parkplätze für Kunden verfügt. Der Betrieb ist auf
Parkmöglichkeiten der Kunden in unmittelbarer Nähe im öffentlichen Straßenraum
angewiesen. Das direkt nördlich der Betriebszufahrt vorgesehene Straßengrünbeet
würde zum Verlust von einem Pkw-Stellplatz führen. Die Einfahrt auf das
Betriebsgelände würde durch ein ca. 2 m breites Straßengrünbeet nicht mehr als
durch ein dort parkendes Fahrzeug beeinträchtigt. Durch die auf Höhe des
geplanten Grünbeetes bestehende Grenzbebauung würde der hier neu zu pflanzende
Straßenbaum in einem Abstand von unter 3 m zur Südostseite des Wohngebäudes
stehen. Die Entwicklung eines raumwirksamen Straßenbaumes ist aufgrund des
beengten Straßenraumes an dieser Stelle nicht möglich oder würde absehbar zu
erheblichen Beeinträchtigungen des angrenzenden Wohngebäudes führen. Es soll
daher hier auf Herstellung eines Straßengrünbeetes verzichtet werden.
Abwägungsbeschluss
zu 11.:
Der Bau- und
Mobilitätsausschuss beschließt, auf den Neubau eines Straßengrünbeetes im
Fahrbahnbereich vor dem Grundstück Overbergstraße 79 zu verzichten.
12. Eingabe (Anlage 12) - betrifft Baumanpflanzungen in
der Overbergstraße
Ablehnung des vor Nr. 84-86 geplanten
Grünbeetes insbesondere aufgrund des hohen Parkdrucks in der Straße und
dringendem Stellplatzbedarf vor dem Haus u. a. für tägl. Ambulanten Pflegedienst
oder/und Krankentransport.
Abwägung:
Aufgrund
vorhandener Versorgungsleitungen im Bereich des vor dem Grundstück befindlichen
Parkstreifens war das Straßengrünbeet im Bereich der Fahrbahnfläche neben dem
Parkstreifen vorgesehen. Mit dieser Lage des Grünbeetes würde es zum Verlust
von einem Pkw-Stellplatz im Parkstreifen vor dem Grundstück und von 3 möglichen
Pkw-Stellplätzen auf der gegenüberliegenden Fahrbahnseite kommen. Aufgrund des
von den Anliegern der Overbergstraße vorgetragenen Parkdrucks in der Straße und
den von den Anwohnern dringend benötigten Stellplätzen im Straßenraum, soll
hier auf die Herstellung eines neuen Straßengrünbeetes verzichtet werden.
Abwägungsbeschluss
zu 12.:
Der Bau- und
Mobilitätsausschuss beschließt, auf den Neubau eines Straßengrünbeetes im
Fahrbahnbereich, vor dem Grundstück Overbergstraße 84-86 zu verzichten.
13. Eingabe (Anlage 13) - betrifft Baumanpflanzungen in
der Overbergstraße
Es werden erhebliche Bedenken von der
Anliegergemeinschaft der Overbergstraße vorgetragen: bereits eingeschränkte
Parkplatzsituation wird erheblich bis unzumutbar weiter verschärft. Die
Parkstreifen auf der Ostseite der Straße und die westliche Fahrbahnseite werden
fast durchgehend beparkt, nur die Zufahrtsbereiche auf der Westseite
ermöglichen ein Ausweichen im Begegnungsfall. Liefer- und Kundenverkehre der
ansässigen Gewerbebetriebe sind zu beachten, auf dem kurzen Straßenabschnitt
wohnen bereits viele pflegebedürftige Personen, Pflegedienste oder
Krankentransporte müssen Möglichkeit haben, im Straßenraum zu parken. Die vorh.
Grundstückszufahrten sind historisch bedingt sehr schmal bzw. zu schmal für
heutige Pkw. Sichtbereiche im Straßenraum würden durch Bäume weiter
eingeschränkt, ältere Personen oder Kinder wären gefährdet. In der
Overbergstraße sei es in der Vergangenheit schon mehrfach zu Fahrbahneinbrüchen
gekommen, es wird vermutet, dass infolge der Herstellung von Grünbeeten
umfangreiche Straßenreparaturen notwendig werden könnten. Maßnahme der
Straßenbepflanzung wird von nahezu allen Anliegern abgelehnt. Kosten und Nutzen
stehen in keinem Verhältnis. Die Anlieger würden ggf. andere bauliche Maßnahmen
zur Verkehrsberuhigung befürworten (z. B. Aufpflasterungen, Fahrbahnteller o.
ä.), obwohl schon die Parksituation den Verkehrsfluss deutlich bremst. Nutzen
der Maßnahme für den Klimaschutz sei zu vernachlässigen. Die Gärten der
Grundstücke an der Overbergstraße seien bereits umfangreich begrünt und mit
zahlreichen Bäumen bestückt. Für die Straßenbepflanzung würde unverhältnismäßig
viel Geld aufgewendet, das für deutlich effektivere Klimaschutzmaßnahmen
eingesetzt werden könnte. Die Anwohner bitten von den geplanten
Bepflanzungsmaßnahmen abzusehen. Gerne würden Sie Ihre Bedenken auch bei einem
Ortstermin mit einem Vertreter der Stadt Rheine erörtern. Um einen
Terminvorschlag dazu wird gebeten.
Abwägung:
Aufgrund des
beengten Straßenraumes, der dichten Bebauung und des von einem Großteil der
Anwohner vorgetragenen und objektiv feststellbaren hohen Stellplatzbedarfes in
diesem Teil der Overbergstraße, sollen statt der 4 vorgesehenen neuen
Straßengrünbeete nur noch 2 Grünbeete an für die Anpflanzung von jeweils einem
neuen Straßenbaum geeigneten Bereichen, jeweils in Nähe der Einfahrt aus der
Ludgeristraße und vom Konrad-Adenauer-Ring, geschaffen werden. Mit diesen
Grünbeeten wird nur jeweils eine Stellplatzfläche im Straßenraum verloren
gehen. Die neuen Straßengrünbeete mit einem Straßenbaum jeweils am Anfang des
Straßenabschnittes sorgen für eine wirksame Einengung des Straßenraumes bei
Einfahrt in die Overbergstraße und verdeutlichen die Einfahrt in den
Tempo-30-Bereich. Zudem wird mit der Anpflanzung von 2 Straßenbäumen eine
angemessene Mindestbegrünung des Straßenraumes erreicht. Ein Erörterungstermin
mit der Anliegergemeinschaft hat nicht stattgefunden. Die Verwaltung wird
jedoch den beiden unmittelbar betroffenen Anliegern der beiden konkret
geplanten Straßengrünbeete die Planung noch einmal eingehend erläutern und die
Art der Bepflanzung mit den betroffenen Anwohnern abstimmen.
Abwägungsbeschluss
zu 13.:
Der Bau- und
Mobilitätsausschuss beschließt den Neubau von zwei Straßengrünbeeten im
Fahrbahnbereich der Overbergstraße und die Neuanpflanzung von Straßenbäumen
entsprechend der Planung der Abwägung.
14. Eingabe (Anlage 14) - betrifft Baumanpflanzungen in
der Overbergstraße
Ablehnung des geplanten Straßengrünbeetes mit
geplanter Anpflanzung eines Straßenbaumes unmittelbar vor dem Wohnhaus Nr. 105
aus mehreren Gründen: Verschattung von mehreren straßenseitigen Fenstern von
auch tagsüber genutzten Wohnräumen. Zu geringer Abstand des vorgesehenen Baumes
zum Wohngebäude. Abzusehende Beeinträchtigungen des Gebäudes durch den
geplanten Baum werden nicht geduldet. Die Stadt Rheine würde regelmäßig zum
Rückschnitt der Baumkrone aufgefordert werden. In diesem Bereich der
Overbergstraße wurden die Häuser im Zeitraum 1900 bis 1925 errichtet und stehen
unmittelbar am Gehweg der Straße, ohne den sonst üblichen 3 m Grenzabstand zur
Straße. Die Grundstückszufahrten sind historisch bedingt oft sehr eng und auf
den Grundstücken sind für den heutigen Pkw-Bestand keine ausreichenden
Stellplatzflächen vorhanden. Hingewiesen wird auf die zusätzliche
Sichtbehinderung durch ein mit einem Baum bepflanztes Straßengrünbeet für die
enge Grundstückszufahrt und den extrem hohen Parkdruck in der Straße. Alle
Anwohner dulden keinen Verlust von Stellplätzen, dazu wurde eine
Unterschriftenliste nahezu aller Anwohner erstellt und abgegeben. Sollte der
Anregung nicht gefolgt werden und die Verwaltung an der geplanten Bepflanzung
festhalten wollen, wird um einen Erörterungstermin vor Ort gebeten.
Abwägung:
Den vorgetragenen
Einwänden hinsichtlich der durch die Anpflanzung eines Straßenbaumes
unmittelbar vor dem Gebäude entstehenden Beeinträchtigungen für die Wohnnutzungen
wird in Anbetracht des geringen Abstandes gefolgt. Daher wird das vorgesehene
Straßengrünbeet um etwa 18 m nach Norden, in Richtung der Ecke Ludgeristraße,
verschoben. An dieser Stelle besteht ein Abstand des anliegenden Wohngebäudes
(Overbergstraße 107) von ca. 5 m zur Straßengrenze. Das betreffende
Anliegergrundstück verfügt über mehrere Kfz-Stellplätze auf dem eigenen
Grundstück. Durch das geplante Straßengrünbeet geht lediglich 1 Pkw-Stellplatz
im Straßenraum verloren. Die Verwaltung wird den betroffenen Anlieger noch
einmal gesondert über die Umplanung und die Gründe für die Entscheidung
informieren und die Art der Bepflanzung mit den Bewohnern des Grundstückes
abstimmen.
Abwägungsbeschluss
zu 14.:
Der Bau- und
Mobilitätsausschuss beschließt den Neubau eines Straßengrünbeetes und die
Neuanpflanzung eines Straßenbaumes im Fahrbahnbereich vor dem Grundstück
Overbergstraße 107 entsprechend der Planung der Abwägung.
15. Eingabe (Anlage 15) - betrifft Baumanpflanzung in
Nähe Servatiistraße 14
Eigentlich besteht ein Anspruch auf einen
benötigten Schwerbehinderten-Parkplatz im Straßenraum. Es wird befürchtet, dass
bei Realisierung des neuen Straßengrünbeetes dann ein Parkplatz vor dem Haus
verloren geht. Die Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 30 wird in der Straße
oft nicht eingehalten. Die Gullys in der Straße sind schon heute durch Laub der
im Nahbereich stehenden Bäume oft verstopft.
Abwägung:
Das geplante
Straßengrünbeet ist in einer Entfernung von ca. 12 m östlich zu dem
betreffenden anliegenden Grundstück vorgesehen. Es wird insofern keine mögliche
Stellplatzfläche vor dem betreffenden Grundstück in Anspruch genommen. Für den
Fahrbahnbereich vor dem betreffenden Grundstück kann ggf. die Ausweisung eines
Behinderten-Parkplatzes beantragt werden. Die mit dem geplanten Straßengrünbeet
entstehende Fahrbahneinengung und Straßenbegrünung soll hier auch die
Einhaltung der bestehenden 30 km/h-Geschwindigkeitsbeschränkung wirksam und
dauerhaft unterstützen. Die vorgesehene Anpflanzung eines Straßenbaumes wird
den jahreszeitlich beschränkten Laubanfall in dem Straßenabschnitt nicht
wesentlich erhöhen. Der Hinweis auf eine hier offensichtlich häufiger
auftretende Verstopfung der Straßeneinläufe, wird an den für die Reinigung
zuständigen Fachbereich Entwässerung der TBR weitergegeben
Abwägungsbeschluss
zu 15.:
Der Bau- und
Mobilitätsausschuss beschließt den Neubau eines Straßengrünbeetes im
Fahrbahnbereich und die Neuanpflanzung von einem Straßenbaum vor dem Grundstück
Servatiistraße 16 entsprechend der Planung der Abwägung.
16. Eingabe (Anlage 16) - betrifft Baumanpflanzung vor
Servatiistraße 20
Die Servatiistraße ist stark befahren. Die
südliche Straßenseite kann wegen parkender Fahrzeuge nie maschinell gereinigt
werden. Grundsätzlich Befürwortung von Baumanpflanzungen, dann aber auf
nördlicher Straßenseite vorsehen, da dort die Fahrbahn auch schon stark
beansprucht ist.
Abwägung:
Es wird
festgestellt, dass in dem betreffenden Bereich der Umbau und die
Baumanpflanzung innerhalb eines bereits bestehenden Straßengrünbeetes an der
südlichen Straßenseite vorgesehen sind. Eine Verlagerung dieses bereits
bestehenden Grünbeetes auf die nördliche Straßenseite ist verkehrsplanerisch
nicht sinnvoll und auch aus Kostengründen abzulehnen. Es ist vorgesehen, das in
etwa 50 m Entfernung östlich gelegene neue weitere Straßengrünbeet an die
nördliche Straßenseite zu verlagern. Damit wird auch eine teilweise Verlagerung
der Parkmöglichkeiten im Fahrbahnbereich auf die nördliche Straßenseite
einhergehen.
Abwägungsbeschluss
zu 16.:
Der Bau- und
Mobilitätsausschuss beschließt den Umbau des vorhandenen Straßengrünbeetes und
die Neuanpflanzung von einem Straßenbaum vor dem Grundstück Servatiistraße 20
entsprechend der Planung der Abwägung.
17. Eingabe (Anlage 17) - betrifft Baumanpflanzung vor
Servatiistraße 26
Es wird angeregt, das gegenüberliegend, vor
Nr. 26 geplante Straßengrünbeet, direkt vor das eigene Grundstück Nr. 23 zu
verlagern. Die seit etwa einem halben Jahr an der Straße wohnende Familie
begrüßt die geplanten Straßengrünbeete ausdrücklich, insbesondere aus Gründen
der Verkehrsberuhigung. Insgesamt habe die Verkehrsbelastung auf der
Servatiistraße mit dem Neubaugebiet an der Plackenstraße zuletzt deutlich
zugenommen. Problematisch sei auch die Parksituation in der Servatiistraße. Es
würde vornehmlich auf einer Straßenseite Pkw im Fahrbahnbereich abgestellt.
Beim Passieren der im Fahrbahnbereich stehenden Reihe von Pkw würde dann oft
die zulässige Geschwindigkeit von 30 km/h überschritten. Neue Baumbeete müssten
unter Berücksichtigung der bestehenden Parksituation so platziert werden, dass
der Verkehrsfluss wirklich abgebremst wird. Dies sei bei Verlagerung des
Grünbeetes auf die gegenüberliegende Seite gegeben. Zudem müsste dann auch der
Straßeneinlauf in dem Bereich vor Nr. 26 baulich nicht verändert werden. Bei
Herstellung des Baumbeetes vor dem eigenen Grundstück würde man sich auch gerne
um die Pflege und Bewässerung der Pflanzen kümmern.
Abwägung:
Der Anregung wird
gefolgt. Das geplante Straßengrünbeet wird auf die gegenüberliegende
Fahrbahnseite, vor das Grundstück Nr. 23, verlagert. Die Anwohner sollen durch
den Fachbereich Grün der Technischen Betriebe Rheine über die Möglichkeit der
Übernahme einer Grünbeetpatenschaft informiert werden.
Abwägungsbeschluss
zu 17.:
Der Bau- und
Mobilitätsausschuss beschließt den Neubau eines Straßengrünbeetes im
Fahrbahnbereich und die Neuanpflanzung von einem Straßenbaum vor dem Grundstück
Servatiistraße 23 entsprechend der Planung der Abwägung.
18. Eingabe (Anlage 18) - betrifft Baumanpflanzung vor
Servatiistraße 31
Ablehnung der vor dem Grundstück geplanten
Baumanpflanzung wurde bereits telefonisch und per Mail mitgeteilt, wegen
Erschwerung der Ein- u. Ausfahrt und befürchteter Beeinträchtigungen der
bestehenden Solaranlage; und neu geplanter Photovoltaikanlage. Es wird um eine
gemeinsame Ortsbesichtigung gebeten. Bei dem Ortstermin wird auf den dringend
benötigten Parkraum in der Straße sowie noch einmal auf Beeinträchtigungen der
bestehenden Solaranlage und einer geplanten PV-Anlage.
Abwägung:
Eine
Ortsbesichtigung und Erörterungsgespräch mit dem Anlieger wurde am 24.10.2022
durchgeführt. Der Anregung wird insofern gefolgt, als dass das geplante
Straßengrünbeet um ca. 10 m in südöstliche Richtung, auf die südliche
Straßenseite verlagert wird.
Abwägungsbeschluss
zu 18.:
Der Bau- und
Mobilitätsausschuss beschließt den Neubau eines Straßengrünbeetes im
Fahrbahnbereich und die Neuanpflanzung von einem Straßenbaum an der Südseite
der Servatiistraße, vor dem Grundstück Sandweg 11, entsprechend der Planung der
Abwägung.
19. Eingabe (Anlage 19) - betrifft Baumanpflanzung vor
Servatiistraße 31
Ortstermin und Gespräch zusammen mit Anlieger
Servatiistraße 31: Im Haus lebt eine pflegebedürftige Person. Mit dem Pkw muss
am oder auf dem Grundstück geparkt werden können. Die Zufahrt an der
Servatiistraße zur Garage würde durch das gegenüber geplante Baumbeet
erschwert. Zudem parken Anlieger vom Sandweg auch regelmäßig auf der Fahrbahn
vor dem Grundstück. Das Baumbeet sollte evtl. nach vorne, auf die rechte
(südliche) Seite verlagert werden.
Abwägung:
Der Anregung wird
gefolgt. Das geplante Straßengrünbeet wird auf die südliche Straßenseite
verlagert.
Abwägungsbeschluss
zu 19.:
Der Bau- und
Mobilitätsausschuss beschließt den Neubau eines Straßengrünbeetes im
Fahrbahnbereich und die Neuanpflanzung von einem Straßenbaum an der Südseite
der Servatiistraße, vor dem Grundstück Sandweg 11 entsprechend der Planung der
Abwägung.
20. Eingabe (Anlage 20) - betrifft Baumpflanzungen in
Parkstreifen der Staufenstraße
Ablehnung der geplanten neuen Baumpflanzungen
an der nördlichen Straßenseite, da bereits 8 große Baumhasel-Bäume auf der
gegenüberliegenden Straßenseite stehen und weitere Richtung Kreisverkehr
(Bonifatiusstr.). In der Staufenstraße sind schon überproportional viele Bäume,
im Gegensatz zu anderen Stellen im Stadtgebiet, z.B. vor dem Seniorenzentrum am
Humboldtplatz. Es wird ein Antrag auf Befreiung von der Straßenreinigungsgebühr
gestellt, weil der Parkstreifen fast immer zugeparkt ist und das
Reinigungsfahrzeug den Parkstreifen nicht befahren und reinigen kann. Wenn
zusätzlich Bäume im Parkstreifen angepflanzt werden, wird künftig eine
Reinigung durch die Firma vermutlich gar nicht mehr möglich sein.
Abwägung:
Der Parkstreifen
an der Nordseite der Staufenstraße ist für die Anpflanzung von weiteren
Straßenbäumen gut geeignet. Auch wenn an der Südseite der Staufenstraße eine
durchgehende Baumreihe aus etwa 40 Jahre alten Baumhaselbäumen vorhanden ist,
sind weitere Straßenbaumanpflanzungen in dem insgesamt deutlich mit Baumbestand
unterversorgten Stadtteil für eine zusätzliche Durchgrünung und klimawirksame
Bepflanzung der Wohngebiete im Schotthock dringend erforderlich. In Anbetracht
des Stellplatzbedarfes im öffentlichen Straßenraum soll die mögliche Anzahl von
Baumanpflanzungen im Bereich der Parkstreifen an der Nordseite der
Staufenstraße von 11 möglichen Standorten auf 5 kurzfristig zu schaffende neue
Straßengrünbeete mit jeweils einer Straßenbaumanpflanzung reduziert werden.
Hierdurch wird nur ein relativ geringer Verlust von Stellplatzflächen entstehen
und auch eine etwaige maschinelle Reinigung der Parkstreifen nicht erheblich
erschwert.
Abwägungsbeschluss
zu 20.:
Der Bau- und
Mobilitätsausschuss beschließt den Neubau von insgesamt 5 Straßengrünbeeten mit
Straßenbaumanpflanzung im Bereich der Parkstreifen an der Nordseite der
Staufenstraße entsprechend der Planung der Abwägung. Zudem sollen in den
bereits vorhandenen Grünstreifen der Staufenstraße 5 zusätzliche Straßenbäume
gepflanzt werden.
21. Eingabe (Anlage 21) - betrifft Baumpflanzungen in
Parkstreifen der Staufenstraße
Es wird begrüßt, dass die Stadt mehr für
Umwelt und Klimaschutz tun will. Es wird jedoch auf bereits bestehende Probleme
des vorhandenen Baumbestandes in der Staufenstraße hingewiesen: starke
Verschmutzung der Verkehrsflächen durch Laub und Früchte der Baumhaselbäume,
dadurch auch rutschige Oberflächen bei Nässe. Die vorh. Straßenbäume würde auch
nur nachlässig gepflegt. Auf dem Garagendach soll eine PV-Anlage errichtet
werden. Die geplante Anlage würde bei Umsetzung der Baumanpflanzung im
Parkstreifen wohl nicht den gewünschten Ertrag bringen. Es wird befürchtet,
dass die Stämme der geplanten Bäume neben der Grundstückszufahrt die Sicht auf
die Straße beim Ausfahren erheblich beeinträchtigen könnten. Vorgeschlagen wird
das bei der Auswahl der Baumart zu berücksichtigen. Gewünscht wird eine
Bepflanzung mit einer Wuchshöhe von ca. 3 m und eine niedrige Unterpflanzung.
Befürchtet wird, dass künftig, wenn Stellplätze im Parkstreifen für Baumbeete
verloren gehen, auch vermehrt die Grundstückseinfahrten zugeparkt werden. Die
Einfahrten wären bei geplanten Baumpflanzungen evtl. auch nicht mehr so
deutlich erkennbar.
Abwägung:
Der Verwaltung ist
bekannt, dass der vorhandene Baumbestand aus relativ großkronigen
Baumhaselbäumen an der Südseite der Staufenstraße insbesondere zur Zeit des
Fruchtfalls im Spätsommer und Herbst zeitweise zu erheblichen
Beeinträchtigungen der Verkehrsflächen und zu hohem Reinigungsaufwand für die
betroffenen Anlieger führt. Bei den geplanten Baumneuanpflanzungen werden
andere, standortgerechte Baumarten verwendet, die keinen problematischen
Fruchtanfall verursachen. Allerdings werden grundsätzlich Hochstammbäume im
Straßenraum angepflanzt, da mit der Entwicklung der Baumkronen das
erforderliche, frei zu haltende Lichtraumprofil im Bereich der Verkehrsflächen
zu beachten ist. Die gewünschte Höhe der Bepflanzung von maximal 3 m lässt sich
mit Bäumen grundsätzlich nicht realisieren. Auch mit Rücksicht auf die
Möglichkeit zur Errichtung einer Solar- oder Photovoltaikanlage auf dem
straßenseitigen Garagendach wird auf die Herstellung eines Straßengrünbeetes in
Nähe der Garage und des Wohngebäudes verzichtet. Das zu realisierende Grünbeet
an der Ostecke der Einmündung des Stichweges hat einen Abstand von ca. 12 m zur
Garage. Im Zuge der Herstellung des Grünbeetes wird die heute dort befindliche
Straßenleuchte nach Westen, auf Höhe der Garage versetzt. Mit dem vorgesehenen
Straßengrünbeet und der Baumanpflanzung wird die Sicht auf die Staufenstraße
bei der Ausfahrt vom Grundstück nicht relevant erschwert. Grundsätzlich ist
durch den Stamm des Straßenbaumes von einer wesentlich geringeren
Sichtbehinderung als durch ein auf dem Parkstreifen stehendes Fahrzeug
auszugehen. Die Unterpflanzung im Grünbeet wird eine nur geringe Wuchshöhe
haben, die zu keiner Sichtbehinderung führt.
Abwägungsbeschluss
zu 21.:
Der Bau- und
Mobilitätsausschuss beschließt den Neubau von insgesamt 5 Straßengrünbeeten mit
Straßenbaumanpflanzung im Bereich der Parkstreifen an der Nordseite der
Staufenstraße entsprechend der Planung der Abwägung. Zudem sollen in den
bereits vorhandenen Grünstreifen der Staufenstraße 5 zusätzliche Straßenbäume
gepflanzt werden.
22. Eingabe (Anlage 22) - betrifft Baumpflanzungen in
der Staufenstraße
Weitere Baumanpflanzungen in der
Staufenstraße werden kritisch gesehen wegen zusätzlichem Laubanfall und
sonstigen Absonderungen der Bäume und dem damit weiter zunehmenden
Reinigungsaufwand für die Anlieger oder eine Verschmutzung der Gehwege und
Fahrbahnflächen. Die maschinelle Straßenreinigung ist schon heute aufgrund von
auf der Fahrbahn abgestellten Fahrzeugen oft nicht möglich. Zudem wird der
entstehende Verlust von Parkplätzen auf dem Parkstreifen kritisch gesehen, da
gerade die nahen Geschäftshäuser und Praxen dringend auf diese Parkplätze
angewiesen sind.
Abwägung:
Für die geplanten
Baumneuanpflanzungen werden nicht die an der Südseite der Staufenstraße
stehenden Baumhaselbäume verwendet. Es werden hierfür andere, standortgerechte
und stadtklimafeste Baumarten verwendet, die keinen problematischen
Fruchtanfall verursachen. Dadurch wird der zusätzliche Reinigungsaufwand auf
ein vertretbares Maß reduziert. Die Anzahl der im Bereich der nördlichen
Parkstreifen vorgesehenen Baumneuanpflanzungen wird auf insgesamt 5 neue
Straßengrünbeete mit Baumanpflanzung reduziert. Daraus resultiert auf der
gesamten Straßenlänge ein als vertretbar zu beurteilender Verlust von 5
Pkw-Stellplatzflächen auf den Parkstreifen.
Abwägungsbeschluss
zu 22.:
Der Bau- und
Mobilitätsausschuss beschließt den Neubau von insgesamt 5 Straßengrünbeeten mit
Straßenbaumanpflanzung im Bereich der Parkstreifen an der Nordseite der
Staufenstraße entsprechend der Planung der Abwägung. Zudem sollen in den
bereits vorhandenen Grünstreifen der Staufenstraße 5 zusätzliche Straßenbäume
gepflanzt werden.
23. Eingabe (Anlage 23) - betrifft Baumpflanzungen in
Parkstreifen der Staufenstraße
Grundsätzlich werden weitere Grünbeete befürwortet,
jedoch wird die Pflanzung von Bäumen kritisch gesehen, da in dem Abschnitt der
Staufenstraße bereits an der südlichen Straßenseite eine Reihe von großen
Baumhaselbäumen steht. Es wird auf eine bestehende Solaranlage auf dem Dach der
Garage hingewiesen. Eine Baumanpflanzung im Parkstreifen könnte den Ertrag der
Anlage beeinträchtigen. Eine Gehölzbepflanzung sollte daher nur eine Höhe von 3
m und eine entsprechende Unterpflanzung haben. Dies wäre auch im Sinne der
anderen Nachbarn.
Abwägung:
Der Parkstreifen
an der Nordseite der Staufenstraße ist für die Anpflanzung von weiteren
Straßenbäumen gut geeignet. Auch wenn an der Südseite der Staufenstraße eine
durchgehende Baumreihe aus etwa 40 Jahre alten Baumhaselbäumen vorhanden ist,
sind weitere Straßenbaumanpflanzungen in dem insgesamt deutlich mit Baumbestand
unterversorgten Stadtteil für eine zusätzliche Durchgrünung und klimawirksame
Bepflanzung der Wohngebiete im Schotthock dringend erforderlich. Bei den
geplanten Baumneuanpflanzungen werden andere, standortgerechte Baumarten
verwendet, die keinen problematischen Fruchtanfall verursachen. Allerdings
werden grundsätzlich Hochstammbäume im Straßenraum angepflanzt, da mit der
Entwicklung der Baumkronen das erforderliche, frei zu haltende Lichtraumprofil
im Bereich der Verkehrsflächen zu beachten ist. Die gewünschte Höhe der
Bepflanzung von maximal 3 m lässt sich mit Bäumen grundsätzlich nicht
realisieren. Auch mit Rücksicht auf die bestehende Solaranlage auf dem
straßenseitigen Garagendach, wird auf die Herstellung eines Straßengrünbeetes
in Nähe der Garage und des Wohngebäudes verzichtet. Das zu realisierende
Grünbeet an der Ostecke der Einmündung des Stichweges hat einen Abstand von ca.
13 m zur Garage. Im Zuge der Herstellung des Grünbeetes wird die heute dort
befindliche Straßenleuchte nach Westen, auf Höhe der Garage versetzt.
Abwägungsbeschluss
zu 23.:
Der Bau- und
Mobilitätsausschuss beschließt den Neubau von insgesamt 5 Straßengrünbeeten mit
Straßenbaumanpflanzung im Bereich der Parkstreifen an der Nordseite der
Staufenstraße entsprechend der Planung der Abwägung. Zudem sollen in den
bereits vorhandenen Grünstreifen der Staufenstraße 5 zusätzliche Straßenbäume
gepflanzt werden.
zu II: Festlegung
der herzustellenden Baumstandorte und der Bepflanzung:
Herzustellende Baumstandorte nach Abwägung der
Bürgerbeteiligung
Nach den
Ergebnissen der technischen Prüfung und der Abwägung der Eingaben aus der
Bürgerbeteiligung sollen folgende Baumstandorte neu hergestellt werden:
3
Baumneuanpflanzungen im Fahrbahnbereich der Adalbertstraße
- 3 Baumstandorte mit
Rigolenversickerung, Herstellung im Fahrbahnbereich
vor den Grundstücken Adalbertstraße Nr. 4, 9 a und 22 - Verlust von ca. 3
Pkw-Einstellplätzen im Straßenraum
- Herstellungskosten
geschätzt: ca. 15.000,- Euro/Baumstandort;
gesamt ca. 45.000,- Euro
3
Baumneuanpflanzungen im Fahrbahnbereich der Dorfstraße
- 3 Baumstandorte mit
Rigolenversickerung, Herstellung im Fahrbahnbereich
vor den Grundstücken Nr. 6, 33 und 46 - Verlust von ca. 3
Pkw-Einstellplätzen im Straßenraum
- Herstellungskosten
geschätzt: ca. 15.000,- Euro/Baumstandort;
gesamt ca. 45.000,- Euro
11
Baumneuanpflanzungen am Lingener Damm, vor dem Grundstück Nr. 1
- 11 Baumstandorte in
seitlichen Straßengrünstreifen vor dem Grundstück Nr. 1
- Herstellungskosten
geschätzt: ca. 3.200,- Euro/Baumstandort;
gesamt ca. 35.200,- Euro
2
Baumneuanpflanzungen im Fahrbahnbereich der Overbergstraße
- 2 Baumstandorte mit
Rigolenversickerung, Herstellung im Fahrbahnbereich
vor den Grundstücken Nr. 74 und 107 - Verlust
von ca. 2 Pkw-Einstellplätzen im Straßenraum
- Herstellungskosten
geschätzt: ca. 30.000,- Euro
5
Baumneuanpflanzungen in der Servatiistraße, vor den Grundstücken
Servatiistraße Nr. 4, 16, 20, 23 und neben Sandweg 11
- 1 Baumstandort in vorh.
Straßengrünfläche vor Haus-Nr. 4
- Herstellungskosten
geschätzt: ca. 3.000,- Euro
- 4 Baumstandorte mit
Rigolenversickerung, Herstellung im Fahrbahnbereich
vor den Grundstücken Nr. 16, 20, 23 und neben Sandweg 11 - Herstellungskosten geschätzt:
ca. 60.000,- Euro
10
Baumneuanpflanzungen in der Staufenstraße, vor den Grundstücken
Staufenstraße Nr. 10, 14, 22, 42, 52, 62, 29, 25 und neben Ludgeristr. 67
- 5 Baumstandorte in vorh.
Straßengrünflächen vor Nr. 10, 29, 25 und
neben Ludgeristraße 67 - Herstellungskosten
geschätzt: ca. 15.000,- Euro
- 5 Baumstandorte mit
Rigolenversickerung, Herstellung im Parkstreifen
vor den Grundstücken Nr. 14, 22, 42, 52 und 62
Herstellungskosten
geschätzt: ca. 75.000,- Euro
Herstellungsmerkmale:
Für die Herstellung
der neuen Baumstandorte auf bisher noch voll versiegelten Straßenflächen
(Fahrbahnflächen und Parkstreifen) sind folgende Herstellungsmerkmale
vorgesehen und einzuhalten:
- Mindestvolumen
der Baumpflanzgruben bei Entsiegelung und Herstellung neuer Straßengrünbeete
in Fahrbahnflächen oder Parkstreifen: mind. 8 cbm
- zusätzlich
- wenn technisch u. aufgrund der Standortbedingungen möglich - bei allen
neu herzustellenden Grünbeeten im Bereich von Fahrbahnen oder
Parkstreifen: Einbau einer Rigolenversickerung
- Verfüllung
der Baumpflanzgruben mit gütegesichertem Baumpflanzsubstrat gem. FLL
Richtlinie „Empfehlungen für Baumpflanzungen Teil 2:
Standortvorbereitungen für Neupflanzungen; Pflanzgruben,
Wurzelraumerweiterung, Bauweisen und Substrate“, Substrat für
Pflanzgrubenbauweise 2, „überbaubar“, Körnung 0/32 oder 0/45 mm
- Größe
der offenen Baumscheibe bei neuen Straßengrünbeeten im Fahrbahnbereich und
im Bereich von Parkstreifen mind. 6,0 qm
- Einbau
von mind. 2 Stück Tiefenbelüftungen bei teilweise überbauten Pflanzgruben
- Bepflanzung
der offenen Baumscheibe mit standortgeeigneten bodendeckenden Gehölzen
- Anpflanzung
von für den Straßenraum geeigneten standortgerechten und stadtklimafesten
Laubbaumarten und –sorten. Folgende Baumarten können verwendet werden:
Spitzahorn (geeignete Sorten), Feldahorn, Silberlinde, Ulme (resistente
Sorten), Gleditschie, Säulenhainbuche, Säuleneiche, Breitblättrige
Mehlbeere, Rotesche, Robinie/Scheinakazie (geeignete Sorten),
Eisenholzbaum
Finanzielle Auswirkungen:
Im Budget 5963-008
sind für die Maßnahme zum ISEK-Schotthock „Lineare Durchgrünung des Stadtteils“
in 2023 Mittel in Höhe von 360.000 Euro
bereitgestellt worden. Für das Jahr 2023 sind für das Projekt Einnahmen aus
Mitteln der von der Stadt Rheine beantragten Städtebauförderung zum ISEK
Schotthock in Höhe von 216.000 Euro veranschlagt (60 % Förderanteil) worden.
Die Finanzierung
der geplanten Begrünungsmaßnahmen und deren Umsetzung stehen unter Vorbehalt
der Bewilligung des Fördermittelgebers. Die Bewilligung liegt derzeit noch
nicht vor.
Laut aktueller
Kostenschätzung werden sich die Kosten für die Durchführung der oben genannten
Maßnahmen in 2023 auf rund 300.000 Euro belaufen
Anlagen:
- Eingaben aus der Bürgerbeteiligung
Anlagen 1 bis 23
- Lagepläne der herzustellenden Baumstandorte gem. der Abwägung
Anlagen 24 bis 30