Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

I:       Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger:

Der Bau- und Mobilitätsausschuss beschließt die unter Ziffer I der Begründung aufgeführten Abwägungen und Beschlussvorschläge.

 

II:      Festlegung der herzustellenden Baumstandorte und der Bepflanzung:

Der Bau- und Mobilitätsausschuss beschließt die unter Ziffer II der Begründung aufgeführten Baumstandorte und die Angaben zur Herstellung und Bepflanzung.

 

 


Begründung:

 

zu I: Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine hat im März 2022 beschlossen, dass zeitnah in weiteren Straßen im Stadtteil Schotthock neue Baumstandorte geschaffen und Baumanpflanzungen umgesetzt werden sollen. Neue Baumanpflanzungen im Straßenraum sollen u. a. am Lingener Damm, in der Adalbertstraße, der Dorfstraße, der Overbergstraße, der Servatiistraße und der Staufenstraße realisiert werden. Auf die Vorlage 114/22 wird verwiesen.

 

Die angestrebten Baumneuanpflanzungen liegen im Geltungsbereich des ISEK Schotthock und sind voraussichtlich im Rahmen der Städtebauförderung förderfähig. Die Stadt Rheine hat daher einen entsprechenden Antrag, der insgesamt die Anpflanzung von 66 neuen Straßenbäumen zur linearen Durchgrünung des Stadtteils Schotthock umfasst, gestellt.

Sofern die noch ausstehende Bewilligung der Förderung erteilt wird, soll als eine der ersten Maßnahmen zunächst etwa die Hälfte der vorgesehenen Baumneuanpflanzungen – also zunächst ca. 33 Stück – noch in 2023 umgesetzt werden.

 

Mit dem o. g. Beschluss im Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine vom 16.03.2022 wurde die Verwaltung beauftragt, die Detailplanung und Beteiligung der Anlieger bereits durchzuführen.

 

Die Information und Bürgerbeteiligung zu den im ersten Schritt geplanten Neuanpflanzungen von Straßenbäumen im Stadtteil Schotthock erfolgte im Zeitraum vom 20.09.2022 bis zum 21.10.2022 für die folgenden Straßen:

  • Adalbertstraße
  • Dorfstraße
  • Lingener Damm
  • Overbergstraße
  • Servatiistraße
  • Staufenstraße

 

Dazu wurden die Eigentümer der Grundstücke, die sich im Nahbereich geplanter neuer Baumstandorte befinden, angeschrieben und um Mitteilung etwaiger Bedenken oder Anregungen gebeten.

 

Im Rahmen der Bürgerbeteiligung wurden folgende Anregungen und Änderungswünsche vorgetragen:

 

1. Eingabe (Anlagen 1) - betrifft Baumanpflanzungen in der Adalbertstraße

Es bestehen Bedenken wegen Parkplatzbedarf und hohem Parkdruck. In dem Bereich der Adalbertstraße ist heute schon viel Baum- und Grünbestand vorhanden. Wenn Verkehrsberuhigung, dann sinnvoller durch Aufpflasterung o. ä. und Verbot für Lkw einrichten.

 

Abwägung:

Die Adalbertstraße weist derzeit keine Straßengrünflächen und keinen Straßenbaumbestand auf. Mit Ausnahme weniger Anliegergrundstücke besteht ein Mangel an raum- und klimawirksamem Baumbestand an der Adalberstraße und im näheren Umfeld. Mit den für die Adalbertstraße vorgesehenen 3 neuen Straßengrünbeeten im Fahrbahnbereich können die Fahrgeschwindigkeiten effektiv vermindert und die Einhaltung der bereits bestehenden Tempo 30-Zone wirksam unterstützt werden. Zudem machen die punktuellen Einengungen die Straße für den Lkw-Verkehr unattraktiver. Die Einrichtung eines Lkw-Durchfahrverbotes wird zur Prüfung an den Arbeitskreis Verkehr weitergeleitet. Auf den anliegenden Wohngrundstücken an der Adalbertstraße sind i. d. R. ausreichende private Stellplatzflächen vorhanden. Ein erhöhter Parkdruck ist lediglich zu bestimmten Tageszeiten im Umfeld des an der Ecke Adalbertstraße/Lingener Damm bestehenden Schnellrestaurants festzustellen. Der bei Umsetzung der Planung in diesem Bereich entstehende Verlust von 2 Pkw-Stellplätzen im Straßenraum wird als vertretbar beurteilt. 

Abwägungsbeschluss zu 1.:

Der Bau- und Mobilitätsausschuss beschließt den Neubau von drei Straßengrünbeeten im Fahrbahnbereich der Adalbertstraße und die Neuanpflanzung von Straßenbäumen entsprechend der Planung der Abwägung.

 

2. Eingabe (Anlage 2) - betrifft Baumanpflanzungen in der Adalbertstraße

Baumanpflanzungen in der Straße werden ausdrücklich begrüßt; angeregt wird die Sperrung der Adalbertstraße für den Lkw-Verkehr, auch um die Sicherheit auf dem Schulweg zur Nelson-Mandela- und Bodelschwingh-Schule zu verbessern, zudem sollten die neuen Bäume und Grünbeete möglichst durch die Anlieger gepflegt werden (ohne Baumschnitt), zur Stärkung nachbarschaftlicher Strukturen

 

Abwägung:

Die Anregung für die Einrichtung eines Durchfahrtverbotes für Lkw wird zur Prüfung an den Arbeitskreis Verkehr weitergegeben. Die betreffenden Anlieger sollen durch den Fachbereich Grün der Technischen Betriebe Rheine angeschrieben und über die Möglichkeit der Übernahme von Grünbeetpatenschaften gezielt informiert werden. Schnitt- und Kronenpflegemaßnahmen an den neuen Straßenbäumen bleiben in jedem Fall der fachgerechten Unterhaltungspflege der TBR vorbehalten.

Abwägungsbeschluss zu 2.:

Der Bau- und Mobilitätsausschuss beschließt den Neubau von drei Straßengrünbeeten im Fahrbahnbereich der Adalbertstraße und die Neuanpflanzung von Straßenbäumen entsprechend der Planung der Abwägung.

 

3. Eingabe (Anlage 3) - betrifft Baumanpflanzung an der Adalbertstraße 8-10

Die Zufahrt zur östlichen Garage könnte durch das auf der gegenüberliegenden Fahrbahn-seite geplante neue Straßengrünbeet erheblich erschwert werden.

 

Abwägung:

Bei Realisierung des auf der dem Grundstück gegenüberliegenden Fahrbahnseite geplanten Straßengrünbeetes wird der Fahrbahnquerschnitt um 2,0 m eingeengt. Es verbleibt hier eine nutzbare Fahrbahnbreite von ca. 4,30 m. Somit ist festzustellen, dass eine für Pkw oder Kleintransporter ausreichende Fläche zur einzügigen Einfahrt von beiden Richtungsfahrbahnen auch in die östliche Grundstückseinfahrt weiterhin gewährleistet ist.

Abwägungsbeschluss zu 3.:

Der Bau- und Mobilitätsausschuss beschließt den Neubau von drei Straßengrünbeeten im Fahrbahnbereich der Adalbertstraße und die Neuanpflanzung von Straßenbäumen entsprechend der Planung der Abwägung.

 

4. Eingabe (Anlage 4) - betrifft Baumanpflanzungen in der Adalbertstraße

Es werden diverse Bedenken wegen Beeinträchtigungen für den Verkehrsfluss und insb. auch der Buslinie vorgetragen. Die Einfahrt auf die Grundstücke Adalberstraße 10 und 8 würde stark erschwert werden.

 

Abwägung:

Das Bremsen des Verkehrsflusses zur Geschwindigkeitsreduzierung und Erhöhung der Sicherheit im Straßenraum für alle Verkehrsteilnehmer ist, neben der Durchgrünung des mit Straßenbegleitgrün unterversorgten Bereiches, ein wesentliches Ziel der Planung. Wesentliche Beeinträchtigungen für den auf der Adalbertstraße liegenden Busverkehr sind aus der Einrichtung der 3 neuen Straßengrünbeete nicht zu erwarten. Die Auswirkungen gehen nicht über diejenigen, die z. B. auch von im Straßenraum abgestellten Fahrzeugen ausgehen, hinaus. Die Einfahrt auf die genannten Grundstücke wird nicht relevant beeinträchtigt (s. Abwägung zu Eingabe Nr. 3). ---Abwägungsbeschluss zu 4.:

Abwägungsbeschluss zu 4.:

Der Bau- und Mobilitätsausschuss beschließt den Neubau von drei Straßengrünbeeten im Fahrbahnbereich der Adalbertstraße und die Neuanpflanzung von Straßenbäumen entsprechend der Planung der Abwägung.

 

5. Eingabe (Anlage 5) - betrifft Baumanpflanzung an der Dorfstraße 8

Ist mit dem geplanten Straßengrünbeet auf der gegenüberliegenden Seite, vor Dorfstraße 8, nicht einverstanden, da das Ein- und Ausfahren auf das Grundstück Dorfstraße 5 dadurch erheblich erschwert würden. Vorgeschlagen wird, das Grünbeet weiter nach Westen, vor das Grundstück Dorfstraße 6 zu verschieben. Hier wären keine Zufahrten beeinträchtigt.

 

Abwägung:

Der Anregung wird gefolgt. Das geplante Straßengrünbeet wird um ca. 7 m nach Westen verschoben. Eine in diesem Bereich vorhandene Straßenleuchte (veraltete Peitschenleuchte) wird entfernt und durch eine neue Straßenleuchte, die dann vor dem Grundstück Dorfstraße Nr. 8 aufzustellen ist, ersetzt. Durch das Verschieben des Straßengrünbeetes vor das Grundstück Nr. 6 wird zudem ein effektiver Schutz für den an der Südseite auf die Dorfstraße mündenden Fuß- und Radweg (Verbindungsweg zur Rolandstraße) erreicht.

Abwägungsbeschluss zu 5.:

Der Bau- und Mobilitätsausschuss beschließt den Neubau von drei Straßengrünbeeten im Fahrbahnbereich der Dorfstraße und die Neuanpflanzung von Straßenbäumen entsprechend der Planung der Abwägung.

 

6. Eingabe (Anlage 6) - betrifft Baumanpflanzung an der Dorfstraße 33

Bitten von dem geplanten Baumbeet abzusehen, da sie die Entwicklung eines Müllplatzes vor dem Grundstück befürchten. Das sei vor einem anderen vermieteten Gebäude vor 3 Jahren auch bei einem neu erstellten Straßengrünbeet entstanden; auf Müll und Hundekot wird hingewiesen

 

Abwägung:

Es ist festzustellen, dass das geplante Straßengrünbeet nicht an das genannte Wohngrundstück angrenzt. Das Grünbeet ist auf der gegenüberliegenden Straßenseite geplant. Die befürchtete Vermüllung und extremen Verunreinigungen sind nicht zu erwarten. Die geplante Neuanlage von Straßenbegleitgrün soll den Straßenraum auch optisch aufwerten. Die unmittelbaren Anlieger sollen durch den Fachbereich Grün der Technischen Betriebe Rheine angeschrieben und über die Möglichkeit der Übernahme einer Grünbeetpatenschaft gezielt informiert werden. ---Abwägungsbeschluss zu 6.:

Abwägungsbeschluss zu 6.:

Der Bau- und Mobilitätsausschuss beschließt den Neubau von drei Straßengrünbeeten im Fahrbahnbereich der Dorfstraße und die Neuanpflanzung von Straßenbäumen entsprechend der Planung der Abwägung.

 

7. Eingabe (Anlage 7) - betrifft Baumanpflanzungen in der Dorfstraße

Ablehnung von Baumanpflanzungen in der Dorfstraße, negative Effekte würden überwiegen, im Anschreiben zur Bürgerbeteiligung fehlen genauere Angaben zu den Abmessungen der Grünbeete und den verbleibenden Fahrbahnbreiten u. a.; aus seiner Sicht müssten Fahrbahnbreiten von jeweils mind. 3,00 - 3,50 m bestehen, wegen ÖPNV und Schwerlastverkehr. Die Fahrbahnbreite würde durch Grünbeet in der Straße erheblich verringert. Verwiesen wird auf zulässige Geschwindigkeit von 50 km/h und vermutlich relativ hohe Verkehrsmenge (um Zusendung von Information zur konkreten Verkehrsmenge wird gebeten), es wird befürchtet, dass mit Baumbeeten in der Straße Unfallpunkte geschaffen werden; verwiesen wird auf zu erwartenden Rückstau in den Kurvenbereich der Dorfstraße und Gefahren für ÖPNV und bestehende Haltestelle. In der Vergangenheit seien regelmäßig Fahrzeuge aus der Kurve herausgetragen worden. durch Bremsen und Wiederanfahren vor dem Hindernis eines Grünbeetes würden mehr Lärm- und Abgasemissionen entstehen, eine Lenkung und Beruhigung des Verkehrs wird bestritten. Fahrzeuge würden ggf. auf den Gehweg ausweichen oder abgestellte Fahrzeuge auf dem Parkstreifen beschädigen; Radfahrer würden gefährdet, weil sie in den Gegenverkehr geleitet würden. Die Grundstückszufahrt zu Nr. 53 wäre bei einem Baumbeet an der gegenüberliegenden Straßenseite künftig nicht einmal mehr in drei Zügen möglich und wäre unzumutbar und gefährlich erschwert. Durch Baumanpflanzungen würden gefährdende Verunreinigungen durch Laub u. a. entstehen, die Reinigung im Fahrbahnbereich könnte von den Anliegern nicht vorgenommen werden. Bei Einrichtung eines Grünbeetes müsste vermutlich eine Entwidmung der Straße für den öffentlichen Verkehr vorgenommen werden. Schreiben vom 17.10.2022 mit Unterschriften von insgesamt 5 Anwohner-Familien von 5 Grundstücken.      

 

Abwägung:

Die Fahrbahnbreite beträgt in diesem Bereich der Dorfstraße insgesamt 7,50 m. Die Breite des geplanten Grünbeetes an der westlichen Fahrbahnseite wird maximal 2,50 m betragen. Somit verbleibt an der Fahrbahneinengung noch eine Fahrbahnbreite von mind. 5,00 m. Aufgrund der verbleibenden nutzbaren Fahrbahnbreite und der Lage des Grünbeetes, wird die Einfahrt auf das genannte Grundstück und anderer Grundstücke nicht relevant beeinträchtigt. Im Zuge der Umbaumaßnahmen ist die Ausweisung der Dorfstraße als Tempo-30-Zone vorgesehen. Der Stadtverwaltung liegen keine aktuellen Zahlen zu den Verkehrsmengen auf der Dorfstraße vor. Der Verkehrsfluss in der Dorfstraße wird durch die vorgesehenen Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung und punktuellen Einengung und Straßenbegrünung jedoch sicher nicht erheblich oder funktionsgefährdend beeinträchtigt. Mit den vorgesehenen Fahrbahneinengungen und Baumpflanzungen werden bewährte und dauerhaft wirksame Einrichtungen zur Reduzierung der Fahrgeschwindigkeiten und zur Verbesserung der Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer geschaffen. Sie sind gerade auch bei der Neueinrichtung von Tempo-30-Zonen ein hoch funktionales Element zur Visualisierung und zur Akzeptanz der Geschwindigkeitsreduzierung. Wesentliche Beeinträchtigungen für den auf der Dorfstraße liegenden Busverkehr sind aus der Einrichtung der 3 neuen Straßengrünbeete nicht zu erwarten. Die Auswirkungen gehen nicht über diejenigen hinaus, die z. B. auch von im Straßenraum abgestellten Fahrzeugen ausgehen. Von den vorgesehenen Baumanpflanzungen werden keine verkehrsgefährdenden Verunreinigungen ausgehen. Die Anpflanzung von Straßenbäumen dient nachweislich der klima- und raumwirksamen Durchgrünung des Straßenraumes. Die vertikal wirksame Struktur von Straßenbäumen trägt wesentlich zur optischen Einengung des Straßenraumes und damit zu geringen Fahrgeschwindigkeiten bei. Die vorgesehenen Maßnahmen tragen somit insgesamt wesentlich zur Erhöhung der Verkehrssicherheit bei.

Abwägungsbeschluss zu 7.:

Der Bau- und Mobilitätsausschuss beschließt den Neubau von drei Straßengrünbeeten im Fahrbahnbereich der Dorfstraße und die Neuanpflanzung von Straßenbäumen entsprechend der Planung der Abwägung.

 

8. Eingabe (Anlage 8) - betrifft Baumanpflanzungen in der Dorfstraße

Die als ablehnenden Stellungnahme gesendete E-Mail enthält als Anlage dasselbe Schreiben wie Eingabe Nr. 7.

 

Abwägung:

Die Eingabe enthält dieselbe Stellungnahme wie Eingabe Nr. 7. Zur Abwägung wird daher auf die Ausführungen zur Eingabe Nr. 7 verwiesen.

Abwägungsbeschluss zu 8.:

Der Bau- und Mobilitätsausschuss beschließt den Neubau von drei Straßengrünbeeten im Fahrbahnbereich der Dorfstraße und die Neuanpflanzung von Straßenbäumen entsprechend der Planung der Abwägung.

 

9. Eingabe (Anlage 9) - betrifft Baumanpflanzung gegenüber Dorfstraße 53

Es wird aus mehreren Gründen Einspruch gegen das geplante Straßengrünbeet mit Baum im Fahrbahnbereich der Dorfstraße eingelegt. Angeführt werden: 1. eine Erhöhung der Straßenverkehrsgefährdung durch befürchteten Rückstau vor dem Hindernis, bis in den nahen Kurvenbereich der Dorfstraße, was zu Unfällen führen wird. Hingewiesen wird dazu auch auf die enorm gestiegene Frequentierung der Dorfstraße, auch durch Busse und Lkw. Beim Umfahren des Grünbeetes wird der Verkehr in den Gegenverkehr geführt, was zu einer Gefährdung des entgegenkommenden Verkehrs und auch von Radfahrern und Fußgängern führt. Noch größer ist die Gefährdung für Zweiradfahrer, die das Hindernis in Fahrtrichtung umfahren müssen und in den Gegenverkehr gelangen. Eine Verengung der Fahrbahnen würde somit die Sicherheit im Straßenverkehr um ein Vielfaches vermindern. 2. Es wird zu erhöhten Lärm- und Schadstoffemissionen durch das Abbremsen und Wiederanfahren vor dem Hindernis kommen. 3. Das geplante Grünbeet behindert das Ein- und Ausfahren aus der Garagenzufahrt Dorfstraße 53, da die Zufahrt nicht in einem 90 Grad Winkel auf die Dorfstraße mündet. Es wäre dann künftig unmöglich in einem Zug in die Zufahrt ein- oder auszufahren. Dadurch würde eine zusätzliche Gefährdung des fließenden Verkehrs entstehen. Es werden insgesamt keine positiven Effekte für die Verkehrsberuhigung und Lenkung und keine Verbesserung der Aufenthaltsqualität gesehen, sondern die Schaffung von Unfallgefahren. Das Argument der Verbesserung der Klimafunktionen ist durch die Erhöhung des Schadstoffausstoßes nicht gegeben und die angeführte Rückhaltung und Retention von Niederschlagswasser ist in einem Wohngebiet mit begrünten Vorgärten und vielen Bäumen nur vordergründig.

 

Abwägung:

Die vorgetragenen Einwände sind im Wesentlichen deckungsgleich mit den Einwänden der Eingabe Nr. 7., die sich auf dasselbe geplante Straßengrünbeet und auf dasselbe betroffene Anliegergrundstück beziehen. Insofern ist auf die Abwägung zu Nr. 7 zu verweisen. Ergänzend zu den dort abgewogenen Bedenken, ist hier noch auf das als vordergründig angesehene Argument der Rückhaltung und Retention von Niederschlagswasser einzugehen. Hierzu ist festzustellen, dass begrünte Gartenflächen anliegender Grundstücke keine Funktion für die Retention von Niederschlagswasser, welches auf den versiegelten Straßenflächen anfällt, haben können. Dies kann nur mit einem Umbau der bestehenden Fahrbahnentwässerung und der Schaffung von Möglichkeiten zur Versickerung im Straßenraum selbst erreicht werden. Dies kann an geeigneten Stellen z. B. mit dem Einbau einer Rigolenversickerung bei Neubau von Straßengrünbeeten erreicht werden. 

Abwägungsbeschluss zu 9.:

Der Bau- und Mobilitätsausschuss beschließt den Neubau von drei Straßengrünbeeten im Fahrbahnbereich der Dorfstraße und die Neuanpflanzung von Straßenbäumen entsprechend der Planung der Abwägung.

 

10. Eingabe (Anlage 10) - betrifft Baumanpflanzungen am Lingener Damm

Wir stehen der Thematik grundsätzlich positiv gegenüber, sehen jedoch Beeinträchtigungen der Pkw-Ausstellungsflächen durch Laub, Blütenstaub u. ä. Absonderungen der Bäume und damit verbundenen erhöhten Reinigungsaufwand an den ausgestellten Fahrzeugen und der Ausstellungsflächen und damit verbundene Kosten. Zudem könnte die Sichtbarkeit der Verkaufsfahrzeuge beeinträchtigt werden. Wir möchten im Dialog ggf. die Auswahl der Baumarten und Ausgestaltung der Bepflanzung besprechen, um negative Auswirkungen auf das Geschäft zu vermeiden.

 

Abwägung:

Die Baumanpflanzungen sind auf weitestgehend bestehenden Straßengrünflächen vorgesehen. Mit den Anpflanzungen soll die hier fehlende klima- und raumwirksame Begrünung des Straßenraumes erreicht und ein wesentlicher Beitrag zur attraktiveren Gestaltung des Straßenraumes, zur Reduzierung von Emissionen des Straßenverkehrs und zur dauerhaften Verminderung von Hitze- und Schadstoffbelastungen erreicht werden. Mit der vorgesehenen Anpflanzung von Hochstammbäumen, die in Abständen von ca. 8-10 m zueinanderstehen werden, wird die Sichtbarkeit des Unternehmens und der ausgestellten Fahrzeuge nicht wesentlich beeinträchtigt. Mit der Auswahl geeigneter Baumarten können negative Auswirkungen durch natürliche Absonderungen von Bäumen auf die zum Teil direkt angrenzende Ausstellungsfläche und damit verbundener Reinigungsaufwand wesentlich vermindert werden. Bei der Auswahl der Baumarten wird auf die Belange des Unternehmens Rücksicht genommen und es erfolgt dazu noch eine konkrete Abstimmung mit dem Unternehmen.   

Abwägungsbeschluss zu 10.:

Der Bau- und Mobilitätsausschuss beschließt die Neuanpflanzung von insgesamt 11 Straßenbäumen am Lingener Damm, entsprechend der Planung der Abwägung.

 

11. Eingabe (Anlage 11) - betrifft Baumanpflanzungen in der Overbergstraße

Ablehnung der geplanten Grün-/Baumbeete in der Overbergstraße, da heute schon akuter Parkplatzmangel, auch für die Kunden der ansässigen Fleischerei. Das geplante Grünbeet neben der Betriebszufahrt würde die heute schon enge Zufahrt mit Lkw, teilw. mit Anhänger, stark beeinträchtigen. Es wird befürchtet, dass Lieferanten abspringen und Kunden ausbleiben.

 

Abwägung:

Es ist festzustellen, dass die betreffende Fleischerei auf dem Betriebsgrundstück nur über wenige Parkplätze für Kunden verfügt. Der Betrieb ist auf Parkmöglichkeiten der Kunden in unmittelbarer Nähe im öffentlichen Straßenraum angewiesen. Das direkt nördlich der Betriebszufahrt vorgesehene Straßengrünbeet würde zum Verlust von einem Pkw-Stellplatz führen. Die Einfahrt auf das Betriebsgelände würde durch ein ca. 2 m breites Straßengrünbeet nicht mehr als durch ein dort parkendes Fahrzeug beeinträchtigt. Durch die auf Höhe des geplanten Grünbeetes bestehende Grenzbebauung würde der hier neu zu pflanzende Straßenbaum in einem Abstand von unter 3 m zur Südostseite des Wohngebäudes stehen. Die Entwicklung eines raumwirksamen Straßenbaumes ist aufgrund des beengten Straßenraumes an dieser Stelle nicht möglich oder würde absehbar zu erheblichen Beeinträchtigungen des angrenzenden Wohngebäudes führen. Es soll daher hier auf Herstellung eines Straßengrünbeetes verzichtet werden.

Abwägungsbeschluss zu 11.:

Der Bau- und Mobilitätsausschuss beschließt, auf den Neubau eines Straßengrünbeetes im Fahrbahnbereich vor dem Grundstück Overbergstraße 79 zu verzichten.

 

12. Eingabe (Anlage 12) - betrifft Baumanpflanzungen in der Overbergstraße

Ablehnung des vor Nr. 84-86 geplanten Grünbeetes insbesondere aufgrund des hohen Parkdrucks in der Straße und dringendem Stellplatzbedarf vor dem Haus u. a. für tägl. Ambulanten Pflegedienst oder/und Krankentransport.

 

Abwägung:

Aufgrund vorhandener Versorgungsleitungen im Bereich des vor dem Grundstück befindlichen Parkstreifens war das Straßengrünbeet im Bereich der Fahrbahnfläche neben dem Parkstreifen vorgesehen. Mit dieser Lage des Grünbeetes würde es zum Verlust von einem Pkw-Stellplatz im Parkstreifen vor dem Grundstück und von 3 möglichen Pkw-Stellplätzen auf der gegenüberliegenden Fahrbahnseite kommen. Aufgrund des von den Anliegern der Overbergstraße vorgetragenen Parkdrucks in der Straße und den von den Anwohnern dringend benötigten Stellplätzen im Straßenraum, soll hier auf die Herstellung eines neuen Straßengrünbeetes verzichtet werden.   

Abwägungsbeschluss zu 12.:

Der Bau- und Mobilitätsausschuss beschließt, auf den Neubau eines Straßengrünbeetes im Fahrbahnbereich, vor dem Grundstück Overbergstraße 84-86 zu verzichten.

 

13. Eingabe (Anlage 13) - betrifft Baumanpflanzungen in der Overbergstraße

Es werden erhebliche Bedenken von der Anliegergemeinschaft der Overbergstraße vorgetragen: bereits eingeschränkte Parkplatzsituation wird erheblich bis unzumutbar weiter verschärft. Die Parkstreifen auf der Ostseite der Straße und die westliche Fahrbahnseite werden fast durchgehend beparkt, nur die Zufahrtsbereiche auf der Westseite ermöglichen ein Ausweichen im Begegnungsfall. Liefer- und Kundenverkehre der ansässigen Gewerbebetriebe sind zu beachten, auf dem kurzen Straßenabschnitt wohnen bereits viele pflegebedürftige Personen, Pflegedienste oder Krankentransporte müssen Möglichkeit haben, im Straßenraum zu parken. Die vorh. Grundstückszufahrten sind historisch bedingt sehr schmal bzw. zu schmal für heutige Pkw. Sichtbereiche im Straßenraum würden durch Bäume weiter eingeschränkt, ältere Personen oder Kinder wären gefährdet. In der Overbergstraße sei es in der Vergangenheit schon mehrfach zu Fahrbahneinbrüchen gekommen, es wird vermutet, dass infolge der Herstellung von Grünbeeten umfangreiche Straßenreparaturen notwendig werden könnten. Maßnahme der Straßenbepflanzung wird von nahezu allen Anliegern abgelehnt. Kosten und Nutzen stehen in keinem Verhältnis. Die Anlieger würden ggf. andere bauliche Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung befürworten (z. B. Aufpflasterungen, Fahrbahnteller o. ä.), obwohl schon die Parksituation den Verkehrsfluss deutlich bremst. Nutzen der Maßnahme für den Klimaschutz sei zu vernachlässigen. Die Gärten der Grundstücke an der Overbergstraße seien bereits umfangreich begrünt und mit zahlreichen Bäumen bestückt. Für die Straßenbepflanzung würde unverhältnismäßig viel Geld aufgewendet, das für deutlich effektivere Klimaschutzmaßnahmen eingesetzt werden könnte. Die Anwohner bitten von den geplanten Bepflanzungsmaßnahmen abzusehen. Gerne würden Sie Ihre Bedenken auch bei einem Ortstermin mit einem Vertreter der Stadt Rheine erörtern. Um einen Terminvorschlag dazu wird gebeten.

 

Abwägung:

Aufgrund des beengten Straßenraumes, der dichten Bebauung und des von einem Großteil der Anwohner vorgetragenen und objektiv feststellbaren hohen Stellplatzbedarfes in diesem Teil der Overbergstraße, sollen statt der 4 vorgesehenen neuen Straßengrünbeete nur noch 2 Grünbeete an für die Anpflanzung von jeweils einem neuen Straßenbaum geeigneten Bereichen, jeweils in Nähe der Einfahrt aus der Ludgeristraße und vom Konrad-Adenauer-Ring, geschaffen werden. Mit diesen Grünbeeten wird nur jeweils eine Stellplatzfläche im Straßenraum verloren gehen. Die neuen Straßengrünbeete mit einem Straßenbaum jeweils am Anfang des Straßenabschnittes sorgen für eine wirksame Einengung des Straßenraumes bei Einfahrt in die Overbergstraße und verdeutlichen die Einfahrt in den Tempo-30-Bereich. Zudem wird mit der Anpflanzung von 2 Straßenbäumen eine angemessene Mindestbegrünung des Straßenraumes erreicht. Ein Erörterungstermin mit der Anliegergemeinschaft hat nicht stattgefunden. Die Verwaltung wird jedoch den beiden unmittelbar betroffenen Anliegern der beiden konkret geplanten Straßengrünbeete die Planung noch einmal eingehend erläutern und die Art der Bepflanzung mit den betroffenen Anwohnern abstimmen.  

Abwägungsbeschluss zu 13.:

Der Bau- und Mobilitätsausschuss beschließt den Neubau von zwei Straßengrünbeeten im Fahrbahnbereich der Overbergstraße und die Neuanpflanzung von Straßenbäumen entsprechend der Planung der Abwägung.

 

14. Eingabe (Anlage 14) - betrifft Baumanpflanzungen in der Overbergstraße

Ablehnung des geplanten Straßengrünbeetes mit geplanter Anpflanzung eines Straßenbaumes unmittelbar vor dem Wohnhaus Nr. 105 aus mehreren Gründen: Verschattung von mehreren straßenseitigen Fenstern von auch tagsüber genutzten Wohnräumen. Zu geringer Abstand des vorgesehenen Baumes zum Wohngebäude. Abzusehende Beeinträchtigungen des Gebäudes durch den geplanten Baum werden nicht geduldet. Die Stadt Rheine würde regelmäßig zum Rückschnitt der Baumkrone aufgefordert werden. In diesem Bereich der Overbergstraße wurden die Häuser im Zeitraum 1900 bis 1925 errichtet und stehen unmittelbar am Gehweg der Straße, ohne den sonst üblichen 3 m Grenzabstand zur Straße. Die Grundstückszufahrten sind historisch bedingt oft sehr eng und auf den Grundstücken sind für den heutigen Pkw-Bestand keine ausreichenden Stellplatzflächen vorhanden. Hingewiesen wird auf die zusätzliche Sichtbehinderung durch ein mit einem Baum bepflanztes Straßengrünbeet für die enge Grundstückszufahrt und den extrem hohen Parkdruck in der Straße. Alle Anwohner dulden keinen Verlust von Stellplätzen, dazu wurde eine Unterschriftenliste nahezu aller Anwohner erstellt und abgegeben. Sollte der Anregung nicht gefolgt werden und die Verwaltung an der geplanten Bepflanzung festhalten wollen, wird um einen Erörterungstermin vor Ort gebeten.

 

Abwägung:

Den vorgetragenen Einwänden hinsichtlich der durch die Anpflanzung eines Straßenbaumes unmittelbar vor dem Gebäude entstehenden Beeinträchtigungen für die Wohnnutzungen wird in Anbetracht des geringen Abstandes gefolgt. Daher wird das vorgesehene Straßengrünbeet um etwa 18 m nach Norden, in Richtung der Ecke Ludgeristraße, verschoben. An dieser Stelle besteht ein Abstand des anliegenden Wohngebäudes (Overbergstraße 107) von ca. 5 m zur Straßengrenze. Das betreffende Anliegergrundstück verfügt über mehrere Kfz-Stellplätze auf dem eigenen Grundstück. Durch das geplante Straßengrünbeet geht lediglich 1 Pkw-Stellplatz im Straßenraum verloren. Die Verwaltung wird den betroffenen Anlieger noch einmal gesondert über die Umplanung und die Gründe für die Entscheidung informieren und die Art der Bepflanzung mit den Bewohnern des Grundstückes abstimmen.

Abwägungsbeschluss zu 14.:

Der Bau- und Mobilitätsausschuss beschließt den Neubau eines Straßengrünbeetes und die Neuanpflanzung eines Straßenbaumes im Fahrbahnbereich vor dem Grundstück Overbergstraße 107 entsprechend der Planung der Abwägung.

 

15. Eingabe (Anlage 15) - betrifft Baumanpflanzung in Nähe Servatiistraße 14

Eigentlich besteht ein Anspruch auf einen benötigten Schwerbehinderten-Parkplatz im Straßenraum. Es wird befürchtet, dass bei Realisierung des neuen Straßengrünbeetes dann ein Parkplatz vor dem Haus verloren geht. Die Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 30 wird in der Straße oft nicht eingehalten. Die Gullys in der Straße sind schon heute durch Laub der im Nahbereich stehenden Bäume oft verstopft.

 

Abwägung:

Das geplante Straßengrünbeet ist in einer Entfernung von ca. 12 m östlich zu dem betreffenden anliegenden Grundstück vorgesehen. Es wird insofern keine mögliche Stellplatzfläche vor dem betreffenden Grundstück in Anspruch genommen. Für den Fahrbahnbereich vor dem betreffenden Grundstück kann ggf. die Ausweisung eines Behinderten-Parkplatzes beantragt werden. Die mit dem geplanten Straßengrünbeet entstehende Fahrbahneinengung und Straßenbegrünung soll hier auch die Einhaltung der bestehenden 30 km/h-Geschwindigkeitsbeschränkung wirksam und dauerhaft unterstützen. Die vorgesehene Anpflanzung eines Straßenbaumes wird den jahreszeitlich beschränkten Laubanfall in dem Straßenabschnitt nicht wesentlich erhöhen. Der Hinweis auf eine hier offensichtlich häufiger auftretende Verstopfung der Straßeneinläufe, wird an den für die Reinigung zuständigen Fachbereich Entwässerung der TBR weitergegeben

Abwägungsbeschluss zu 15.:

Der Bau- und Mobilitätsausschuss beschließt den Neubau eines Straßengrünbeetes im Fahrbahnbereich und die Neuanpflanzung von einem Straßenbaum vor dem Grundstück Servatiistraße 16 entsprechend der Planung der Abwägung.

 

16. Eingabe (Anlage 16) - betrifft Baumanpflanzung vor Servatiistraße 20

Die Servatiistraße ist stark befahren. Die südliche Straßenseite kann wegen parkender Fahrzeuge nie maschinell gereinigt werden. Grundsätzlich Befürwortung von Baumanpflanzungen, dann aber auf nördlicher Straßenseite vorsehen, da dort die Fahrbahn auch schon stark beansprucht ist.

 

Abwägung:

Es wird festgestellt, dass in dem betreffenden Bereich der Umbau und die Baumanpflanzung innerhalb eines bereits bestehenden Straßengrünbeetes an der südlichen Straßenseite vorgesehen sind. Eine Verlagerung dieses bereits bestehenden Grünbeetes auf die nördliche Straßenseite ist verkehrsplanerisch nicht sinnvoll und auch aus Kostengründen abzulehnen. Es ist vorgesehen, das in etwa 50 m Entfernung östlich gelegene neue weitere Straßengrünbeet an die nördliche Straßenseite zu verlagern. Damit wird auch eine teilweise Verlagerung der Parkmöglichkeiten im Fahrbahnbereich auf die nördliche Straßenseite einhergehen.   

Abwägungsbeschluss zu 16.:

Der Bau- und Mobilitätsausschuss beschließt den Umbau des vorhandenen Straßengrünbeetes und die Neuanpflanzung von einem Straßenbaum vor dem Grundstück Servatiistraße 20 entsprechend der Planung der Abwägung.

 

17. Eingabe (Anlage 17) - betrifft Baumanpflanzung vor Servatiistraße 26

Es wird angeregt, das gegenüberliegend, vor Nr. 26 geplante Straßengrünbeet, direkt vor das eigene Grundstück Nr. 23 zu verlagern. Die seit etwa einem halben Jahr an der Straße wohnende Familie begrüßt die geplanten Straßengrünbeete ausdrücklich, insbesondere aus Gründen der Verkehrsberuhigung. Insgesamt habe die Verkehrsbelastung auf der Servatiistraße mit dem Neubaugebiet an der Plackenstraße zuletzt deutlich zugenommen. Problematisch sei auch die Parksituation in der Servatiistraße. Es würde vornehmlich auf einer Straßenseite Pkw im Fahrbahnbereich abgestellt. Beim Passieren der im Fahrbahnbereich stehenden Reihe von Pkw würde dann oft die zulässige Geschwindigkeit von 30 km/h überschritten. Neue Baumbeete müssten unter Berücksichtigung der bestehenden Parksituation so platziert werden, dass der Verkehrsfluss wirklich abgebremst wird. Dies sei bei Verlagerung des Grünbeetes auf die gegenüberliegende Seite gegeben. Zudem müsste dann auch der Straßeneinlauf in dem Bereich vor Nr. 26 baulich nicht verändert werden. Bei Herstellung des Baumbeetes vor dem eigenen Grundstück würde man sich auch gerne um die Pflege und Bewässerung der Pflanzen kümmern.

 

Abwägung:

Der Anregung wird gefolgt. Das geplante Straßengrünbeet wird auf die gegenüberliegende Fahrbahnseite, vor das Grundstück Nr. 23, verlagert. Die Anwohner sollen durch den Fachbereich Grün der Technischen Betriebe Rheine über die Möglichkeit der Übernahme einer Grünbeetpatenschaft informiert werden.

Abwägungsbeschluss zu 17.:

Der Bau- und Mobilitätsausschuss beschließt den Neubau eines Straßengrünbeetes im Fahrbahnbereich und die Neuanpflanzung von einem Straßenbaum vor dem Grundstück Servatiistraße 23 entsprechend der Planung der Abwägung.   

 

18. Eingabe (Anlage 18) - betrifft Baumanpflanzung vor Servatiistraße 31

Ablehnung der vor dem Grundstück geplanten Baumanpflanzung wurde bereits telefonisch und per Mail mitgeteilt, wegen Erschwerung der Ein- u. Ausfahrt und befürchteter Beeinträchtigungen der bestehenden Solaranlage; und neu geplanter Photovoltaikanlage. Es wird um eine gemeinsame Ortsbesichtigung gebeten. Bei dem Ortstermin wird auf den dringend benötigten Parkraum in der Straße sowie noch einmal auf Beeinträchtigungen der bestehenden Solaranlage und einer geplanten PV-Anlage.

 

Abwägung:

Eine Ortsbesichtigung und Erörterungsgespräch mit dem Anlieger wurde am 24.10.2022 durchgeführt. Der Anregung wird insofern gefolgt, als dass das geplante Straßengrünbeet um ca. 10 m in südöstliche Richtung, auf die südliche Straßenseite verlagert wird.

Abwägungsbeschluss zu 18.:

Der Bau- und Mobilitätsausschuss beschließt den Neubau eines Straßengrünbeetes im Fahrbahnbereich und die Neuanpflanzung von einem Straßenbaum an der Südseite der Servatiistraße, vor dem Grundstück Sandweg 11, entsprechend der Planung der Abwägung.

 

19. Eingabe (Anlage 19) - betrifft Baumanpflanzung vor Servatiistraße 31

Ortstermin und Gespräch zusammen mit Anlieger Servatiistraße 31: Im Haus lebt eine pflegebedürftige Person. Mit dem Pkw muss am oder auf dem Grundstück geparkt werden können. Die Zufahrt an der Servatiistraße zur Garage würde durch das gegenüber geplante Baumbeet erschwert. Zudem parken Anlieger vom Sandweg auch regelmäßig auf der Fahrbahn vor dem Grundstück. Das Baumbeet sollte evtl. nach vorne, auf die rechte (südliche) Seite verlagert werden.

 

Abwägung:

Der Anregung wird gefolgt. Das geplante Straßengrünbeet wird auf die südliche Straßenseite verlagert.

Abwägungsbeschluss zu 19.:

Der Bau- und Mobilitätsausschuss beschließt den Neubau eines Straßengrünbeetes im Fahrbahnbereich und die Neuanpflanzung von einem Straßenbaum an der Südseite der Servatiistraße, vor dem Grundstück Sandweg 11 entsprechend der Planung der Abwägung.

 

20. Eingabe (Anlage 20) - betrifft Baumpflanzungen in Parkstreifen der Staufenstraße

Ablehnung der geplanten neuen Baumpflanzungen an der nördlichen Straßenseite, da bereits 8 große Baumhasel-Bäume auf der gegenüberliegenden Straßenseite stehen und weitere Richtung Kreisverkehr (Bonifatiusstr.). In der Staufenstraße sind schon überproportional viele Bäume, im Gegensatz zu anderen Stellen im Stadtgebiet, z.B. vor dem Seniorenzentrum am Humboldtplatz. Es wird ein Antrag auf Befreiung von der Straßenreinigungsgebühr gestellt, weil der Parkstreifen fast immer zugeparkt ist und das Reinigungsfahrzeug den Parkstreifen nicht befahren und reinigen kann. Wenn zusätzlich Bäume im Parkstreifen angepflanzt werden, wird künftig eine Reinigung durch die Firma vermutlich gar nicht mehr möglich sein.

 

Abwägung:

Der Parkstreifen an der Nordseite der Staufenstraße ist für die Anpflanzung von weiteren Straßenbäumen gut geeignet. Auch wenn an der Südseite der Staufenstraße eine durchgehende Baumreihe aus etwa 40 Jahre alten Baumhaselbäumen vorhanden ist, sind weitere Straßenbaumanpflanzungen in dem insgesamt deutlich mit Baumbestand unterversorgten Stadtteil für eine zusätzliche Durchgrünung und klimawirksame Bepflanzung der Wohngebiete im Schotthock dringend erforderlich. In Anbetracht des Stellplatzbedarfes im öffentlichen Straßenraum soll die mögliche Anzahl von Baumanpflanzungen im Bereich der Parkstreifen an der Nordseite der Staufenstraße von 11 möglichen Standorten auf 5 kurzfristig zu schaffende neue Straßengrünbeete mit jeweils einer Straßenbaumanpflanzung reduziert werden. Hierdurch wird nur ein relativ geringer Verlust von Stellplatzflächen entstehen und auch eine etwaige maschinelle Reinigung der Parkstreifen nicht erheblich erschwert.

Abwägungsbeschluss zu 20.:

Der Bau- und Mobilitätsausschuss beschließt den Neubau von insgesamt 5 Straßengrünbeeten mit Straßenbaumanpflanzung im Bereich der Parkstreifen an der Nordseite der Staufenstraße entsprechend der Planung der Abwägung. Zudem sollen in den bereits vorhandenen Grünstreifen der Staufenstraße 5 zusätzliche Straßenbäume gepflanzt werden.

 

21. Eingabe (Anlage 21) - betrifft Baumpflanzungen in Parkstreifen der Staufenstraße

Es wird begrüßt, dass die Stadt mehr für Umwelt und Klimaschutz tun will. Es wird jedoch auf bereits bestehende Probleme des vorhandenen Baumbestandes in der Staufenstraße hingewiesen: starke Verschmutzung der Verkehrsflächen durch Laub und Früchte der Baumhaselbäume, dadurch auch rutschige Oberflächen bei Nässe. Die vorh. Straßenbäume würde auch nur nachlässig gepflegt. Auf dem Garagendach soll eine PV-Anlage errichtet werden. Die geplante Anlage würde bei Umsetzung der Baumanpflanzung im Parkstreifen wohl nicht den gewünschten Ertrag bringen. Es wird befürchtet, dass die Stämme der geplanten Bäume neben der Grundstückszufahrt die Sicht auf die Straße beim Ausfahren erheblich beeinträchtigen könnten. Vorgeschlagen wird das bei der Auswahl der Baumart zu berücksichtigen. Gewünscht wird eine Bepflanzung mit einer Wuchshöhe von ca. 3 m und eine niedrige Unterpflanzung. Befürchtet wird, dass künftig, wenn Stellplätze im Parkstreifen für Baumbeete verloren gehen, auch vermehrt die Grundstückseinfahrten zugeparkt werden. Die Einfahrten wären bei geplanten Baumpflanzungen evtl. auch nicht mehr so deutlich erkennbar.

 

Abwägung:

Der Verwaltung ist bekannt, dass der vorhandene Baumbestand aus relativ großkronigen Baumhaselbäumen an der Südseite der Staufenstraße insbesondere zur Zeit des Fruchtfalls im Spätsommer und Herbst zeitweise zu erheblichen Beeinträchtigungen der Verkehrsflächen und zu hohem Reinigungsaufwand für die betroffenen Anlieger führt. Bei den geplanten Baumneuanpflanzungen werden andere, standortgerechte Baumarten verwendet, die keinen problematischen Fruchtanfall verursachen. Allerdings werden grundsätzlich Hochstammbäume im Straßenraum angepflanzt, da mit der Entwicklung der Baumkronen das erforderliche, frei zu haltende Lichtraumprofil im Bereich der Verkehrsflächen zu beachten ist. Die gewünschte Höhe der Bepflanzung von maximal 3 m lässt sich mit Bäumen grundsätzlich nicht realisieren. Auch mit Rücksicht auf die Möglichkeit zur Errichtung einer Solar- oder Photovoltaikanlage auf dem straßenseitigen Garagendach wird auf die Herstellung eines Straßengrünbeetes in Nähe der Garage und des Wohngebäudes verzichtet. Das zu realisierende Grünbeet an der Ostecke der Einmündung des Stichweges hat einen Abstand von ca. 12 m zur Garage. Im Zuge der Herstellung des Grünbeetes wird die heute dort befindliche Straßenleuchte nach Westen, auf Höhe der Garage versetzt. Mit dem vorgesehenen Straßengrünbeet und der Baumanpflanzung wird die Sicht auf die Staufenstraße bei der Ausfahrt vom Grundstück nicht relevant erschwert. Grundsätzlich ist durch den Stamm des Straßenbaumes von einer wesentlich geringeren Sichtbehinderung als durch ein auf dem Parkstreifen stehendes Fahrzeug auszugehen. Die Unterpflanzung im Grünbeet wird eine nur geringe Wuchshöhe haben, die zu keiner Sichtbehinderung führt.

Abwägungsbeschluss zu 21.:

Der Bau- und Mobilitätsausschuss beschließt den Neubau von insgesamt 5 Straßengrünbeeten mit Straßenbaumanpflanzung im Bereich der Parkstreifen an der Nordseite der Staufenstraße entsprechend der Planung der Abwägung. Zudem sollen in den bereits vorhandenen Grünstreifen der Staufenstraße 5 zusätzliche Straßenbäume gepflanzt werden.

 

22. Eingabe (Anlage 22) - betrifft Baumpflanzungen in der Staufenstraße

Weitere Baumanpflanzungen in der Staufenstraße werden kritisch gesehen wegen zusätzlichem Laubanfall und sonstigen Absonderungen der Bäume und dem damit weiter zunehmenden Reinigungsaufwand für die Anlieger oder eine Verschmutzung der Gehwege und Fahrbahnflächen. Die maschinelle Straßenreinigung ist schon heute aufgrund von auf der Fahrbahn abgestellten Fahrzeugen oft nicht möglich. Zudem wird der entstehende Verlust von Parkplätzen auf dem Parkstreifen kritisch gesehen, da gerade die nahen Geschäftshäuser und Praxen dringend auf diese Parkplätze angewiesen sind.

 

Abwägung:

Für die geplanten Baumneuanpflanzungen werden nicht die an der Südseite der Staufenstraße stehenden Baumhaselbäume verwendet. Es werden hierfür andere, standortgerechte und stadtklimafeste Baumarten verwendet, die keinen problematischen Fruchtanfall verursachen. Dadurch wird der zusätzliche Reinigungsaufwand auf ein vertretbares Maß reduziert. Die Anzahl der im Bereich der nördlichen Parkstreifen vorgesehenen Baumneuanpflanzungen wird auf insgesamt 5 neue Straßengrünbeete mit Baumanpflanzung reduziert. Daraus resultiert auf der gesamten Straßenlänge ein als vertretbar zu beurteilender Verlust von 5 Pkw-Stellplatzflächen auf den Parkstreifen.

Abwägungsbeschluss zu 22.:

Der Bau- und Mobilitätsausschuss beschließt den Neubau von insgesamt 5 Straßengrünbeeten mit Straßenbaumanpflanzung im Bereich der Parkstreifen an der Nordseite der Staufenstraße entsprechend der Planung der Abwägung. Zudem sollen in den bereits vorhandenen Grünstreifen der Staufenstraße 5 zusätzliche Straßenbäume gepflanzt werden.

 

23. Eingabe (Anlage 23) - betrifft Baumpflanzungen in Parkstreifen der Staufenstraße

Grundsätzlich werden weitere Grünbeete befürwortet, jedoch wird die Pflanzung von Bäumen kritisch gesehen, da in dem Abschnitt der Staufenstraße bereits an der südlichen Straßenseite eine Reihe von großen Baumhaselbäumen steht. Es wird auf eine bestehende Solaranlage auf dem Dach der Garage hingewiesen. Eine Baumanpflanzung im Parkstreifen könnte den Ertrag der Anlage beeinträchtigen. Eine Gehölzbepflanzung sollte daher nur eine Höhe von 3 m und eine entsprechende Unterpflanzung haben. Dies wäre auch im Sinne der anderen Nachbarn.

 

Abwägung:

Der Parkstreifen an der Nordseite der Staufenstraße ist für die Anpflanzung von weiteren Straßenbäumen gut geeignet. Auch wenn an der Südseite der Staufenstraße eine durchgehende Baumreihe aus etwa 40 Jahre alten Baumhaselbäumen vorhanden ist, sind weitere Straßenbaumanpflanzungen in dem insgesamt deutlich mit Baumbestand unterversorgten Stadtteil für eine zusätzliche Durchgrünung und klimawirksame Bepflanzung der Wohngebiete im Schotthock dringend erforderlich. Bei den geplanten Baumneuanpflanzungen werden andere, standortgerechte Baumarten verwendet, die keinen problematischen Fruchtanfall verursachen. Allerdings werden grundsätzlich Hochstammbäume im Straßenraum angepflanzt, da mit der Entwicklung der Baumkronen das erforderliche, frei zu haltende Lichtraumprofil im Bereich der Verkehrsflächen zu beachten ist. Die gewünschte Höhe der Bepflanzung von maximal 3 m lässt sich mit Bäumen grundsätzlich nicht realisieren. Auch mit Rücksicht auf die bestehende Solaranlage auf dem straßenseitigen Garagendach, wird auf die Herstellung eines Straßengrünbeetes in Nähe der Garage und des Wohngebäudes verzichtet. Das zu realisierende Grünbeet an der Ostecke der Einmündung des Stichweges hat einen Abstand von ca. 13 m zur Garage. Im Zuge der Herstellung des Grünbeetes wird die heute dort befindliche Straßenleuchte nach Westen, auf Höhe der Garage versetzt.                    

Abwägungsbeschluss zu 23.:

Der Bau- und Mobilitätsausschuss beschließt den Neubau von insgesamt 5 Straßengrünbeeten mit Straßenbaumanpflanzung im Bereich der Parkstreifen an der Nordseite der Staufenstraße entsprechend der Planung der Abwägung. Zudem sollen in den bereits vorhandenen Grünstreifen der Staufenstraße 5 zusätzliche Straßenbäume gepflanzt werden.

 

 

 

zu II: Festlegung der herzustellenden Baumstandorte und der Bepflanzung:

 

 

Herzustellende Baumstandorte nach Abwägung der Bürgerbeteiligung

 

Nach den Ergebnissen der technischen Prüfung und der Abwägung der Eingaben aus der Bürgerbeteiligung sollen folgende Baumstandorte neu hergestellt werden:

 

3 Baumneuanpflanzungen im Fahrbahnbereich der Adalbertstraße

  • 3 Baumstandorte mit Rigolenversickerung, Herstellung im Fahrbahnbereich
    vor den Grundstücken Adalbertstraße Nr. 4, 9 a und 22
  • Verlust von ca. 3 Pkw-Einstellplätzen im Straßenraum
  • Herstellungskosten geschätzt: ca. 15.000,- Euro/Baumstandort;
    gesamt ca. 45.000,- Euro

 

3 Baumneuanpflanzungen im Fahrbahnbereich der Dorfstraße

  • 3 Baumstandorte mit Rigolenversickerung, Herstellung im Fahrbahnbereich
    vor den Grundstücken Nr. 6, 33 und 46
  • Verlust von ca. 3 Pkw-Einstellplätzen im Straßenraum
  • Herstellungskosten geschätzt: ca. 15.000,- Euro/Baumstandort;
    gesamt ca. 45.000,- Euro

 

11 Baumneuanpflanzungen am Lingener Damm, vor dem Grundstück Nr. 1

  • 11 Baumstandorte in seitlichen Straßengrünstreifen vor dem Grundstück Nr. 1
  • Herstellungskosten geschätzt: ca. 3.200,- Euro/Baumstandort;
    gesamt ca. 35.200,- Euro

 

2 Baumneuanpflanzungen im Fahrbahnbereich der Overbergstraße

  • 2 Baumstandorte mit Rigolenversickerung, Herstellung im Fahrbahnbereich
    vor den Grundstücken Nr. 74 und 107
  • Verlust von ca. 2 Pkw-Einstellplätzen im Straßenraum
  • Herstellungskosten geschätzt: ca. 30.000,- Euro

 

5 Baumneuanpflanzungen in der Servatiistraße, vor den Grundstücken
Servatiistraße Nr. 4, 16, 20, 23 und neben Sandweg 11

  • 1 Baumstandort in vorh. Straßengrünfläche vor Haus-Nr. 4
  • Herstellungskosten geschätzt: ca. 3.000,- Euro
  • 4 Baumstandorte mit Rigolenversickerung, Herstellung im Fahrbahnbereich
    vor den Grundstücken Nr. 16, 20, 23 und neben Sandweg 11
  • Herstellungskosten geschätzt: ca. 60.000,- Euro

 

10 Baumneuanpflanzungen in der Staufenstraße, vor den Grundstücken
Staufenstraße Nr. 10, 14, 22, 42, 52, 62, 29, 25 und neben Ludgeristr. 67

  • 5 Baumstandorte in vorh. Straßengrünflächen vor Nr. 10, 29, 25 und
    neben Ludgeristraße 67
  • Herstellungskosten geschätzt: ca. 15.000,- Euro
  • 5 Baumstandorte mit Rigolenversickerung, Herstellung im Parkstreifen
    vor den Grundstücken Nr. 14, 22, 42, 52 und 62

Herstellungskosten geschätzt: ca. 75.000,- Euro

 

 

 

Herstellungsmerkmale:

 

Für die Herstellung der neuen Baumstandorte auf bisher noch voll versiegelten Straßenflächen (Fahrbahnflächen und Parkstreifen) sind folgende Herstellungsmerkmale vorgesehen und einzuhalten:

 

  • Mindestvolumen der Baumpflanzgruben bei Entsiegelung und Herstellung neuer Straßengrünbeete in Fahrbahnflächen oder Parkstreifen: mind. 8 cbm

 

  • zusätzlich - wenn technisch u. aufgrund der Standortbedingungen möglich - bei allen neu herzustellenden Grünbeeten im Bereich von Fahrbahnen oder Parkstreifen: Einbau einer Rigolenversickerung

 

  • Verfüllung der Baumpflanzgruben mit gütegesichertem Baumpflanzsubstrat gem. FLL Richtlinie „Empfehlungen für Baumpflanzungen Teil 2: Standortvorbereitungen für Neupflanzungen; Pflanzgruben, Wurzelraumerweiterung, Bauweisen und Substrate“, Substrat für Pflanzgrubenbauweise 2, „überbaubar“, Körnung 0/32 oder 0/45 mm

 

  • Größe der offenen Baumscheibe bei neuen Straßengrünbeeten im Fahrbahnbereich und im Bereich von Parkstreifen mind. 6,0 qm

 

  • Einbau von mind. 2 Stück Tiefenbelüftungen bei teilweise überbauten Pflanzgruben

 

  • Bepflanzung der offenen Baumscheibe mit standortgeeigneten bodendeckenden Gehölzen

 

  • Anpflanzung von für den Straßenraum geeigneten standortgerechten und stadtklimafesten Laubbaumarten und –sorten. Folgende Baumarten können verwendet werden: Spitzahorn (geeignete Sorten), Feldahorn, Silberlinde, Ulme (resistente Sorten), Gleditschie, Säulenhainbuche, Säuleneiche, Breitblättrige Mehlbeere, Rotesche, Robinie/Scheinakazie (geeignete Sorten), Eisenholzbaum

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Im Budget 5963-008 sind für die Maßnahme zum ISEK-Schotthock „Lineare Durchgrünung des Stadtteils“ in  2023 Mittel in Höhe von 360.000 Euro bereitgestellt worden. Für das Jahr 2023 sind für das Projekt Einnahmen aus Mitteln der von der Stadt Rheine beantragten Städtebauförderung zum ISEK Schotthock in Höhe von 216.000 Euro veranschlagt (60 % Förderanteil) worden.

Die Finanzierung der geplanten Begrünungsmaßnahmen und deren Umsetzung stehen unter Vorbehalt der Bewilligung des Fördermittelgebers. Die Bewilligung liegt derzeit noch nicht vor.

 

Laut aktueller Kostenschätzung werden sich die Kosten für die Durchführung der oben genannten Maßnahmen in 2023 auf rund 300.000 Euro belaufen

 

 


Anlagen:

 

  1. Eingaben aus der Bürgerbeteiligung

 

Anlagen  1  bis  23

 

  1. Lagepläne der herzustellenden Baumstandorte gem. der Abwägung


Anlagen  24  bis  30