Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Bau- und
Mobilitätsausschuss fasst nachfolgende Beschlüsse:
1. Der Bau- und
Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen für den Ausbau der öffentlichen
Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge und die Integration von Elektromobilität
in andere Mobilitätsangebote zur Kenntnis, stimmt dem vorgestellten Leitbild
und den Leitzielen für den Ausbau
der Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum in Rheine zu und beschließt das
Konzept „Masterplan E-Mobilität für die Stadt Rheine“.
2. Der Bau- und
Mobilitätsausschuss stimmt der empfohlenen Vergabestrategie zu und beauftragt
die Verwaltung, die Vergabe von Sondernutzungserlaubnissen auf Basis der
vorgeprüften Standortbündel 1 bis 3 durchzuführen.
Begründung:
Die Stadt Rheine
ist Klimaschutzkommune und hat sich 2013 mit dem Masterplan 100 % Klimaschutz
zum Ziel gesetzt, die Treibhausgasemissionen bis 2050 um 95 % und den
Endenergieverbrauch um 50 % zu reduzieren. Um diese Ziele zu erreichen, müssen
in allen Sektoren wesentliche Maßnahmen ergriffen werden.
Neben Maßnahmen
zur Verkehrsvermeidung und Verkehrsverlagerung vom motorisierten
Individualverkehr (MIV) auf den Umweltverbund spielt der Ausbau der
Elektromobilität dabei eine wesentliche Rolle zur Reduktion der Treibhausgase
im Verkehrssektor.
Um diese Aufgabe
zu konkretisieren und durch geeignete Maßnahmen angehen zu können, wurde vom
Büro Mobilitätswerk GmbH ein Masterplan E-Mobilität für die Stadt Rheine
erarbeitet. Er soll der Verwaltung in den kommenden Jahren als Leitfaden für
den Ausbau der öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur und die Integration
von Elektromobilität in andere Mobilitätsangebote dienen.
Als grundlegende
Entscheidungen für den Ausbau der Ladeinfrastruktur sind vom Bau- und
Mobilitätsausschuss die oben genannten Beschlüsse zum Leitbild und den
Leitzielen sowie zur Vergabestrategie und den vorgeprüften Standorten zu
fassen.
Im weiteren Verlauf der Konzepterstellung und -umsetzung, sind noch weitere verwaltungstechnische Arbeitsschritte vorzunehmen: Festlegung von Inhalten für eine Richtlinie zur Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen und Änderung der Satzung für die Sondernutzung, Begehung, Aufbereitung und finale Festlegung der Standorte für die 1. Ausbaustufe. Darüber hinaus ist die Erstellung einer Gestaltungsrichtlinie, die Veröffentlichung von Standortbündeln, die Prüfung und Genehmigung von Betreiberanfragen und das Monitoring des Ladeinfrastrukturausbaus mit hoher Priorität umzusetzen.
1.
Leitbild für den Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur
Der Ausbau der Ladeinfrastruktur ist eine wichtige Zukunftsaufgabe der Stadt
Rheine, um die Mobilitätswende voranzutreiben.
Die Interessenslagen bei Ladeinfrastruktur im öffentlichen
Raum unterscheiden sich jedoch zwischen den wichtigsten Interessengruppen:
- Nutzer/innen
- Ladeinfrastrukturbetreiber
- Stadt
Abgebildete Tabellen [1]
Deshalb ist es Aufgabe der Stadt Rheine, zunächst ein Leitbild zu entwickeln, das wesentliche
Leitziele für die Steuerung des Ladeinfrastrukturausbaus enthält.
In einem Arbeitskreis mit Vertretern der Stadtverwaltung sowie Vertretern der
politischen Fraktionen wurden folgende Leitziele für den Ausbau der
Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum in Rheine herausgearbeitet:
- Weitestgehend
flächendeckende Grundversorgung mit Ladeinfrastruktur in allen Stadtteilen
- Bedarfsgerechter Ausbau
der Ladeinfrastruktur
- Geringe Beanspruchung des
öffentlichen Raumes
- Grundprinzip: Stehen =
Laden
- Gezielte Angebote für
Anwohner ohne eigenen Stellplatz
2.Vergabe
In Rheine erfolgt derzeit kein durch die Stadt gesteuerter
Ladeinfrastrukturausbau. Bislang erfolgt der Ausbau von Ladeinfrastruktur im
öffentlichen Raum ausschließlich durch die Stadtwerke Rheine. Diese schlagen
Standorte vor, die von der Stadtverwaltung geprüft und schließlich über einen
Gestattungsvertrag genehmigt werden. Die Stadtwerke Rheine entrichten dafür
eine Verwaltungsgebühr.
2.1
Vergabemöglichkeiten
Damit die Stadt Rheine den
Ladeinfrastrukturausbau im öffentlichen Raum stadtverträglich steuern kann,
muss ein geeignetes Vergabeverfahren gewählt werden. Als Ergebnis können
grundsätzlich sowohl nur ein Betreiber als auch mehrere Betreiber für die
öffentlichen Ladesäulen stehen.
Wichtig ist jedoch, dass interessierte
Ladeinfrastrukturbetreiber einen wettbewerblichen und diskriminierungsfreien
Zugang zu geeigneten öffentlichen Flächen erhalten.
Für die Vergabe von öffentlicher
Ladeinfrastruktur gibt es drei grundlegende Möglichkeiten:
2.1.1. Vergabe von Errichtung
und Betrieb
2.1.2. Vergabe von
Sondernutzungserlaubnissen
2.1.3.
Dienstleistungskonzession
2.2 Vergabeziele
Die Vergabestrategie für die Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum basiert auf
folgenden Zielen:
• Das aktuelle Defizit an Ladeinfrastruktur soll möglichst schnell behoben
werden.
• Ausbauaktivitäten auf halböffentlichen Flächen werden berücksichtigt.
• Um auch Betreiber für weniger attraktive Standorte zu finden, sollen diese in
Bündeln mit
attraktiven Standorten vergeben werden.
• Eine finanzielle Beteiligung der Stadt soll möglichst entfallen.
• Die Stadt soll permanent einen großen Gestaltungsrahmen besitzen, um auf
veränderte
Nachfrage reagieren können.
• Der Aufwand für Verwaltung und potentielle Betreiber ist gering zu halten.
2.3 Vergabestrategie
Für die Stadt Rheine wird folgende Vergabestrategie empfohlen: Vergabe von
Sondernutzungserlaubnissen auf Basis vorgeprüfter Standortbündel.
Das Vorgehen sollte dabei wie folgt aussehen:
• In Abständen von ca. 2 Jahren werden vorgeprüfte Standortbündel aus attraktiven und weniger attraktiven Standorten für einen jeweils begrenzten Zeitraum (ca. 8 Wochen) veröffentlicht. Die Standortbündel sollten mind. 8–10 Standorte umfassen, um auch für überregionale Betreiber interessant zu sein.
• Anträge durch Betreiber sind nur im angegebenen Zeitraum möglich und werden außerhalb dessen mit Verweis auf den nächsten Veröffentlichungszeitraum abgelehnt. Anträge für andere Standorte werden nicht bearbeitet.
• Bei Ausbleiben von Betreiberanfragen für die Standortbündel:
o Entkoppeln der Standortbündel
o Ggf. Ausschreibung des Betriebs einzelner nicht abgerufener Standorte (Ausschreibung via Zuschuss), wenn hohe Bedeutung der Standorte
• Die Betreiber müssen der Stadt halbjährlich Auslastungsdaten (Anzahl Ladevorgänge, abgegebene Strommenge, Belegungszeit, Anzahl und Dauer von Ausfällen/Defekten) zur Verfügung stellen.
Folgende Gründe liegen der
Vergabeempfehlung zugrunde:
• Die Stadt behält in den nächsten Jahren Gestaltungsspielraum, falls sich Ladebedarf
und -technologie im noch dynamischen Marktumfeld anders entwickeln als
erwartet.
• Der voranschreitende Ausbau im halböffentlichen Raum (z. B. Supermärkte,
Baumärkte) und somit dort bereits gedeckter Ladebedarf kann bei der Planung
weiterer Ladeinfrastrukturstandorte berücksichtigt werden.
• Der Arbeitsaufwand für die Errichtung und technische Betreuung, das
wirtschaftliche Risiko (ca. 38 weitere Ladestationen im öffentlichen Raum bis
2025, unter Berücksichtigung der 12 Ladestationen durch das Deutschlandnetz),
aber auch die preisliche Ausgestaltung der Ladeinfrastruktur liegen nicht nur
bei einem Betreiber, sondern es gibt ein Wettbewerbsumfeld mit mehreren
Betreibern.
• Die Vergabe einer Dienstleistungskonzession wäre ein komplexes Verfahren, welches
vergaberechtliche Begleitung benötigt. Die Umsetzung nach Fertigstellung des
Masterplans E-Mobilität würde verzögert erfolgen.
• Die Vorprüfung konkreter Standorte erfolgt, um den Arbeitsaufwand seitens der
Verwaltung und der Betreiber zu minimieren. Im Gegensatz zur Veröffentlichung
von Bereichen kann die Stadt stärker steuernd einwirken.
• Es werden Standortbündel aus attraktiveren und weniger attraktiven Standorten
bereitge-stellt, damit Ladeinfrastruktur nicht wie bisher nur an den für
Betreiber besonders attraktiven Standorten entsteht, sondern auch z. B. in
Gebieten mit Mehrfamilienhausbebauung, wo Anwohner/innen teilweise keine
Möglichkeit zur Errichtung einer Wallbox auf einem privaten Stellplatz haben.
• Wenn seitens der Betreiber kein Interesse an den zusammengestellten
Standortbündeln besteht, können die Zusammensetzung und ggf. auch die Kriterien
für die Vergabe der Sondernutzungserlaubnis im Zuge weiterer
Veröffentlichungsrunden weiter optimiert werden
• Standortwünsche aus der Politik und von Bürger/innen können für die weitere
Standortplanung und Erstellung der Bündel aufgenommen werden.
Anlage:
Masterplan E-Mobilität für die Stadt Rheine