Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Haupt-
Digital- und Finanzausschuss beschließt ein Handyparken einzuführen, bei dem
zusätzlich zum bestehenden Parkscheinsystem über eine App der Parkvorgang mit
einem Handy bezahlt werden kann.
Begründung:
Anlass
Im Rahmen einer RPA-Untersuchung war die
Schaffung digitaler Bezahlmöglichkeiten der gebührenpflichtigen Parkplätze im
öffentlichen Straßenraum eine Anregung und wurde später in einem gemeinsamen
Fraktionsantrag der Fraktionen CDU und Bündnis 90/die Grünen wieder
aufgegriffen. Dankenswerterweise haben die Verkehrsbetriebe Rheine als
Bewirtschafter dieser Stellplätze die Stadt Rheine bei der Erarbeitung der
verschiedenen Möglichkeiten stark unterstützt.
Ist-Situation
Zurzeit sind im
Stadtgebiet 31 analoge Parkscheinautomaten (PSA) in Rheine aufgestellt, an
denen lediglich mit Bargeld bezahlt werden kann. Eine EC-Kartenfunktion ist
nicht vorhanden.
Zur
Digitalisierung des Bezahlvorganges stehen aktuell folgende Möglichkeiten zur
Verfügung:
1.
Nachrüstung der EC-Kartenfunktion am bestehenden Automaten
2.
Austausch der bestehenden Automaten durch neue PSA mit EC-Kartenfunktion
3.
Austausch der bestehenden Automaten durch neue Solar-PSA mit
verschiedenen Zahlungssystemen
4.
Einführung eines Handyparkens
Während bei den Möglichkeiten 1 bis 3 der
Stadt Kosten in Höhe von 1.600 € für das Nachrüsten eines PSA mit
Kartenfunktion bis 15.000 € für einen neuen Solar-PSA entstehen würden, kann
das Handyparken, je nach Anbieter, für die Stadt kostenneutral umgesetzt
werden.
Um die Kosten für die Stadt möglichst gering
zu halten, scheiden die Punkte 1-3 aus Sicht der Verwaltung aus, so dass im
Folgenden die Umsetzung eines digitalen Bezahlvorganges durch das Handyparken
näher erläutert wird.
Handyparken
Beim Handyparken gibt es nach einer
Markterkundung zwei grundsätzliche Möglichkeiten.
In beiden Fällen werden an den bestehenden
Anlagen lediglich Schilder/Aufkleber montiert, die auf eine mögliche Abrechnung
über das Handy hinweisen. Die bestehende Funktion der PSA bleibt bestehen, so
dass diese Automaten nicht umgerüstet werden müssen.
Die Kontrolle der parkenden Fahrzeuge erfolgt
über das Ordnungsamt. Sollte kein Parkschein gelöst sein, würde per Smartphone
mit Internetzugang (ist bereits bei den städtischen Mitarbeitern vorhanden)
eine Kennzeichenkontrolle durchgeführt werden müssen, um feststellen zu können,
ob der Parkvorgang per Handyparken registriert worden ist.
Eine schnellere Überprüfung kann mit
OWi-Geräten erfolgen, bei der die Kennzeichen gescannt und direkt ein Handyparken
überprüft werden kann. Diese Geräte wären von der Stadt anzuschaffen.
Das Inkassorisiko für die Parkvorgänge, die
per Handy abgewickelt werden, liegt bei den Anbietern.
Eine Umsetzung kann in wenigen Wochen
umgesetzt werden.
In der Variante 1 wird zwischen Stadt und einem Anbieter des
Handyparkens ein Vertrag geschlossen. Entsprechend der Gesamteinnahmen an den
Parkscheinautomaten und dem Anteil an Einnahmen, die über das Handyparken
eingenommen werden, wird eine Transaktionsgebühr erhoben.
Hierzu eine
Beispielrechnung:
Gesamteinnahmen über
die Parkscheinautomaten: rd. 22.000 €/Monat
Unter der Annahme,
dass 20 % der Einnahmen (d.h. 4.400 €) über das Handyparken abgewickelt wird:
Transaktionsgebühr
von 3% auf 20 % der Einnahmen: 0,03 x 4.400 € = 132 €/pro Monat
Diese Transaktionsgebühr wäre von der Stadt
Rheine an den Anbieter monatlich zu entrichten.
Der Vorteil bei dieser Variante ist der, dass
der Kunde die gleichen Kosten hat, ob er mit Handy bezahlt oder am
Parkscheinautomaten. Die Kosten der Handy-Funktion übernimmt in diesem Fall die
Stadt Rheine.
In der Variante 2 wird die Handyparkfunktion an einen Verein
vergeben, der sich aus verschiedenen Handyparkanbietern zusammensetzt. So hat
der Kunde die Möglichkeit über eine der angebotenen Anbieter-Apps diese
Zahlfunktion per Handy zu nutzen.
Der Vorteil in dieser Variante liegt darin,
dass der Stadt Rheine keine Kosten entstehen. Die Kosten der Handyfunktion
übernimmt in diesem Fall der Nutzer, der je Einzelparkvorgang rd.10 bis 40 ct
zusätzlich zur regulär geltenden Parkgebühr zahlen muss. Somit können die
Parkgebühren ohne Abzug durch die Stadt eingenommen werden.
Fazit
Ein weiterer Schritt in Richtung einer
Digitalisierung im öffentlichen Straßenraum kann durch eine bargeldlose
Bezahlfunktion des Parkvorgangs erfolgen.
Bei den aufgeführten Varianten ist das
Handyparken aus Sicht der Verwaltung ein gutes Mittel ohne zusätzlichen Invest
an den bestehenden Parkscheinautomaten die Parkgebühren bargeldlos zu
entrichten.
Hier schlägt die Verwaltung vor die
Vereinslösung (smartparking e.V.), die zurzeit von 250 Kommunen genutzt wird,
weiterzuverfolgen, um über diese Möglichkeit das Handyparken in Rheine
anzubieten.
Anlage: Präsentation
Digitales Park mit dem Smartphone