Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Rheine beauftragt die Verwaltung, die Maßnahmen zur Entwicklung eines „Frühwarnsystems“ für Kinder im Alter von 0 – 3 Jahren und deren Familien, wie in der Vorlage dargestellt, zu implementieren.
Begründung:
1. Vorbemerkung:
Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Rheine hat mit Datum
15.6.06 die Verwaltung gebeten, Modelle und Angebote der Stadt Rheine
aufzuzeigen, die helfen, riskante Entwicklungen von Kindern und familiale
Krisen frühzeitig zu erkennen und so rechtzeitig eine Verfestigung von
Problemlagen zu vermeiden. (Anlage 1)
Die Verwaltung hatte mitgeteilt, dass im Rahmen der
Schwerpunktsetzung für das Jahr 2007 das Thema „Frühwarnsysteme in der
Jugendhilfe“ aufgenommen wird.
Die Vorschläge für die Installierung von
Frühwarnsystemen gehen von einer verpflichtenden Teilnahme an den
Vorsorgeuntersuchungen U1 – U10/J1 bis zur Initiative der Landesregierung, für
jedes neugeborene Kind ein „Begrüßungspaket“ vorzusehen, um in den ersten
Lebensmonaten jedes Neugeborene Kind zu Hause zu besuchen. (vgl.: Dormagener Modell)
Schon aus der Gesetzesbegründung zum § 8a SGB VIII,
der am 1.10.2005 in Kraft getreten ist, lässt sich folgendes ablesen:
„Vor dem Hintergrund spektakulärer Fälle von
Kindeswohlgefährdung
(Vernachlässigung, sexueller Missbrauch) erscheint es
geboten, dem aus dem staatlichen Wächteramt (Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG)
abgeleiteten
Schutzauftrag des Jugendamts gesetzlich eindeutig zu
formulieren.“
Daraus wird deutlich, dass die Problematik der
Vernachlässigung von Kindern nicht neu ist, sondern die Jugendämter schon seit
Beginn ihrer Tätigkeit verpflichtet sind, im Rahmen ihres Wächteramtes tätig zu
werden.
Die Medienberichterstattung intendiert, dass sich die
Problematik der Gefährdung um ein Vielfaches erhöht hat.
„Die Zahl der gemeldeten Fälle von Kindesmisshandlung ist in Deutschland seit 1996 um rund 50 Prozent gestiegen. Im Jahr 1996 registrierte das Bundeskriminalamt 1.971 Fälle von Misshandlungen von Kindern bis 14 Jahren. 2004 sind 2.916 Fälle angezeigt worden. (BKA 2004) Dagegen stagniert die Anzahl der erfassten Vernachlässigungen von Kinder. Mit 1.170 gemeldeten Fällen 2004 lag sie ebenso hoch wie 1996, als 1.193 Fälle registriert wurden. Fälle von Verwahrlosungen werden in der amtlichen Kriminalitätsstatistik nicht gesondert gezählt. Sie machen allerdings den größten Anteil bei Vernachlässigung der Fürsorge- und Erziehungspflicht aus. Tatsächlich wird der überwiegende Teil der Fälle überhaupt nicht entdeckt. Nach Schätzungen des UN-Kinderhilfswerkes UNICEF leben in Deutschland ca. 200.000 Kinder in verwahrlosten Zustand oder müssen täglich Misshandlungen ertragen.“ (Positionspapier der Bundespsychotherapeutenkammer S. 7u.8)
Die Zahlen zeigen zwar eine Erhöhung der gemeldeten
Fälle, zeigen jedoch auch, dass nur ein verschwindend geringer Teil der
Misshandlungs- und Vernachlässigungsfälle zur Anzeige gebracht wird. Eine
vermutete Vervielfachung der Vernachlässigungs- und Misshandlungsfälle ist
offensichtlich aus der Statistik nicht ableitbar.
Der Geschäftsführer des Landesverbandes des Deutschen
Kinderschutz-bundes NRW, Herr Güthoff, hat in der Sitzung des
Jugendhilfeausschusses am 22.3.07 grundsätzliche Ausführungen zur Entwicklung
von Frühwarn-systemen in der Jugendhilfe dargestellt.
Für Rheine gilt es mit Augenmaß zu überprüfen,
inwieweit Strukturen zur frühzeitigen Wahrnehmung von risikoreichen
Entwicklungen schon zur Verfügung stehen, wo noch verbesserte Strukturen zu
schaffen sind und wie diese neuen Strukturen aussehen müssen.
2. Begriffsdefinition:
Ein
Frühwarnsystem ist eine Einrichtung, welche aufkommende Gefahren frühzeitig
als solche erkennt und Gefährdete möglichst schnell darüber informiert. Sie
soll ermöglichen, durch eine rechtzeitige Reaktion die Gefahr abzuwenden oder
zu mildern.
Übertragen
auf die Anforderungen von „Frühwarnsystemen in der Jugendhilfe“ bedeutet
dieses:
Erkennen von Risikofaktoren,
Beurteilen der Gefährdungsmomente und
Handeln zur Verhinderung manifester Problemlagen.
3. Zielbeschreibung:
Die Bundesregierung beschreibt in Ihrem Programm
„Frühe Hilfen für Kinder und soziale Frühwarnsysteme“ folgendes Ziel:
Verbesserung des Schutzes von Kindern vor Gefährdungen
Dabei sieht die Bundesregierung in ihrem
Aktionsprogramm folgende Maßnahmen vor:
● Frühe
Erkennung von Risiken
● Entwicklung von sozialen
Frühwarnsystemen mit effektiven Kooperationsstrukturen
● Frühe Hilfen und Stärkung der
Elternkompetenz
4. Zielgruppen :
● Kinder
im Alter von 0-3 Jahren
● Kinder
im Alter von 3-6 Jahren
● Kinder
im Alter von 6-10 Jahren
● Familien,
deren Lebenssituation durch hohe Belastungen und vielfältige
schwerwiegende
Risiken (z.B. Armut, Gewalt oder Drogenkonsum,
ganz junge Mütter)
gekennzeichnet ist
5. Vorhandene Angebote/Strukturen:
Rheine verfügt über ein breites Netzwerk
unterschiedlicher Angebote für Kinder und Familien in den unterschiedlichsten
Lebenssituationen.
Exemplarisch seien an dieser Stelle einige
Institutionen aufgelistet, die im Rahmen der Jugendhilfe miteinander
kooperieren. Diese Kooperation ist mit dem verstärkten Blick auf Gefährdungen
als Netzwerk „Frühwarnsystem“ auszubauen.
Zielgruppe Kinder im Alter von 0-3 Jahren
● Beratungsangebot für Mütter und Väter mit
Neugeborenen und Säuglingen bis zu einem Jahr und für junge Schwangere
(Caritasverband)
● Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle
(„Donum Vitae“)
● Erziehungsberatungsstelle (Caritasverband)
● Beratungsstelle gegen Missbrauch und
Misshandlung (DKSB)
● Angebote des Gesundheitsamtes
● Tageseinrichtungen
für Kinder/Tagespflege
● Familienzentrum (en)
Zielgruppe Kinder im Alter von 3-6 Jahren
● Beratungsstellen
vgl. oben
● Familienzentrum
(en)
● Tageseinrichtungen
für Kinder/Tagespflege
Zielgruppe Kinder im Alter von 6-10 Jahren
● Beratungsstellen
vgl. oben
● Grundschulen/Förderschulen
● Familienzentrum
(en) in Tageseinrichtungen für Kinder/Tagespflege
Zielgruppe Familien,
deren Lebenssituation durch hohe Belastungen
und vielfältige
schwerwiegende Risiken (z.B. Armut, Gewalt oder Drogenkonsum, ganz junge
Mütter) gekennzeichnet ist
● Beratungsstellen,
vgl. oben
● Drogenberatungsstelle/Suchtberatungsstelle
(Akton Selbsthilfe; Caritasverband)
● Schuldnerberatung
(Caritasverband)
● Frauenhaus
(Diakonisches Werk)
● Familienzentrum
(en)
Neben den o.g. Institutionen werden dem Jugendamt aus
der Nachbarschaft, der Verwandtschaft und anderen Institutionen Informationen
bezüglich eventueller Kindeswohlgefährdungen zur Verfügung gestellt.
Aus der Sichtweise der Struktur Erkennen,
Beurteilen, Handeln wird in diesem Kontext auf folgendes hingewiesen:
Der Anlage 2 zu dieser Vorlage ist ein
Beobachtungsbogen zur strukturierten und gelenkten Wahrnehmung von
Gefährdungsmomenten zu entnehmen. Dieser Fragebogen ist innerhalb des
Jugendamtes verbindlich eingeführt und soll auch im Rahmen der Vereinbarung
nach § 8a SGB VIII den Vertragspartnern als Hilfestellung an die Hand
gegeben werden. Dadurch wird ermöglicht, dass einheitlich die gemachten Erkenntnisse
dokumentiert werden und eine fachliche Beurteilung stattfinden kann. Im
Rahmen der Handlungsoptionen stehen unterschiedliche Jugendhilfeträger,
wie z.B. die ev. Jugendhilfe, outlaw, VSE, Caritasverband u. a. zur Verfügung.
1. Aufgrund rechtlich unterschiedlicher Auffassungen
sind landes- und bundesweit bislang kaum Vereinbarungen nach § 8a SGB VIII
abgeschlossen worden. Nachdem nunmehr die Landesarbeitsgemeinschaft der
Wohlfahrtsverbände einen gemeinsamen Entwurf vorgelegt hat, der auch von den
Landesjugendämtern unterstützt wird, sind die Voraussetzungen für einen kurzfristigen
Vertragsabschluss gegeben.
6. Weitere zu entwickelnde Angebote:
Die oben gemachten Ausführungen zeigen, dass es in
Rheine schon eine vielfältige Kooperation und damit schon gut ausgebildete Frühwarnsysteme
in der Jugendhilfe gibt. Die Kooperationsstrukturen mit den unterschiedlichen
Institutionen laufen in der Regel reibungslos und auf hohem fachlichem Niveau.
In den Veröffentlichungen zu Frühwarnsystemen wird
jedoch auch immer wieder darauf hingewiesen, dass insbesondere beim Schutz von
(Kleinst)Kindern im Alter von 0-3 Jahren eine verbesserte Kooperation und
wirksame Vernetzung von Gesundheitshilfe (Gynäkologen,
Schwangerschaftsberatungsstellen, Hebammen, Geburtskliniken, Kinderkliniken, Kinderärzte,
öffentlicher Gesundheitsdienst) und Kinder- und Jugendhilfe notwendig ist, um
die Kinder besser vor Gefährdungen zu schützen.
Der Focus auf diese Zielgruppe ist insbesondere
deswegen nötig, weil „sich ihr Leben zum größten Teil im Intimbereich der
Familie abspielt, also von außen kaum sichtbar“. (Erwin Jordan, ISA)
Nach Auffassung der Verwaltung sollte auch in Rheine
der Focus der Entwicklung zusätzlicher Strukturen zunächst auf die Entwicklung
von Strukturen der Kooperation zwischen dem Gesundheitsdienst und der
Jugendhilfe gelegt werden, um insbesondere für die Altersgruppe der 0
-3jährigen Kinder ein „Frühwarnsystem“ vorzuhalten.
Auch wenn es im Einzelfall schon sehr gute und auch
gelungene Absprachen zwischen den Beteiligten gibt, sollte versucht werden, die
Kooperationen zu automatisieren.
Um die Ziele der Kooperation primär mit dem
Gesundheitsdienst zu erreichen, soll zunächst ein runder Tisch mit den im
Gesundheitsdienst Tätigen installiert werden. Dabei sollen gegenseitige
Erwartungen, Wünsche und Vorstellungen abgeglichen werden.
Z.B.:
● Wie
arbeitet das Jugendamt?
● Wie
können Informationen unter datenschutzrechtlichen Vorgaben
ausgetauscht werden?
● Welche
Verpflichtung ergibt sich aus der Vorgabe des § 8a SGB VIII?
● Kann medizinisches Personal eine anonyme
Beratung in Anspruch nehmen?
Daneben wird gemeinsam mit dem Arbeitkreis der
Hebammen entwickelt, wie ein noch besserer Informationsaustausch stattfinden
kann. Ein Gedankenaustausch mit dem Arbeitkreis hat seitens der Verwaltung
schon stattgefunden.
Dabei ist insbesondere festgestellt worden, dass
wichtige Informationen über Möglichkeiten und Grenzen der Jugendhilfe, Angebote
seitens der Hebammen, rechtliche Rahmenbedingungen, Vernetzungsstrukturen in
Rheine u.v.m. noch fehlen.
Deshalb ist geplant, ein Fortbildungsangebot für die
in Rheine tätigen Hebammen zur Verfügung zu stellen.
Nach vorheriger Abstimmung mit dem Arbeitskreis der
Hebammen sollte dieses Angebot u.a. folgende Inhalte haben:
► Was bedeutet Schutzauftrag bei
Kindeswohlgefährdung?
► Risikofaktoren für die Entstehung von
Vernachlässigung und Gewalt
► Was erschwert die Beurteilungspraxis?
Einschätzungshilfen
► Welche Vernetzungsstrukturen zur
Kooperation bestehen bereits?
► Wo gibt es Ansprechpartner?
Neben dem Focus auf die Kinder im Alter von 0-3 Jahren
und deren Familien soll als nächster Bereich eine noch engere Kooperation
zunächst mit den Grundschulen entwickelt werden.
Im Rahmen der Umsetzungsplanung zur gemeinsamen
Schulentwicklungs- und Jugendhilfeplanung sind seitens des Gutachters im Rahmen
einer Priorisierung die nächsten Schritte beschrieben worden. Diese sollen nach
entsprechender Beschlussfassung in den Gremien zeitnah im Hinblick auf das
Thema „Frühwarnsystem“ umgesetzt werden.
7. Zusammenfassung:
Wie aus der Vorlage ersichtlich, bestehen in Rheine
schon sehr gut ausgebaute Kooperationsstrukturen.
Bei den Meldungen zu vermuteten Gefährdungssituationen
ist erkennbar, dass nicht nur professionelle Helfer den Weg zum Jugendamt
finden, sondern auch vielfach Personen aus dem sozialen Umfeld sich ihrer
Verantwortung stellen und Hinweise auf Fehlentwicklungen geben. Die bekannten
Vorfälle aus Hamburg, Bremen und zuletzt aus Iserlohn haben deutlich zur
Sensibilisierung beigetragen. Diese Sensibilisierung wird seitens der
Verwaltung ausdrücklich begrüßt.
Hinweisen auf Gefährdungen sind dann jedoch auch mit
den notwendigen Mitteln zu begegnen. Diese Mittel zur Verbesserung der
Lebenssituation und zur Stärkung der Erziehungskompetenzen sind zum Großteil
dann auch Angebote der Hilfe zur Erziehung wie z.B. Sozialpädagogische
Familienhilfe oder Erziehungsbeistandschaften, aber auch gemeinsame
Unterbringungen Mutter-Kind bzw. Vollzeitpflegen als antragsbedingte Leistungen
oder nach Sorgerechtsentzugsverfahren.
Das Bemühen um zeitnahe Information und kurzfristige
Intervention führt dazu, dass zumindest
kurz- bis mittelfristig die Fallzahlen im Bereich der Hilfen zur
Erziehung zunehmen werden.
Dieses wird auch zu Belastungen des Budgets führen!
Langfristig wird jedoch davon ausgegangen, dass die
präventiven Ansätze nachhaltige Auswirkungen auf die Heimerziehungsquote haben
werden und damit auch auf das Budget der Jugendhilfe entlastend wirken.
Trotz aller Bemühungen und aller Fachlichkeit muss
jedoch auch festgehalten werden, dass es eine 100% Sicherheit nie geben kann.
Anlage
2
1.
Angetroffene häusliche Situation:
Wohnverhältnisse
Eigenes Zimmer des Kindes
eigenes Bett; Schrank usw Vermüllung z.B. herumliegende Pampers, verschimmelte Nahrungsmittel, verschmutzte Kleidung
Bereich Küche
Vermüllung z.B. dreckiges
Geschirr, herumliegende Müllsäcke,.verschimmelte
Nahrungsmittel, verdreckter Kühlschrank/Vorratsschrank
Bad
verdreckte
Dusche/Badewanne/Waschbecken, verdreckte Toilette, herumliegender
Müll/Müllsäcke
Wohnzimmer
Vermüllung, herumliegende/stehende Alkoholika
sonstige Räumlichkeiten
Ungeziefer in der Wohnung Ja! Welche ?
Haustiere Ja! Welche? Anzahl?
2. Soziale Situation der Familie
Wer wohnt in der Wohnung ?
Welche Beziehungen haben die Bewohner untereinander ?
Soziökonomischen Verhältnisse
Berufstätig, arbeitslos, SGB 2
Leistungen
Kontakte zu Nachbarn, andere Familienangehörige
Einbindung in Vereinen
3.
Erscheinungsbild des Kindes
Körperliches Erscheinungsbild
Ernährungszustand, Kleidung,
verdreckt, Anzeichen von Krankheiten, Behinderungen,Misshandlungsmerkmale
Einnässen/einkoten,
Mißbrauchsanzeichen
4. Verhalten
des Kindes
Bindungsverhalten
Nähe/Distanz, agressives/depressives Verhalten, wirkt verängstigt
Sexuelle Entwicklung,Sprachverhalten/Sprachverständnis
Kontakte zu Gleichaltrigen,
Schulverweigerung, Delinquentes Verhalten
.
5.
Verhalten der Eltern zum Kind
Zuverlässigkeit/Einschätzbarkeit
Mutter, weibl. Bezugsperson
Vater, männl. Bezugsperson
Altersgemäßer Umgang
Mutter, weibl. Bezugsperson
Vater, männl. Bezugsperson
Nähe/Distanz
Mutter, weibl. Bezugsperson
Vater, männl. Bezugsperson
Drogenmissbrauch
Mutter, weibl. Bezugsperson
Vater, männl. Bezugsperson
Alkoholmissbrauch
Mutter, weibl. Bezugsperson
Vater, männl. Bezugsperson
hat Gefahren im Blick
Mutter, weibl. Bezugsperson
Vater, männl. Bezugsperson
Sonstiges
Mutter, weibl. Bezugsperson
Vater, männl. Bezugsperson
6. Kooperationsverhalten der Eltern
Zeigt Problembewußtsein
Mutter, weibl. Bezugsperson
Vater, männl. Bezugsperson
Kann Gesprächssituation aushalten
Mutter, weibl. Bezugsperson
Vater, männl. Bezugsperson
hat Blick für Belange des Kindes(r)
Mutter, weibl. Bezugsperson
Vater, männl. Bezugsperson
sieht Veränderungsnotwendigkeit
Mutter, weibl. Bezugsperson
Vater, männl. Bezugsperson
hält Termine ein
Mutter, weibl. Bezugsperson
Vater, männl. Bezugsperson
Hält sich an Absprachen
Mutter, weibl. Bezugsperson
Vater, männl. Bezugsperson
Sonstiges:
Mutter, weibl. Bezugsperson
Vater, männl. Bezugsperson
Anlagen:
Antrag der SPD – Fraktion
Beobachtungsbogen