Betreff
Frühwarnsysteme in der Jugendhilfe
Vorlage
342/07
Aktenzeichen
II-2-51-ga
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Rheine beauftragt die Verwaltung, die Maßnahmen zur Entwicklung eines „Frühwarnsystems“ für Kinder im Alter von 0 – 3 Jahren und deren Familien, wie in der Vorlage dargestellt, zu implementieren.

 


Begründung:

 

 

1. Vorbemerkung:

 

Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Rheine hat mit Datum 15.6.06 die Verwaltung gebeten, Modelle und Angebote der Stadt Rheine aufzuzeigen, die helfen, riskante Entwicklungen von Kindern und familiale Krisen frühzeitig zu erkennen und so rechtzeitig eine Verfestigung von Problemlagen zu vermeiden. (Anlage 1)

 

Die Verwaltung hatte mitgeteilt, dass im Rahmen der Schwerpunktsetzung für das Jahr 2007 das Thema „Frühwarnsysteme in der Jugendhilfe“ aufgenommen wird.

 

Die Vorschläge für die Installierung von Frühwarnsystemen gehen von einer verpflichtenden Teilnahme an den Vorsorgeuntersuchungen U1 – U10/J1 bis zur Initiative der Landesregierung, für jedes neugeborene Kind ein „Begrüßungspaket“ vorzusehen, um in den ersten Lebensmonaten jedes Neugeborene Kind zu Hause zu  besuchen. (vgl.: Dormagener Modell)

 

Schon aus der Gesetzesbegründung zum § 8a SGB VIII, der am 1.10.2005 in Kraft getreten ist, lässt sich folgendes ablesen:

„Vor dem Hintergrund spektakulärer Fälle von Kindeswohlgefährdung

(Vernachlässigung, sexueller Missbrauch) erscheint es geboten, dem aus dem staatlichen Wächteramt (Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG) abgeleiteten

Schutzauftrag des Jugendamts gesetzlich eindeutig zu formulieren.“

 

Daraus wird deutlich, dass die Problematik der Vernachlässigung von Kindern nicht neu ist, sondern die Jugendämter schon seit Beginn ihrer Tätigkeit verpflichtet sind, im Rahmen ihres Wächteramtes tätig zu werden.

 

Die Medienberichterstattung intendiert, dass sich die Problematik der Gefährdung um ein Vielfaches erhöht hat.

 

„Die Zahl der gemeldeten Fälle von Kindesmisshandlung ist in Deutschland seit 1996 um rund 50 Prozent gestiegen. Im Jahr 1996 registrierte das Bundeskriminalamt 1.971 Fälle von Misshandlungen von Kindern bis 14 Jahren. 2004 sind 2.916 Fälle angezeigt worden. (BKA 2004) Dagegen stagniert die Anzahl der erfassten Vernachlässigungen von Kinder. Mit 1.170 gemeldeten Fällen 2004 lag sie ebenso hoch wie 1996, als 1.193 Fälle registriert wurden. Fälle von Verwahrlosungen werden in der amtlichen Kriminalitätsstatistik nicht gesondert gezählt. Sie machen allerdings den größten Anteil bei Vernachlässigung der Fürsorge- und Erziehungspflicht aus. Tatsächlich wird der überwiegende Teil der  Fälle überhaupt nicht entdeckt. Nach Schätzungen des UN-Kinderhilfswerkes UNICEF leben in Deutschland ca. 200.000 Kinder in verwahrlosten Zustand oder müssen täglich Misshandlungen ertragen.“ (Positionspapier der Bundespsychotherapeutenkammer S. 7u.8)

 

Die Zahlen zeigen zwar eine Erhöhung der gemeldeten Fälle, zeigen jedoch auch, dass nur ein verschwindend geringer Teil der Misshandlungs- und Vernachlässigungsfälle zur Anzeige gebracht wird. Eine vermutete Vervielfachung der Vernachlässigungs- und Misshandlungsfälle ist offensichtlich aus der Statistik nicht ableitbar.

 

Der Geschäftsführer des Landesverbandes des Deutschen Kinderschutz-bundes NRW, Herr Güthoff, hat in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 22.3.07 grundsätzliche Ausführungen zur Entwicklung von Frühwarn-systemen in der Jugendhilfe dargestellt.

 

Für Rheine gilt es mit Augenmaß zu überprüfen, inwieweit Strukturen zur frühzeitigen Wahrnehmung von risikoreichen Entwicklungen schon zur Verfügung stehen, wo noch verbesserte Strukturen zu schaffen sind und wie diese neuen Strukturen aussehen müssen.

 

 

2. Begriffsdefinition:

 

Ein Frühwarnsystem ist eine Einrichtung, welche aufkommende Gefahren frühzeitig als solche erkennt und Gefährdete möglichst schnell darüber informiert. Sie soll ermöglichen, durch eine rechtzeitige Reaktion die Gefahr abzuwenden oder zu mildern.

Übertragen auf die Anforderungen von „Frühwarnsystemen in der Jugendhilfe“ bedeutet dieses:

Erkennen von Risikofaktoren,

Beurteilen der Gefährdungsmomente und

Handeln zur Verhinderung manifester Problemlagen.

 

 

3. Zielbeschreibung:

 

Die Bundesregierung beschreibt in Ihrem Programm „Frühe Hilfen für Kinder und soziale Frühwarnsysteme“ folgendes Ziel:

 

Verbesserung des Schutzes von Kindern vor Gefährdungen

 

Dabei sieht die Bundesregierung in ihrem Aktionsprogramm folgende Maßnahmen vor:

 

     Frühe Erkennung von Risiken

 

     Entwicklung von sozialen Frühwarnsystemen  mit effektiven Kooperationsstrukturen

 

      Frühe Hilfen und Stärkung der Elternkompetenz

 

 

4. Zielgruppen :

 

      Kinder im Alter von 0-3 Jahren

      Kinder im Alter von 3-6 Jahren

      Kinder im Alter von 6-10 Jahren

      Familien, deren Lebenssituation durch hohe Belastungen und vielfältige

        schwerwiegende Risiken (z.B. Armut, Gewalt oder Drogenkonsum,

ganz junge Mütter) gekennzeichnet ist

 

 

5. Vorhandene Angebote/Strukturen:

 

Rheine verfügt über ein breites Netzwerk unterschiedlicher Angebote für Kinder und Familien in den unterschiedlichsten Lebenssituationen.

Exemplarisch seien an dieser Stelle einige Institutionen aufgelistet, die im Rahmen der Jugendhilfe miteinander kooperieren. Diese Kooperation ist mit dem verstärkten Blick auf Gefährdungen als Netzwerk „Frühwarnsystem“ auszubauen.

 

Zielgruppe Kinder im Alter von 0-3 Jahren

 

     Beratungsangebot für Mütter und Väter mit Neugeborenen und Säuglingen bis zu einem Jahr und für junge Schwangere

        (Caritasverband)

      Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle („Donum Vitae“)

      Erziehungsberatungsstelle (Caritasverband)

      Beratungsstelle gegen Missbrauch und Misshandlung (DKSB)

      Angebote des Gesundheitsamtes

     Tageseinrichtungen für Kinder/Tagespflege

      Familienzentrum (en)

 

Zielgruppe Kinder im Alter von 3-6 Jahren

 

      Beratungsstellen vgl. oben

     Familienzentrum (en)

      Tageseinrichtungen für Kinder/Tagespflege

 

Zielgruppe Kinder im Alter von 6-10 Jahren

 

     Beratungsstellen vgl. oben

     Grundschulen/Förderschulen

      Familienzentrum (en) in Tageseinrichtungen für Kinder/Tagespflege

 

Zielgruppe   Familien, deren Lebenssituation durch hohe Belastungen

und vielfältige schwerwiegende Risiken (z.B. Armut, Gewalt oder Drogenkonsum, ganz junge Mütter) gekennzeichnet ist

 

      Beratungsstellen, vgl. oben

      Drogenberatungsstelle/Suchtberatungsstelle (Akton Selbsthilfe; Caritasverband)

      Schuldnerberatung (Caritasverband)

      Frauenhaus (Diakonisches Werk)

      Familienzentrum (en)

 

Neben den o.g. Institutionen werden dem Jugendamt aus der Nachbarschaft, der Verwandtschaft und anderen Institutionen Informationen bezüglich eventueller Kindeswohlgefährdungen zur Verfügung gestellt.

 

Aus der Sichtweise der Struktur Erkennen, Beurteilen, Handeln wird in diesem Kontext auf folgendes hingewiesen:

 

Der Anlage 2 zu dieser Vorlage ist ein Beobachtungsbogen zur strukturierten und gelenkten Wahrnehmung von Gefährdungsmomenten zu entnehmen. Dieser Fragebogen ist innerhalb des Jugendamtes verbindlich eingeführt und soll auch im Rahmen der Vereinbarung nach § 8a SGB VIII den Vertragspartnern als Hilfestellung an die Hand gegeben werden. Dadurch wird ermöglicht, dass einheitlich die gemachten Erkenntnisse dokumentiert werden und eine fachliche Beurteilung stattfinden kann. Im Rahmen der Handlungsoptionen stehen unterschiedliche Jugendhilfeträger, wie z.B. die ev. Jugendhilfe, outlaw, VSE, Caritasverband u. a. zur Verfügung.

 

 

1. Aufgrund rechtlich unterschiedlicher Auffassungen sind landes- und bundesweit bislang kaum Vereinbarungen nach § 8a SGB VIII abgeschlossen worden. Nachdem nunmehr die Landesarbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände einen gemeinsamen Entwurf vorgelegt hat, der auch von den Landesjugendämtern unterstützt wird, sind die Voraussetzungen für einen kurzfristigen Vertragsabschluss gegeben.

 

6. Weitere zu entwickelnde Angebote:

 

Die oben gemachten Ausführungen zeigen, dass es in Rheine schon eine vielfältige Kooperation und damit schon gut ausgebildete Frühwarnsysteme in der Jugendhilfe gibt. Die Kooperationsstrukturen mit den unterschiedlichen Institutionen laufen in der Regel reibungslos und auf hohem fachlichem Niveau.

 

In den Veröffentlichungen zu Frühwarnsystemen wird jedoch auch immer wieder darauf hingewiesen, dass insbesondere beim Schutz von (Kleinst)Kindern im Alter von 0-3 Jahren eine verbesserte Kooperation und wirksame Vernetzung von Gesundheitshilfe (Gynäkologen, Schwangerschaftsberatungsstellen, Hebammen, Geburtskliniken, Kinderkliniken, Kinderärzte, öffentlicher Gesundheitsdienst) und Kinder- und Jugendhilfe notwendig ist, um die Kinder besser vor Gefährdungen zu schützen.

 

Der Focus auf diese Zielgruppe ist insbesondere deswegen nötig, weil „sich ihr Leben zum größten Teil im Intimbereich der Familie abspielt, also von außen kaum sichtbar“. (Erwin Jordan, ISA)

 

Nach Auffassung der Verwaltung sollte auch in Rheine der Focus der Entwicklung zusätzlicher Strukturen zunächst auf die Entwicklung von Strukturen der Kooperation zwischen dem Gesundheitsdienst und der Jugendhilfe gelegt werden, um insbesondere für die Altersgruppe der 0 -3jährigen Kinder ein „Frühwarnsystem“ vorzuhalten.

 

Auch wenn es im Einzelfall schon sehr gute und auch gelungene Absprachen zwischen den Beteiligten gibt, sollte versucht werden, die Kooperationen zu automatisieren.

 

Um die Ziele der Kooperation primär mit dem Gesundheitsdienst zu erreichen, soll zunächst ein runder Tisch mit den im Gesundheitsdienst Tätigen installiert werden. Dabei sollen gegenseitige Erwartungen, Wünsche und Vorstellungen abgeglichen werden.

Z.B.:

      Wie arbeitet das Jugendamt?

      Wie können Informationen unter datenschutzrechtlichen Vorgaben

ausgetauscht werden?

      Welche Verpflichtung ergibt sich aus der Vorgabe des § 8a SGB VIII?

      Kann medizinisches Personal eine anonyme Beratung in Anspruch nehmen?

 

Daneben wird gemeinsam mit dem Arbeitkreis der Hebammen entwickelt, wie ein noch besserer Informationsaustausch stattfinden kann. Ein Gedankenaustausch mit dem Arbeitkreis hat seitens der Verwaltung schon stattgefunden.

Dabei ist insbesondere festgestellt worden, dass wichtige Informationen über Möglichkeiten und Grenzen der Jugendhilfe, Angebote seitens der Hebammen, rechtliche Rahmenbedingungen, Vernetzungsstrukturen in Rheine u.v.m. noch fehlen.

 

Deshalb ist geplant, ein Fortbildungsangebot für die in Rheine tätigen Hebammen zur Verfügung zu stellen.

Nach vorheriger Abstimmung mit dem Arbeitskreis der Hebammen sollte dieses Angebot u.a. folgende Inhalte haben:

 

     Was bedeutet Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung?

 

     Risikofaktoren für die Entstehung von Vernachlässigung und Gewalt

 

     Was erschwert die Beurteilungspraxis? Einschätzungshilfen

 

     Welche Vernetzungsstrukturen zur Kooperation bestehen bereits?

 

     Wo gibt es Ansprechpartner?

 

 

Neben dem Focus auf die Kinder im Alter von 0-3 Jahren und deren Familien soll als nächster Bereich eine noch engere Kooperation zunächst mit den Grundschulen entwickelt werden.

 

Im Rahmen der Umsetzungsplanung zur gemeinsamen Schulentwicklungs- und Jugendhilfeplanung sind seitens des Gutachters im Rahmen einer Priorisierung die nächsten Schritte beschrieben worden. Diese sollen nach entsprechender Beschlussfassung in den Gremien zeitnah im Hinblick auf das Thema „Frühwarnsystem“ umgesetzt werden.

 

 

7. Zusammenfassung:

 

Wie aus der Vorlage ersichtlich, bestehen in Rheine schon sehr gut ausgebaute Kooperationsstrukturen.

 

Bei den Meldungen zu vermuteten Gefährdungssituationen ist erkennbar, dass nicht nur professionelle Helfer den Weg zum Jugendamt finden, sondern auch vielfach Personen aus dem sozialen Umfeld sich ihrer Verantwortung stellen und Hinweise auf Fehlentwicklungen geben. Die bekannten Vorfälle aus Hamburg, Bremen und zuletzt aus Iserlohn haben deutlich zur Sensibilisierung beigetragen. Diese Sensibilisierung wird seitens der Verwaltung ausdrücklich begrüßt.

 

Hinweisen auf Gefährdungen sind dann jedoch auch mit den notwendigen Mitteln zu begegnen. Diese Mittel zur Verbesserung der Lebenssituation und zur Stärkung der Erziehungskompetenzen sind zum Großteil dann auch Angebote der Hilfe zur Erziehung wie z.B. Sozialpädagogische Familienhilfe oder Erziehungsbeistandschaften, aber auch gemeinsame Unterbringungen Mutter-Kind bzw. Vollzeitpflegen als antragsbedingte Leistungen oder nach Sorgerechtsentzugsverfahren.

 

Das Bemühen um zeitnahe Information und kurzfristige Intervention führt dazu, dass zumindest  kurz- bis mittelfristig die Fallzahlen im Bereich der Hilfen zur Erziehung zunehmen werden.

 

Dieses wird auch zu Belastungen des Budgets führen!

 

Langfristig wird jedoch davon ausgegangen, dass die präventiven Ansätze nachhaltige Auswirkungen auf die Heimerziehungsquote haben werden und damit auch auf das Budget der Jugendhilfe entlastend wirken.

 

Trotz aller Bemühungen und aller Fachlichkeit muss jedoch auch festgehalten werden, dass es eine 100% Sicherheit nie geben kann.


                                                                                                Anlage 2

1.   Angetroffene häusliche Situation:

 

Wohnverhältnisse

 

Eigenes Zimmer des Kindes

eigenes Bett; Schrank usw Vermüllung z.B. herumliegende Pampers, verschimmelte Nahrungsmittel, verschmutzte Kleidung

 

 

 

         

Bereich Küche

Vermüllung z.B. dreckiges Geschirr,  herumliegende Müllsäcke,.verschimmelte Nahrungsmittel, verdreckter Kühlschrank/Vorratsschrank

 

 

 

 

 

Bad

verdreckte Dusche/Badewanne/Waschbecken, verdreckte Toilette, herumliegender Müll/Müllsäcke

 

 

 

 

Wohnzimmer

Vermüllung, herumliegende/stehende Alkoholika

 

 

 

                  

 

 

sonstige Räumlichkeiten

 

 

 

 

Ungeziefer in der Wohnung                                     Ja! Welche ?

 

 

 

Haustiere                                                               Ja! Welche? Anzahl?

 

 


2. Soziale Situation der Familie

 

Wer wohnt in der Wohnung ?

 

 

 

 

 

 

Welche Beziehungen haben die Bewohner untereinander ?

 

 

 

 

 

 

 

Soziökonomischen Verhältnisse

Berufstätig, arbeitslos, SGB 2 Leistungen

 

 

 

 

 

Kontakte zu Nachbarn, andere Familienangehörige

 

 

 

 

 

 

 

Einbindung in Vereinen

 

 

 

 

 


 

3.   Erscheinungsbild des Kindes 

Körperliches Erscheinungsbild

Ernährungszustand, Kleidung, verdreckt, Anzeichen von Krankheiten,         Behinderungen,Misshandlungsmerkmale

Einnässen/einkoten, Mißbrauchsanzeichen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


4.      Verhalten des Kindes

Bindungsverhalten

 

Nähe/Distanz, agressives/depressives Verhalten, wirkt verängstigt

 

 

 

 

 

 

 

Sexuelle Entwicklung,Sprachverhalten/Sprachverständnis

 

 

 

 

 

 

Kontakte zu Gleichaltrigen, Schulverweigerung, Delinquentes Verhalten

 

 

 

 

 

 


.

5.   Verhalten der Eltern zum Kind

 

Zuverlässigkeit/Einschätzbarkeit

Mutter, weibl. Bezugsperson

 

 

 

Vater, männl. Bezugsperson

 

 

 

 

Altersgemäßer Umgang

Mutter, weibl. Bezugsperson

 

 

 

Vater, männl. Bezugsperson

 

 

 

 

Nähe/Distanz

Mutter, weibl. Bezugsperson

 

 

 

Vater, männl. Bezugsperson

 

 

 

 

Drogenmissbrauch

Mutter, weibl. Bezugsperson

 

 

 

Vater, männl. Bezugsperson

 

 

 


 

Alkoholmissbrauch

Mutter, weibl. Bezugsperson

 

 

 

Vater, männl. Bezugsperson

 

 

 

 

hat Gefahren im Blick

Mutter, weibl. Bezugsperson

 

 

 

Vater, männl. Bezugsperson

 

 

 

 

Sonstiges

Mutter, weibl. Bezugsperson

 

 

 

 

Vater, männl. Bezugsperson

 

 

 

 

 

 

 

 




6.   Kooperationsverhalten der Eltern

 

Zeigt Problembewußtsein

Mutter, weibl. Bezugsperson

 

 

 

Vater, männl. Bezugsperson

 

 

 

 

Kann Gesprächssituation aushalten

Mutter, weibl. Bezugsperson

 

 

 

Vater, männl. Bezugsperson

 

 

 

 

hat Blick für Belange des Kindes(r)

Mutter, weibl. Bezugsperson

 

 

 

Vater, männl. Bezugsperson

 

 

 

 

sieht Veränderungsnotwendigkeit

Mutter, weibl. Bezugsperson

 

 

 

Vater, männl. Bezugsperson

 

 

 


 

hält Termine ein

Mutter, weibl. Bezugsperson

 

 

 

Vater, männl. Bezugsperson

 

 

 

 

Hält sich an Absprachen

Mutter, weibl. Bezugsperson

 

 

 

Vater, männl. Bezugsperson

 

 

 

 

Sonstiges:

Mutter, weibl. Bezugsperson

 

 

 

 

Vater, männl. Bezugsperson

 

 

 

 

 

 

 


Anlagen:

Antrag der SPD – Fraktion

Beobachtungsbogen