(zwischen Nadigstraße und Ludwig-Dürr-Straße)
Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Bau- und
Mobilitätsausschuss nimmt die Planungen zur Markierung von Fahrradschutzstreifen auf der Felsenstraße (zwischen
Nadigstraße und Ludwig-Dürr-Straße) zur Kenntnis und stimmt der Maßnahme zu.
Begründung:
Ausgangslage:
Die
Felsenstraße weist zwischen der Nadigstraße bis zur Ludwig-Dürr-Straße
Schlaglöcher, Brüche und Risse in der Asphaltdecke auf. Lediglich der
Kreuzungsbereich mit der Dutumer Straße, der im Zuge des Ausbaus der Dutumer Straße
im Jahr 2013 erfolgte, zeigt sich noch in einem guten Zustand. Da sich die
Asphaltschäden nur auf die oberste Asphaltdeckschicht beschränken, bietet sich
hier eine Deckschichtsanierung zur Verhinderung von eindringendem
Oberflächenwasser in den bituminösen Oberbau und zur Gewährleistung einer
langlebigen, verkehrssicheren Oberfläche an. Aktuell wird diese
Deckschichtsanierung von den Technischen Betrieben Rheine bereits für den
ersten Abschnitt der Felsenstraße (Nadigstraße bis Dutumer Straße) durchgeführt.
Der zweite Abschnitt zwischen Dutumer Straße und Ludwig-Dürr-Straße erfolgt im
Zuge einer weiteren Auftragsvergabe auch noch in diesem Jahr.
Von Seiten der Bevölkerung sowie der Schulgemeinschaft der Kardinal-von-Galen-Grundschule in der Lüdwig-Dürr-Straße wurde in letzter Zeit immer häufiger der Wunsch geäußert, die Sicherheit für die Fahrradfahrer auf der Felsenstraße zu optimieren. Aus diesem Grund soll nach Abschluss des zweiten Abschnitts der Deckschichtsanierung ein beidseitiger Fahrradschutzstreifen auf dem gesamten Bereich der Felsenstraße (von Nadigstraße bis Ludwig-Dürr-Straße) markiert werden.
Beschreibung der geplanten Maßnahme:
Auf der
Felsenstraße wird im Bereich von Nadigstaße bis Ludwig-Dürr-Straße ein
beidseitiger Fahrradschutzstreifen markiert.
Aktuell endet
der gemeinsame Geh-/Radweg – von der Neuenkirchener Straße kommend – in Höhe
der Nadigstraße und der Radfahrer wird mittels der schon bestehenden baulichen
Bordführung auf die Fahrbahn geführt. In der Gegenrichtung erfolgt die
Zuführung auf den gemeinsamen Geh-/Radweg ebenfalls – wie aktuell vorhanden –
in Höhe der Nadigstraße.
Im
Fahrbahnbereich zwischen Nadigstraße und Ludwig-Dürr-Straße wird beidseitig ein
1,50 m breiter Fahrradschutzstreifen mit Fahrrad-Piktogrammen markiert. An
einzelnen Stellen ist der Schutzstreifen auf der östlichen Seite aufgrund der
variierenden Fahrbahnbreite etwas schmaler als 1,50 m, liegt aber immer noch
über dem Mindestmaß von 1,25 m. Die Breite der Fahrbahn zwischen den
Schutzstreifen beträgt 4,50 m (Mindestmaß), so dass ein Begegnen von Pkw
möglich ist.
Die
Straßenabläufe werden im Zuge der Deckschichtsanierung von aktuell 50 cm
breiten Abläufen auf schmalere 30-er Abläufe gewechselt, so dass sich die
nutzbare Breite der Schutzstreifen für den Radfahrer verbessert.
Fahrzeuge
dürfen auf Schutzstreifen nicht parken.
Im
Kreuzungsbereich mit der Ludwig-Dürr-Straße ist eine Änderung der
Vorfahrtsregelung vorgesehen. Anstatt der aktuellen „Rechts-vor-Links“-Regelung
soll hier eine „abknickende Vorfahrt“ angelegt werden. Dadurch kann der
Radfahrer geschützt durch den Kreuzungsbereich geführt werden.
Zur
Sicherheitserhöhung soll der Schutzstreifen im Bereich der „abknickenden
Vorfahrt“ zusätzlich mit einer Rotmarkierung versehen werden. Im restlichen Teil
des Schutzstreifens wird auf die Rotmarkierung verzichtet, da diese zusätzliche
Beschichtung einen deutlich höheren Kostenansatz erforderlich machen würde, der
im Arbeitskreis „Radverkehr“ zu Priorisierung beraten werden sollte. Da dieser
Arbeitskreis erst Ende des Jahres tagen wird, wird die Markierung in kleinerem
Umfang – ohne durchgehende Rotmarkierung – bereits jetzt umgesetzt. Eine
Rotmarkierung könnte nach Zustimmung des Arbeitskreises „Radverkehr“ aber
problemlos im Nachhinein noch angelegt werden. Allerdings sollte bedacht
werden, dass es sich bei der Anlegung von Schutzstreifen nur um eine
„Zwischenlösung“ handelt bis die Felsenstraße – wie im Modul
„MIV/Straßennetzkonzept“ des kommunalen modularen Mobilitätskonzeptes („KOMM“)
vorgesehen – als Tempo 30 Zone eingestuft wird. In Tempo 30 Zonen sind
benutzungspflichtige Radverkehrsanlagen, Radfahrstreifen und Schutzstreifen
nicht zulässig, so dass dann ein Rückbau im Zuge der baulichen Umgestaltung der
Felsenstraße erfolgen müsste.
Finanzierung
Die
Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus dem Budget 53014-846 „Kleine
Radverkehrsmaßnahmen“, das im Zuge des Radverkehrskonzeptes im Haushaltsplan
eingestellt worden ist. Die Kosten für die Markierungsarbeiten der Felsenstraße
(von Nadigstraße bis Ludwig-Dürr-Straße) sowie für die neue
Verkehrsbeschilderung des Kreuzungsbereiches Felsenstraße / Ludwig-Dürr-Straße
betragen laut Kostenschätzung ca. 14.500 €.
Die Kosten
der Deckschichtsanierung werden von den Technischen Betrieben Rheine
übernommen.
Auswirkungen auf den
kommunalen Klimaschutz
Mit der
verstärkten Förderung des Radverkehrs setzt die Stadt Rheine Anreize zur
Nutzung eines gesundheitsfördernden, umwelt- und klimafreundlichen
Verkehrsmittels. Die Umsetzung der dazu im Radverkehrskonzept aufgeführten
Maßnahmen stellen eine zentrale Klimaschutzförderung dar und unterstützt somit
nachhaltig die Klimaschutzziele der Stadt Rheine.
Durch die
Markierung eines Schutzstreifens wird die Attraktivität des Radverkehrs
gesteigert.
Das
Fahrradfahren wird komfortabler und sicherer gestaltet.
Diese Aspekte
tragen dazu bei, dass die Motivation mit dem Fahrrad – statt mit dem Auto – zu
fahren, gesteigert und ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet wird.
Anlage:
Lagepläne 1 – 3