Beschlussvorschlag/Empfehlung:
I. Abwägung
und Abwägungsbeschluss zu den neuen Eingaben der Anlieger:
Der Bau- und
Mobilitätsausschuss beschließt die unter Ziffer I der Begründung aufgeführten
Abwägungen und den Beschlussvorschlag.
II. Festlegung
der herzustellenden Baumstandorte und der Bepflanzung:
Der Bau- und
Mobilitätsausschuss beschließt die unter Ziffer II der Begründung aufgeführten
2 neu zu schaffenden Baumstandorte in der Overbergstraße und die Angaben zur
Herstellung und Bepflanzung.
Begründung:
Es wird Bezug
genommen auf die Vorlage 040/23, die am 02.02.2023 im Bau- und
Mobilitätsausschuss beraten und geändert beschlossen wurde.
Gegenstand dieser
Vorlage ist die Abwägung weiterer Eingaben zu den mit der o. g. Vorlage u. a.
vorgesehenen, zwei neuen Straßengrünbeeten mit Baumbepflanzung in der
Overbergstraße und die Beschlussfassung zu Baumneuanpflanzungen in der
Overbergstraße, im Abschnitt zwischen Konrad-Adenauer-Ring und Ludgeristraße.
Die Verwaltung hat
am 09.03.2023 bei einem Ortstermin Erörterungsgespräche mit den zwei
unmittelbar betroffenen Eigentümern der Grundstücke Overbergstraße 74 und 107
geführt, vor deren Grundstücken gem. der Abwägung und dem Beschlussvorschlag
der Vorlage 040/23 jeweils ein neues Straßengrünbeet mit einer Baumbepflanzung
vorgesehen wurde.
Zudem sollen mit
dieser Vorlage auch die mit E-Mail vom 02.02.2023 von mehreren Anliegern der
Overbergstraße vorgetragenen, weiteren Bedenken und Anregungen hinsichtlich der
zwei konkret vorgesehenen neuen Straßengrünbeete beurteilt und abgewogen
werden.
zu I: Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben
der Anlieger
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine hat im März 2022
beschlossen, dass zeitnah in weiteren Straßen im Stadtteil Schotthock neue
Baumstandorte geschaffen und Baumanpflanzungen umgesetzt werden. Neue
Baumanpflanzungen im Straßenraum sollen u. a. auch in der Overbergstraße
realisiert werden. Auf die Vorlage 114/22 wird verwiesen.
Die angestrebten
Baumneuanpflanzungen im Geltungsbereich des ISEK Schotthock werden im Rahmen
der erwarteten Städtebauförderung umgesetzt.
Die Information
und Bürgerbeteiligung zu den im ersten Schritt geplanten Neuanpflanzungen von
Straßenbäumen im Stadtteil Schotthock erfolgte im Zeitraum vom 20.09.2022 bis
zum 21.10.2022. Hierbei wurden auch die Anlieger der Overbergstraße, zwischen
Konrad-Adenauer-Ring und Ludgeristraße angeschrieben und um Mitteilung etwaiger
Bedenken oder Anregungen gebeten. Die Beurteilung und Abwägung dieser Eingaben
erfolgte mit der Vorlage 040/23. Aus der Abwägung resultierte der
Beschlussvorschlag der Verwaltung, vor den Grundstücken Overbergstraße 74 und 107
jeweils ein Straßengrünbeet mit Baumanpflanzung im Fahrbahnbereich neu
herzustellen.
Aufgrund der
erneuten bzw. weiteren Eingabe mehrerer Anlieger der Overbergstraße mit E-Mail
vom 02.02.2023 gegen die zwei von der Verwaltung vorgeschlagenen Straßengrünbeete,
hat der Bau- und Mobilitätsausschuss in der Sitzung am 02.02.2023 den
entsprechenden Beschlussvorschlag der Verwaltung für den Bereich der
Overbergstraße nicht gefasst und eine Prüfung und Abwägung der neuen Eingaben
gefordert.
Mit dieser Vorlage
werden die Eingaben aus der E-Mail vom 02.02.2023 sowie die Inhalte der beiden
inzwischen geführten Erörterungsgespräche beurteilt und abgewogen.
1. Eingabe (Anlagen 1) – E-Mail von mehreren Anliegern
der Overbergstraße, vom 02.02.2023
Es wird angeführt, dass, von einer Ausnahme
abgesehen, alle Anlieger der Overbergstraße die Anlegung von Straßengrünbeeten
ablehnen. Mit dem Beschlussvorschlag der Vorlage 040/23 sind die Anlieger nicht
einverstanden und halten daran fest, dass auf Straßengrünbeete und Baumanpflanzungen
in diesem Teil der Overbergstraße in Gänze verzichtet werden soll.
Das vorgesehene Straßengrünbeet vor
Overbergstraße 107 würde die Einfahrtsituation verschärfen und im Zusammenhang
mit dem hohen Parkdruck, auch in der Ludgeristraße, zu mehr gefährlichen
Verkehrssituationen führen.
Auch für den vorgesehenen Standort vor dem
Haus Overbergstraße 74 wird keine Verbesserung der Verkehrssicherheit für den
Bereich der Einfahrt vom Konrad-Adenauer-Ring in die Overbergstraße gesehen.
Ein Grünbeet würde hier nicht zusätzlich verkehrsdämpfend wirken, da dies schon
durch regelmäßig dort parkende Fahrzeuge bewirkt würde. Mit einem
Straßengrünbeet würde nur dringend benötigter Parkraum, auch für Kunden des
ansässigen Fleischerfachgeschäftes, verloren gehen.
Nach Meinung der Anlieger werde mit den hohen
Herstellungskosten der beiden Grünbeete nur ein bescheidener Beitrag zur
Klimaverbesserung erreicht und auch die Verkehrssicherheit nicht positiv
beeinflusst, da schon die Parksituation in der Straße den Verkehrsfluss
erheblich bremst. Überdies ließen sich verkehrsberuhigende Maßnahmen hier mit
Pollern, Tellern oder ähnlichen baulichen Maßnahmen deutlich günstiger und
effektiver umsetzen.
Es wird kritisiert, dass die Verwaltung die
Gesamtsituation und den Abwägungsvorschlag nicht mit den Anliegern und auch
nicht mit den unmittelbar betroffenen Grundstückseigentümern vor Ort besprochen
habe.
Die Anlieger unterbreiten den Vorschlag, in
der Overbergstraße auf die beiden vorgesehenen Straßengrünbeete mit Baumanpflanzung
zu verzichten und stattdessen diese Grünbeete auf den nur schwach
frequentierten, seitlichen Stellplatzflächen an der Nordseite des
Konrad-Adenauer-Rings, etwa 100 m stadteinwärts der Kreuzung Overbergstraße
herzustellen. Hier würden die Grünbeetflächen den Parkdruck nicht erhöhen und
würden für den Klimaschutz mindestens den gleichen Effekt erzielen.
Abwägung:
Aufgrund des
beengten Straßenraumes, der dichten Bebauung und des von einem Großteil der
Anwohner vorgetragenen und objektiv feststellbaren hohen Stellplatzbedarfes in
diesem Teil der Overbergstraße, sieht die Verwaltung anstatt der 4 zunächst
vorgesehenen neuen Straßengrünbeete nur noch 2 Grünbeete für die Anpflanzung
von jeweils einem neuen Straßenbaum an geeigneten Bereichen vor. Diese liegen
jeweils in Nähe der Einfahrt aus der Ludgeristraße und aus dem
Konrad-Adenauer-Ring. Auf die entsprechende Abwägung in der Vorlage 040/23 wird
hier verwiesen.
Die zwei
geplanten Straßengrünbeete mit einem Straßenbaum, jeweils am Anfang des
Straßenabschnittes, sorgen für eine dauerhafte, optisch gut wahrnehmbare und
wirksame Einengung des Straßenraumes bei Einfahrt in die Overbergstraße und
verdeutlichen die Einfahrt in den Tempo-30-Bereich. Die Fahrzeugführer können
so anhand dieser Ausbaumerkmale erkennen, dass sie in eine Tempo-30-Zone
einfahren. Eine Einengung durch parkende Fahrzeuge besteht dagegen lediglich
temporär, nur für die Zeit des Parkvorganges.
Die Grünbeete
sind so platziert, dass bei Einfahrt in die Overbergstraße, sowohl von der
Ludgeristraße als auch vom Konrad-Adenauer-Ring, ein Fahrzeug zunächst bis vor
das geplante Beet vorfahren könnte, um möglichen Begegnungsverkehr passieren zu
lassen.
Die
beschriebenen gefährlichen Situationen entstehen insbesondere dann, wenn die
parkenden Fahrzeuge zu nah am Kreuzungspunkt abgestellt werden, so dass ein
Begegnungsverkehr bei Einfahrt in die Overbergstraße nicht möglich ist und zwei
Autos sich gegenseitig an der Weiterfahrt hindern. Diesem Problem kann nur,
unabhängig vom Einbau der Beete, durch Halteverbote im Nahbereich der
Einmündungen entgegengewirkt werden.
Mit dem
Einbau von Tellern oder Schwellen im Fahrbahnbereich sind häufig negative
Auswirkungen auf die Befahrbarkeit mit Fahrrädern oder Rettungswagen sowie
Lärmbelästigungen bei Überfahrt verbunden. Daher werden diese baulichen Mittel
nur in Ausnahmefällen eingeplant, wenn andere Möglichkeiten, wie z. B.
Grünbeete, ausscheiden.
Nach
verkehrsplanerischer Beurteilung ist festzustellen, dass die beiden von der
Verwaltung vorgesehenen neuen Straßengrünbeete keine Verschlechterung der
Verkehrssicherheit oder der Übersichtlichkeit des Verkehrsraumes verursachen.
Die diesbezüglich angeführten Bedenken sind objektiv nicht plausibel und als
unzutreffend zu beurteilen.
Mit diesen
zwei Grünbeeten wird allerdings jeweils eine Stellplatzfläche im Straßenraum
verloren gehen. Dies verursacht objektiv keine unzumutbare Erhöhung des
Parkdrucks. Es bestehen zudem sowohl in der Ludgeristraße als auch am
Konrad-Adenauer-Ring ausreichend weitere Stellplatzflächen im öffentlichen
Straßenraum, die fußläufig gut erreichbar sind.
Da der
Konrad-Adenauer-Ring in der bestehenden Form vor einigen Jahren mit
Fördermitteln des Landes umgebaut worden ist und die Herstellungsmerkmale, wie
z.B. die Parkplätze, zweckgebunden sind, scheidet eine Umnutzung von
Stellplätzen in Grünbeete in diesem Straßenzug aus. Der geäußerte
Alternativvorschlag ist daher nicht umsetzbar.
Mit der
Anpflanzung von zwei Straßenbäumen wird hier eine angemessene Mindestbegrünung
des Straßenraumes in der Overbergstraße erreicht, ähnlich wie dies im Abschnitt
der Overbergstraße südlich des Konrad-Adenauer-Ringes seit Längerem der Fall
ist.
Ein
Erörterungstermin mit der Anliegergemeinschaft hat nicht stattgefunden. Die
Verwaltung hat nun jedoch mit den beiden unmittelbar betroffenen
Grundstückseigentümern ein Erörterungsgespräch geführt, die Planung erläutert
und deren Meinung dazu direkt eingeholt. Die Abwägung der dabei erhaltenen
Stellungnahmen erfolgt nachfolgend.
Abwägungsbeschluss
zu 1.:
Der Bau- und
Mobilitätsausschuss beschließt den Neubau von zwei Straßengrünbeeten im
Fahrbahnbereich der Overbergstraße und die Neuanpflanzung von Straßenbäumen
entsprechend der Planung der Abwägung.
2. Eingabe (Anlage 2) – Erörterungsgespräch mit
Grundstückseigentümer/in Overbergstr. 74
Die geplante Baumanpflanzung vor dem
Grundstück wird kategorisch abgelehnt. Es wird befürchtet, dass dann aufgrund
des regelmäßig hohen Parkdruckes vermehrt vor einer oder den beiden bestehenden
Grundstückszufahrten geparkt wird, was vereinzelt heute schon der Fall sei,
insbesondere zu den Stoßzeiten des benachbarten Fleischereifachgeschäftes. Auf
das rücksichtslose Verhalten vieler Autofahrer/innen wird hingewiesen.
Es wird angeführt, dass die Querung der
Straße, insbesondere auch mit einem Rollator, deutlich erschwert würde, wenn
ein Straßengrünbeet vor dem Grundstück, zwischen den beiden Zufahrten
hergestellt würde. Zudem würde es erschwert werden, in ein Taxi oder ein
Fahrzeug eines Kranken-Fahrdienstes zuzusteigen.
Es wird kritisiert, dass die Stadt
ausgerechnet vor diesem Grundstück, das noch viel begrünte und pflegeintensive
Gartenflächen sowie einige Obstbäume aufweist, ein Grünbeet mit einem
Straßenbaum herstellen will. Wenn die Stadt Rheine an dieser Stelle ein
Straßengrünbeet mit Baumpflanzung herstellen sollte, würde die bisher noch
bepflanzte Vorgartenfläche in eine Schotterbeetfläche umgewandelt. Zudem würden
dann auch die hinten im Garten noch stehenden Obstbäume entfernt werden.
Abwägung:
Mit dem zwischen
den beiden Grundstückszufahrten geplanten Straßengrünbeet wird nur eine
Stellplatzfläche im Straßenraum verloren gehen. Dies verursacht objektiv keine
unzumutbare Erhöhung des Parkdrucks. Es bestehen zudem am Konrad-Adenauer-Ring
ausreichend weitere Stellplatzflächen im öffentlichen Straßenraum, die
fußläufig schnell erreichbar sind. Es lässt sich nicht ausschließen, dass es
künftig häufiger dazu kommen könnte, dass Fahrzeuge kurzzeitig rechtswidrig vor
einer der Einfahrten geparkt werden. Allerdings besteht diese Gefahr auch heute
schon zum Teil.
Die Behauptung es
könne künftig schwerer sein, als Fußgänger und insbesondere als
mobilitätseingeschränkte Person die Fahrbahn zu überqueren, wenn hier ein
Straßengrünbeet entstünde, ist nicht plausibel und als unzutreffend zu
beurteilen. Im Gegenteil bietet ein Straßengrünbeet, auch gerade für Personen
mit Rollator o. ä. einen zusätzlichen Schutz beim Betreten der Fahrbahn. Zudem
werden Personen hinter einem mit niedriger bodendeckender Vegetation und einem
Baum bepflanzten Grünbeet deutlich besser wahrgenommen, als hinter einem
geparkten Fahrzeug. Auch der Zustieg in ein Taxi oder einen Krankentransport
wird nicht wesentlich erschwert, da ein kurzfristiger Halt und Zustieg im
Bereich der beiden Grundstückszufahrten weiterhin möglich ist und nach eigenen
Angaben auch heute schon häufig der Bereich zwischen den beiden Zufahrten durch
ein geparktes Fahrzeug belegt ist.
Abwägungsbeschluss
zu 2.:
Der Bau- und
Mobilitätsausschuss beschließt den Neubau von zwei Straßengrünbeeten im
Fahrbahnbereich der Overbergstraße und die Neuanpflanzung von Straßenbäumen
entsprechend der Planung der Abwägung.
3. Eingabe (Anlage 3) - Erörterungsgespräch mit
Grundstückseigentümer/in Overbergstr. 107
Das geplante Straßengrünbeet neben dem
Grundstück wird grundsätzlich sehr kritisch gesehen. Es wird darauf
hingewiesen, dass in dem Bereich regelmäßig Pkw parken, die zu Anwohnern der
gegenüberliegenden Straßenseite gehören und dass dort keine ausreichenden
Stellplatzflächen bestehen. Für das eigene Grundstück werden hinsichtlich
Parkmöglichkeiten keine Einschränkungen gesehen, da auf dem Grundstück drei
Garagen-Einstellplätze bestehen und somit die Bewohner/innen des eigenen
Grundstückes keine Fahrzeuge in der Straße abstellen müssten.
Die Notwendigkeit oder der Sinn des geplanten
Straßengrünbeetes in der Overbergstraße wird nicht gesehen. Es wird kritisiert
und darauf hingewiesen, dass Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung und
Fahrbahneinengung wesentlich sinnvoller und dringlicher für die Ludgeristraße
umzusetzen wären, da hier regelmäßig viel zu schnell gefahren würde.
Wenn bei der Art der Baumbepflanzung auf dem
geplanten Grünbeet berücksichtigt wird, dass das Wohngebäude und das Grundstück
nicht beeinträchtigt werden, kann die Maßnahme grundsätzlich akzeptiert werden.
Befürwortet wird dies aber ausdrücklich nicht.
Abwägung:
Mit dem seitlich
am Grundstück und nördlich der bestehenden Grundstückszufahrt
geplanten Straßengrünbeet wird
effektiv nur eine Stellplatzfläche im Straßenraum verloren gehen. Dies wird
objektiv keine unzumutbare Erhöhung des Parkdrucks verursachen. Es bestehen
zudem auch an der Ludgeristraße ausreichend weitere Stellplatzflächen im
öffentlichen Straßenraum, die in geringer Entfernung fußläufig erreichbar sind.
Das
vorgesehene Straßengrünbeet am Anfang des Straßenabschnittes in geringer
Entfernung zur Ludgeristraße, sorgt für eine dauerhafte, optisch gut
wahrnehmbare und wirksame Einengung des Straßenraumes bei Einfahrt in die
Overbergstraße und verdeutlicht die Einfahrt in den Tempo-30-Bereich.
Mit der
Anpflanzung von 2 Straßenbäumen im Abschnitt der Overbergstraße, zwischen
Ludgeristraße und Konrad-Adenauer-Ring, wird eine angemessene Mindestbegrünung
des Straßenraumes erreicht, so wie dies seit Längerem für den Teil der
Overbergstraße südlich des Konrad-Adenauer-Ring der Fall ist.
Im
Erörterungsgespräch vor Ort wurde darauf hingewiesen, dass für die
Baumanpflanzung in dem geplanten Straßengrünbeet eine relativ langsam wachsende
und nichtfruchtende, klein-bis mittelkronige Baumart verwendet wird,
vergleichbar mit den vor Kurzem noch an der Ludgeristraße vorgenommenen
Ersatzanpflanzungen. Erhebliche Beeinträchtigungen für das Anliegergrundstück
werden daher von der geplanten Straßenbepflanzung auch mittel- bis langfristig
nicht ausgehen.
Abwägungsbeschluss
zu 3.:
Der Bau- und
Mobilitätsausschuss beschließt den Neubau von zwei Straßengrünbeeten im
Fahrbahnbereich der Overbergstraße und die Neuanpflanzung von Straßenbäumen
entsprechend der Planung der Abwägung.
zu II: Festlegung
der herzustellenden Baumstandorte und der Bepflanzung:
Herzustellende Baumstandorte nach Abwägung der
Bürgerbeteiligung
Nach den
Ergebnissen der technischen Prüfung und der Abwägung der weiteren Eingaben aus
der Anliegerbeteiligung und den zwei vor Ort geführten Erörterungsgesprächen,
sollen folgende Baumstandorte neu hergestellt werden:
2
Baumneuanpflanzungen im Fahrbahnbereich der Overbergstraße
- 2
Baumstandorte mit Rigolenversickerung, Herstellung im Fahrbahnbereich
vor den Grundstücken Nr. 74 und 107 - Verlust
von ca. 2 Pkw-Einstellplätzen im Straßenraum
- Herstellungskosten
geschätzt: ca. 30.000,- Euro
Herstellungsmerkmale:
Für die
Herstellung der neuen Baumstandorte auf bisher noch voll versiegelten
Straßenflächen (Fahrbahnfläche) sind folgende Herstellungsmerkmale vorgesehen
und einzuhalten:
- Mindestvolumen
der Baumpflanzgruben bei Entsiegelung und Herstellung neuer
Straßengrünbeete in Fahrbahnflächen: mind. 8 cbm
- zusätzlich
- wenn technisch u. aufgrund der Standortbedingungen möglich - bei den neu
herzustellenden Grünbeeten im Bereich der Fahrbahn: Einbau einer
Rigolenversickerung
- Verfüllung
der Baumpflanzgruben mit gütegesichertem Baumpflanzsubstrat gem. FLL
Richtlinie „Empfehlungen für Baumpflanzungen Teil 2: Standortvorbereitungen
für Neupflanzungen; Pflanzgruben, Wurzelraumerweiterung, Bauweisen und
Substrate“, Substrat für Pflanzgrubenbauweise 2, „überbaubar“, Körnung
0/32 oder 0/45 mm
- Größe
der offenen Baumscheibe bei neuen Straßengrünbeeten im Fahrbahnbereich mind.
6,0 qm
- Einbau
von mind. 2 Stück Tiefenbelüftungen bei teilweise überbauten Pflanzgruben
- Bepflanzung
der offenen Baumscheibe mit standortgeeigneten, niedrigwachsenden,
bodendeckenden Gehölzen
- Anpflanzung
von für den Straßenraum geeigneten standortgerechten und stadtklimafesten
Laubbaumarten und –sorten. Folgende Baumarten können verwendet werden:
Burgen-Ahorn, Kegel-Feldahorn, Kegel-Ulme oder Stadt-Ulme,
Säulenhainbuche, Blumenesche, Eisenholzbaum
Finanzielle Auswirkungen:
Die beiden
vorgesehenen Baumneuanpflanzungen in der Overbergstraße sind Teil der für 2023
im Bereich des ISEK Schotthock vorgesehenen, weiteren Maßnahmen zur linearen
Durchgrünung des Stadtteils. Auf die Ausführungen in der Vorlage 040/23 wird
verwiesen.
Im Budget
5963-008 sind für die Maßnahme zum ISEK-Schotthock „Lineare Durchgrünung des
Stadtteils“ in 2023 Mittel in Höhe von 360.000 Euro bereitgestellt worden. Für
das Jahr 2023 sind für das Projekt Einnahmen aus Mitteln der von der Stadt
Rheine beantragten Städtebauförderung zum ISEK Schotthock in Höhe von 216.000
Euro veranschlagt (60 % Förderanteil) worden.
Die
Finanzierung der geplanten Begrünungsmaßnahmen und deren Umsetzung stehen unter
Vorbehalt der Bewilligung des Fördermittelgebers. Die Bewilligung liegt derzeit
noch nicht vor.
Anlagen:
Anlage 1: E-Mail Eingabe 1
Anlage 2: Erörterungsgespräch Eingabe 2
Anlage 3: Erörterungsgespräch Eingabe 3
Anlage 4: Lageplan
Baumstandorte Overbergstraße