Betreff
Sachstand Dorfentwicklungspläne
Vorlage
149/23
Aktenzeichen
FB 5.10 me
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz nimmt die Ausführungen zum Sachstand der Dorfentwicklungspläne zur Kenntnis und beschließt die Geltungsbereiche der Dorfentwicklungspläne für die Stadtteile Altenrheine, Elte, Gellendorf, Hauenhorst, Mesum und Rodde als Grundlage für die weitere Planung.

 


Begründung:

 

1.    Dorfentwicklungspläne

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz hat mit der Vorlage Nr. 339/21 am 01. Juli 2021 beschlossen, dass Dorfentwicklungspläne für die Stadtteile Altenrheine, Elte, Gellendorf, Hauenhorst, Mesum und Rodde erstellt werden. Zur Erreichung der Ziele soll ein externes Büro mit der Aufgabenstellung betraut werden.

 

Zentrale Ziele der Dorfentwicklungspläne ist die Zukunftssicherung der Ortslagen. Dabei sollen die Siedlungsstrukturen als Lebens-, Arbeits-, Erholungs-, Kultur- und Naturräume für die Bewohner*innen gesichert und weiterentwickelt werden. Schwerpunkte sind in folgenden Bereichen zu setzen:

 

o   Verbesserung der innerörtlichen Verkehrsverhältnisse

o   Gestaltung von dörflichen Plätzen, Freiflächen

o   Erhaltung des dörflichen Charakters und ortsbildprägender bzw. landschaftstypischer Gebäude, z. B. durch Um- und Nachnutzung, Anpassung oder Sanierung von Gebäuden und Hofräumen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe

o   Verbesserung und Ausbau von Freizeit- und Naherholungseinrichtungen

o   Stärkung des innerörtlichen Gemeinschaftslebens, etwa durch Neu-, Aus- und Umbau bzw. Gestaltung ländlicher Grundversorgungseinrichtungen sowie von Begegnungs-stätten für die ländliche Bevölkerung

 

2.    Sachstand

 

Aktuell werden die Auslobungsunterlagen für eine Ausschreibung vorbereitet. Die Ausschreibung beinhaltet die Konzepterstellung, welche die systematische und ganzheitliche Analyse der Stadtteile beinhaltet und strukturierte Handlungsempfehlungen formulieren soll. Konkret müssen im Rahmen dessen Bestandsaufnahmen durchgeführt werden, welche die vorhandenen Qualitäten und Mängel der Untersuchungsräume sowie die prägenden Elemente aufzeigen. Weiterhin sind umsetzungsfähige Maßnahmenkataloge und Lösungsvorschläge für erkannte Herausforderungen zu erarbeiten. Darüber hinaus ist ein dialogorientiertes Beteiligungsverfahren fester Bestandteil des Prozesses, dieses wird eine umfassende Einbindung der unterschiedlichen Akteursgruppen sowie der Bewohnerschaft garantieren.

 

Die Beauftragung ist, wie in der Vorlage Nr. 339/21 beschlossen, für den Sommer 2023 geplant. Zu diesem Zeitpunkt soll das neue Programm zur „Dorferneuerung“ seitens des Landes vorliegen. Dieses beinhaltet eine mögliche Refinanzierung der Konzepterstellung durch die Förderung. Die Stadtplanung steht hier im Austausch mit der Bezirksregierung Münster.

 

3.    Auswirkungen auf den kommunalen Klimaschutz

 

Die Belange des Klimaschutzes und der Klimafolgenanpassung werden im Zuge der Projektbearbeitung berücksichtigt.

 

4.    Zeitplanung

 

In der ersten Jahreshälfte 2023 werden die Auslobungsunterlagen erstellt und abgestimmt. Vor den Sommerferien ist die Vergabe des Auftrags geplant, so dass ein Projektstart im Spätsommer/Herbst realistisch erscheint. Gemeinsam mit dem beauftragten Büro wird dann eine Priorisierung der Stadtteile vorgenommen und eine konkrete Zeitschiene erstellt.

 

5.    Abgrenzung der Geltungsbereiche

 

Um den Geltungsbereich der sechs Stadtteile zu identifizieren muss eine klare Gebietskulisse für Altenrheine, Elte, Gellendorf, Hauenhorst, Mesum und Rodde hergestellt werden. Zu definieren sind die Orte und deren Ortskerne, um diese von umliegenden Streu- und Splittersiedlungen zu unterscheiden. Die Definition erfolgt anhand zentraler Versorgungs- oder Sozialeinrichtungen. Diese müssen vorhanden sein und über eine ausgeprägte Identifikationsstruktur verfügen. Die Stadtteile sind deshalb nicht allein siedlungsräumlich zu verstehen, sondern gelten als Räume der sozialen Vernetzung und bieten Platz für bürgerschaftliches Engagement. Darüber hinaus muss ein zusammenhängender Siedlungsraum erkennbar sein. Großflächige Gewerbe- und Industrieansiedlungen werden nicht berücksichtigt.

 

Für die zu untersuchenden Stadtteile ist der Übergang zwischen Siedlungskern und Splittersiedlungen sowie einzelne Hoflagen gut zu definieren. Die sechs Stadtteile erfüllen ebenfalls das Kriterium des Vorhandenseins zentraler Einrichtungen für das Dorfgemeinschaftsleben.

 

Der Geltungsbereich wird in Anlage 1 kartographisch dargestellt und orientiert sich an den genannten Kriterien. Die Geltungsbereiche sind Grundlage der weiteren Planung. Im Zuge der Bearbeitung können diese gegebenenfalls angepasst werden.

 


Anlage:

 

Geltungsbereiche Dorfentwicklungspläne