Betreff
Fortschreibung der Bedarfsplanung für Tageseinrichtungen für Kinder
Vorlage
347/07
Aktenzeichen
FB 2/lg
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt den vorgelegten Bericht zur Kindergartenbedarfsplanung zur Kenntnis. Sobald die Ausbauziele und die Höchstgrenzen im Rahmen des KiBiz durch das Land benannt sind, erfolgt die weitere Beratung im Unterausschuss „Jugendarbeit und Kindertageseinrichtungen“ und in der Arbeitsgemeinschaft „Förderangebote in Tageseinrichtungen für Kinder“.

 


Begründung:

 

Nach § 10 Abs. 4 des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder  haben die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe einen Bedarfsplan für Tageseinrichtungen zu erstellen und mindestens alle 2 Jahre fortzuschreiben.

 

Die letzte Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung wurde im Aug. 2006 vom Jugendhilfeausschuss beraten.

 

Eine längerfristige konkrete Planung im Bereich der Kindertagesbetreuung ist zurzeit nicht möglich. Die Landesregierung plant mit Wirkung zum 1.8.2008 durch das „Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern“ (Kinderbildungsgesetz - KiBiz) die Kindertagesbetreuung neueren Erkenntnissen anzupassen. Der Gesetzesentwurf der Landesregierung liegt inzwischen vor. Daraus gehen jedoch noch keine konkretisierbaren Planungszahlen hervor. So heißt es im § 21 Abs. 6 lediglich:

„Für den schrittweisen Ausbau von Plätzen für unter dreijährige Kinder in Tageseinrichtungen und für den Ausbau von Plätzen in der Kindertagespflege werden bis zum Erreichen der Ausbauziele durch das Haushaltsgesetz jährlich Höchstgrenzen festgelegt.“

 

Solange die Ausbauziele und die Höchstgrenzen durch das Land nicht benannt und die örtlichen Kontingente festgelegt sind, kann auch noch keine konkrete Ausbauplanung erfolgen.

 

Somit fußt die nun vorgelegte Planung (siehe Anlage) auf die bisherigen Planwerte.

 

Festzustellen ist, dass auch weiterhin der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder im Alter von 3 Jahren bis zum Beginn der Schulpflicht in Rheine erfüllt werden kann. Durch zurückgehende Geburtenzahlen ist auch ein weiterer Ausbau der Plätze für unter dreijährige mit den bestehenden Kapazitäten möglich.

 


Anlagen: Planungsbericht 2007