Betreff
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Durchführung von Brandverhütungsschauen im Gemeindegebiet Neuenkirchen
Vorlage
193/23
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Rat der Stadt Rheine beauftragt die Verwaltung, mit der Gemeinde Neuenkirchen eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Durchführung der Brandverhütungsschauen auf dem Gebiet der Gemeinde Neuenkirchen abzuschließen.

 


Begründung:

 

Im Zuge der interkommunalen Zusammenarbeit sollen zukünftig die Brandverhütungsschauen auf dem Gebiet der Gemeinde Neuenkirchen im Wege der mandatierenden Aufgabenübertragung durch die Feuerwehr der Stadt Rheine wahrgenommen werden. Hierfür ist der Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung erforderlich, die der Genehmigung durch den Landrat des Kreises Steinfurt bedarf.

 

Die Abrechnung erfolgt auf Basis der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandverhütungsschau in der Stadt Rheine (siehe auch Vorlage 066/23). Aufgrund der unterschiedlichen Kategorisierung der zu prüfenden Objekte ist mit einer durchschnittlichen Gebühr von 100 EUR zu rechnen. Nach Rücksprache mit der Gemeinde Neuenkirchen werden jährlich rund 30 Brandverhütungsschauen erforderlich.

 

 


Anlage:

 

Öffentlich-rechtliche Vereinbarung Brandverhütungsschauen Neuenkirchen