Betreff
Ausbau Neue Stiege von Dechant-Römer-Straße bis westliche Parkplatzzufahrt des geplanten Waldfriedhofes Offenlage der Ausbauplanung
Vorlage
086/06
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bauausschuss nimmt den Ausbauentwurf zur Kenntnis und beschließt dessen Offenlage in den Diensträumen des Fachbereiches 5/66.


Begründung:

 

1.    Festsetzung im Bebauungsplan

 

Die Straße „Neue Stiege“ befindet sich in den Grenzen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. M70, Kennwort: „Elter Straße“ und Nr. 295, Kennwort „Wohnpark Mesum“. Sie ist als Erschließungsstraße einzustufen.

Die an die Neue Stiege angrenzenden Wohngrundstücke sind bereits vollständig bebaut. Der angrenzende Waldfriedhof wird zurzeit hergerichtet.

 

Die Straßenparzellen sind in Breiten zwischen 9,00 m im Bereich der Bebauung und in einer Breite von 6,00 m im Bereich des Waldfriedhofes ausgewiesen.

 

2.    Einfügung in das Straßennetz

 

Die Straße „Neue Stiege“ ist aufgrund ihrer Verkehrsbedeutung und Lage im Straßennetz als Erschließungsstraße einzustufen.

Neben der Erschließung der angrenzenden Wohnhäuser hat sie auch die Aufgabe den Friedhof und einen Spielplatz an das übrige Straßennetz anzubinden.

 

Der Ausbau ist im Bereich der Wohngrundstücke im Trennungsprinzip vorgesehen. Die Gehwege, Parkbuchten und Grünbeete werden durch ein Bord mit vorgelagerter Rinne höhenmäßig von der Fahrbahn abgesetzt. An der westlichen Straßenseite wird die Fahrbahn durch ein Schrammbord abgegrenzt.

Im Zuwegungsbereich zum Friedhof wird das höhengleiche Mischungsprinzip eingesetzt.

 

3.    Notwendige Breiten der einzelnen Ausbauabschnitte

 

        a) Neue Stiege im Bereich der Wohnbebauung

 

Es ist ein Ausbau im Separationsprinzip mit 5,00m breiter asphaltierter Fahrbahn und einem einseitigen 1,50 m breiten Gehweg (Platten) vorgesehen. Der Gehweg wird durch einen 2,00m breiten Streifen mit abwechselndem Einbau von Grünbeeten und Parkflächen von der Fahrbahn abgetrennt.

 

Die Parkflächen /Grünbeete erhalten eine Einfassung aus abgerundeten Bordsteinen. Die Stellplatzflächen werden in anthrazitfarbigem Pflaster ausgeführt.

 

An der westlichen Straßenseite grenzt ein 0,50 m breites Schrammbord die Fahrbahn ab.

 

Auf Einengungen und Aufpflasterungen wurde verzichtet um ein hinderungsfreies Anfahren des Friedhofes zu ermöglichen.

 

b) Neue Stiege im Bereich des Waldfriedhofes

 

Im Zuwegungs- und Einfahrtsbereich des Friedhofparkplatzes wird eine 6,00m breite Fahrbahn aus Pflaster geplant.

 

Um den Eindruck einer optischen Bremse zu erzielen, ist ein farblicher Wechsel des Betonsteinpflasterbelages (Rechteckpflaster rot/grau) vorgesehen.

 

Im Zuge der Straßenbaumaßnahme soll die Vorfläche des Parkplatzes für den Friedhof gleichzeitig durch die Stadt erstellt werden.

 

Die hierdurch entstehenden Kosten fließen nicht in den beitragsfähigen Aufwand ein.

 

c) Fuß- und Radwege

 

Es wird östlich der asphaltierten Fahrbahn ein 1,50 m breiter Gehweg in plattierter Bauweise angelegt.

Zwischen der Neuen Stiege und dem Baugebiet Wohnpark Mesum wird ein 3,00 m breiter Fuß- und Radweg in wasserdurchlässigem, rotem Pflaster angelegt. Dieser Fuß- und Radweg wird durch 2,00 m breite Grünstreifen begrenzt.

 

4.    Entwässerung

 

Die Entwässerung der befestigten Verkehrsfläche erfolgt über 30 cm breite

Entwässerungsrinnen mit Abläufen und Anschlüssen an die Kanalisation.

 

5.    Beleuchtung

 

Es ist die Aufstellung von Seitenaufsatzleuchten LSS  151-2, 2 x 11 Watt, mit 4,00 m Lichtpunkthöhe eingeplant.

 

6.    Bürgerbeteiligung

 

Die vorgeschlagene Offenlage der Planunterlagen wird seitens der Verwaltung für erforderlich gehalten, um den Anliegern Gelegenheit zur Äußerung zu den Herstellungsmerkmalen, insbesondere zu den Baumstandorten zu geben.

 

7.    Abrechnung der Ausbaukosten

 

Ausbaukosten:

 

Neue Stiege, Erschließungsstraße einschl. Verlängerung:                    136 T€

Vorfeld Parkplatz Friedhof                                                                  47 T€

                                                                                                     ---------

                                                                                                       183 T€

 

Die Erschließungsanlage Neue Stiege beginnt an der Dechant-Römer-Straße und endet hinter der westlichen Parkplatzzufahrt des geplanten Waldfriedhofes. Die Neue Stiege endet deshalb hinter der westlichen Parkplatzzufahrt des Waldfriedhofes, weil nur so der Friedhof zufrieden stellend erschlossen werden kann. Die sich dadurch ergebende höhere Beitragsbelastung der Eigentümer der Wohngrundstücke ist noch zu rechtfertigen, weil die in die Aufwandverteilung einzubeziehende Teilfläche des Waldfriedhofes die Beitragsbelastung der Wohngrundstücke auch so noch mindert.

 

Beim Ausbau der Straße Neue Stiege handelt es sich um die erstmalige Herstellung einer Erschließungsanlage. Die Abrechnung der Erschließungsbeiträge erfolgt nach Bestimmungen des BauGB (90 % Anliegeranteil).

 

8.    Ausbauzeitpunkt

 

Der Ausbau erfolgt - nach Abschluss des Planverfahrens voraussichtlich im Sommer 2006.

 

9.    Finanzierung

 

Die Durchführung der Maßnahme ist im derzeit gültigen Investitionsplan für 2006 enthalten. Gleichwohl steht die Maßnahme im Rahmen der Aufstellung des neuen Investitionsplanes unter dem Vorbehalt der derzeit nicht gesicherten Finanzierung.


Anlagen:

 

Anlage 1: Übersichtspläne Ausbau Neue Stiege