Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Die Verwaltung
wird beauftragt auf Grundlage des beigefügten Betriebskonzeptes den Bau und
Betrieb der drei Mobilitätshubs (MH) vorzubereiten. Dabei wird die Verwaltung
beauftragt, zur klären, ob eine Inhousevergabe des Betriebs an die
Verkehrsbetriebe Rheine (VSR) rechtlich zulässig ist sowie der Betrieb durch
die VSR auf Grundlage des Betriebskonzeptes möglich ist.
Begründung:
Mit dem
Europa-Viertel am Waldhügel ist mit dem Grundsatzbeschluss von 2021 (vgl.
Vorlage 312/21) beschlossen worden, mittels drei zentraler Mobilitätshubs (MH),
die über das Parken auch Sharingangebote und Paketstationen anbieten, ein
nahezu autofreies Quartier zu entwickeln, welches für die Bewohnenden und
Dienstleistungstreibenden eine hohe Lebens- und Arbeitsqualität bietet.
Leitziele des
Mobilitätskonzeptes sind zwei hierarchische Oberziele:
1.
Die
Bewohnenden besitzen kein privates KFZ.
2.
Sollte
ein privates KFZ vorgehalten werden, dieses möglichst wenig zu nutzen (Sharing,
E-Lastenbike, Nähe zum Bahnhof, Neue Mitte Dorenkamp und weitere
Infrastruktur).
Zeitliche Meilensteine:
Zur Übersicht
werden hier die zeitlichen Meilensteine genannt:
- Ankauf der
Damloup Kaserne: im Jahr 2022
- Rückbau: von
November 2022 bis Anfang 2024
- Neuerschließung:
Start ab November 2023
-
Vermarktungsstart: 2024
- Bau des ersten
MH: Start im 2. Halbjahr 2024
-
voraussichtlicher Start der ersten Hochbaumaßnahmen: Anfang 2025
(eine detaillierte
Zeitplanung der einzelnen Komponenten wird in der Anlage 1 dargestellt)
Mobilitätskonzept:
Das
Mobilitätskonzept mit den drei geplanten Mobilitätshubs sind die „Herzstücke“
des neuen Europa-Viertel am Waldhügel.
Zu der bisherigen
politischen Beratungsfolge der Verweis auf die Vorlagen, die sich mit dem Thema
Mobilität im Europa-Viertel am Waldhügel (Damloup) befasst haben:
Vorlagen Nr. |
Inhalt |
528/20 |
Standortbezogenes
Mobilitätsmanagement (Büro Spiekermann) |
312/21 |
Grundsatzbeschluss |
650/21 |
Weiterqualifiziertes
Mobilitätskonzept (Büro DKC) als Informationsvorlage |
015/22 |
Eckpunktebeschluss
zum Mobilitätskonzept |
Mit Unterstützung
der Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer Ernst & Young (EY) sind, auf
Grundlage der durch eigene Recherchen und durch das Büro DKC ermittelten
Kosten, die aktuellen Kosten auch angesichts der dynamischen Entwicklung
ermittelt worden. Ebenfalls sind die ersten Ergebnisse der schalltechnischen
Untersuchung in die Kostenschätzung eingeflossen.
Weiterhin ist
mittels der Rechtsberatung von EY auch die rechtliche Umsetzbarkeit und
(Rechts-) Beziehungen zwischen der Stadt, dem Betreiber und den verschiedenen
Nutzern des Quartiers erarbeitet worden (Anlage 1).
Die detaillierte Betriebsstruktur der MH´s im Hinblick
auf Funktionsumfang, Zeit- und Kosten als auch Beteiligungen und Steuerung sind
in der Anlage 1 ausführlich dargestellt. Auf dieser Grundlage ist die Ausschreibung der folgenden Lose geplant:
1.
Los:
Planung, Bau und Unterhaltung (für 20 Jahre) der drei MH´s. Wobei das MH 1
(Catenhorner Straße ab dem 3. Quartal 2024 gebaut, das MH 2 (Bühnertstraße) im
Jahr 2025 gebaut und das MH 3 (Mittelstraße) erst 2026/2027 gebaut wird.
2.
Los:
Betrieb der MH für 5 Jahre entsprechend des Leistungskataloges, inkl. des
Sharingangebotes und der Paketstationen (Anlage 1). Der defizitäre Parameter
aus Punkt 1.2.3 I. Sockelbetrag (Anlage 1) ist die Variabel und das Ergebnis
der Ausschreibung. Aus der umfassenden Markterkundung und Begleitung durch
unterstützende Büros zur Erstellung des Betriebskonzeptes ist eine signifikante
monetäre Abweichung nicht zu erwarten aber möglich.
Los 1 und 2 können
von einem Anbieter angeboten werden.
Parallel zur
Entwicklung der Liegenschaft hat die Verwaltung sich an dem Landesförderprogramm
FöRi-MM beteiligt und Unterstützung in folgenden Themengebieten beantragt:
-
Digitalisierung
(Nr. 6 FöRi-MM)
-
Quartiersgaragen
(Nr. 7 FöRi-MM)
-
Mobilitätsmanagement
(Nr. 8 FöRi-MM)
-
Sharing
Dienste (Nr. 9 FöRi-MM)
-
Anbieterübergreifende
Paketstationen (Nr. 10 FöRi-MM)
Der Förderbescheid
wird im Herbst 2023 erwartet. Sollte die Förderung nicht erfolgen, hat das
Auswirkungen auf die Gesamtfinanzierung und die Finanzierungsberechnung ohne
Förderung wird nochmals der Politik vorgelegt.
Ebenfalls befindet
sich die Stadt Rheine in einem engen Austausch mit dem Zukunftsnetzwerk NRW,
der Bezirksregierung Münster (Fördergeber von FöRi MM) und weiteren Kommunen,
die ähnliche Vorhaben verwirklichen wollen. Hier sind folgende Kommunen zu
nennen:
-
Bochum
-
Recklinghausen
(möchte auch das „Rheiner Finanzierungsmodell“ anwenden)
-
Bremen
-
Darmstadt
-
Bamberg
Das in der Anlage
1 erarbeitete „Rheiner Finanzierungsmodell“ hat in den genannten Städten und im
Ministerium Interesse geweckt, da es das bisher einzige Modell ist, in dem
folgende Ideen und Bedingungen gedacht werden:
-
eine
kostendeckende Betriebsstruktur (einzelne Komponenten (z.B. Sharing) können,
vor allem zum Beginn, defizitär sein. Dieses wird durch die gesamte
Finanzierungssystematik ausgeglichen (Anlage 1).
-
lastenfreie
Immobilie auch aufgrund geschickter Festsetzungen im B-Plan
-
Eigentum
der Stadt Rheine (im Falle einer Insolvenz des Betreibers ist, aufgrund des
städtischen Eigentums, ein zügiger Weiterbetrieb möglich)
-
Anpassung
an die veränderten Mobilitätsanforderungen der Quartiersnutzer durch die Stadt
bei neuer Betreiberausschreibung nach abgelaufenem Vertrag
-
Lebensdauer
der Immobilie von 50 Jahren, davon sind durch den einmaligen Mobilitätsbeitrag
die Instandhaltung für mindestens 20 Jahre gesichert.
-
Lösung
für die Zukunft nach einem Zeitraum >20 Jahre (Anlagen 1)
Finanzielle Auswirkungen:
Bei dem Verkauf der Grundstücke soll ein
einmaliger Mobilitätsbeitrag erhoben werden. Es wird auf die beiliegende Anlage
1 und die dort genannte Werte und Ausführungen verwiesen.
Anlagen:
Anlage 1: Betriebskonzept der MH
Anlage 2: Auszug Wirtschaftlichkeitsuntersuchung von EY