Beschlussvorschlag/Empfehlung der Antragsteller (CDU-
und FDP-Fraktion):
Der
Kulturausschuss beauftragt die Verwaltung zu prüfen, ob die Anbringung einer
Gedenkplakette zum Gedenken an die Opfer des Luftangriffes vom 08.11.1944 an
der Unterführung Staelskottenweg in Rheine möglich und erinnernswert ist.
Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Die Prüfung der Anbringung einer Gedenkplakette für die Opfer des Luftangriffes vom 08.11.1944 an der Unterführung Staelskottenweg in Rheine erfolgt gemäß der Richtlinie zur Aufstellung von Gedenktafeln im Stadtbild (Ortsrecht – Nr. A 41-04).
Begründung:
In seinen
Sitzungen am 14.03.2018 (85/18) und 28.11.2018 (450/18) hat sich der
Kulturaus-schuss der Stadt bereits mit der Anbringung von Gedenktafeln im
Stadtbild befasst.
Grund-sätzlich wurde dies als
eine Form der Erinnerung an bedeutende Bürgerinnen und Bürger sowie an
besondere Ereignisse in der Stadt anerkannt. Gleichzeitig wurde auch deutlich
gemacht, dass derartige Erinnerungstafeln sowohl im Hinblick auf ihre Inhalte
als auch ihrer Gestaltung nicht willkürlich im Stadtbild erscheinen
sollten.
Die Verwaltung wurde
deshalb beauftragt, einen Handlungsleitfaden zu entwickeln, der erstmalig in
der Sitzung am 28.11.2018 beraten und mit den dort beschlossenen Änderungen dem
Kulturausschuss erneut am 19.03.2019 (114/19) vorgelegt wurde. Dem hier
gefassten einstimmigen Empfehlungsbeschluss ist der Rat der Stadt Rheine in
seiner Sitzung am 26.03.2019 (Vorl. 114/19/1) ebenfalls einstimmig gefolgt. I
Aufgrund dieser
verbindlichen Vorgaben schlägt die Verwaltung vor, dass dort beschriebene
Verfahren durchzuführen.
Vorgesehen ist
demnach folgendes (in Kurzform) beschriebenes Verfahren:
- Mit einem
formlosen Antrag wird die Begründung für die Anbringung einer Gedenktafel bei
der Verwaltung eingereicht.
- möglich sind
Vorschläge für die grafische Gestaltung und den Text für die Plakette
- für die mit der
Herstellung, Anbringung und zukünftigen Pflege verbundenen Kosten wird eine
Übernahmebestätigung eingereicht.
- Nach Prüfung der Antragsunterlagen und Einholung etwaiger Genehmigungen durch die Verwaltung entscheidet der Kulturausschuss über den Antrag.
Anlage: Fraktionsantrag vom 16.08.2023